Eingelangt am 08.05.2024
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ANFRAGE
des
Abgeordneten Michael Schnedlitz
an
den Bundeskanzler
betreffend Versickert
Bundesjugendförderung im politischen Vorfeld von ÖVP und Grünen?
Die Bundesjugendförderung ist eine wichtige,
verankerte, finanzielle Unterstützung für Maßnahmen der
außerschulischen Jugendarbeit. Im Vordergrund sollte dabei die
Förderung der Entwicklung verschiedener Kompetenzen bei Kindern und
Jugendlichen stehen. Nach dem Bundes-Jugendförderungsgesetz (B-JFG)
umfasst Jugendarbeit alle geeigneten Maßnahmen der Erziehung und Bildung
junger Menschen außerhalb des formalen Schulsystems.
Es steht allerdings der Verdacht im Raum, dass die
Mittel für die Jugendverbände nicht effektiv und zielgerichtet zugunsten
der jungen Österreicherinnen und Österreicher eingesetzt werden,
sondern im politischen Vorfeld von ÖVP und Grünen versickern, bevor
sie bei den Jugendlichen ankommen. Die Durchsicht verschiedener
Fördernehmer zeigt, dass die Überprüfung der aktiven
Jugendarbeit wenig kontrolliert wird und es zumindest fraglich ist, ob die
Fördergelder nicht für parteipolitische Arbeit zweckentfremdet werden.
Schwarz-Grüne Verstrickungen
Besonders beachtenswert sind vor diesem
Hintergrund Förderungen an den “Bund Europäischer Jugend /
Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich”,
dessen Website seit kurzem offline ist. Die amtierende
Bundesgeschäftsführerin des Jugendvereins, Kati Schneeberger, ist
nämlich für die Grünen im Bezirk Neubau als Bezirksrätin
tätig und kandidiert auf Listenplatz 7 ihrer Partei für die EU-Wahl
2024. Bei dieser Organisation handelt es sich um den Jugendverband der
„Europäischen Föderalistischen Bewegung (EFB)“.
Präsident dieses Muttervereins ist der ÖVP-Politiker und Abgeordnete
zum Europäischen Parlament Mag. Lukas Mandl. 2024 kandidiert er für
die ÖVP auf Listenplatz 5 wiederum für den Einzug ins EU-Parlament. Wie
die für den Bereich Jugend im Bundeskanzleramt und somit die Vergabe der
Bundesjugendförderung zuständige Staatssekretärin Claudia
Plakolm, wurde dieser in der JVP sozialisiert.
Viel Subvention, wenig Mitglieder?
Wie aus der Beantwortung einer parlamentarischen
Anfrage hervorgeht, bezog der
“Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische Föderalisten
(BEJ/JEF) Österreich” im Jahr 2022 eine Basisförderung gem.
§ 7 Abs. 3 Bundes-Jugendförderungsgesetz (B-JFG) in der Höhe von
145.345,70 €. Um eine Förderung in dieser Höhe beanspruchen zu
können, müsste der Verein gegenüber der Förderstelle eine
Mitgliederanzahl von 50 001 bis 80 000 Jugendlichen glaubhaft gemacht haben.
Als Jugendliche im Sinne dieses Bundesgesetzes zählen aber nur jungen
Menschen bis zur Vollendung ihres 30. Lebensjahres.
Der “Bund Europäischer Jugend / Junge
Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” wäre
– sofern die anscheinend glaubhaft gemachten Mitgliederzahlen stimmen
– in derselben Größen- bzw. Förderklasse wie die
Evangelische Jugend Österreich, Katholische Jugend Österreich
(KJ-Österreich), Österreichische Blasmusikjugend des
Österreichischen Blasmusikverbandes oder Pfadfinder und Pfadfinderinnen
Österreichs (PPÖ) – um nur einige Vereine anzuführen.
