Eingelangt am 15.05.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Dr. Johannes
Margreiter, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Maßnahmen zur Stärkung der
wehrhaften Demokratie
Unsere
Demokratie vertritt die Werte von Nicht-Diskriminierung und Toleranz. Gerade
deshalb darf sie den Intoleranten gegenüber nicht tolerant sein.
Extremisten, insbesondere Islamisten, und andere staats- und
demokratiefeindliche Personen und Gruppierungen bedrohen unsere Demokratie und
unser Zusammenleben. Dagegen braucht es geeignete Maßnahmen im Sicherheitsbereich,
aber auch in anderen Bereichen wie in der Extremismusprävention, der
Deradikalisierung, der Resozialisierung oder im Integrationsbereich, um nur
einige der Bereiche aufzuzählen. Hierbei handelt es sich um eine
Querschnittsmaterie, in welcher die gesamte Bundesregierung gefordert ist,
geeignete Maßnahmen im Sinne einer wehrhaften Demokratie zu treffen. In
dieser Legislaturperiode haben wir mehrere parlamentarische Anfragen sowie
Entschließungsanträge zum Thema eingebracht- unter anderem:
- Wann kommt der konkrete Aktionsplan zur
Extremismusprävention und Deradikalisierung (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVI/J/2655)
- Moscheenschließungen nach dem Terroranschlag (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/4754
; https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/4753)
- Schließung mutmaßlich
staatsfeindlicher Moscheen (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/13227
; https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/13229)
- Überprüfung Vereinszweck sowie
Vereinstätigkeit in Hinblick auf § 29 VereinsG (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/12048)
- Wo bleiben effiziente Ermittlungen rund um das „Imam
Ali-Zentrum“? (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/14499
; https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/14493)
- Bejubeln von Hamas-Terror auf Demos in Wien (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/16533)
- Bejubeln von Terror, antisemitische Parolen: Folgen
für Einzelpersonen und Versammlungen? (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/16576)
- Ermittlungen wegen Begehung antisemitischer Handlungen am
Wiener Stadttempel (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/16722?selectedStage=100)
- Entschließungsantrag Unsere Demokratie muss wehrhaft
sein – wo bleiben die Maßnahmen gegen Extremismus? (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/3674)
- Entschließungsantrag Effektive Sensibilisierung der
Polizei betreffend extremistische Strömungen (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/3676)
und Effektive Sensibilisierung der Polizei bzgl. extremistische
Strömungen (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/2211)
Was
tut aber die Regierung? In der Budgetanfragebeantwortung (91/SABBA) vom
20.11.2023 wurde auf unsere Frage, welche budgetären Mittel im BVA 2024
für welche Maßnahmen für Terrorprävention und
-bekämpfung sowie Deradikalisierung durch welche Organisationseinheit des
BMJ bis wann und in welchem Zeitraum veranschlagt wurden, folgendes
geantwortet:
"Im BVA 2022 wurden im Bereich der UG
13 3,167 Mio. Euro für
das Terror-Bekämpfungspaket vorgesehen. Mit diesen Mitteln
wurden folgende Maßnahmen bedeckt:
- Einrichtung einer Koordinationsstelle für
Extremismusprävention und Deradikalisierung im Straf- und
Maßnahmenvollzug in der Zentralstelle des BMJ;
- Ausbau der Überwachungszentrale für
den elektronisch überwachten Hausarrest;
- Aufstockung der Finanzierung des Vereins Neustart
aufgrund der zusätzlichen Aufgaben im Zusammenhang mit
Fallkonferenzen nach § 52b Abs. 3 StGB, Intensivbetreuung
während der gerichtlichen Aufsicht nach § 52b StGB und
Entlassungskonferenzen nach § 144a StVG.
