18491/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.05.2024
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Michael Schnedlitz

an den Bundeskanzler

betreffend Versickert Bundesjugendförderung im politischen Vorfeld von ÖVP und Grünen?

 

 

Die Bundesjugendförderung ist eine wichtige, verankerte, finanzielle Unterstützung für Maßnahmen der außerschulischen Jugendarbeit. Im Vordergrund sollte dabei die Förderung der Entwicklung verschiedener Kompetenzen bei Kindern und Jugendlichen stehen. Nach dem Bundes-Jugendförderungsgesetz (B-JFG)[1] umfasst Jugendarbeit alle geeigneten Maßnahmen der Erziehung und Bildung junger Menschen außerhalb des formalen Schulsystems.

 

Es steht allerdings der Verdacht im Raum, dass die Mittel für die Jugendverbände nicht effektiv und zielgerichtet zugunsten der jungen Österreicherinnen und Österreicher eingesetzt werden, sondern im politischen Vorfeld von ÖVP und Grünen versickern, bevor sie bei den Jugendlichen ankommen. Die Durchsicht verschiedener Fördernehmer zeigt, dass die Überprüfung der aktiven Jugendarbeit wenig kontrolliert wird und es zumindest fraglich ist, ob die Fördergelder nicht für parteipolitische Arbeit zweckentfremdet werden.

 

Schwarz-Grüne Verstrickungen

 

Besonders beachtenswert sind vor diesem Hintergrund Förderungen an den “Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich”, dessen Website seit kurzem offline ist. Die amtierende Bundesgeschäftsführerin des Jugendvereins, Kati Schneeberger, ist nämlich für die Grünen im Bezirk Neubau als Bezirksrätin tätig und kandidiert auf Listenplatz 7 ihrer Partei für die EU-Wahl 2024. Bei dieser Organisation handelt es sich um den Jugendverband der „Europäischen Föderalistischen Bewegung (EFB)“[2]. Präsident dieses Muttervereins ist der ÖVP-Politiker und Abgeordnete zum Europäischen Parlament Mag. Lukas Mandl. 2024 kandidiert er für die ÖVP auf Listenplatz 5 wiederum für den Einzug ins EU-Parlament. Wie die für den Bereich Jugend im Bundeskanzleramt und somit die Vergabe der Bundesjugendförderung zuständige Staatssekretärin Claudia Plakolm, wurde dieser in der JVP sozialisiert.[3]

 

Viel Subvention, wenig Mitglieder?

 

Wie aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage hervorgeht,[4] bezog der “Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” im Jahr 2022 eine Basisförderung gem. § 7 Abs. 3 Bundes-Jugendförderungsgesetz (B-JFG) in der Höhe von 145.345,70 €. Um eine Förderung in dieser Höhe beanspruchen zu können, müsste der Verein gegenüber der Förderstelle eine Mitgliederanzahl von 50 001 bis 80 000 Jugendlichen glaubhaft gemacht haben. Als Jugendliche im Sinne dieses Bundesgesetzes zählen aber nur jungen Menschen bis zur Vollendung ihres 30. Lebensjahres.

 

Der “Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” wäre – sofern die anscheinend glaubhaft gemachten Mitgliederzahlen stimmen – in derselben Größen- bzw. Förderklasse wie die Evangelische Jugend Österreich, Katholische Jugend Österreich (KJ-Österreich), Österreichische Blasmusikjugend des Österreichischen Blasmusikverbandes oder Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreichs (PPÖ) – um nur einige Vereine anzuführen.

 

Aber hat dieser Verein ohne Website und nennenswerte Aktivitäten tatsächlich über 50.000 Mitglieder unter 30. Jahren? Oder handelt es sich nur um eine Hülle, gefüllt mit heißer politischer Luft? Es gibt zu denken, dass in drei Bundesländern – Vorarlberg, Niederösterreich und dem Burgenland – die Vertretungsbefugnisse der organschaftlichen Vertreter seit über einem Jahr ausgelaufen sind. Über den europäischen Dachverband „Jungen Europäischen Föderalisten Europa“ heißt es er habe insgesamt „über 30.000 Mitgliedern in über 30 Ländern in Europa“.[5] Dass die österreichische Teilorganisation mehr Mitglieder hat als die Gesamtorganisation, erscheint nicht lebensnahe.

 

Ein Verein im politischen Vorfeld der Koalitionsparteien ÖVP und Grüne lukriert augenscheinlich überhöhte Förderungen auf Grundlage unrichtiger bzw. überhöhter Mitgliederzahlen. Da es um Förderungen geht, die eigentlich der Jugend zukommen sollen, gilt es besonders genau hinzuschauen.

