18521/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.05.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Maßnahmen zur Stärkung der wehrhaften Demokratie

 

Unsere Demokratie vertritt die Werte von Nicht-Diskriminierung und Toleranz. Gerade deshalb darf sie den Intoleranten gegenüber nicht tolerant sein. Extremisten, insbesondere Islamisten, und andere staats- und demokratiefeindliche Personen und Gruppierungen bedrohen unsere Demokratie und unser Zusammenleben. Dagegen braucht es geeignete Maßnahmen im Sicherheitsbereich, aber auch in anderen Bereichen wie in der Extremismusprävention, der Deradikalisierung, der Resozialisierung oder im Integrationsbereich, um nur einige der Bereiche aufzuzählen. Hierbei handelt es sich um eine Querschnittsmaterie, in welcher die gesamte Bundesregierung gefordert ist, geeignete Maßnahmen im Sinne einer wehrhaften Demokratie zu treffen. In dieser Legislaturperiode wir mehrere parlamentarische Anfragen sowie Entschließungsanträge zum Thema eingebracht- unter anderem:

Was tut aber die Regierung? In der Budgetanfragebeantwortung (91/SABBA) vom 20.11.2023 wurde auf unsere Frage, welche budgetären Mittel im BVA 2024 für welche Maßnahmen für Terrorprävention und -bekämpfung sowie Deradikalisierung durch welche Organisationseinheit des BMJ bis wann und in welchem Zeitraum veranschlagt wurden, folgendermaßen geantwortet:

"Im BVA 2024 wurden für Terrorprävention und -bekämpfung sowie Deradikalisierung 600.000 € veranschlagt, welche für folgende Maßnahmen vorgesehen sind:

  1. Etablierung eines Bundesweites Netzwerk Extremismusprävention und Deradikalisierung (BNED)
    1. Regelmäßige Treffen des BNED und Auseinandersetzung mit aktuellen Themen im Bereich der Extremismusprävention
    2. Erstellung der österreichischen Strategie Extremismusprävention und Deradikalisierung
    3. Erstellung des Nationalen Aktionsplans Extremismusprävention und Deradikalisierung
    4. Organisation von verschiedenen Arbeitsgruppen des BNED zu aktuellen Themen
  1. Konzeptionierung und Aufbau eines Expert:innenrates zur Extremismusprävention." 

Am 18.01.2024 wurden unsere Entschließungsanträge betreffend Maßnahmen gegen Extremismus im Ausschuss diskutiert. Diese Entschließungsanträge umfassen die Aufforderung an die Bundesregierung, die 2018 (!) präsentierten "Österreichischen Strategie Extremismusprävention und Deradikalisierung" weiterzuentwickeln, einen darauf aufbauenden Nationalen Aktionsplan sowie konkrete Maßnahmen gegen Extremismen aller Art zu erarbeiten (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/3674). Auch beantragten wir Schulungen und Weiterbildungen für Exekutivbeamt:innen hinsichtlich extremistischer Strömungen (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/3676) sowie einen Ausbau der Werte- und Orientierungskurse (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/1952). Unsere Anträge wurden vertagt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

  1. Welche Budgetmittel waren im BVA 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 für jeweils welche Maßnahmen für Terrorprävention und -bekämpfung sowie Deradikalisierung durch welche Organisationseinheit Ihres Ressorts bis wann, mit welchem Wirkungsziel und in welchem Zeitraum veranschlagt?
  2. Welche Maßnahmen wurden wann durch wen damit gesetzt? 
  3. Welche Ergebnisse wurden wann dadurch erzielt? 
  4. Inwiefern sind die im BVA 2024 veranschlagten Kosten iHv 600.000€ für Terrorprävention und -bekämpfung sowie Deradikalisierung auf die folgenden Maßnahmen aufzugliedern
    1. Treffen des BNED
    2. Erstellung der österreichischen Strategie Extremismusprävention und Deradikalisierung 
    3. Erstellung des Nationalen Aktionsplans Extremismusprävention und Deradikalisierung 
    4. Organisation von verschiedenen Arbeitsgruppen des BNED zu aktuellen Themen 
    5. Treffen Konzeptionierung und Aufbau eines Expert:innenrates zur Extremismusprävention 
  1. Für wann ist die Veröffentlichung der österreichischen Strategie Extremismusprävention und Deradikalisierung geplant?
    1. Welche Stellen innerhalb Ihres Ressorts waren bzw. sind in die Erstellung eingebunden?
    2. Welche Stellen von welchen anderen Ressorts waren bzw. sind in die Erstellung eingebunden?
    3. Wann wurde mit der Erstellung der neuen Strategie durch wen inwiefern begonnen?
    4. Wie viele Treffen und Gespräche gab es zwischen wem aus welcher Organisationseinheit Ihres Ressorts?

