18446/J XXVII. GP
Eingelangt am 25.04.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Bayr, MA NILS, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend: „Internationale Praktiken rund um das Thema Leihmutterschaft“
In Österreich ist Leihmutterschaft verboten. Hintergrund für dieses Verbot ist unter anderem die mehrfache Gewalt gegen - meist finanziell benachteiligte - Frauen, die mit dieser Praxis verbunden ist. Hinzu kommt eine enge Verbindung zum Kinderhandel. Es ist allerdings bekannt, dass österreichische Staatsbürger:innen bisweilen über den Umweg einer Leihmutter im Ausland ihrem Wunsch nach einem Kind nachkommen.
In einigen Ländern ist Leihmutterschaft nicht verboten, was es möglich macht, dort „ein Kind in Auftrag zu geben“. In diesen Staaten ist es zudem möglich eine Geburtsurkunde für ein fremd ausgetragenes Kind zu erhalten, das die Auftraggeber:innen als leibliche Eltern ausweist. Den Status als leibliche Eltern erhalten sie in den meisten Ländern, wenn die Samen- oder Eizellen, aus denen das Kind entsteht, von mindestens einem auftraggebenden Elternteil stammt.
Die österreichischen Auslandsbehörden spielen hier insofern eine entscheidende Rolle, als sie diejenigen Behörden sind, die den „Erstkontakt“ mit dem Neugeborenen haben.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Wie gehen die österreichischen Auslandsbehörden mit Fällen um, wo kein sicherer Herkunftsnachweis des Kindes, oder der Verdacht des Tausches eines Kindes gegen Geld, vorliegt?
2. Wird im Einzelfall überprüft, ob bei Adoptionen bzw. dem Ausstellen von Geburtsurkunden das Einverständnis der Leihmutter vorliegt, das Kind abzugeben?
a. Wenn ja, wie?
b. Wenn nein, warum nicht?
c. Wenn nein, wie geht man mit diesen Fällen um, in denen kein Einverständnis der Leihmutter vorliegt?
d. Wenn nein, werden diese Fälle, in denen kein Einverständnis der Leihmutter vorliegt, im jeweiligen Land gemeldet?
3. Werden solche Fälle an den österreichischen Vertretungsbehörden statistisch erfasst?
a. Wenn ja: Wie viele solche Fälle gab es in den letzten fünf Jahren? Bitte um Überblick über die Fälle je Vertretungsbehörde in den letzten fünf Jahren und welche Länder die jeweiligen Fälle von Adoption/Leihmutterschaft betreffen.
4. Wie viele Fälle, bei denen die österreichischen Behörden Anzeige aufgrund von Leihmutterschaft, die in Österreich gemäß §§ 2 und 3 Fortpflanzungsmedizingesetz verboten ist, erstattet haben, gab es in den letzten fünf Jahren? Bitte um genaue Auflistung der Fälle nach Behörde und Jahr.
5. Die EU regelt die grenzüberschreitende Anerkennung der Elternschaft „um des Kindeswohles willen“. Wie gehen die österreichischen Auslandsvertretungen damit um, wenn dies den gefälschten Herkunftsnachweis eines Kindes aus Leihmutterschaft legitimieren würde?
6. Verträge betreffend Leihmutterschaft sehen oft eine Verschleierung der biologischen Abstammung vor. D.h. ein Kind aus Leihmutterschaft weiß meist nicht, von welchen Gameten es stammt. Dies verstößt gegen die Kinderrechtskonvention und macht auch eine Kenntnis der möglichen Halbgeschwister unmöglich. Wie gehen die österreichischen Auslandsvertretungen damit um?
a. Falls es keine Regelungen dazu gibt, sehen Sie hier Handlungsbedarf?
b. Falls Sie Handlungsbedarf sehen, welche Schritte werden Sie setzen?
7. Welche Maßnahmen plant das österreichische Außenministerium, um eine unwillentliche Förderung des „Leihmutterschaftstourismus“ (d.h. die Umgehung des österreichischen Verbotes im Ausland) zu verhindern?
a. Ist das Außenministerium hierzu im Austausch mit anderen Ministerien?
8. Auf internationaler Ebene besteht eine Arbeitsgruppe im Rahmen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH), die sich mit Abstammungsentscheidungen befasst und in welcher Österreich vertreten ist. Findet im Bereich der Leihmutterschaft ein Austausch mit anderen europäischen Ländern statt, die eine vergleichbare Regelung wie Österreich haben?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis oder welcher Absicht?
b. Wenn nein, ist ein solcher Austausch in Zukunft geplant?