 

 

Vor diesem Hintergrund richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundeskanzler nachstehende

 


 

Anfrage

 

Kontrolle der rechtmäßigen Verwendung der Bundesjugendförderung

 

  1. Wie wird durch Ihr Ressort geprüft, ob die allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung gemäß § 6 B-JFG von verbandlichen Jugendorganisationen erfüllt werden?
  2. In welchen Zeitabständen wurde in den Jahren 2020 bis 2024 durch wen geprüft, ob die allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung gemäß § 6 B-JFG von verbandlichen Jugendorganisationen erfüllt werden?
  3. Wann wurde durch wen zuletzt geprüft, ob die allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung gemäß § 6 B-JFG vom “Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” bzw. dazugehörigen Zweig- und Subvereinen erfüllt werden?
  4. Wurden das Erfüllen der Voraussetzungen im Fall vom “Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” überhaupt jemals geprüft?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn ja, durch wen?
    3. Wenn nein, warum nicht?
  5. Wie wird geprüft, ob die besonderen Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung gemäß § 7 Abs. 3 B-JFG von verbandlichen Jugendorganisationen erfüllt werden?
  6. In welchen Zeitabständen wird von wem geprüft, ob die besonderen Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung gemäß § 7 Abs. 3 B-JFG von verbandlichen Jugendorganisationen erfüllt werden?
  7. Wie wird geprüft, ob verbandliche Jugendorganisationen nach § 6 Abs. 1 B-JFG in mindestens fünf Bundesländern vertreten sind?
  8. In welchen Zeitabständen wird geprüft, ob verbandliche Jugendorganisationen nach § 6 Abs. 1 B-JFG in mindestens fünf Bundesländern vertreten sind?
  9. Wie wird geprüft, ob verbandliche Jugendorganisationen nach § 6 Abs. 1 Z 6 die kontinuierliche Qualitätssicherung ihrer Arbeit durchführen?
  10. In welchen Zeitabständen wird durch das Bundesministerium geprüft, ob verbandliche Jugendorganisationen nach § 6 Abs. 1 Z 6 die kontinuierliche Qualitätssicherung ihrer Arbeit durchführen?
  11. Welche Handlungen setzt Ihr Ressort, wenn es von Dritten auf die mangelnde Glaubwürdigkeit der Angaben von antragstellender verbandlicher Jugendorganisation auf Grundlage von § 6 Abs. 1 B-JFG oder § 7 Abs. 3 B-JFG hingewiesen wird?
  12. Welche Organisationseinheit ihres Ressorts bzw. welche konkreten Personen sind für diese Kontrollen zuständig?
  13. Sind Ihnen betreffend der geförderten Vereine Ungereimtheiten bekannt?
    1. Wenn ja, seit wann?
    2. Wenn ja, wodurch?
    3. Wenn ja, betreffend welcher verbandlichen Jugendorganisationen, Jugendinitiativen und nicht verbandlich organisierten Jugendgruppen sowie Einrichtungen der offenen Jugendarbeit? (Bitte jeweils die Organisationsform iSd § 4 B-JFG angeben)
    4. Wenn ja, welche Prüfschritte wurden diesbezüglich gesetzt?
    5. Wenn nein, warum nicht?

 

Förderungen für den “Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich”

 