Aber hat dieser Verein ohne Website und
nennenswerte Aktivitäten tatsächlich über 50.000 Mitglieder
unter 30. Jahren? Oder handelt es sich nur um eine Hülle, gefüllt mit
heißer politischer Luft? Es gibt zu denken, dass in drei Bundesländern
– Vorarlberg, Niederösterreich und dem Burgenland – die
Vertretungsbefugnisse der organschaftlichen Vertreter seit über einem Jahr
ausgelaufen sind. Über den europäischen Dachverband „Jungen
Europäischen Föderalisten Europa“ heißt es er habe
insgesamt „über 30.000 Mitgliedern in über 30 Ländern in
Europa“.
Dass die österreichische Teilorganisation mehr Mitglieder hat als die
Gesamtorganisation, erscheint nicht lebensnahe.
Ein Verein im politischen Vorfeld der
Koalitionsparteien ÖVP und Grüne lukriert augenscheinlich überhöhte
Förderungen auf Grundlage unrichtiger bzw. überhöhter
Mitgliederzahlen. Da es um Förderungen geht, die eigentlich der Jugend
zukommen sollen, gilt es besonders genau hinzuschauen.
Vor
diesem Hintergrund richtet
der unterfertigte Abgeordnete an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage
Kontrolle der rechtmäßigen
Verwendung der Bundesjugendförderung
- Wie wird durch Ihr Ressort geprüft,
ob die allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung einer
Förderung gemäß § 6 B-JFG von verbandlichen
Jugendorganisationen erfüllt werden?
- In welchen Zeitabständen wurde in den Jahren 2020
bis 2024 durch wen geprüft, ob die allgemeinen Voraussetzungen
für die Gewährung einer Förderung gemäß § 6
B-JFG von verbandlichen Jugendorganisationen erfüllt werden?
- Wann wurde durch wen zuletzt geprüft, ob die
allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung einer
Förderung gemäß § 6 B-JFG vom “Bund
Europäischer Jugend / Junge Europäische Föderalisten
(BEJ/JEF) Österreich” bzw. dazugehörigen Zweig- und
Subvereinen erfüllt werden?
- Wurden das Erfüllen der Voraussetzungen im Fall
vom “Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische
Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” überhaupt jemals
geprüft?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch wen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wie wird geprüft, ob die besonderen
Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung
gemäß § 7 Abs. 3 B-JFG von verbandlichen
Jugendorganisationen erfüllt werden?
- In welchen Zeitabständen wird von wem
geprüft, ob die besonderen Voraussetzungen für die
Gewährung einer Förderung gemäß § 7 Abs. 3 B-JFG
von verbandlichen Jugendorganisationen erfüllt werden?
- Wie wird geprüft, ob verbandliche
Jugendorganisationen nach § 6 Abs. 1 B-JFG in mindestens fünf
Bundesländern vertreten sind?
- In welchen Zeitabständen wird geprüft, ob
verbandliche Jugendorganisationen nach § 6 Abs. 1 B-JFG in mindestens
fünf Bundesländern vertreten sind?
- Wie wird geprüft, ob verbandliche
Jugendorganisationen nach § 6 Abs. 1 Z 6 die kontinuierliche
Qualitätssicherung ihrer Arbeit durchführen?
- In welchen Zeitabständen wird durch das
Bundesministerium geprüft, ob verbandliche Jugendorganisationen nach
§ 6 Abs. 1 Z 6 die kontinuierliche Qualitätssicherung ihrer
Arbeit durchführen?
- Welche Handlungen setzt Ihr Ressort, wenn es von
Dritten auf die mangelnde Glaubwürdigkeit der Angaben von
antragstellender verbandlicher Jugendorganisation auf Grundlage von §
6 Abs. 1 B-JFG oder § 7 Abs. 3 B-JFG hingewiesen wird?
- Welche Organisationseinheit ihres Ressorts bzw. welche
konkreten Personen sind für diese Kontrollen zuständig?
- Sind Ihnen betreffend der geförderten Vereine
Ungereimtheiten bekannt?
- Wenn ja, seit wann?
- Wenn ja, wodurch?
