18520/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.05.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauen‚ Familie‚ Integration und Medien

betreffend Maßnahmen zur Stärkung der wehrhaften Demokratie

 

Unsere Demokratie vertritt die Werte von Nicht-Diskriminierung und Toleranz. Gerade deshalb darf sie den Intoleranten gegenüber nicht tolerant sein. Extremisten, insbesondere Islamisten, und andere staats- und demokratiefeindliche Personen und Gruppierungen bedrohen unsere Demokratie und unser Zusammenleben. Dagegen braucht es geeignete Maßnahmen im Sicherheitsbereich, aber auch in anderen Bereichen wie in der Extremismusprävention, der Deradikalisierung, der Resozialisierung oder im Integrationsbereich, um nur einige der Bereiche aufzuzählen. Hierbei handelt es sich um eine Querschnittsmaterie, in welcher die gesamte Bundesregierung gefordert ist, geeignete Maßnahmen im Sinne einer wehrhaften Demokratie zu treffen. In dieser Legislaturperiode haben wir mehrere parlamentarische Anfragen sowie Entschließungsanträge zum Thema eingebracht- unter anderem:

Was tut aber die Regierung?

Auf Fragen im Budgetausschuss zu UG10 Integration gab die Integrationsministerin an, für Deradikalisierung nicht vorrangig zuständig zu sein - Sicherheitsfragen lägen beim Innenminister. Fakt ist, dass Integration und Deradikalisierung nicht voneinander loszulösen sind, da eine radikale Grundeinstellung Integration verunmöglicht. Gleichzeitig kann eine durchdachte Integrationspolitik dazu beitragen, Radikalisierung frühzeitig zu erkennen und entgegenzuwirken bzw. diese ganz zu unterbinden. 

Gleichzeitig ist die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien auch für das Kultusamt zuständig und somit maßgeblich in die Umsetzung des Islamgesetzes involviert. Die Kultusministerin spielt eine wichtige Rolle im Dialog mit den Glaubensgemeinschaften und bei der Schließung problematischer Moschee- und Kultusgemeinden mittels Entzug der Rechtspersönlichkeit. In der Vergangenheit hielt die erzwungene Schließung von problematischen Moscheen - meist aufgrund von "Formfehlern" - langfristig nicht stand und wurden problematische Einrichtungen nach einer kurzen Schließungsperiode wieder geöffnet. Im Falle der Tewhid-Moschee, die der Attentäter des Terroranschlags 2020 besuchte, wurde unlängst bekannt, dass die IGGÖ der Moscheegemeinde nun endgültig die Rechtspersönlichkeit entzieht, da sie die Auflagen, unter denen sie wiedereröffnet wurde, nicht erfüllt hat. Rechtlich besteht die Gemeinde jetzt nur noch als Verein nach Vereinsgesetz. Auch im kürzlich bekannt geworden Fall eines Imams einer Wiener Moschee, der online Hasspostings gegen Juden verbreitete, ist die Kultusministerin am Zug (https://www.oe24.at/oesterreich/politik/politik-insider/aufgedeckt-imam-in-wien-ruft-zu-mord-an-juden-auf/584780238).  

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Welche budgetären Mittel wurden im BVA 2024 für welche Maßnahmen für Terrorprävention und -bekämpfung sowie Deradikalisierung durch welche Organisationseinheit des BMFFIM bis wann und in welchem Zeitraum veranschlagt?
    1. Welche budgetären Mittel wurden in den BVA 2020, 2021, 2022 und 2023 veranschlagt?
  1. Welche budgetären Mittel wurden im BVA 2024 für welche Maßnahmen für Integration durch welche Organisationseinheit des BMFFIM bis wann und in welchem Zeitraum veranschlagt?
    1. Welche budgetären Mittel wurden in den BVA 2020, 2021, 2022 und 2023 veranschlagt?
  1. In welcher Form arbeiten BMI und BMFFIM auf dem Gebiet Terrorprävention und -bekämpfung sowie Deradikalisierung zusammen?
  2. War das Kultusamt in die Entscheidung der IGGÖ, der Tewhid-Moscheegemeinde die Rechtspersönlichkeit zu entziehen, eingebunden?
  3. Ist das Kultusamt im Austausch mit der Vereinsbehörde, um die Prüfung einer Vereinsauflösung des der Tewhid-Moschee zugrundeliegenden Vereins zu veranlassen?
  4. Befasst sich das Kultusamt mit den Fall der Hasspostings des Wiener Imams der „Assalam Moschee - Verein zur Integration von Muslimen“?
    1. Wenn ja, welche Schritte wurden bis jetzt unternommen?
    2. Wurde die Moscheeeinrichtung überprüft?
    3. Steht eine Schließung der Moscheeeinrichtung im Raum?

                                          i.    Wenn ja, auf Basis welcher Regelung?

  1. Hat sich das Kultusamt bereits vor Bekanntwerden der Hasspostings mit dem Imam bzw. der betreffenden Moscheeeinrichtung beschäftigt?
  2. Ist das Kultusamt im Austausch mit der IGGÖ betreffend der Hasspostings des Wiener Imams der „Assalam Moschee - Verein zur Integration von Muslimen“?
    1. Wenn ja, welche Schritte wurden vonseiten der IGGÖ in dieser Sache unternommen?
  1. Ist das Kultusamt im Austausch mit dem BMI betreffend der Hasspostings des Wiener Imams der „Assalam Moschee - Verein zur Integration von Muslimen“?
    1. Wenn ja, was wurde besprochen?