                                          i.    Was war der konkrete Gesprächsinhalt und welche Vorschläge und Maßnahmen wurden getroffen?

    1. Wie viele Treffen und Gespräche gab es mit welchen anderen Ressorts?

                                          i.    Was war der konkrete Gesprächsinhalt und welche Vorschläge und Maßnahmen wurden getroffen?

1.    Welche Position nahm das BMI jeweils ein?

    1. Wie viele Treffen und Gespräche gab es mit welchen anderen Behörden?

                                          i.    Was war der konkrete Gesprächsinhalt und welche Vorschläge und Maßnahmen wurden getroffen?

1.    Welche Position nahm das BMI jeweils ein?

    1. Welche Kapitel, Punkte und Maßnahmen des NAP wurden bis dato erarbeitet?
  1. Für wann ist die Veröffentlichung des Nationalen Aktionsplans Extremismusprävention und Deradikalisierung geplant?
    1. Welche Stellen innerhalb Ihres Ressorts waren bzw. sind in die Erstellung eingebunden?
    2. Welche Stellen von welchen anderen Ressorts waren bzw. sind in die Erstellung eingebunden?
    3. Wann wurde mit der Erstellung des NAP begonnen?
    4. Wie viele Treffen und Gespräche gab es zwischen wem aus welcher Organisationseinheit Ihres Ressorts?

                                          i.    Was war der konkrete Gesprächsinhalt und welche Vorschläge und Maßnahmen wurden getroffen?

    1. Wie viele Treffen und Gespräche gab es mit welchen anderen Ressorts?

                                          i.    Was war der konkrete Gesprächsinhalt und welche Vorschläge und Maßnahmen wurden getroffen?

1.    Welche Position nahm das BMI jeweils ein?

    1. Wie viele Treffen und Gespräche gab es mit welchen anderen Behörden?

                                          i.    Was war der konkrete Gesprächsinhalt und welche Vorschläge und Maßnahmen wurden getroffen?

1.    Welche Position nahm das BMI jeweils ein?

    1. Welche Kapitel, Punkte und Maßnahmen des NAP wurden bis dato erarbeitet?
  1. Für wann ist die Schaffung eines Expert:innenrates zu Extremismusprävention geplant?
    1. Wie viele Mitglieder aus welchen Bereichen soll dieser umfassen?
    2. Welche Aufgaben soll dieser wahrnehmen?

                                          i.    Sind diesbezüglich gesetzliche Maßnahmen geplant?

    1. Welche Stellen innerhalb Ihres Ressorts waren bzw. sind in die Erstellung eingebunden?
    2. Welche Stellen von welchen anderen Ressorts waren bzw. sind in die Erstellung eingebunden?
    3. Wem kommt für wie welche Mitglieder ein Vorschlags- oder Ernennungsrecht zu?
    4. Wann wurde mit der Konzeptionierung und Aufbau eines Expert:innenrates zur Extremismusprävention begonnen?
    5. Wie viele Treffen und Gespräche gab es zwischen wem aus welcher Organisationseinheit Ihres Ressorts?

                                          i.    Was war der konkrete Gesprächsinhalt und welche Vorschläge und Maßnahmen wurden getroffen?