- Wenn ja, betreffend welcher verbandlichen
Jugendorganisationen, Jugendinitiativen und nicht verbandlich
organisierten Jugendgruppen sowie Einrichtungen der offenen Jugendarbeit?
(Bitte jeweils die Organisationsform iSd § 4 B-JFG angeben)
- Wenn ja, welche Prüfschritte wurden
diesbezüglich gesetzt?
- Wenn nein, warum nicht?
Förderungen für den “Bund
Europäischer Jugend / Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF)
Österreich”
- Welche Verträge, Kooperationen oder Schnittmengen
gibt es in Ihrem Ressort mit dem “Bund Europäischer Jugend /
Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich”
bzw. dazugehörigen Zweig- und Subvereinen? (Bitte für die Jahre
2020 bis 2024 je Vertrag nach Vertragsbeginn, Rechtsgrundlage und Laufzeit
aufgliedern)
- Wird der “Bund Europäischer Jugend / Junge
Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” bzw.
dazugehörige Zweig- und Subvereine gem. § 7 Abs. 2 B-JFG einer
Partei zugerechnet?
- Wenn ja, welcher Partei?
- Wenn ja, seit wann?
- Wenn nein, war dies jemals Gegenstand von
Debatten?
- Welche Zahlungen hat Ihr Ressort auf welcher
Rechtsgrundlage an den “Bund Europäischer Jugend / Junge
Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” bzw.
dazugehörigen Zweig- und Subvereinen geleistet? (Bitte für die
Jahre 2020 bis 2024 aufgliedern)
- Welche Fördermittel wurden gem. § 7 Abs. 2
B-JFG an den “Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische
Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” bzw. dazugehörigen
Zweig- und Subvereinen ausgezahlt? (Bitte für die Jahre 2020 bis 2024
aufschlüsseln)
- Welche Veranstaltungen haben Sie oder Vertreter Ihres
Ressorts beim “Bund Europäischer Jugend / Junge
Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” bzw.
dazugehörigen Zweig- und Subvereinen besucht? (Bitte für die
Jahre 2020 bis 2024 nach Veranstaltung, Datum und jeweilige Teilnehmer
aufgliedern)
- Welche Anzahl an Jugendlichen wurde vom “Bund
Europäischer Jugend / Junge Europäische Föderalisten
(BEJ/JEF) Österreich” bzw. dazugehörigen Zweig- und
Subvereinen auf Grundlage des B-JFG für die Kalenderjahre 2018-2024
jeweils als Mitglieder angegeben bzw. glaubhaft gemacht?
- Wie bzw. in welcher Form oder auf welche Art wurde vom
“Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische
Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” bzw. dazugehörigen
Zweig- und Subvereinen die jeweils angegebene Anzahl von jugendlichen
Mitgliedern für die Kalenderjahre 2018-2024 jeweils glaubhaft
gemacht? (Bitte um Angabe inwiefern die angegebene Zahl durch BEJ/JEF plausibilisiert
bzw. angepasst oder diesbezüglich durch Ihr Ressort hinterfragt wurde
für das jeweilige Kalenderjahr.)
- Wurden Ihrem Ressort Namenslisten oder andere
Unterlagen von BEJ/JEF zur Verfügung gestellt, um die
Plausibilität der Angaben prüfen zu können?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, von wem?
- Wenn nein, inwiefern war bzw. ist die
Glaubwürdigkeit dann kontrollierbar?
- Wurden von Ihrem Ressort Namenslisten oder andere
Unterlagen von BEJ/JEF angefordert, um die Plausibilität der Angaben
prüfen zu können?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, von wem?
- Wenn nein, inwiefern ist dann eine
Kontrolle überhaupt möglich?
- Wenn nein, anhand welcher Kriterien sah
man die Glaubwürdigkeit der Angaben für gegeben?
- Wenn nein, in welchen anderen Bereichen
Ihres Ressorts wird Steuergeld ohne jedwede Kontrolle der Einhaltung der
grundlegendsten Förderkriterien vergeben?
