18455/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.04.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend KFA Graz führt Beiträge an die Mitarbeiter-Vorsorgekasse falsch ab

 

Der Stadtrechnungshof Graz bemängelte in seiner Vorkontrolle des Rechnungsabschlusses 2022 (VRV), dass es Probleme bei der Zuweisung von abgeführten Beiträgen der Versicherten der Kranken- und Unfallfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt Graz (KFA Graz) an die Mitarbeiter-Vorsorgekasse gab. Die Vorsorgekasse hat die Beiträge einzelnen Personen zuzuordnen, wenn einerseits entsprechende Gelder und andererseits entsprechende Informationen fließen. Der Geldfluss dürfte in den Jahren 2020, 2021 und 2022 zwar funktioniert haben. Problembehaftet war aber der Informationsfluss, da es jahrelange Schnittstellenprobleme zwischen IT-Systemen gab. Die Kranken- und Unfallfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt Graz (KFA Graz) konnte das genaue Ausmaß der nicht zuordenbaren Beiträge nicht bestimmen. Alleine bei der Mitarbeiter-Vorsorgekasse dürften aber über 2.200 Versicherte betroffen sein.

Die gesetzliche Ausnahme für KFA-Versicherte aus dem B-KUVG setzt voraus, dass Gleichwertigkeit der Leistungen der jeweiligen KFA vorliegt (§ 2 B-KUVG), "wobei die Gesamtansprüche mit Rücksicht auf den besonderen Personenkreis nach Billigkeit zu veranschlagen sind."

Wenn die Versicherten um ihre Vorsorgekassengelder verkürzt werden, fehlt es offensichtlich an der Gleichwertigkeit der Leistung. Wie reagiert das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) auf diesen Fall und welche Erkenntnisse hat es gewonnen? Offen ist auch die Frage, wie das BM die Gleichwertigkeit bei KFA generell sicherstellt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Hat das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) die Kritik des Stadtrechnungshofes Graz in seiner Vorkontrolle des Rechnungsabschlusses 2022 (VRV) zum Anlass genommen, bei der Kranken- und Unfallfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt Graz (KFA Graz) eine gemeinsame Prüfung von Lohnabgaben und Beiträgen (GPLB) durchzuführen?
    1. Wenn ja, was war der untersuchte Zeitraum?
    2. Wenn ja, mit welchem Ergebnis bezüglich des Geld- und Informationsflusses bei Abführen der Beiträge der Versicherten der Kranken- und Unfallfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt Graz (KFA Graz) an die empfangenden Organisationen?
    3. Wenn nein, warum nicht und unternahm man andere Schritte?
    4. Wenn nein, sind noch eine gemeinsame Prüfung von Lohnabgaben und Beiträgen (GPLB) oder andere Schritte geplant?
  1. Sehen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme aus dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG) als noch gegeben an, wenn die gemäß § 2 B-KUVG erforderliche Gleichwertigkeit durch Mindererüllung der Ansprüche nach dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) aufgrund von fehlender Zuordenbarkeit der Beiträge im Endeffekt nicht mehr gegeben ist?
    1. Wenn ja, warum?
    2. Wenn nein, welche Maßnahmen wurden von Seiten des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) bereits getroffen bzw. sind nun geplant, um die Gleichwertigkeit gemäß § 2 B-KUVG sicherzustellen?
  1. Wurde der Fall von Seiten des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) zum Anlass genommen, weitere Kranken- und Unfallfürsorgeanstalten (KFA) auf diesbezügliche Mängel bei Beitragszahlungen zu überprüfen?
    1. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
    2. Wenn nein, warum nicht?