18434/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.04.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Vorwurf massiver Belästigungen in Tiroler Polizei – statistische Daten  

 

Was die massiven Vorwürfe der Belästigung innerhalb der Tiroler Polizei angeht, hat die Anfragebeantwortung 16159/AB einige Fragen offen gelassen. Gleiches gilt für die Anfragebeantwortung 17173/AB.

Es besteht ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit daran, welche Konsequenzen grenzüberschreitendes Handeln bzw. Machtmissbrauch innerhalb der Polizeiverwaltung haben.

 

Zusammengefasst hat die Tiroler Tageszeitung in den Ausgaben vom 5. und 6. Oktober 2023 von angeblichen massiven Belästigungen eines Vorgesetzten gegenüber Polizistinnen berichtet.

Der dienstführende Polizist habe den Frauen sexualisierte Nachrichten sowie auch Penisfotos geschickt. Auch Stalking steht im Raum.

 

Polizistinnen hätten sich bereits vor dem Sommer 2023 mit Vorwürfen an die Tiroler Tageszeitung gewendet. Die Landespolizeidirektion habe daraufhin sofort reagiert. Ein eigens eingerichtetes Team innerhalb der Polizei habe den Polizisten ausgeforscht. Es stehe im Raum, dass der Polizist über Jahre hinweg Frauen verbal und systematisch belästigt habe. Aufgrund des Verdachtes von massiven Dienstpflichtverletzungen sei er vorläufig suspendiert worden, so der Landespolizeidirektor. Die unabhängige Bundesdisziplinarbehörde sei nun mit dem Fall befasst.

Wir dürften es mit einer Vielzahl von verbalen Belästigungen und einer gewissen Systematik zu tun haben“, begründete Tomac die vorläufige Suspendierung. Ein solches Verhalten werde bei der Tiroler Polizei nicht toleriert.“, schreibt die Nachrichtenagentur APA am 5.10.2023.

In der Ausgabe der Tiroler Tageszeitung vom 6. Oktober wird weiters berichtet, dass bereits 2013 Vorwürfe gegen den Polizisten aufgetaucht seien und es im Jahr 2018 schon ein Disziplinarverfahren gegen ihn gegeben habe, das mit einer Verurteilung geendet habe. Der Polizist sei dennoch zur Ausbildung für Dienstführende zugelassen und im Dezember 2022 befördert worden.

Nach dem Vorliegen einer Anzeige sei nun die Bundesdisziplinarbehörde am Zug, die entscheide, ob ein Disziplinarverfahren eingeleitet werde. Laut Anfragebeantwortung 17173/AB sei nicht bekannt, wie lange sich eine Entscheidung darüber hinziehen könne.

 

In Bezug auf Gewaltschutz treten Innen-, Frauen- und Justizministerium meist gemeinsam auf und beteuern eine koordinierte Vorgehensweise.

Im konkreten Fall scheint es keine koordinierte, klare Vorgehensweise bzw. eine Verurteilung des Verhaltens zu geben.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Welche Schritte wurden seit Bekanntwerden der Vorfälle in der Tiroler Polizei gesetzt, um zu einer möglichst raschen Aufklärung beizutragen?

2.    Ist der betreffende Polizist weiterhin suspendiert?

3.    Ist die Bundesdisziplinarbehörde inzwischen zu einem Ergebnis in dieser Angelegenheit gelangt?

a)    Wenn ja, zu welchem?

b)    Wenn nein, warum nicht?

4.    Wie lange hat die Bundesdisziplinarbehörde Zeit, um eine Entscheidung zu treffen?

5.    Haben Sie sich zwischenzeitlich erkundigt, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist?

6.    Wenn ja, was ist der Grund für die lange Dauer bis zur Entscheidung, ob es zu einem Disziplinarverfahren kommen wird?

7.    Da laut 17173/AB im „Vollzugsbereich des BMI Statistiken über den Ausgang von Verfahren wegen Dienstpflichtverletzungen, etwa im Zusammenhang mit achtungsvollem Umgang/Mobbing oder sexueller Belästigung geführt“ werden, bitte um Vorlage dieser.

a)    Bitte um die Zahlen der vergangenen 15 Jahre.

b)    Bitte um Aufschlüsselung der Verfahren nach Geschlecht, Delikt, Ausgang.

 

8.    Stehen Sie im Austausch mit anderen Ministerien, um Machtmissbrauch, Belästigung und Gewalt innerhalb der Polizei bestmöglich verhindern zu können?

a)    Wenn ja mit welchen und in welcher Häufigkeit?

b)    Wenn ja, haben sich daraus bereits Handlungsableitungen ergeben und wenn ja, welche?

c)    Wenn nein, warum nicht?

9.    Wurden die Schulungen, welche Mitarbeiter:innen der Polizei absolvieren müssen, damit solche Vorfälle bestmöglich verhindert werden können, inzwischen verbessert bzw. überarbeitet?

10. Wurden inzwischen weitere Präventionsmaßnahmen gesetzt, um Machtmissbrauch, Gewalt, Mobbing und/oder Belästigung innerhalb der Polizei bestmöglich zu verhindern?