  1. Welche Verträge, Kooperationen oder Schnittmengen gibt es in Ihrem Ressort mit dem “Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” bzw. dazugehörigen Zweig- und Subvereinen? (Bitte für die Jahre 2020 bis 2024 je Vertrag nach Vertragsbeginn, Rechtsgrundlage und Laufzeit aufgliedern)
  2. Wird der “Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” bzw. dazugehörige Zweig- und Subvereine gem. § 7 Abs. 2 B-JFG einer Partei zugerechnet?
    1. Wenn ja, welcher Partei?
    2. Wenn ja, seit wann?
    3. Wenn nein, war dies jemals Gegenstand von Debatten?
  3. Welche Zahlungen hat Ihr Ressort auf welcher Rechtsgrundlage an den “Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” bzw. dazugehörigen Zweig- und Subvereinen geleistet? (Bitte für die Jahre 2020 bis 2024 aufgliedern)
  4. Welche Fördermittel wurden gem. § 7 Abs. 2 B-JFG an den “Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” bzw. dazugehörigen Zweig- und Subvereinen ausgezahlt? (Bitte für die Jahre 2020 bis 2024 aufschlüsseln)
  5. Welche Veranstaltungen haben Sie oder Vertreter Ihres Ressorts beim “Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” bzw. dazugehörigen Zweig- und Subvereinen besucht? (Bitte für die Jahre 2020 bis 2024 nach Veranstaltung, Datum und jeweilige Teilnehmer aufgliedern)
  6. Welche Anzahl an Jugendlichen wurde vom “Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” bzw. dazugehörigen Zweig- und Subvereinen auf Grundlage des B-JFG für die Kalenderjahre 2018-2024 jeweils als Mitglieder angegeben bzw. glaubhaft gemacht?
  7. Wie bzw. in welcher Form oder auf welche Art wurde vom “Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” bzw. dazugehörigen Zweig- und Subvereinen die jeweils angegebene Anzahl von jugendlichen Mitgliedern für die Kalenderjahre 2018-2024 jeweils glaubhaft gemacht? (Bitte um Angabe inwiefern die angegebene Zahl durch BEJ/JEF plausibilisiert bzw. angepasst oder diesbezüglich durch Ihr Ressort hinterfragt wurde für das jeweilige Kalenderjahr.)
  8. Wurden Ihrem Ressort Namenslisten oder andere Unterlagen von BEJ/JEF zur Verfügung gestellt, um die Plausibilität der Angaben prüfen zu können?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn ja, von wem?
    3. Wenn nein, inwiefern war bzw. ist die Glaubwürdigkeit dann kontrollierbar?
  9. Wurden von Ihrem Ressort Namenslisten oder andere Unterlagen von BEJ/JEF angefordert, um die Plausibilität der Angaben prüfen zu können?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn ja, von wem?
    3. Wenn nein, inwiefern ist dann eine Kontrolle überhaupt möglich?
    4. Wenn nein, anhand welcher Kriterien sah man die Glaubwürdigkeit der Angaben für gegeben?
    5. Wenn nein, in welchen anderen Bereichen Ihres Ressorts wird Steuergeld ohne jedwede Kontrolle der Einhaltung der grundlegendsten Förderkriterien vergeben?
  10. Wann wurde in den Jahren 2020 bis 2024 im Fall des “Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” bzw. dazugehörigen Zweig- und Subvereinen geprüft, ob es sich bei den namhaft gemachten mehr als 80.000 Mitgliedern des Vereins vorwiegend um Jugendliche nach § 1 B-JFG handelt?
    1. In welcher Form wurde in den Jahren 2020 bis 2024 im Fall des “Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” bzw. dazugehörigen Zweig- und Subvereinen geprüft, ob es sich bei den namhaft gemachten mehr als 80.000 Mitgliedern des Vereins vorwiegend um Jugendliche nach § 1 B-JFG handelt?
    2. Welche Ergebnisse wurden aus den Prüfungen gewonnen und welche Schritte wurden durch Ihr Ressort eingeleitet?
  11. Wann wurde in den Jahren 2020 bis 2024 geprüft, ob die Tätigkeit des Vereins bzw. dazugehörigen Zweig- und Subvereine gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 lit. d) B-JFG nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist?
    1. Welche Ergebnisse wurden aus den Prüfungen gewonnen und welche Schritte wurden durch das Bundesministerium eingeleitet?
  12. In welcher Form wurde in den Jahren 2020 bis 2024 geprüft, ob die Tätigkeit des Vereins bzw. dazugehörigen Zweig- und Subvereine gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 lit. d) B-JFG nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist?
    1. Welche Ergebnisse wurden aus den Prüfungen gewonnen und welche Schritte wurden durch das Bundeskanzleramt eingeleitet?
  13. In welcher Form wurde in den Jahren 2020 bis 2024 geprüft, ob es sich beim “Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” inklusive dazugehörigen Zweig- und Subvereine nicht um eine nach § 4 Abs. 3 B-JFG von der Basisförderung nach § 7 Abs. 2 bis 4 B-JFG ausgeschlossenen Dachverband bzw. Arbeitsgemeinschaft handelt, der keine Basisförderung gewährt werden darf?
    1. Welche Ergebnisse wurden aus den Prüfungen gewonnen und welche Schritte wurden durch das Bundeskanzleramt eingeleitet?
  14. Wann wurde in den Jahren 2020 bis 2024 geprüft, ob es sich beim “Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” inklusive dazugehörigen Zweig- und Subvereine nicht um eine nach § 4 Abs. 3 B-JFG von der Basisförderung nach § 7 Abs. 2 bis 4 B-JFG ausgeschlossenen Dachverband bzw. Arbeitsgemeinschaft handelt, der keine Basisförderung gewährt werden darf?
    1. Welche Ergebnisse wurden aus den Prüfungen gewonnen und welche Schritte wurden durch das Bundeskanzleramt eingeleitet?
  15. Wie wurde im Zusammenhang mit dem § 4 Abs. 3 B-JFG bei den Prüfungen des “Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” bzw. dazugehörigen Zweig- und Subvereine der Sachverhalt bewertet, dass sich dieser zur Inanspruchnahme von Förderungen auf Grundlage des B-JFG assoziierten Verbänden bedient, die er aus Gründen der Interessenvertretung bündelt?
  16. Inwiefern spielt es im Fall des “Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” bzw. dazugehörigen Zweig- und Subvereine bei der Prüfung der allgemeinen Voraussetzungen nach § 6 Abs. 1 Z 1 für die Glaubhaftmachung der Vertretung in mindestens fünf Bundesländern eine Rolle, ob die namhaft gemachten Landesverbände oder sonstigen Untergliederungen der verbandlichen Jugendorganisation nach Bundesländern eigenständige Jugendarbeit im Sinne des § 3 Abs. 2 B-JFG durchführen oder nicht?
  17. Wie rechtfertigt Ihr Ressort im Fall des “Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” die Vergabe der von Förderungen auf Grundlage des B-JFG, obwohl in drei Bundesländern – Vorarlberg (ZVR: 473430148), Niederösterreich (ZVR: 830570991), Burgenland (ZVR: 473430148) – die Vertretungsbefugnisse der organschaftlichen Vertreter seit über einem Jahr ausgelaufen sind?
  18. Ist Ihrem Ressort dieser Umstand bekannt?
    1. Wenn ja, seit wann? (Bitte konkretes Datum angeben)
    2. Wenn ja, welche Schritte wurden angesichts dessen gesetzt?
    3. Wenn nein, warum nicht bzw. warum wurde hier nicht kontrolliert?
  19. Welche Landesverbände, assoziierten Verbände und sonstige Untergliederungen bzw. dazugerechnete Zweig- und Subvereinen wurden dem Bundeskanzleramt vom “Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” zur Glaubhaftmachung der Erfüllung der Voraussetzungen zur Gewährung einer Förderung auf Basis des B-JFG in den Jahren 2018-2024 namhaft gemacht? (Bitte um detaillierte Auflistung nach Kalenderjahr)