- Wann wurde in den Jahren 2020 bis 2024 im Fall des
“Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische
Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” bzw. dazugehörigen
Zweig- und Subvereinen geprüft, ob es sich bei den namhaft gemachten
mehr als 80.000 Mitgliedern des Vereins vorwiegend um Jugendliche nach
§ 1 B-JFG handelt?
- In welcher Form wurde in den Jahren 2020
bis 2024 im Fall des “Bund Europäischer Jugend / Junge
Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” bzw.
dazugehörigen Zweig- und Subvereinen geprüft, ob es sich bei
den namhaft gemachten mehr als 80.000 Mitgliedern des Vereins vorwiegend
um Jugendliche nach § 1 B-JFG handelt?
- Welche Ergebnisse wurden aus den
Prüfungen gewonnen und welche Schritte wurden durch Ihr Ressort eingeleitet?
- Wann wurde in den Jahren 2020 bis 2024 geprüft,
ob die Tätigkeit des Vereins bzw. dazugehörigen Zweig- und
Subvereine gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 lit. d) B-JFG nicht auf
Gewinnerzielung gerichtet ist?
- Welche Ergebnisse wurden aus den
Prüfungen gewonnen und welche Schritte wurden durch das Bundesministerium
eingeleitet?
- In welcher Form wurde in den Jahren 2020 bis 2024 geprüft,
ob die Tätigkeit des Vereins bzw. dazugehörigen Zweig- und
Subvereine gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 lit. d) B-JFG nicht auf
Gewinnerzielung gerichtet ist?
- Welche Ergebnisse wurden aus den
Prüfungen gewonnen und welche Schritte wurden durch das Bundeskanzleramt
eingeleitet?
- In welcher Form wurde in den Jahren 2020 bis 2024 geprüft,
ob es sich beim “Bund Europäischer Jugend / Junge
Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” inklusive
dazugehörigen Zweig- und Subvereine nicht um eine nach § 4 Abs.
3 B-JFG von der Basisförderung nach § 7 Abs. 2 bis 4 B-JFG
ausgeschlossenen Dachverband bzw. Arbeitsgemeinschaft handelt, der keine
Basisförderung gewährt werden darf?
- Welche Ergebnisse wurden aus den
Prüfungen gewonnen und welche Schritte wurden durch das
Bundeskanzleramt eingeleitet?
- Wann wurde in den Jahren 2020 bis 2024 geprüft,
ob es sich beim “Bund Europäischer Jugend / Junge
Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” inklusive
dazugehörigen Zweig- und Subvereine nicht um eine nach § 4 Abs.
3 B-JFG von der Basisförderung nach § 7 Abs. 2 bis 4 B-JFG
ausgeschlossenen Dachverband bzw. Arbeitsgemeinschaft handelt, der keine
Basisförderung gewährt werden darf?
- Welche Ergebnisse wurden aus den
Prüfungen gewonnen und welche Schritte wurden durch das Bundeskanzleramt
eingeleitet?
- Wie wurde im Zusammenhang mit dem § 4 Abs. 3
B-JFG bei den Prüfungen des “Bund Europäischer Jugend /
Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” bzw.
dazugehörigen Zweig- und Subvereine der Sachverhalt bewertet, dass
sich dieser zur Inanspruchnahme von Förderungen auf Grundlage des
B-JFG assoziierten Verbänden bedient, die er aus Gründen der
Interessenvertretung bündelt?
- Inwiefern spielt es im Fall des
“Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische
Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” bzw. dazugehörigen
Zweig- und Subvereine bei der Prüfung der allgemeinen Voraussetzungen
nach § 6 Abs. 1 Z 1 für die Glaubhaftmachung der Vertretung in
mindestens fünf Bundesländern eine Rolle, ob die namhaft
gemachten Landesverbände oder sonstigen Untergliederungen der
verbandlichen Jugendorganisation nach Bundesländern
eigenständige Jugendarbeit im Sinne des § 3 Abs. 2 B-JFG
durchführen oder nicht?
