18501/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.05.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Christian Drobits,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend digital „abgehängte“ Bürger:innen
„Digitale Kompetenzen zählen zu den acht Schlüsselkompetenzen, die alle Menschen für ihre persönliche Entwicklung und soziale Teilhabe benötigen (Rat der europäischen Union 2018), weshalb digitale Kompetenzen und ihre Förderung durch Bildung im Alter seit mehreren Jahren politisch forciert werden (BMUKK et al. 2011; BMASK 2012; BMASGK 2016; Quelle). Viele ältere Menschen gehen sehr kompetent und selbstverständlich mit dem Internet und digitalen Technologien um; einem erheblichen Teil ist das aber nicht möglich: „Die Nutzung digitaler Technologien gehört zu den modernen Schlüsselkompetenzen. In Österreich verfügen mehr als 60 % der Bevölkerung über digitale Grundkenntnisse. Die digitalen Kompetenzen unterscheiden sich dabei stark nach Bildung und Alter. Während 79 % der 16- bis 24-Jährigen über digitale Grundkenntnisse verf0ügen, sind es unter den 65- bis 74-Jährigen nur 35 %“, Quelle Statistik Austria. Wenig Daten liegen zur Internetnutzung und digitalen Kompetenzen von über 75-Jährigen in Österreich vor.
Die Gründe für mangelnde digitale Kompetenz sind vielfältig: es kann am nötigen Wissen, an Unterstützung oder am Geld fehlen, um sich digitale Geräte anzuschaffen; oft sind es neben fehlenden/geringeren Computerkenntnissen aber auch Skepsis gegenüber der Technik oder sozioökonomische Unterschiede oder körperliche und kognitive Defizite, die die digitale Kluft zwischen Jung und Alt und damit den digitalen Differenzen vergrößern.
In einer Welt, die zunehmend auf digitale Teilhabe setzt, wird der Zugang zur Dienstleistung ohne Internet oft schwierig. Die Zahl von hauptsächlich online verfügbaren Angeboten wächst, persönliche Beratungsangebote werden zunehmend ausgedünnt und durch Callcenter oder Chatbots ersetzt. Fehlen dann für ältere Menschen auch noch Möglichkeiten zum digitalen Zugang über das unmittelbare soziale Netzwerk können dadurch auch rasch monetäre Nachteile entstehen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehende
Anfrage:
1.
Gibt es in Ihrem
Ressort und in Ihrem Wirkungsbereich Förderungen, Unterstützungen
oder Leistungen, die ausschließlich online beantragt werden können?
2. Wenn ja, welche sind das konkret?
3.
Falls ja: Warum
können diese Leistungen nur mehr online beantragt werden? Welche
Einsparungen ergeben sich aus der rein digitalen Beantragung?
4.
Falls ja: wie hoch
schätzt Ihr Ressort die Zahl an Antragsteller:innen, die durch die rein
digitale Antragsmöglichkeit von der/den Leistungen ausgeschlossen wird?
5.
Vertreter:innen der
ÖVP haben die Ansicht geäußert, dass bei Bedarf Dritte aus dem
sozialen Umfeld der älteren Menschen (Nachbarn, Verwandte) erforderliche
Anträge ja digital für diese einbringen könnten. Ist dies aus
Ihrer Sicht eine zufriedenstellende Lösung der digitalen Teilhabe
älterer Menschen am sozialen und gesellschaftlichen Leben?
6.
Werden Sie sich
dafür einsetzen, dass für alle Förderungen und Leistungen Ihres
Ressorts neben der digitalen auch eine analoge Antragstellung möglich ist,
damit auch Menschen ohne Internetzugang ihre Rechte wahrnehmen können?