18472/J XXVII. GP
Eingelangt am 08.05.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Michael Schnedlitz
an die Präsidentin des Rechnungshofes
betreffend Kontrolle der rechtmäßigen Verwendung der Bundesjugendförderung
Die[1] Bundesjugendförderung ist eine wichtige, verankerte, finanzielle Unterstützung für Maßnahmen der außerschulischen Jugendarbeit. Im Vordergrund sollte dabei die Förderung der Entwicklung verschiedener Kompetenzen bei Kindern und Jugendlichen stehen. Nach dem Bundes-Jugendförderungsgesetz (B-JFG)[2] umfasst Jugendarbeit alle geeigneten Maßnahmen der Erziehung und Bildung junger Menschen außerhalb des formalen Schulsystems.
Es steht allerdings der Verdacht im Raum, dass die Mittel für die Jugendverbände nicht effektiv und zielgerichtet zugunsten der jungen Österreicherinnen und Österreicher eingesetzt werden, sondern im politischen Vorfeld von ÖVP und Grünen versickern, bevor sie bei den Jugendlichen ankommen. Die Durchsicht verschiedener Fördernehmer zeigt, dass die Überprüfung der aktiven Jugendarbeit wenig kontrolliert wird und es zumindest fraglich ist, ob die Fördergelder nicht für parteipolitische Arbeit zweckentfremdet werden.
Besonders beachtenswert sind vor diesem Hintergrund Förderungen an den “Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich”, dessen Website seit kurzem offline ist. Die amtierende Bundesgeschäftsführerin des Jugendvereins, Kati Schneeberger, ist nämlich für die Grünen im Bezirk Neubau als Bezirksrätin tätig und kandidiert auf Listenplatz 7 ihrer Partei für die EU-Wahl 2024. Bei dieser Organisation handelt es sich um den Jugendverband der „Europäischen Föderalistischen Bewegung (EFB)“[3]. Präsident dieses Muttervereins ist der ÖVP-Politiker und Abgeordnete zum Europäischen Parlament Mag. Lukas Mandl. 2024 kandidiert er für die ÖVP auf Listenplatz 5 wiederum für den Einzug ins EU-Parlament. Wie die für den Bereich Jugend im Bundeskanzleramt und somit die Vergabe der Bundesjugendförderung zuständige Staatssekretärin Claudia Plakolm, wurde dieser in der JVP sozialisiert.[4]
Wie aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage hervorgeht,[5] bezog der “Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” im Jahr 2022 eine Basisförderung gem. § 7 Abs. 3 Bundes-Jugendförderungsgesetz (B-JFG) in der Höhe von 145.345,70 €. Um eine Förderung in dieser Höhe beanspruchen zu können, müsste der Verein gegenüber der Förderstelle eine Mitgliederanzahl von 50 001 bis 80 000 Jugendlichen glaubhaft gemacht haben. Als Jugendliche im Sinne dieses Bundesgesetzes zählen aber nur jungen Menschen bis zur Vollendung ihres 30. Lebensjahres.
Der “Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” wäre – sofern die anscheinend glaubhaft gemachten Mitgliederzahlen stimmen – in derselben Größen- bzw. Förderklasse wie die Evangelische Jugend Österreich, Katholische Jugend Österreich (KJ-Österreich), Österreichische Blasmusikjugend des Österreichischen Blasmusikverbandes oder Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreichs (PPÖ) – um nur einige Vereine anzuführen.
Aber hat dieser Verein ohne Website und nennenswerte Aktivitäten tatsächlich über 50.000 Mitglieder unter 30. Jahren? Oder handelt es sich nur um eine Hülle, gefüllt mit heißer politischer Luft? Es gibt zu denken, dass in drei Bundesländern – Vorarlberg, Niederösterreich und dem Burgenland – die Vertretungsbefugnisse der organschaftlichen Vertreter seit über einem Jahr ausgelaufen sind. Über den europäischen Dachverband „Jungen Europäischen Föderalisten Europa“ heißt es er habe insgesamt „über 30.000 Mitgliedern in über 30 Ländern in Europa“.[6] Dass die österreichische Teilorganisation mehr Mitglieder hat als die Gesamtorganisation, erscheint nicht lebensnahe.
Ein Verein im politischen Vorfeld der Koalitionsparteien ÖVP und Grüne lukriert augenscheinlich überhöhte Förderungen auf Grundlage unrichtiger bzw. überhöhter Mitgliederzahlen. Da es um Förderungen geht, die eigentlich der Jugend zukommen sollen, gilt es besonders genau hinzuschauen.
Vor diesem Hintergrund richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Präsidentin des Rechnungshofes nachstehende
Anfrage
Sollten einzelne Antworten einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen, wird ersucht, diese unter Einhaltung des Informationsordnungsgesetzes klassifiziert zu beantworten.
[1] Eine umfassendere Anfrage zu diesem Sachverhalt wird ebenfalls an den Bundeskanzler gerichtet.
[2] https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001058
[3] https://efb.at/
[4] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240226_OTS0094/plakolm-jvp-reissverschluss-bei-eu-kandidaten
[5] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/15307/imfname_1583735.pdf
[6] https://de.wikipedia.org/wiki/Junge_Europ%C3%A4ische_F%C3%B6deralisten