18448/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.04.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Postenschacher im OeNB-Direktorium

Die Amtsperiode des derzeitigen OeNB Direktorium endet 2025, die des Gouverneurs am 31.8.2025, die des Vize-Gouverneurs am 10.7.2025 und die der zwei weiteren Mitglieder des Direktoriums der Österreichischen Nationalbank am 30.4.2025 beziehungsweise am 10.11.2025.

Wie in den letzten Wochen aus Medienberichten (https://www.derstandard.at/story/3000000212682/grosse-eile-chefposten-der-oenb-werden-schon-jetzt-ausqeschrieben) bekannt wurde, werden die Posten auf Initiative des Präsidenten des OeNB-Generalrats, Harald Mahrer, schon Mitte März 2024 ausgeschrieben (https://karriere.oenb.at/Job/4614). Das ist über ein Jahr vor Ende der laufenden, bzw. Beginn der neuen Amtsperiode, die bereits in eine neue Legislaturperiode fällt. Die letzte Ausschreibung startete am 1. September 2018 (https://www.diepresse.com/5523627/oenb-sucht-nachfolger-fuer-nowotny-co) für einen Amtsantritt im Frühjahr 2019, also knapp 6 Monate davor. Es ist nicht ersichtlich, was diesen extrem langen Ausschreibungsvorlauf, bzw. lange Ausschreibungsdauer beim aktuellen Ausschreibungsverfahren sachlich rechtfertigt.

Gemäß §21 Absatz 2 Ziffer 1 Nationalbankgesetz 1984 erstattet der Generalrat einen unverbindlichen Dreiervorschlag an die Bundesregierung für die Ernennung der Mitglieder des Direktoriums. Auf Vorschlag der Bundesregierung ernennt der Bundespräsident in Folge das Direktorium.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wer hat entschieden, dass dass zu der ungewöhnlich frühzeitigen Ausschreibung kommt?

2.    Wie wird die ungewöhnlich frühzeitige Ausschreibung sachlich begründet?

3.    Wie genau erfolgt der Ausschreibungs- und Auswahlprozess für die einzelnen Direktoriumspositionen?

4.    Wie ist der genaue Zeitplan?

5.    Wer ist für den Ausschreibungs- und Auswahlprozess zuständig bzw. verantwortlich?

6.    Anhand welcher Kriterien wird die Auswahl der Personen für die Posten des Direktoriums vonseiten des BMF durchgeführt?

7.    Wer trifft die finale Entscheidung darüber, welcher Bewerber/welche Bewerberin ausgewählt wird?

8.      Gemäß § 33 Absatz 3 Nationalbankgesetz 1984 dürfen die Mitglieder keiner Tätigkeit nachgehen, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnte. Welche Tätigkeiten sind jedenfalls mit der Unabhängigkeit gem. §33 Abs 3 Notenbankgesetz unvereinbar?

9.      Wie stellen Sie im Auswahlverfahren die Unabhängigkeit der Kandidat:innen sicher?

10.  War das BMF im Vorfeld der Ausschreibung in Kontakt mit Vertreter:innen der OeNB?

a.      Wenn ja: Mit wem, wann und in welchem Rahmen?

b.      Wenn nein: Kam es zu Interventionen von außen betreffend der äußerst frühzeitig angesetzten Ausschreibung des Direktoriums der OeNB?

i.   Wenn ja: Durch wen wann und in welchem Rahmen?

11.  Wie lange dauerte der letzte Auswahlprozess für die Direktoriums-Posten in den Jahren 2018/2019?

a.   War die Dauer des damaligen Ausschreibungsverfahren damals lang genug?

i.   Warum (nicht)?