18459/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.05.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Überprüfung der Umsetzung der Grundversorgungsvereinbarung durch die Bundesländer

Am 1. Mai 2024 wird die Grundversorgungvereinbarung 20 Jahre alt. Die Grundversorgungsvereinbarung gem. Art. 15a B-VG regelt die Zuständigkeit zwischen dem Bund und den Ländern hinsichtlich der Grundversorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden. Doch das Grundversorgungssystem ist seit Jahren ineffizient, weil nur wenige Bundesländer die in der Grundversorgungsvereinbarung vorgesehenen Quoten erfüllen. So entstanden aufgrund der Nichtübernahme von bereits zum Verfahren zugelassenen Asylwerber:innen in die Landesgrundversorgung allein im Jahr 2022 Mehrkosten in Höhe von 71,26 Mio. EUR an (1). Wir NEOS haben daher schon öfter Reformen des Grundversorgungssystems mittels parlamentarischer Anträge eingefordert, beispielsweise die Schaffung eines Durchgriffsrecht zur Unterbringung von Asylwerber:innen (2) sowie die Schaffung von Sanktionsmöglichkeiten für Bundesländer bei Nichteinhaltung der Grundversorgungsvereinbarung (3).

Zu den Aufgaben der Länder gehören gemäß Art 4 der Grundversorgungsvereinbarung u.a.:

       Die Versorgung der von der Koordinationsstelle zugewiesenen Asylwerber:innen;

       Die Entscheidung über die Aufnahme Fremder in die Betreuung;

       Die Entscheidung über die Entlassung betreuter Asylwerber:innen im Einvernehmen mit dem Bundesasylamt;

       Die Schaffung und Erhaltung der zur Versorgung der Fremden erforderlichen Infrastruktur;

       Die An-, Um- und Abmeldung bei der Krankenversicherung, soweit die betreuten Fremden von den Ländern aufgenommen werden oder von Einrichtungen des Landes betreut werden;

       Die Einbringung der aktuellen Daten über die Auslastung der Kapazitäten in den Informationsverbund;

       Die Unterstützung des Bundesasylamtes bei der Führung von Asylverfahren etwa durch Zustellung von Ladungen und Entscheidungen an die Asylwerber:innen;

       Die Verarbeitung von zur Durchführung von Rückkehraktionen erforderlichen personenbezogenen Daten von Asylwerber:innen über Ersuchen des Bundes;

       Die aktuelle Meldung über zugeteilte Asylwerber, die sich dem Asylverfahren entzogen haben.

Des weiteren ist es Aufgabe der Bundesländer, einzelne gesetzte Maßnahmen wie die Erhöhung der Tagsätze, die Erhöhung der Zuverdienstgrenze oder die Auszahlung der Unterstützungsmaßnahmen für private Quartiergeber:innen, zeitgerecht umzusetzen.

Um die Wirksamkeit und Effizienz von politischen und gesetzlichen Maßnahmen, den Umgang mit Steuergeldern im Zusammenhang mit der Aufnahme von Geflüchteten und deren Grundversorgung beurteilen zu können, stellt sich die Frage, inwiefern die Einhaltung und Umsetzung der Grundversorgungsvereinbarung durch die Bundesländer seitens Ihres Ministeriums evaluiert und eingefordert wird.

1.   https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/14066

2.    https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/3030

3.     https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/14471

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Welche konkreten Maßnahmen haben Sie bzw. Ihr Ministerium in dieser Legislaturperiode gesetzt, um die Einhaltung bzw. Umsetzung der Grundversorgungsvereinbarung durch die Bundesländer zu evaluieren bzw. zu überprüfen?

a.    Wann jeweils?

b.    Mit welchem Ergebnis jeweils?

c.     Falls keine Maßnahmen gesetzt worden sind: warum nicht?

2.    Wie oft wurde seitens Ihres Ministeriums eine Nicht-Einhaltung der Grundversorgungsvereinbarung festgestellt?

a.   Welche Verpflichtungen wurden jeweils verletzt? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bundesland.

3.    Welche Konsequenzen gab es jeweils für welche Bundesländer im Falle einer Nicht- Einhaltung der Grundversorgungsvereinbarung?

a.   Falls es keine Konsequenzen gab: warum nicht?

4.    Inwiefern überprüfte bzw. evaluierte Ihr Ministerium die Versorgung der Asylwerber:innen in den Bundesländern?

a.   Wann jeweils und mit welchem Ergebnis?