    1. Wie viele Treffen und Gespräche gab es mit welchen anderen Ressorts?

                                          i.    Was war der konkrete Gesprächsinhalt und welche Vorschläge und Maßnahmen wurden getroffen?

1.    Welche Position nahm das BMI jeweils ein?

    1. Wie viele Treffen und Gespräche gab es mit welchen anderen Behörden?

                                          i.    Was war der konkrete Gesprächsinhalt und welche Vorschläge und Maßnahmen wurden getroffen?

1.    Welche Position nahm das BMI jeweils ein?

  1. Was beinhalten die Maßnahmen hinsichtlich der Treffen des BNED sowie der Organisation von verschiedenen Arbeitsgruppen des BNED zu aktuellen Themen veranschlagt?
    1. Wer ist derzeit Mitglied im BNED?

                                          i.    Sind Änderungen geplant?

    1. Welche Arbeitsgruppen bestehen derzeit?

                                          i.    Wer sind die Mitglieder in jeweils welcher Arbeitsgruppe?

                                        ii.    Sind betreffend Mitglieder und/oder Arbeitsgruppen Änderungen geplant?

    1. Welche Aufgaben kommen jeweils welcher Arbeitsgruppe zu?

                                          i.    Sind diesbezüglich Änderung geplant?

    1. Wie viele Treffen der BNED gab es seit ihrer Gründung 2017?
    2. Wie viele Treffen der BNED gab es seit dem 1.1.2020 und was war jeweils der konkrete Gesprächsinhalt?

                                          i.    Welche Maßnahmen oder Vorschläge wurden jeweils von wem getroffen?

1.    Welche Position nahm das BMI jeweils ein?

  1. Wie viele Fallkonferenzen "Staatsschutz" nach § 6 a SNG wurden seit dem 01.12.2021 aufgrund jeweils welcher Gründe einberufen?
    1. Wer nahm bzw. nimmt an diesen Fallkonferenzen teil?
  1. Welche gesetzlichen oder andere Maßnahmen betreffend wehrhafte Demokratie, die Ihr Ressort betreffen, sind noch für diese Legislaturperiode geplant?
    1. Welche Stellen innerhalb Ihres Ressorts waren bzw. sind in die Planung und Erstellung jeweils welcher Maßnahme eingebunden?
    2. Welche Stellen von welchen Ressorts waren bzw. sind in die Planung und Erstellung jeweils welcher Maßnahme eingebunden?
    3. Wie viele Treffen und Gespräche gab es zwischen wem aus welcher Organisationseinheit Ihres Ressorts betreffend jeweils welcher Maßnahme?

                                          i.    Was war der konkrete Gesprächsinhalt und welche Vorschläge und Maßnahmen wurden getroffen?

    1. Wie viele Treffen und Gespräche gab es mit welchen anderen Ressorts betreffend jeweils welcher Maßnahme?

                                          i.    Was war der konkrete Gesprächsinhalt und welche Vorschläge und Maßnahmen wurden getroffen?

1.    Welche Position nahm das BMI jeweils ein?

    1. Wie viele Treffen und Gespräche gab es mit welchen anderen Behörden betreffend jeweils welcher Maßnahme?

                                          i.    Was war der konkrete Gesprächsinhalt und welche Vorschläge und Maßnahmen wurden getroffen?

