18452/J XXVII. GP
Eingelangt am 30.04.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Arbeiterkammer Vorarlberg leistet sich eigene Vizedirektorin in Brüssel
Die Arbeiterkammer Vorarlberg (AK Vorarlberg) entsendet die erst seit Juli 2023 amtierende Direktorin Eva King (bisheriges Gehalt EUR 8.958 netto) im Rang einer Vizedirektorin nach Brüssel. Neuer Direktor der AK Vorarlberg wird Andreas Lampert. Der Wechsel von Eva King kommt aufgrund ihrer erst kurzen Tätigkeit als Direktorin der AK Vorarlberg durchaus überraschend.
Die Bundesarbeitskammer (BAK) unterhält bereits seit 1991 ein Büro in Brüssel - bisher sogar mit sechs Mitarbeitern. Die dortige Büroleiterin, Judith Vorbach, hat mit dem Wechsel nach Brüssel ihre Tätigkeit für die AK Oberösterreich beendet. Ein Zusatznutzen für die Vorarlberger Zwangsmitglieder durch Entsendung von Eva King nach Brüssel ist nicht ersichtlich. Außerdem ist anzumerken, dass laut Medienberichten Eva Kings Mann in Brüssel arbeitet. Das legt den Verdacht nahe, dass die private Lebensführung von Eva King der wahre Grund dieser Postenrochade sein könnte, und zwar auf Kosten der Arbeiterkammerzwangsmitglieder. Die Entsendung von Vizedirektoren von Landesarbeiterkammern nach Brüssel entspricht wohl nicht den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.
Aus den Medienberichten geht nicht hervor, ob Eva King im Büro der BAK in Brüssel eine Funktion übernehmen wird oder ob die AK Vorarlberg eine eigene Repräsentanz in Brüssel schaffen will. Im erstgenannten Fall stellt sich die Frage, warum die Vorarlberger Zwangsmitglieder eine von (dann) sieben Mitarbeiterinnen im Büro der BAK voll zahlen müssen. Außerdem ist spannend, wie eine bisherige Direktorin einer Landeskammer mit dreistelliger Mitarbeiterzahl in das Brüsselbüro mit einstelliger Mitarbeiterzahl eingegliedert wird. Im zweitgenannten Fall können sich die Zwangsmitglieder überhaupt fragen, ob demnächst alle neun Landeskammern eine eigene Repräsentanz in Brüssel einrichten werden.
Die Aufsicht, nämlich der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Martin Kocher, muss diesen Fall prüfen.
Quellen:
https://www.akeuropa.eu/de/about
https://www.vol.at/arbeiterkammer-fuhrungsteam-auf-den-kopf-gestellt/8672074
https://www.krone.at/3331224
https://vbg.arbeiterkammer.at/ueberuns/gehaelterundfunktionsgebuehren/Gehaelter_und_Funktionsgebuehren.html
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende