18452/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.04.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Arbeiterkammer Vorarlberg leistet sich eigene Vizedirektorin in Brüssel

 

Die Arbeiterkammer Vorarlberg (AK Vorarlberg) entsendet die erst seit Juli 2023 amtierende Direktorin Eva King (bisheriges Gehalt EUR 8.958 netto) im Rang einer Vizedirektorin nach Brüssel. Neuer Direktor der AK Vorarlberg wird Andreas Lampert. Der Wechsel von Eva King kommt aufgrund ihrer erst kurzen Tätigkeit als Direktorin der AK Vorarlberg durchaus überraschend.

Die Bundesarbeitskammer (BAK) unterhält bereits seit 1991 ein Büro in Brüssel - bisher sogar mit sechs Mitarbeitern. Die dortige Büroleiterin, Judith Vorbach, hat mit dem Wechsel nach Brüssel ihre Tätigkeit für die AK Oberösterreich beendet. Ein Zusatznutzen für die Vorarlberger Zwangsmitglieder durch Entsendung von Eva King nach Brüssel ist nicht ersichtlich. Außerdem ist anzumerken, dass laut Medienberichten Eva Kings Mann in Brüssel arbeitet. Das legt den Verdacht nahe, dass die private Lebensführung von Eva King der wahre Grund dieser Postenrochade sein könnte, und zwar auf Kosten der Arbeiterkammerzwangsmitglieder. Die Entsendung von Vizedirektoren von Landesarbeiterkammern nach Brüssel entspricht wohl nicht den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.

Aus den Medienberichten geht nicht hervor, ob Eva King im Büro der BAK in Brüssel eine Funktion übernehmen wird oder ob die AK Vorarlberg eine eigene Repräsentanz in Brüssel schaffen will. Im erstgenannten Fall stellt sich die Frage, warum die Vorarlberger Zwangsmitglieder eine von (dann) sieben Mitarbeiterinnen im Büro der BAK voll zahlen müssen. Außerdem ist spannend, wie eine bisherige Direktorin einer Landeskammer mit dreistelliger Mitarbeiterzahl in das Brüsselbüro mit einstelliger Mitarbeiterzahl eingegliedert wird. Im zweitgenannten Fall können sich die Zwangsmitglieder überhaupt fragen, ob demnächst alle neun Landeskammern eine eigene Repräsentanz in Brüssel einrichten werden.

Die Aufsicht, nämlich der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Martin Kocher, muss diesen Fall prüfen.

 

Quellen:

https://www.akeuropa.eu/de/about

https://www.vol.at/arbeiterkammer-fuhrungsteam-auf-den-kopf-gestellt/8672074

https://www.krone.at/3331224

https://vbg.arbeiterkammer.at/ueberuns/gehaelterundfunktionsgebuehren/Gehaelter_und_Funktionsgebuehren.html 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Entspricht die Entsendung von Arbeiterkammer Voralberg - Vizedirektorin Eva King ins Bundesarbeiterkammerbüro nach Brüssel aufgrund ihrer privaten Lebensführung den Gebarungsgrunsätzen Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, welcher die Arbeiterkammer gemäß § 62 Arbeiterkammergesetz 1992 (AKG 1992) zu folgen hat?
    1. Wenn ja, wie ist die Entsendung der Vizedirektorin einer Landesarbeiterkammer nach Brüssel mit dem Prinzip der Sparsamkeit vereinbar?
    2. Wenn ja, wie ist die Entsendung der Vizedirektorin einer Landesarbeiterkammer nach Brüssel mit dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit vereinbar?
    3. Wenn ja, wie ist die Entsendung der Vizedirektorin einer Landesarbeiterkammer nach Brüssel mit dem Prinzip der Zweckmäßigkeit vereinbar?
  1. Wird die Vizedirektorin der AK Vorarlberg im EU-Büro der Bundesarbeitskammer in Brüssel arbeiten?
    1. Wenn ja, in welcher Position und mit welchem Arbeitsbereich?
    2. Wenn nein, welche Umstände rechtfertigen eine eigene Repräsentanz einer Landesarbeiterkammer in Brüssel?
  1. Wie beurteilen Sie das drohende Szenario, dass alle 9 Landesarbeiterkammern je eine Vizedirektorin oder einen Vizedirektor nach Brüssel entsenden könnten?
  2. Wird bzw. wurde die Entsendung von Eva King nach Brüssel vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft als Aufsichtsbehörde überhaupt geprüft?
    1. Wenn ja, mit welchem (vorläufigen) Ergebnis?
    2. Wenn ja, welche Schritte werden bzw. wurden nun von Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft als Aufsichtsbehörde unternommen?
    3. Wenn nein, warum nicht?