1.    Welche Position nahm das BMI jeweils ein?

  1. Wie viele Vereine sind in Österreich aktuell im Vereinsregister eingetragen?
    1. Wie viele davon sind Moscheevereine bzw. religiöse Vereine?
  1. Zu wie vielen Vereinsauflösungen gemäß § 29 VereinsG ist es in den letzten fünf Jahren gekommen? Bitte um Auflistung nach Bundesland, Auflösungsgründe nach § 29 VereinsG und dem jeweiligen Sachverhalt in groben Zügen.
    1. Wie viele davon betrafen Moscheevereine bzw. religiöse Vereine, die aufgrund extremistischer Vereinstätigkeit aufgelöst wurden?
  1. Erteilten Sie, Herr Minister, oder sonst wer aus Ihrem Ressort seit dem 1.1.2022 eine Weisung zur Überprüfung von Vereinen?
    1. Wenn ja, wer erteilte wann die Weisung und aus welchem Grund jeweils zur Prüfung welchen Vereins?
  1. Wie viele und welche Vereine wurden auf Grund einer Weisung folgenden Prüfung wann aufgelöst?
  2. Gibt es Ermittlungen und/oder Erkenntnisse zu Vereinen, deren Vereinstätigkeit nicht dem Vereinszweck entspricht, die gegen Strafgesetze verstoßen oder die Bedingungen seines rechtlichen Bestandes weggefallen sind?
    1. Wenn ja, seit wann? Bitte um Auflistung nach Bundesland, Auflösungsgründe nach § 29 VereinsG und dem jeweiligen Sachverhalt in groben Zügen
    2. Wenn ja, wie viele davon betrafen Moscheevereine bzw. religiöse Vereine?

                                          i.    Aus welchem Grund?

    1. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden wann ergriffen?
  1. In unserer parlamentarischen Anfrage Nr. 12048) betreffend „Überprüfung Vereinszweck sowie Vereinstätigkeit in Hinblick auf § 29 VereinsG“ (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/11734) wurde Frage 8 (samt Nebenfragen) nicht beantwortet und nur angeführt, dass bundesweit keine einheitliche Statistik geführt wird. Die Fragen werden wiederholt mit dem Ersuchen um eine gründliche Antwort:
     Wie oft wurde seit Inkrafttreten der Novelle BGBl. 211/2021 die Vereinserrichtung wegen des Eingriffs in die inneren Angelegenheiten einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft bisher versagt?
    1. Wie oft ist es zur unverzüglichen Übermittlung der in Aussicht genommenen Vereinsstatuten im Falle der Ausübung eines Kultus durch die Vereinsbehörden an den Bundeskanzler seit Inkrafttreten der Novelle gekommen?
    2. Wie oft stellte seit Inkrafttreten der Novelle das Bundeskanzleramt fest, dass die Kultusausübung des Vereins einen Eingriff in die inneren Angelegenheiten einer gesetzlich anerkannten 
      Religionsgesellschaft darstellt?
    3. Die Novelle gilt auch für das Wirksamwerden späterer Änderungen der Vereinsstatuten. Wie oft wurde seit Inkrafttreten bei späteren Änderungen ein Eingriff in die inneren Angelegenheiten gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft festgestellt?
  1. Am 7.2.2024 wurde berichtet, dass ein Wiener Imam, der Obmann des Assalam-Moschee Verein in Wien ist, auf Facebook übelste antisemitische Hetze verbreitet hat (https://www.oe24.at/oesterreich/politik/politik-insider/aufgedeckt-imam-in-wien-ruft-zu-mord-an-juden-auf/584780238). Gab oder gibt es Ermittlungen zum Obmann und/oder zum Verein?
    1. Wenn ja, welche und welche Erkenntnisse konnten gewonnen werden?

                                          i.    Gab es vor Bekanntwerden der hetzerischen Aussagen Ermittlungen zum Obmann und zum Verein?

    1. Kam es zu einer Überprüfung der Vereinstätigkeiten?

                                          i.    Wenn ja, wann durch wen und welche Erkenntnisse konnten gewonnen werden?

    1. Wurde die behördliche Auflösung des Vereins eingeleitet?

                                          i.    Wenn ja, aufgrund welchen Sachverhalts?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Wurde der Verein behördlich aufgelöst?

                                          i.    Wenn ja, aufgrund welchen Sachverhalts und Auflösungsgrunds?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Gab oder gibt es Ermittlungen, ob der Verein und/oder der Obmann Verbindungen zur Muslimbruderschaft und/oder zur Hamas hat?

