18506/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.05.2024
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Anfrage

 

der Abgeordneten Christian Drobits,

Genossinnen und Genossen

 

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

 

betreffend Studie zu rechtlich verbindlichen Vorgaben für an Kinder gerichtetes Lebensmittelmarketing

 

Da Ernährungsvorlieben und Essgewohnheiten bereits in der Kindheit geprägt werden, sind Kinder eine attraktive und wichtige Zielgruppe der Lebensmittel- und Werbeindustrie. Durchschnittlich sieht jedes Kind im Fernsehen und Internet täglich rund 15-16 Werbungen – und das vor allem für ungesunde Lebensmittel, zu deren Konsum Kinder aus gesundheitlichen Gründen nicht angeregt werden sollten. Denn der Großteil der Lebensmittelwerbung, die im TV oder im Internet an Kinder gerichtet ist, bezieht sich auf energiedichte, kalorienreiche und stark verarbeitete Produkte, die reichlich Zucker, Salz und Fett enthalten.

Seit vielen Jahren schon verlangt die WHO (Weltgesundheitsorganisation) daher, den Marketingdruck auf Kinder im Bereich Lebensmittel zu reduzieren. Österreich ist der WHO Empfehlung leider bisher nur mit einer vage formulierten freiwilligen Selbstverpflichtung für die Werbe- und Lebensmittelwirtschaft gefolgt und hat es verabsäumt, verbindliche Vorgaben zu etablieren. Nicht einmal das von der nationalen Ernährungskommission erarbeitete Nährwertprofil zur Lenkung von Werbung in audiovisuellen Medien rund um Kindersendungen wurde zur Grundlage der Selbstverpflichtung gemacht.

Während im deutschen Koalitionsvertrag eine Regulierung der Lebensmittelwerbung an Kinder vorgesehen ist, fehlen in Österreich entsprechende weitergehende Initiativen.

Daher fordert der Entschliessungsantrag 3750/A(E) XXVII. GP vom 24.11.2023 (rechtlich) verbindliche Vorgaben für an Kinder gerichtetes Lebensmittelmarketing.

In der Sitzung des Konsumentenschutzausschusses vom 5.12.2023 wurde dieser Entschliessungsantrag von den Regierungsparteien mit dem Hinweis darauf vertagt, dass der Sozialminister bereits eine Studie in Auftrag gegeben hätte und man Resultate abwarten wolle.

 

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

  1. Wurde die Studie zu Vorgaben für an Kinder gerichtetes Lebensmittelmarketing seitens Ihres Ressorts bereits in Auftrag gegeben und wenn ja, wann?

  2. Wenn ja, wer führt diese Studie durch?

  3. Wie erfolgte die Auswahl des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin?

  4. Wie lautet der genaue Studienauftrag? Welche Aspekte werden dabei konkret untersucht? Stehen bereits Details über den Studienablauf fest?

  5. Welche Daten werden dafür erhoben?

  6. Wann ist mit den Ergebnissen der Studie zu rechnen? Werden die Resultate der Studie noch in der laufenden Gesetzgebungsperiode vorliegen?

  7. Wann werden die Ergebnisse veröffentlicht werden? Werden die Resultate der Studie noch in der laufenden Gesetzgebungsperiode präsentiert werden?

  8. Welche Kosten werden für diese Studie entstehen?