- Wie rechtfertigt Ihr Ressort im Fall des
“Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische
Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” die Vergabe der von
Förderungen auf Grundlage des B-JFG, obwohl in drei
Bundesländern – Vorarlberg (ZVR: 473430148),
Niederösterreich (ZVR: 830570991), Burgenland (ZVR: 473430148)
– die Vertretungsbefugnisse der organschaftlichen Vertreter seit
über einem Jahr ausgelaufen sind?
- Ist Ihrem Ressort dieser Umstand bekannt?
- Wenn ja, seit
wann? (Bitte konkretes Datum angeben)
- Wenn ja, welche
Schritte wurden angesichts dessen gesetzt?
- Wenn nein, warum
nicht bzw. warum wurde hier nicht kontrolliert?
- Welche Landesverbände, assoziierten Verbände
und sonstige Untergliederungen bzw. dazugerechnete Zweig- und Subvereinen wurden
dem Bundeskanzleramt vom “Bund Europäischer Jugend / Junge
Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” zur
Glaubhaftmachung der Erfüllung der Voraussetzungen zur Gewährung
einer Förderung auf Basis des B-JFG in den Jahren 2018-2024 namhaft
gemacht? (Bitte um detaillierte Auflistung nach Kalenderjahr)
Förderungen für die
„Europäischen Föderalistischen Bewegung (EFB)“
- Welche Verträge, Kooperationen oder Schnittmengen
gibt es in Ihrem Ressort mit der “ Europäischen
Föderalistischen Bewegung (EFB)” bzw. dazugehörigen Zweig-
und Subvereinen? (Bitte für die Jahre 2020 bis 2024 je Vertrag nach
Vertragsbeginn, Rechtsgrundlage und Laufzeit aufgliedern)
- Welche Zahlungen hat Ihr Ressort auf welcher
Rechtsgrundlage an die “Europäischen Föderalistischen
Bewegung (EFB)” bzw. dazugehörigen Zweig- und Subvereinen geleistet?
(Bitte für die Jahre 2020 bis 2024 aufgliedern)
- Welche Veranstaltungen haben Sie oder Vertreter Ihres
Ressorts beim “Europäischen Föderalistischen Bewegung
(EFB)” bzw. dazugehörigen Zweig- und Subvereinen besucht?
(Bitte für die Jahre 2020 bis 2024 nach Veranstaltung, Datum und
jeweilige Teilnehmer aufgliedern)
Versickert Bundesjugendförderung letztlich
als Parteispende?
- Ist Ihnen bekannt, dass der ÖVP-Abgeordnete zum
Europäischen Parlament und Präsident der „Europäischen Föderalistischen
Bewegung (EFB)“, Mag. Lukas Mandl, auf Listenplatz 5 seiner
Partei für die EU-Wahl 2024 kandidiert?
- War oder ist dieser Umstand bei der Prüfung von
Förderungen gegenständlich gewesen?
- Ist Ihnen bekannt, dass die amtierende
Bundesgeschäftsführerin des “Bund Europäischer Jugend
/ Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF)
Österreich”, Kati Schneeberger, auf Listenplatz 7 der
“Die Grünen – Die Grüne Alternative” für
die EU-Wahl 2024 kandidiert?
- War oder ist dieser Umstand bei der Prüfung von
Förderungen gegenständlich gewesen?
- Welche Schritte wird Ihr Ressort unternehmen, um
sicherzustellen, dass mutmaßlich überhöhte
Förderungen aufgrund unrichtiger Mitgliederzahlen auf Grundlage des
B-JFG nicht für die Wahlkampagne bzw. den Wahlkampf der ÖVP oder
der Grünen verwendet werden?
- Welche besonderen Prüfungshandlungen wird das Bundeskanzleramt
im Nachhinein einleiten, um sicherzustellen, dass Förderungen auf
Grundlage des B-JFG nicht für die Wahlkampagne bzw. den Wahlkampf zur
EU-Wahl und Nationalratswahl 2024 der ÖVP oder der Grünen
verwendet werden?
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