Die dafür erforderlichen Budgetmittel stehen
weiterhin auch im BVA 2024 zur Verfügung. Zudem wurde für die
Erfüllung der Aufgaben aus dem Terror-Bekämpfungs-Gesetz im
Bereich des Straf- und Maßnahmenvollzuges, welche vor allem bei den Psychologischen
Diensten (insbesondere in der Risikoeinschätzung) liegen, im BVA
2024 eine Aufstockung des über die JBA bereitgestellten Personals um
drei Personalkapazitäten vorgesehen.
- Sicherstellung der Betreuung gem. TeBG in den
Justizanstalten und nach bed. Entlassung – 700.000 Euro
- Ergänzende Angebote im Rahmen der
Deradikalisierung und Ausstiegsarbeit – 70.000 Euro
- Maßnahmen der
Sekundär-Prävention/Bildungsmaßnahmen iZM TeBG
– 40.000 Euro."
Dass,
neben dem BMI, auch im BMJ zu wenig für Terrorismus- und
Extremismusprävention und Deradikalisierung unternommen wird, zeigt sich
daran, dass Gefängnisse weiterhin als Brutstätte der Radikalisierung
gelten. Derzeit sitzen 58 Personen aufgrund einer rechtskräftigen
Verurteilung nach 278b StGB (Terroristische Vereinigung) in den
Gefängnissen (Stand April 2023). 31 dieser Personen werden in den
nächsten vier Jahren entlassen. Geeignete Maßnahmen, um die
Deradikalisierung und somit auch die Resozialisierung dieser Personen zu
fördern, gibt es nicht. Der Deradikalisierungsverein DERAD beklagt
mangelnde Finanzierung. So sind 15 Mitarbeiter für 120 Personen in und
außerhalb der Anstalten zuständig.1
1) https://www.puls24.at/video/puls-4-doku-radikalisierung-im-gefaengnis-droht-oesterreich-der-naechste-anschlag/puls-4-doku-radikalisierung-im-gefaengnis-droht
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Welche Budgetmittel waren im BVA 2020, 2021, 2022, 2023
und 2024 für jeweils welche Maßnahmen für
Terrorprävention und -bekämpfung sowie Deradikalisierung durch
welche Organisationseinheit Ihres Ressorts bis wann und in welchem
Zeitraum veranschlagt?
- Welche Budgetmittel waren für die Koordinationsstelle
Extremismusprävention und Deradikalisierung (KED) in den BVA 2022,
2023, 2024 jeweils für welche Maßnahmen vorgesehen?
- An wie vielen gerichtlichen Fallkonferenzen hat die KED
2023 teilgenommen?
- Wie oft wurde eine gerichtliche Aufsicht nach § 52b
Abs 1 StGB angeordnet? (Bitte um Auflistung, aufgrund welcher
Straftatbestände die jeweilige Person zu einer Freiheitsstrafe
verurteilt bzw. gegen sie ein Freiheitsentzug angeordnet wurde)
- Wie oft und in welchen Fällen wurden Fallkonferenzen
im Rahmen der gerichtlichen Aufsicht (§ 52b Abs. 3 StGB) einberufen?
i. Welche
Maßnahmen wurden jeweils angeordnet?
ii. Wer
nimmt an den Fallkonferenzen teil?
- In wie vielen und welchen Fällen wurden eine
elektronische Überwachung gem Abs 4 angeordnet?
- Welche Budgetmittel waren für die
Überwachungszentrale für den elektronisch überwachten
Hausarrest in den BVA 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 jeweils für welche
Maßnahmen vorgesehen?
- Welche Maßnahmen beinhaltete der im BVA 2022
vorgesehen Ausbau der Überwachungszentrale für den elektronisch
überwachten Hausarrest?
- Welche Budgetmittel waren für die Finanzierung des
Vereins NEUSTART in den BVA 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 jeweils für
welche Maßnahmen vorgesehen?
- Welche Budgetmittel waren für die Finanzierung des
Vereins DERAD in den BVA 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 jeweils für
welche Maßnahmen vorgesehen?
- Welche Leistungen werden von DERAD im Zuständigkeitsbereichs
Ihres Ressorts erbracht?
