18441/J XXVII. GP
Eingelangt am 25.04.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Kurt Egger
Kolleginnen und Kollegen
an die Frau Bundesminister für Justiz
betreffend Unterbringung von Personen mit forensischem Hintergrund in Pflegeheimen
Die Unterbringung von pflegebedürftigen Rechtsbrechern mit forensischem Hintergrund in Pflegeheimen sorgt seit der im Raum stehenden Haftentlassung im Fall Fritzl wieder für Diskussionsstoff. Prinzipiell steigt die Zahl älterer Personen hinter Gittern stetig an. Das Phänomen ist europaweit zu beobachten und ist Folge des demografischen Wandels. Personen mit forensischem Hintergrund - vormals als „geistig abnorme Rechtsbrecher" bezeichnet - können nämlich bei nachgewiesenen Betreuungsbedarf und Entscheidung des Gerichts in einem Pflegeheim untergebracht werden. In der Steiermark waren allein 169 Personen mit forensischem Hintergrund im Jahr 2023 in Pflegeheimen untergebracht.[1]
In diesem Zusammenhang stellen die Unterzeichneten Abgeordneten folgende Anfrage an die Frau Bundesminister für Justiz:
1. Wie viele Personen mit forensischem Hintergrund sind zum Zeitpunkt der Beantwortung der gegenständlichen Anfrage österreichweit in Pflegeheimen untergebracht (Darstellung pro Bundesland)?
2. Welches Alter haben die in Pflegeheimen untergebrachten Personen mit forensischem Hintergrund?
3. Welche Pflegestufen haben die in Pflegeheimen untergebrachten Personen mit forensischem Hintergrund?
4. Welche Kosten sind dem Bund in den Jahren 2021, 2022 und 2023 durch die Unterbringung von Personen mit forensischem Hintergrund in Pflegeheimen entstanden?
5. Sind die Pflegeheime, in denen Personen mit forensischem Hintergrund untergebracht werden, entsprechend eingerichtet bzw. ausgestattet, um Rechtsbrecher unterzubringen?
6. Kam es in den letzten Jahren in Pflegeheimen zu Vorfällen, wie bspw. zu körperlichen Übergriffen, im Zusammenhang mit Personen mit forensischem Hintergrund?
a. Falls ja, wie viele derartige Vorfälle gab es in den letzten drei Jahren?
7. Gibt es bereits Überlegungen, gesonderte Einrichtungen für pflegebedürftige Rechtsbrecher mit forensischem Hintergrund einzurichten?
[1] Kleine Zeitung vom 27.03.2024 „Tür an Tür mit Rechtsbrechern: Steirer drängen auf Lösung“; krone.at vom 27.03.2024 „169 abnorme Rechtsbrecher in Pflegeheimen“