Eingelangt am 30.04.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundesminister für
Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Gesundheitshotline 1450 -
Entlastungspotenzial für das Gesundheitssystem
2017 wurde die Gesundheitshotline 1450 als
Pilotprojekt in Wien, Niederösterreich und Vorarlberg eingeführt.
Durch qualifiziertes Pflegepersonal sollten Patient:innen besser durch das
Gesundheitssystem geleitet werden - weniger Rettungseinsätze und
Krankenhausbesuche waren das Ziel, indirekt sollte auch die Gesundheitskompetenz
der Bevölkerung dadurch verbessert werden.
Ein ehrenhaftes und wichtiges Ziel, über
das man allerdings leider nicht weiß, inwieweit es erreicht wurde. Erste
Datenauswertungen in Wien ergaben, dass rund 1.000 von 31.5000 Anrufen mit
einer Selbstversorgung abgeschlossen wurden (1). Evaluierungen der
Pilotprojekte konnten aufzeigen, dass gerade eine zeitliche Entlastung des
Gesundheitssystems möglich ist: Gut 35 Prozent der Anrufe konnten
mindestens einen Tag auf Behandlung warten, rund fünf Prozent konnten
insgesamt in der Selbstversorgung gelöst werden und auch die Compliance
der Anrufer:innen sei hoch (2).
Teilweise schwieriger zu verstehen sind die
Abläufe, die zum Erfolg oder auch potenziellen Unterschieden von 1450
beitragen. So wurde in den restlichen Bundesländern erst Ende 2019 mit
1450 gestartet (3), wie so oft gibt es in diesen Bundesländern große
Unterschiede. So reicht die Bandbreite der Betreiber vom Roten Kreuz bis zu
Tochtergesellschaften im Notfallsbereich - auf welcher Basis diese ausgewählt
wurden, wurde medial allerdings nicht kolportiert. Gerade für die
Bundesländer mit spätem Start der Hotline war der baldige Ausbruch
der Pandemie schwierig, da rasch Personal aufgebaut werden musste. Generell hat
die Pandemie 1450 zwar zu mehr Bekanntheit verholfen, einerseits wurde die
Nummer als "Coronahotline" bekannt (4), andererseits gab es unter
diesem Namen in verschiedenen Bundesländern aber auch andere
Telefonnummern als Anlaufstelle.
Klar ist, dass durch den enormen Andrang in
der Pandemie davon abgewichen werden musste, dass nur diplomierte
Pflegekräfte direkt die Gesundheitsberatung übernehmen. Auch die
Diversifizierung des Angebots, etwa über verschiedenste Kooperationen,
Medikamentenberatung oder als Terminvereinbarungshotline soll teilweise dazu
führen, dass auf mehr Personal und teilweise auch auf externe
Callcenterbetreiber zurückgegriffen wird.
Aufgrund der anhaltenden Berichterstattung
über Missstände, Mängel und fehlender Patientensteuerung und der
guten Zwischenergebnisse wurde 1450 immer mehr zur Lösung für besagte
Patientensteuerung und nicht zuletzt deshalb wurde im Finanzausgleich eine
Weiterentwicklung der Hotline vereinbart (5). Gerade durch die Verschiebung von
Pilotprojekt zu integralem Bestandteil des Gesundheitswesens und weil die
Mittelverwendung aus dem Finanzausgleich gemeinsamen Zielen und Richtlinien
folgen sollten, sind einige Fragen zur Abwicklung der verschiedenen
1450-Einrichtungen sowie für die einzelnen Maßnahmen zur
Weiterentwicklung noch offen.
- https://www.fsw.at/n/1-jahr-1450
- https://jasmin.goeg.at/id/eprint/1174/1/1450_Evaluierungsbericht.pdf
- https://www.sn.at/salzburg/chronik/hotline-1450-warum-salzburger-lieber-telefonieren-sollen-statt-ins-spital-zu-fahren-78741070
- https://www.1450.wien/ueber-1450/
- https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Gesundheitsreform.html
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Welche Vorgaben haben/hatten die
Bundesländer für die Auftragsvergabe für den Betrieb von
1450?
- Wer betreibt in welchem Bundesland 1450?
- Haben diese Betreiber den Auftrag seit der
jeweiligen Einführung von 1450 in ihrem Bundesland oder gab es
dazwischen Änderungen?
i. Falls es Änderungen gab: Bitte um Angabe des Zeitpunkts sowie
vorherigen und späterer Betreiber.
- Gibt es im Zuge der Vereinbarungen zum
Finanzausgleich konkrete Summen, die für den Betrieb und die
Weiterentwicklung von 1450 vorgesehen sind?
- Falls ja: Wie sind diese auf
Bundesländer/SV verteilt?