- Welche Leistungen wurden von DERAD seit dem 1.1.2020
erbracht und in welcher Höhe wurden diese jeweils vergütet`?
- Werden neben DERAD auch andere Vereine/Organisationen
für die Deradikalisierungsarbeit herangezogen?
i. Wenn
ja, welche und welche Leistungen?
- Im BVA 2024 werden für die Sicherstellung der
Betreuung gem. TeBG in den Justizanstalten und nach bed. Entlassung
700.000 Euro veranschlagt.
- Welche Maßnahmen sind in welcher Höhe
vorgesehen?
- Im BVA 2024 sind für ergänzende Angebote im
Rahmen der Deradikalisierung und Ausstiegsarbeit 70.000 Euro
veranschlagt.
- Welche Maßnahmen sind in welcher Höhe
vorgesehen?
i. Durch
wen sollen diese erbracht werden?
- Im BVA 2024 sind für Maßnahmen der
Sekundär-Prävention/Bildungsmaßnahmen iZM TeBG 40.000
Euro vorgesehen.
- Welche Maßnahmen sind jeweils in welcher Höhe
vorgesehen?
- Welche gesetzlichen oder andere Maßnahmen betreffend
wehrhafte Demokratie, die Ihr Ressort betreffen, sind noch für diese
Legislaturperiode geplant?
- Welche Stellen innerhalb Ihres Ressorts sind in die
Planung und Erstellung jeweils welcher Maßnahme eingebunden?
- Welche Stellen von welchen Ressorts sind in die Planung
und Erstellung jeweils welcher Maßnahme eingebunden?
- Welche Stellen von welchen anderen Behörden sind in
die Planung und Erstellung jeweils welcher Maßnahme eingebunden?
- Wie viele Treffen und Gespräche gab es zwischen wem
aus welcher Organisationseinheit Ihres Ressorts betreffend jeweils
welcher Maßnahme?
i. Was
war der konkrete Gesprächsinhalt und welche Vorschläge und
Maßnahmen wurden getroffen?
- Wie viele Treffen und Gespräche gab es mit welchen
anderen Ressorts betreffend jeweils welcher Maßnahme?
i. Was
war der konkrete Gesprächsinhalt und welche Vorschläge und
Maßnahmen wurden getroffen?
1. Welche Position
nahm das BMI jeweils ein?
- Wie viele Treffen und Gespräche gab es mit welchen
anderen Behörden betreffend jeweils welcher Maßnahme?
i. Was
war der konkrete Gesprächsinhalt und welche Vorschläge und
Maßnahmen wurden getroffen?
1. Welche Position
nahm das BMI jeweils ein?
- Expert:innen beschreiben die Gefahr, sich in
Gefängnissen weiter zu radikalisieren. Dieses Problem ist seit mehr
vielen Jahren bekannt und besteht noch immer.
- Welche Maßnahmen sind in den Justizanstalten
geplant, um dieses Risiko zu minimieren?
- Welche legistischen Maßnahmen sind geplant, um
dieses Risiko zu minimieren?
- Welche Maßnahmen sind im Zusammenhang mit
Justizwachbeamten geplant, um der Radikalisierung in Gefängnissen entgegenzutreten?
- Inwiefern werden Justizwachbeamte im Zusammenhang
geschult
- Wie viele Planstellen sind jeweils in den Justizanstalten
vorgesehen?
- Wie viele sind tatsächlich besetzt?
- Wie viele Vollbeschäftigungsäquivalente bestehen
derzeit jeweils in den Justizanstalten?
- Wie viele Mitarbeiter:innen sind derzeit jeweils in den
Justizanstalten beschäftigt?
- Von Gewerkschaften wird seit Jahren der personelle Engpass
in der Justizwache kritisiert, der z.B. dazu führt, dass
Häftlinge leichter bei Spitalsbesuchen fliehen können. Welche
konkreten Maßnahmen planen Sie noch in dieser Gesetzgebungsperiode
zur Attraktivierung des Berufs umzusetzen?