                                          i.    Wenn ja, welche und welche Erkenntnisse konnten gewonnen werden?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Gab oder gibt es Ermittlungen, ob die Muslimbruderschaft und/oder die Hamas Einfluss auf den Obmann und/oder den Verein ausgeübt hat bzw. ausübt?

                                          i.    Wenn ja, welche und welche Erkenntnisse konnten gewonnen werden?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Gab es zum Sachverhalt Gespräche mit dem Kultusamt oder anderen Ressorts?

                                          i.    Wenn ja, welche und wer war wann daran beteiligt?

1.    Was war der konkrete Gesprächsinhalt und welche Position nahm das BMI dabei ein?

  1. Die Wiener Tewhid-Moschee, ein Anlaufpunkt für die salafistische Szene bekannt ist, wurde im Dezember 2023 als offizielles Gebetshaus aufgelöst. In dieser Moschee betete unter anderem der Attentäter vom Terroranschlag vom 2.11.2020 in der Wiener Innenstadt und auch der mittlerweile 17-Jährige, der am 11.9. 2023 einen Anschlag am Wiener Hauptbahnhof verüben wollte, hat dort gebetet. Der dort wohl noch immer tätige Prediger Muhammed P. taucht in aktuellen Terrorermittlungen auf. Die Moscheegemeinde ist rechtlich nur noch ein Verein. (https://www.puls24.at/news/chronik/radikale-umtriebe-wiener-tewhid-moschee-zumindest-offiziell-aufgeloest/319924) Gab oder gibt es Ermittlungen zum Prediger P. und/oder zum Verein?
    1. Wenn ja, welche und welche Erkenntnisse konnten gewonnen werden? 
    2. Kam es nach Auflösung der Moschee zu einer Überprüfung der Vereinstätigkeiten?

                                          i.    Wenn ja, wann durch wen und welche Erkenntnisse konnten gewonnen werden?

    1. Wurde nach Auflösung der Moschee die behördliche Auflösung des Vereins eingeleitet?

                                          i.    Wenn ja, aufgrund welchen Sachverhalts?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Wurde der Verein nach Auflösung der Moschee behördlich aufgelöst?

                                          i.    Wenn ja, aufgrund welchen Sachverhalts und Auflösungsgrunds?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Gab oder gibt es Ermittlungen, ob der Verein und/oder der Prediger Verbindungen zur salafistischen Szene und/oder anderen islamistischen Gruppierungen hat?

                                          i.    Wenn ja, welche und welche Erkenntnisse konnten gewonnen werden?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Gab oder gibt es Ermittlungen, welchen Einfluss die salafistische Szene und/oder andere islamistische Gruppierungen auf den Verein und (oder den Prediger haben?

                                          i.    Wenn ja, welche und welche Erkenntnisse konnten gewonnen werden?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Gab es zum beschriebenen Sachverhalt Gespräche mit dem Kultusamt oder anderen Ressorts?

                                          i.    Wenn ja, welche und wer war wann daran beteiligt?

