18455/J XXVII. GP
Eingelangt am 30.04.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend KFA Graz führt Beiträge an die Mitarbeiter-Vorsorgekasse falsch ab
Der Stadtrechnungshof Graz bemängelte in seiner Vorkontrolle des Rechnungsabschlusses 2022 (VRV), dass es Probleme bei der Zuweisung von abgeführten Beiträgen der Versicherten der Kranken- und Unfallfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt Graz (KFA Graz) an die Mitarbeiter-Vorsorgekasse gab. Die Vorsorgekasse hat die Beiträge einzelnen Personen zuzuordnen, wenn einerseits entsprechende Gelder und andererseits entsprechende Informationen fließen. Der Geldfluss dürfte in den Jahren 2020, 2021 und 2022 zwar funktioniert haben. Problembehaftet war aber der Informationsfluss, da es jahrelange Schnittstellenprobleme zwischen IT-Systemen gab. Die Kranken- und Unfallfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt Graz (KFA Graz) konnte das genaue Ausmaß der nicht zuordenbaren Beiträge nicht bestimmen. Alleine bei der Mitarbeiter-Vorsorgekasse dürften aber über 2.200 Versicherte betroffen sein.
Die gesetzliche Ausnahme für KFA-Versicherte aus dem B-KUVG setzt voraus, dass Gleichwertigkeit der Leistungen der jeweiligen KFA vorliegt (§ 2 B-KUVG), "wobei die Gesamtansprüche mit Rücksicht auf den besonderen Personenkreis nach Billigkeit zu veranschlagen sind."
Wenn die Versicherten um ihre Vorsorgekassengelder verkürzt werden, fehlt es offensichtlich an der Gleichwertigkeit der Leistung. Wie reagiert das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) auf diesen Fall und welche Erkenntnisse hat es gewonnen? Offen ist auch die Frage, wie das BM die Gleichwertigkeit bei KFA generell sicherstellt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende