18588/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.05.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Folgeanfrage zu 17505/AB: AMS-Förderungen für Nehammer-Familienunternehmen Back-Bone Marketing GmbH
Folgende Antwort wurde durch Bundesminister Kocher in der Anfragebeantwortung 17505/AB[1] zu 18084/J am 3. Mai 2024 übermittelt:
Zu den Fragen 1 und 2
• Hat das Unternehmen Back-Bone Marketing GmbH seit seiner Gründung am 3. Mai 2010 AMS-Förderungen ausbezahlt erhalten?
o Wenn ja, in welchen Jahren und in welcher Höhe?
o Wenn ja, unter welchen Fördertiteln?
• Welche Förderungen wurden ab 2020 insbesondere unter den Fördertiteln der
Kurzarbeitsförderung bzw. der Eingliederungsförderung an dieses Unternehmen geleistet?
Das Unternehmen Back-Bone Marketing GmbH hat seit seiner Gründung folgende AMS-Förderungen erhalten: [2]
− 1.9.2014 bis 15.7.2015 Eingliederungsbeihilfe iHv. € 8.883,88
− 1.4.2020 bis 30.9.2020 Kurzarbeitsbeihilfe iHv. € 78.378,21
− 1.12.2020 bis 30.6.2021 Kurzarbeitsbeihilfe iHv. € 69.383,41
− 1.12.2021 bis 31.03.2022 Kurzarbeitsbeihilfe iHv. € 20.275,46
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft folgende
Anfrage
1. Für wie viele Mitarbeiter wurde im Zeitraum 1.9.2014 bis 15.7.2015 Eingliederungsbeihilfe in der Höhe von 8.883,88 Euro durch das Unternehmen Back-Bone Marketing GmbH bezogen?
2. Für wie viele Mitarbeiter wurde im Zeitraum 1.4.2020 bis 30.9.2020 Kurzarbeitsbeihilfe in der Höhe von 78.378,21 Euro durch das Unternehmen Back-Bone Marketing GmbH bezogen?
3. Für wie viele Mitarbeiter wurde im Zeitraum 1.12.2020 bis 30.6.2021 Kurzarbeitsbeihilfe in der Höhe von 69.383,41 Euro durch das Unternehmen Back-Bone Marketing GmbH bezogen?
4. Für wie viele Mitarbeiter wurde im Zeitraum1.12.2021 bis 31.03.2022 Kurzarbeitsbeihilfe in der Höhe von 20.275,46 durch das Unternehmen Back-Bone Marketing GmbH bezogen?