1.    Was war der konkrete Gesprächsinhalt und welche Position nahm das BMI dabei ein?

  1. Welche Förderungen in welcher Höhe wurden von Seiten des BMI an welche Vereine in den letzten 5 Jahren erteilt?
    1. Welchen Forderungsersuchen wurden von Seiten des BMI aufgrund von extremistischen Vereinstätigkeiten nicht entsprochen?
  1. Welche Förderungen wurden aus welchen Gründen in den letzten 5 Jahren wieder zurückgenommen, gestrichen und/oder wieder zurückgefordert? 
  2. Gibt es Ermittlungen zu Unternehmen und/oder Betriebe in Österreich, die als Tarnung für extremistische Tätigkeiten betrieben werden?
    1. Wenn ja, wie viele Unternehmen/Betriebe sind betroffen und um welche extremistischen Tätigkeiten handelt es sich jeweils dabei?
  1. Wann wird die Reform die Staatsschutzreform, mit denen die "Landesämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung" zu "Landesämtern Staatsschutz und Extremismusbekämpfung“ (LSE) umgewandelt werden, abgeschlossen sein?
  2. Wie viele Planstellen sind im jeweils welchem LSE für Extremismusprävention vorgesehen?
    1. Wie viele sind jeweils tatsächlich besetzt?
  1. Wie viele Planstellen bestehen derzeit in der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) für Extremismusprävention?
    1. Wie viele sind jeweils tatsächlich besetzt?
  1. Wie viele Vollbeschäftigungsäquivalente bestehen derzeit in der DSN für Extremisusprävention?
  2. Wie viele Mitarbeiter:innen sind derzeit in der DSN für Extremismusprävention beschäftigt?
  3. Welche Maßnahmen wurden bzw. werden getroffen zur Sensibilisierung von Exekutivbeamt:innen auf antisemitische, rassistische und/oder extremistische Parolen, die auf Demonstrationen gerufen bzw. gezeigt werden?
  4. Wie viele Verwaltungsübertretungen mit jeweils welchem Inhalt wurden im Zusammenhang mit "Pro-Palästina-Demos" seit dem 07.10.2023 angezeigt?
  5. Wie viele Anzeigen aufgrund welcher gerichtlich strafbaren Handlung wurden im Zusammenhang mit "Pro-Palästina-Demos" seit dem 07.10.2023 durch Exekutivbeamte eingebracht?
  6. Wie viele Berichte nach §100 StPO im Zusammenhang mit "Pro-Palästina-Demos" seit dem 07.10.2023 wurden an die Staatsanwaltschaft übermittelt?
    1. Wie viele nach § 100 Abs 2 u 3 StPO aufgrund welchen Straftatbestandes?
    2. Wie viele nach § 100 Abs 3a StPo aufgrund welchen Sachverhaltes?
  1. Wie viele antisemitische Vorfälle wurden seit dem 07.10.2023 registriert bzw. angezeigt?
    1. Wie viele sind dem linksextremen Bereich zuzurechnen?
    2. Wie viele sind dem rechtsextremen Bereich zuzurechnen?
    3. Wie viele sind dem islamistischen Bereich zuzurechnen?
    4. Wie viele sind sonstigen demokratie- bzw. staatsfeindlichen Bereichen zuzurechnen?
  1. Wie viele rassistische Vorfälle wurden seit dem 07.10.2023 registriert bzw. angezeigt?
    1. Wie viele sind dem linksextremen Bereich zuzurechnen?
    2. Wie viele sind dem rechtsextremen Bereich zuzurechnen?
    3. Wie viele sind dem islamistischen Bereich zuzurechnen?
    4. Wie viele sind sonstigen demokratie- bzw. staatsfeindlichen Bereichen zuzurechnen?
  1. Wie viele Fallkonferenzen Staatsschutz nach § 6a Abs 1 SNG wurden in den letzten fünf Jahren einberufen? (Bitte auch um Übermittlung der jeweiligen Sachverhalte in groben Zügen)
    1. Welche Behörden und/oder welche anderen Einrichtungen waren jeweils in welchem Fall involviert? 
    2. Welche Maßnahmen wurden in jeweils welchem Fall beschlossen?
  1. Das Staatsbürgerschaft ist gekennzeichnet davon, dass die Verleihung an hohe finanzielle Hürden geknüpft ist (Kosten der Verleihung oft über 1.000€) und der Fokus auf das Abfragen von Werten der liberalen Demokratie ein viel zu kleiner ist. Sind in dieser Gesetzgebungsperiode Änderungen des Staatsbürgerschaftsrechts geplant?
    1. Wenn ja, welche Änderungen sind hinsichtlich der Gebühren für die Verleihung der Staatsbürgerschaft geplant?

                                          i.    Ist geplant die Kosten herabzusetzen?