- Falls nein: Wie wird sicher gestellt, dass
die Bundesländer im Zuge der freien Mittelverteilung die
vereinbarten Weiterentwicklungen (nach gemeinsamen Standards)
durchführen?
- Welche konkreten Aufgaben zum Betrieb/zur
Datenverarbeitung von 1450 gibt es für die
Sozialversicherungsträger?
- Welche Mittel wurden seitens der SV/SV-IT
für diese verwendet? (Bitte um Angabe nach Jahren und
Aufwendungsbereich)
- Ist nachvollziehbar, welche Mittel für
den Betrieb von 1450 in welchem Bundesland aufgewendet werden?
- Falls ja: Bitte um Angaben der Kosten und
Mitarbeiter:innen pro Jahr und Bundesland.
- Gibt es Vorgaben, inwiefern die Betreiber
von 1450 sich weiterer externer Dienstleister bedienen dürfen?
- Falls ja: Bitte um Bekanntgabe.
- Falls nein: Ist bekannt, ob in einzelnen
Bundesländern externe Dienstleister (z.B. Callcenter) beim Betrieb
von 1450 unterstützen und wie sich dies auf die Kostenstruktur
auswirkt?
i. Falls ja: Bitte um Bekanntgabe.
- Ist bekannt, wie sich das Personal der
einzelnen 1450-Hotlines zusammensetzt?
- Falls ja: Bitte um Angabe der
Personalstrukturen nach Berufsgruppen.
- Falls nein: Wie wird sichergestellt, dass
Telefonate mit Patient:innen wie ursprünglich vorgesehen von
ausgebildetem Pflegepersonal geführt werden?
- Ist für das BMSGPK nachvollziehbar,
wann genau welche Weiterentwicklungen (wie beispielsweise Kooperationen
mit Ärztefunkdienst, Impfberatung, Terminvermittlung) von 1450 in
einzelnen Bundesländern gesetzt wurden/werden?
- Falls ja: Bitte um Angabe der einzelnen
Weiterentwicklungen je Bundesland und Zeitpunkt der Einführung.
- Ist bekannt, an welchen Weiterentwicklungen
von 1450 in den Bundesländern aktuell gearbeitet wird?
- Falls ja: Bitte um Angabe nach Bundesland,
geplantem Einführungszeitpunkt und Kostenschätzung.
- Gibt es im Rahmen der neuen Vereinbarung zum
Finanzausgleich für einzelne Weiterentwicklungen konkrete
Zielvorgaben?
- Gibt es allgemeine Vorgaben, welche
Patientendaten für welche Form des Kontakts erhoben werden?
- Falls ja: Bitte um Angabe.
- Falls nein: Wie kann eine umfassende
Nachverfolgung zur Wirkungserhebung von 1450 sichergestellt werden?
- Welche Patientendaten werden durch 1450
erfasst?
- Welche Auswirkungen auf Patientenströme
konnten durch 1450 in den bisher festgestellt werden?
- Wie viele Anrufe wurden in den vergangenen
drei Jahren durch 1450 abgewickelt? (Bitte um Angabe nach Monat und
Bundesland)
- Ist nachvollziehbar, wie viele Anrufe die
verschiedenen Einsatzbereiche (COVID, Patientenberatung,
Terminvermittlung, usw.) betrafen?
- Falls ja: Bitte um Angabe nach Jahr und
Bundesland.
- Wie viele Anrufe wurden in den vergangenen
drei Jahren von 144 an 1450 weitergeleitet? (Bitte um Angabe nach Jahr und
Bundesland)
- Wie viele Anrufe wurden in den vergangenen
drei Jahren von 1450 an 144 weitergeleitet? (Bitte um Angabe nach Jahr und
Bundesland)
- Wie viele Anrufe wurden in den vergangenen
drei Jahren von 141 an 1450 weitergeleitet? (Bitte um Angabe nach Jahr und
Bundesland)
- Wie viele Anrufe wurden in den vergangenen
drei Jahren von 1450 an 141 weitergeleitet? (Bitte um Angabe nach Jahr und
Bundesland)
- Welche Maßnahmen konnten zur
Entlastung des Gesundheitssystems bisher durch 1450 umgesetzt werden?
(Beispielsweise telemedizinische Beratungen, Ausstellungen von e-Rezepten,
u.Ä.)
- Ist nachvollziehbar, wie viele Patient:innen
den Empfehlungen von 1450 Folge leisten?
- Falls ja: Bitte um Angabe nach Jahr,
Bundesland und Kategorie gemäß des Evaluierungsberichtes
(Notfalleinsatz, Arztbesuch, Selbstversorgung, usw.)
- Ist nachvollziehbar, aus welchen
Gründen Patient:innen 1450 anrufen?
- Falls ja: Bitte um Angabe der
häufigsten Symptome und Anrufzahlen.