18523/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.05.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Eva-Maria Holzleitner, BSc,
Genossinnen und Genossen,
an den Bundesminister für Inneres
betreffend „Häusliche Gewalt im Fluchtkontext“
Anfang Jänner 2024 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, dass Frauen aus Drittstaaten aufgrund von häuslicher oder anderweitiger Gewalt Schutz in der EU erhalten können.[1] Die Mitgliedstaaten können sie als Flüchtlinge anerkennen bzw. ihnen zumindest subsidiären Schutz gewähren. Frauen könnten in diesem Sinne als „soziale Gruppe“ angesehen werden. Frauen sind – ebenso wie Kinder und Jugendliche – auf der Flucht als besonders vulnerable Gruppe anzusehen und als solche auch besonders zu schützen.
Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Anfrage
1. Wie viele Frauen, die im Rahmen der polizeilichen Erstbefragung häusliche und sexuelle Gewalt als Fluchtgrund angegeben haben, haben seit 1. Jänner 2023 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage einen Asylantrag in Österreich gestellt? Bitte um genaue Auflistung nach Monaten und Bundesländern.
2. Wie viele Frauen, die häusliche und sexuelle Gewalt als Fluchtgrund angegeben haben, wurden seit 1. Jänner 2023 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage zu einer Einvernahme im Rahmen des Zulassungsverfahrens geladen? Bitte aufgeschlüsselt nach Monaten und Bundesländern
3. Wie viele Anträge von Frauen, die häusliche und sexuelle Gewalt als Fluchtgrund angegeben haben, wurden seit 1. Jänner 2023 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage zum Asylverfahren zugelassen? Bitte aufgeschlüsselt nach Monaten und Bundesländern.
4. Wie viele Anträge von Frauen, die häusliche und sexuelle Gewalt als Fluchtgrund angegeben haben, wurden seit 1. Jänner 2023 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage zu einer Einvernahme durch das BFA geladen? Bitte aufgeschlüsselt nach Monaten und Bundesländern.
5. Wie viele Frauen, die häusliche und sexuelle Gewalt als Fluchtgrund angegeben haben, haben in Österreich seit 1. Jänner 2023 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfragesubsidiären Schutz erhalten? Bitte aufgeschlüsselt nach Monaten und Bundesländern.
6. Wie viele Frauen, die häusliche und sexuelle Gewalt als Fluchtgrund angegeben haben, wurden seit 1. Jänner 2023 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage
a. abgeschoben?
b. ausgewiesen?
c. in Schubhaft genommen? Bitte um Auflistung nach Monaten und Bundesländer.
d. wie viele Menschen davon waren Minderjährige?
Bitte auch hier um Auflistung nach Monaten, Bundesländern und Alter.
7. Wird seitens Ihres Ministeriums bzw. der Ihrem Ministerium unterstehenden Behörden erhoben, wie viele Frauen in der Erstbefragung vorbringen, dass sie Opfer von Gewalt in der Erstbefragung sind?
Wenn ja, wird erhoben, ob diese Gespräche mit einem männlichen Polizeibeamten oder einer weiblichen Polizeibeamtin geführt wurden? Wird auch das Geschlecht des/der Dolmetscher/in erhoben?
8. Sind Sie und Ihr Ministerium zur Lage von Frauen, die aufgrund von häuslicher und sexueller Gewalt flüchten im Austausch mit anderen EU-Innenminister:innen und Ländern?
a. Wenn ja, gibt es hier ein gemeinsames Vorgehen, um Frauen, die aufgrund von häuslicher und sexueller Gewalt flüchten, in polizeilichen Erstbefragungen und Verfahren besonders zu unterstützen? Was sind aus Ihrer Sicht „good practice“-Beispiele für den Umgang mit dieser vulnerablen Gruppe?