    1. Wenn ja, welche Änderungen betreffen die Abklärung des Bekenntnisses zu demokratischen Grundwerten?
    2. Wenn ja, welche Änderungen sind hinsichtlich Verleihungsvoraussetzungen gem. §§ 10ff StbG geplant?
    3. Wenn ja, welche sonstigen Änderungen sind geplant?
    4. Wenn nein, warum nicht?
  1. Zu wie vielen Entziehungen der Staatsbürgerschaft ist es in den letzten 5 Jahren gekommen?
    1. Zu wie vielen Entziehungen nach §32 StBG (Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates)?
    2. Zu wie vielen Entziehungen nach § 33 Abs 1 StBG (wenn der Staatsbürger im Dienst eines fremden Staates steht und wenn er durch sein Verhalten die Interessen oder das Ansehen der Republik erheblich schädigt)?

                                          i.    Aufgrund welches Verhaltens?

    1. Zu wie vielen Entziehungen nach § 33 Abs 2 StBG (Teilnahme an Kampfhandlungen im Ausland im Rahmen eines bewaffneten Konflikts)?

                                          i.    Aufgrund welches Verhaltens?

                                        ii.    In wie vielen Fällen ist die Staatsbürgerschaft nicht entzogen worden, da der bzw. die Betroffene staatenlos geworden wäre?

 

    1. Zu wie vielen Entziehungen nach § 33 Abs 3 StBG (terroristische Straftat oder Aufforderung bzw. Gutheißung von terroristischen Straftaten)?

                                          i.    Aufgrund welcher Straftat?

    1. In wie vielen Fällen haben Sie, Herr Bundesminister, gem. § 35 StBG den Antrag gestellt?
  1. Wie viele Staatsbürgerschaften wurden in den letzten 5 Jahren nicht verliehen, weil § 10 Abs 1 Z 6 (bejahende Einstellung zur Republik bejahend und keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit und andere in Art. 8 Abs. 2 EMRK genannten öffentlichen Interessen gefährdet) nicht erfüllt waren?
  2. Wie viele Staatsbürgerschaften wurden in den letzten 5 Jahren nicht verliehen, weil der Antragsteller ein Naheverhältnis zu einer extremistischen oder terroristischen Gruppierung hat und im Hinblick auf deren bestehende Strukturen oder auf zu gewärtigende Entwicklungen in deren Umfeld extremistische oder terroristische Aktivitäten derselben nicht ausgeschlossen werden können (§10 Abs 2 Z 7)?
  3. Wie viele Staatsbürgerschaften wurden in den letzten 5 Jahren nicht verliehen, weil das Gesamtverhalten des Fremden im Hinblick auf das allgemeine Wohl, die öffentlichen Interessen und das Ausmaß seiner Integration negativ beschieden wurde?
    1. Aus welchen Gründen jeweils?
  1. Wie viele Aufenthaltstitel wurden in den letzten 5 Jahren nicht erteilt bzw. nicht verlängert, weil der Aufenthalt des Fremden öffentlichen Interessen widerstritten hat (§ 11 Abs 2 Z 1 iVm Abs 4)?
    1. Aus welchen Gründen jeweils? 
  1. Ende Jänner wurde berichtet, dass Spezialisten des deutschen Auswärtigen Amts auf der Kurznachrichtenplattform X eine systematische russische Kampagne ausgemacht haben, welche Sorgen vor Wahlbeeinflussung hervorruft (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/desinformation-aus-russland-auswaertiges-amt-deckt-pro-russische-kampagne-auf-a-765bb30e-8f76-4606-b7ab-8fb9287a6948). Gibt es Ermittlungen zur möglichen Wahlbeeinflussung bei den kommenden Wahlen (Nationalratswahl, Wahlen zum Europäischen Parlament, Landtagswahlen)?
    1. Wenn ja, welche und was sind die Erkenntnisse?

                                          i.    Handelt es sich bei den Akteuren um ausländische staatliche Akteure?

1.    Wenn ja, welche?

                                        ii.    Handelt es sich bei den Akteuren um nicht-staatliche Akteure?

1.    Wenn ja, welche?

                                       iii.    Werden Social Media-Plattformen zur möglichen Desinformation und Wahlbeeinflussung genutzt?

1.    Wenn ja, auf welchen und wie sehen die jeweiligen Aktivitäten aus?