18490/J XXVII. GP
Eingelangt am 08.05.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Strabag/Deripaska-Deal der RBI
Die Raiffeisen Bank International (RBI) will ihr Geschäft in Russland weiter reduzieren und zwar über einen Kauf der Strabag-Anteile von Oleg Deripaska. Läuft für die RBI alles nach Plan, so soll der Deal im ersten Quartal 2024 abgeschlossen sein. So wurden von der RBI bereits alle Unterlagen bei den zuständigen Behörden eingereicht, konkret bei der OeNB, die für die Einhaltung der Sanktionen gegen Russland zuständig ist.
Deripaska selbst ist von den Russland-Sanktionen betroffen, weshalb Deripaska seinen Anteil - den er über die MKAO "Rasperia Trading Limited" (Rasperia) hält - an die russische Aktiengesellschaft Iliadis JSC übertragen muss, um ihn zu verkaufen. Die Raiffeisen Russland soll dann die Strabag-Anteile (27,8 Prozent) von der Iliadis übernehmen und in Folge über eine Sachdividende an die RBI in Wien übertragen. Als möglicher Kaufpreis für das Aktienpaket von Deripaska wurden 1,5 Mrd. Euro genannt. Mit dem Deal könnte die RBI ihr Eigenkapital in Russland deutlich reduzieren (Stand Ende 2023: 4,45 Mrd. Euro), also Teile ihres in Russland "gestrandeten" Vermögens aus dem Land zu bekommen. Daher muss auch der Kreml dem Deal zustimmen - diese Zustimmung dürfte jedoch bereits erfolgt sein.
Deal trotz EU-Sanktionen - und was machen die zuständigen Behörden?
In Presseberichten bezeichnet ein Insider den Deal als einen „Gefangenenaustausch“. Ganz generell ist es zweifelhaft, dass die Ausschüttung einer Sachdividende in dieser Form möglich, bzw. sanktionskonform ist. Unklar ist auch, wie die US-Kontrollbehörde Ofac, die die Umsetzung der Sanktionen weltweit aufmerksam beobachtet, zu diesem Deal steht. Laut "Die Presse" müsste das Innenministerium den Verkauf einer Baukonzernbeteiligung, bei der eine sanktionierte Person für ihr eingefrorenes Vermögen Bares erhält, überwachen. Für dessen Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) ist „keine Zuständigkeit“ ersichtlich. Dennoch wird darauf hingewiesen, dass die EU-Verordnung Ausnahmegenehmigungen beinhaltet, „die unter ganz bestimmten Umständen von nationalen Behörden erteilt werden können“. Welche das sein könnten, bleibt derzeit ein Geheimnis. Die DSN wie auch die Finanzmarktaufsicht (FMA) verweisen auf die Österreichische Nationalbank (OeNB). Diese ist für die Überwachung der Banken zuständig. Die Nationalbank wiederum lässt „Die Presse“ wissen, dass die Feststellung, ob ein Vermögen einzufrieren oder zu entfrieren ist bzw. Transaktionen zu unterlassen sind, „dem Kreditinstitut selbst obliegt“. Es entsteht der Eindruck, dass man sich die Behörden hier vor der gesetzlichen und politischen Verantwortung drücken, bzw. niemand dem Deal im Weg stehen möchte.
Anfang März musste die RBI bei US Finanzministerium und Sanktionsbehörde (Ofac) in Washington vorstellig werden. Zeitgleich statten Vertreter der Abteilung für Finanzkriminalität des US-Finanzministeriums der RBI und den österreichischen Aufsichtsbehörden in Wien einen Besuch ab. Die US-Behörden interessieren sich für die Details des Verkaufs - und für die Rolle, die der auf den Sanktionslisten stehende Oleg Deripaska darin spielt.
Befangene Aufsicht? - FMA-Chef Eduard "Edi" Müller, Thomas Schmid und die WKStA
Dass auf höchster Ebene im BMF im Zweifelsfall aber zugunsten von "Freunden" interveniert wird, zeigen die Vorfälle rund um Thomas Schmid, René Benko und dem damaligen BMF-Sektionschef Eduard ("Edi") Müller, der mittlerweile Chef der Finanzmarktaufsicht (FMA) wurde. Dieser soll im Auftrag von Thomas Schmid in seiner Funktion als BMF Sektionschef René Benko bei steuerlichen Fragen entgegengekommen sein und Angelegenheiten in dessen Sinne erledigt haben. Die WKStA führt ihn als Beschuldigten im Casag-Verfahren - im Zusammenhang mit Amtsmissbrauch, Untreue, Bestechlichkeit, falsche Beweisaussage und Beitragstäterschaft zum Amtsmissbrauch. Eduard Müller bestreitet gesetzeswidriges Verhalten, es gilt die Unschuldsvermutung.
Quellen:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn ja, aus welchen Gründen?
ii. Wenn nein, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
i. Wer war wann daran beteiligt und was war der konkrete Gesprächsinhalt?
1. Welche Position nahm das BMF jeweils ein?
2. Gibt es konkrete Ergebnisse?
i. Wer war wann daran beteiligt und was war der konkrete Gesprächsinhalt?
1. Welche Position nahm das BMF jeweils ein?
2. Gibt es konkrete Ergebnisse?
i. Wer war wann daran beteiligt und was war der konkrete Gesprächsinhalt?
1. Welche Position nahm das BMF jeweils ein?
2. Gibt es konkrete Ergebnisse?
i. Wer war wann daran beteiligt und was war der konkrete Gesprächsinhalt?
1. Welche Position nahmen OeNB/FMA jeweils ein?
2. Gibt es konkrete Ergebnisse?
i. Wer war wann daran beteiligt und was war der konkrete Gesprächsinhalt?
1. Welche Position nahmen OeNB/FMA jeweils ein?
2. Gibt es konkrete Ergebnisse?
i. Wer war wann daran beteiligt und was war der konkrete Gesprächsinhalt?
1. Welche Position nahmen OeNB/FMA jeweils ein?