18506/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.05.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Christian Drobits,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Studie zu rechtlich verbindlichen Vorgaben für an Kinder gerichtetes Lebensmittelmarketing
Da Ernährungsvorlieben und Essgewohnheiten bereits in der Kindheit geprägt werden, sind Kinder eine attraktive und wichtige Zielgruppe der Lebensmittel- und Werbeindustrie. Durchschnittlich sieht jedes Kind im Fernsehen und Internet täglich rund 15-16 Werbungen – und das vor allem für ungesunde Lebensmittel, zu deren Konsum Kinder aus gesundheitlichen Gründen nicht angeregt werden sollten. Denn der Großteil der Lebensmittelwerbung, die im TV oder im Internet an Kinder gerichtet ist, bezieht sich auf energiedichte, kalorienreiche und stark verarbeitete Produkte, die reichlich Zucker, Salz und Fett enthalten.
Seit vielen Jahren schon verlangt die WHO (Weltgesundheitsorganisation) daher, den Marketingdruck auf Kinder im Bereich Lebensmittel zu reduzieren. Österreich ist der WHO Empfehlung leider bisher nur mit einer vage formulierten freiwilligen Selbstverpflichtung für die Werbe- und Lebensmittelwirtschaft gefolgt und hat es verabsäumt, verbindliche Vorgaben zu etablieren. Nicht einmal das von der nationalen Ernährungskommission erarbeitete Nährwertprofil zur Lenkung von Werbung in audiovisuellen Medien rund um Kindersendungen wurde zur Grundlage der Selbstverpflichtung gemacht.
Während im deutschen Koalitionsvertrag eine Regulierung der Lebensmittelwerbung an Kinder vorgesehen ist, fehlen in Österreich entsprechende weitergehende Initiativen.
Daher fordert der Entschliessungsantrag 3750/A(E) XXVII. GP vom 24.11.2023 (rechtlich) verbindliche Vorgaben für an Kinder gerichtetes Lebensmittelmarketing.
In der Sitzung des Konsumentenschutzausschusses vom 5.12.2023 wurde dieser Entschliessungsantrag von den Regierungsparteien mit dem Hinweis darauf vertagt, dass der Sozialminister bereits eine Studie in Auftrag gegeben hätte und man Resultate abwarten wolle.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE