18586/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.05.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Werner Herbert
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Promotionsvideo „Das Bundeskriminalamt DE“
Auf der Homepage des „Bundeskriminalamtes“ aber auch via YouTube ist ein Promotionsvideo mit dem Namen „Das Bundeskriminalamt DE“ abrufbar, das in hochprofessioneller Weise die Arbeit und den Aufgabenbereich des österreichischen Bundeskriminalamts zeigt.[1]
Produziert wurde dieses Video von der Firma „Monte Nero Productions“ mit Sitz in 9020 Klagenfurt, Hasnerstraße 7/2. Es ist auch auf der Homepage des Unternehmens als Referenz für seine Projekte vorzufinden. In den dazu ausgewiesenen Informationen wird das „Bundesministerium für Inneres | Bundeskriminalamt“ als Auftraggeber genannt, auch werden „Berater: Andreas Holzer & Patrick Buggelsheim“ angeführt, die beide Angehörige bzw. Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes sind.[2]
Dies erscheint insofern interessant, als zwischen Patrick Buggelsheim und dem Mitarbeiter/Inhaber der Firma „Monte Nero Productions“ dem Vernehmen nach eine private Verbindung bestehen soll, die aufgrund vorliegender Quellen wesentlich für die Auftragsvergabe entscheidend gewesen sein soll.
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Wer hat die Herstellung des gegenständlichen Videos beauftragt?
2. Aus welchen budgetären Mitteln wurde die Herstellung des Videos finanziert?
3. Wie lange hat die Herstellung dieses Videos gedauert?
4. Wie viele Personen und sonstige Ressourcen des Bundeskriminalamts oder sonstiger Polizeieinrichtungen wurden für die Herstellung des Videos verwendet, aufgeschlüsselt auf die involvierten Personen und verwendeten Sachen oder Einrichtungen?
5. Wie hoch waren die Herstellungskosten für dieses Video, aufgeschlüsselt auf die Produktionskosten der Firma „Monte Nero Productions“ und allfällige Nebenkosten?
6. Wurde die Beauftragung für die Herstellung des Videos ausgeschrieben bzw. wurden andere Kostenvoranschläge eingeholt?
a. Wenn ja, welche andere Firmen haben sich für die Herstellung des Videos beworben und warum wurden diese Firmen nicht beauftragt?
b. Wenn nein, warum wurde die Firma „Monte Nero Productions“ direkt beauftragt?
7. Stimmt es, dass zwischen Mitarbeitern des Bundeskriminalamtes und aktuellen oder ehemaligen Mitarbeitern der Firma „Monte Nero Productions“ ein privates Naheverhältnis besteht oder bestand?
a. Wenn ja, wie stellt sich dieses Verhältnis dar?