 

Förderungen für die „Europäischen Föderalistischen Bewegung (EFB)“

 

  1. Welche Verträge, Kooperationen oder Schnittmengen gibt es in Ihrem Ressort mit der “ Europäischen Föderalistischen Bewegung (EFB)” bzw. dazugehörigen Zweig- und Subvereinen? (Bitte für die Jahre 2020 bis 2024 je Vertrag nach Vertragsbeginn, Rechtsgrundlage und Laufzeit aufgliedern)
  2. Welche Zahlungen hat Ihr Ressort auf welcher Rechtsgrundlage an die “Europäischen Föderalistischen Bewegung (EFB)” bzw. dazugehörigen Zweig- und Subvereinen geleistet? (Bitte für die Jahre 2020 bis 2024 aufgliedern)
  3. Welche Veranstaltungen haben Sie oder Vertreter Ihres Ressorts beim “Europäischen Föderalistischen Bewegung (EFB)” bzw. dazugehörigen Zweig- und Subvereinen besucht? (Bitte für die Jahre 2020 bis 2024 nach Veranstaltung, Datum und jeweilige Teilnehmer aufgliedern)

 

Versickert Bundesjugendförderung letztlich als Parteispende?

 

  1. Ist Ihnen bekannt, dass der ÖVP-Abgeordnete zum Europäischen Parlament und Präsident der „Europäischen Föderalistischen Bewegung (EFB)“, Mag. Lukas Mandl, auf Listenplatz 5 seiner Partei für die EU-Wahl 2024 kandidiert?
  2. War oder ist dieser Umstand bei der Prüfung von Förderungen gegenständlich gewesen?
  3. Ist Ihnen bekannt, dass die amtierende Bundesgeschäftsführerin des “Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich”, Kati Schneeberger, auf Listenplatz 7 der “Die Grünen – Die Grüne Alternative” für die EU-Wahl 2024 kandidiert?
  4. War oder ist dieser Umstand bei der Prüfung von Förderungen gegenständlich gewesen?
  5. Welche Schritte wird Ihr Ressort unternehmen, um sicherzustellen, dass mutmaßlich überhöhte Förderungen aufgrund unrichtiger Mitgliederzahlen auf Grundlage des B-JFG nicht für die Wahlkampagne bzw. den Wahlkampf der ÖVP oder der Grünen verwendet werden?
  6. Welche besonderen Prüfungshandlungen wird das Bundeskanzleramt im Nachhinein einleiten, um sicherzustellen, dass Förderungen auf Grundlage des B-JFG nicht für die Wahlkampagne bzw. den Wahlkampf zur EU-Wahl und Nationalratswahl 2024 der ÖVP oder der Grünen verwendet werden?

 

 

 

Sollten einzelne Antworten einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen, wird ersucht, diese unter Einhaltung des Informationsordnungsgesetzes klassifiziert zu beantworten.



[1] https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001058

[2] https://efb.at/

[3] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240226_OTS0094/plakolm-jvp-reissverschluss-bei-eu-kandidaten

[4] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/15307/imfname_1583735.pdf

[5] https://de.wikipedia.org/wiki/Junge_Europ%C3%A4ische_F%C3%B6deralisten