5.    Inwiefern überprüfte bzw. evaluierte Ihr Ministerium die Entscheidung über die Aufnahme von Asylwerber:innen in die Betreuung der Länder?

a.    Wie viele ablehnende Entscheidungen gab es in dieser Legislaturperiode?

b.    Auf Basis welcher Kriterien dürfen Länder die Aufnahme in die Landesgrundversorgung verweigern?

c.     Müssen Länder eine ablehnende Entscheidung begründen?

i.   Wenn ja, in wie vielen Fällen war eine Nicht-Übernahme begründet, in wie viele unbegründet?

6.    Inwiefern überprüfte bzw. evaluierte Ihr Ministerium die Entscheidung der Länder über die Entlassung betreuter Asylwerber:innen?

a.     Wie viele diesbezügliche Entscheidungen gab es in dieser Legislaturperiode?

b.    Auf Basis welcher Kriterien entlassen die Länder Asylwerber:innen aus der Landesgrundversorgung verweigern?

c.     Erfolgten diese Entscheidungen stets im Einvernehmen mit dem BFA?

i.   Wenn nein, warum nicht?

7.    Inwiefern überprüfte bzw. evaluierte Ihr Ministerium die Schaffung und Erhaltung der zur Versorgung erforderlichen Infrastruktur?

a.    Auf Basis welcher Kriterien?

b.    Wann jeweils?

c.     Mit welchem Ergebnis jeweils?

i.   Wie oft wurde in dieser Legislaturperiode eine Nicht-Erfüllung der Unterbringungsquoten festgestellt und durch welche Bundesländer jeweils?

8.    Inwiefern überprüfte bzw. evaluierte Ihr Ministerium die Schaffung die An-, Um- und Abmeldung von Asylwerber:innen bei der Krankenversicherung durch die Bundesländer?

a.   Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

9.    Wie funktioniert der Informationsaustausch der aktuellen Daten über die Auslastung der Kapazitäten in den Informationsverbund?

10. Wie funktioniert die Unterstützung des BFA bei der Führung von Asylverfahren durch die Bundesländer?

11. Wie oft meldeten die Bundesländer in dieser Legislaturperiode, dass sich zugeteilte Asylwerber:innen dem Asylverfahren entzogen haben? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bundesland.

12. Überprüfte bzw. evaluierte Ihr Ministerium die Umsetzung der Erhöhung der Kostenhöchstsätze der Grundversorgung, welche rückwirkend ab März 2022 erfolgen sollte, durch die Bundesländer?

a.    Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

b.    Welche Bundesländer haben die Erhöhung der Kostenhöchstsätze jeweils wann umgesetzt?

i.   Welche Konsequenz hatte eine verspätete Umsetzung der Erhöhung der Kostenhöchstsätze?

c.    Wurde stets rückwirkend ausgezahlt?

d.     Gibt es Bundesländer, die diese Erhöhung noch nicht umgesetzt haben?

i.   Wenn ja, welche und mit welcher Konsequenz?

13. Überprüfte bzw. evaluierte Ihr Ministerium die Erhöhung der Zuverdienstgrenze für Geflüchtete aus der Ukraine durch die Bundesländer?

a.    Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

b.    Welche Bundesländer haben die Erhöhung der Zuverdienstgrenze jeweils wann umgesetzt?

i.   Welche Konsequenz hatte eine verspätete Umsetzung der Erhöhung der Zuverdienstgrenze?

c.     Gibt es Bundesländer, die diese Erhöhung noch nicht umgesetzt haben?

i.   Wenn ja, welche und mit welcher Konsequenz?

14. Überprüfte bzw. evaluierte Ihr Ministerium die Auszahlung des Teuerungsausgleichs für private Quartiergeber:innen durch die Bundesländer?

a.    Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

b.    Welche Bundesländer haben die Auszahlung des Teuerungsausgleichs jeweils wann vorgenommen?

i.   Welche Konsequenz hatte eine verspätete Auszahlung?

c.     Gibt es Bundesländer, die den Teuerungsausgleich für private Quartiergeber:innen noch nicht ausgezahlt haben?

i.     Wenn ja, welche und mit welcher Konsequenz?

15.   Wie funktioniert aktuell die Umsetzung des Realkostenmodells?

a.      Gibt es bereits erste Ergebnisse der Umsetzung des Realkostenmodells? Wenn ja, welche?