18503/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.05.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Christian Drobits,
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Hat die Novelle des Hypothekar-und Immobilienkreditgesetzes 2023 einen leichteren Zugang zu Krediten für ältere Menschen gebracht?“
Mit einer Novelle zum Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz wurde per 1.5.2023 ein leichterer Zugang zu Krediten für ältere Menschen beschlossen. Es erfolgte eine Klarstellung, unter welchen Voraussetzungen bei der nach diesem Gesetz erforderlichen Kreditwürdigkeitsprüfung die Möglichkeit unberücksichtigt bleiben kann, dass die Verbraucherin/der Verbraucher während der Vertragslaufzeit verstirbt. Zum einen muss wahrscheinlich sein, dass die Verbraucherin/der Verbraucher zu ihren/seinen Lebzeiten den laufenden Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nachkommen kann, und zum anderen muss der Wert der als Sicherheit dienenden Vermögenswerte Gewähr für die Abdeckung der mit dem Kreditvertrag im Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten leisten.
Nach einem Jahr Geltung stellt sich nunmehr die Frage des Erfolgs dieser Novelle als Maßnahme gegen Altersdiskriminierung.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehende
Anfrage:
1. Welche
Erfahrungswerte hat Ihr Ressort mit der Novelle des Hypothekar-und
Immobilienkreditgesetzes 2023 gewonnen?
2. Wurde bereits eine
Evaluierung der Wirksamkeit der Novelle des Hypothekar-und
Immobilienkreditgesetzes 2023 in Auftrag gegeben? Falls ja, wann ist mit einem
Bericht zu rechnen?
3. Falls nein, bzw.
für wann ist eine Evaluierung geplant?
4. Liegen Ihrem Ressort
Daten vor, wie sich die Zahl der vergebenen Kredite an ältere
Kreditnehmer:innen seit der Gesetzesnovelle 2023 verändert hat?
5. Falls ja, wie teilt
sich die Zahl der älteren Kreditnehmer:innen nach Geschlecht und
Laufzeiten der Kredite in den unterschiedlichen Jahrgängen auf?
6. Bestehen für
ältere Kreditnehmer:innen weiterhin Hürden für eine
Kreditaufnahme und wenn ja, in welchen Bereichen?