18589/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.05.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend AstraZeneca gesteht erstmals schwere Nebenwirkungen ein

 

 

Folgender Medienbericht vom 4. Mai 2024 lässt die interessierte Öffentlichkeit aufhorchen:[1]

 

AstraZeneca gesteht erstmals schwere Nebenwirkungen ein

 

AstraZeneca sieht sich in Großbritannien mit einer Sammelklage konfrontiert. In einem Gerichtsdokument gesteht der Konzern schwere Nebenwirkungen ein.

 

Der Pharmakonzern AstraZeneca hat zum ersten Mal in einem Gerichtsdokument eingeräumt, dass sein Covid-19-Impfstoff, der in Zusammenarbeit mit der Universität Oxford entwickelt wurde, in seltenen Fällen eine schwerwiegende Nebenwirkung verursachen kann. Dies könnte zu Entschädigungszahlungen führen, die sich auf mehrere Millionen Euro belaufen könnten. Darüber berichtet "The Telegraph".

 

Corona-Impfung: AstraZeneca gibt jetzt Nebenwirkung zu

Der Konzern sieht sich in Großbritannien mit einer Sammelklage konfrontiert. Die erste Klage wurde letztes Jahr von Jamie Scott, einem zweifachen Vater, eingereicht. Scott erlitt nach der Corona-Impfung im April 2021 eine dauerhafte Hirnschädigung aufgrund eines Blutgerinnsels und einer Hirnblutung, die ihn arbeitsunfähig machten.

 

Forderungen in Höhe von bis zu 100 Millionen Pfund

Demnach wurde in einem im Februar an den High Court eingereichten Rechtsdokument zugegeben, dass der AstraZeneca-Covid-Impfstoff in "sehr seltenen Fällen" ein Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) verursachen kann. TTS führt zu Blutgerinnseln und einer niedrigen Blutplättchenzahl. Der Pharmakonzern betont jedoch, dass auch ohne den AstraZeneca-Impfstoff eine solche Erkrankung auftreten kann.

 

Bislang wurden 51 Fälle beim High Court eingereicht, in denen Opfer und Angehörige Schadenersatz in Höhe von bis zu 100 Millionen Pfund (rund 117 Millionen Euro) fordern. Die britische Regierung hat zugesagt, die Rechtskosten von AstraZeneca zu übernehmen.

 

Produktinformationen zum Impfstoff aktualisiert

Wissenschaftler hatten bereits im März 2021, kurz nach Beginn der Impfkampagne gegen Covid-19, einen Zusammenhang zwischen dem Impfstoff und einer neuen Krankheit namens Vakzin-induzierte immunthrombotische Thrombozytopenie (VITT) festgestellt. Anwälte der Kläger argumentieren, dass VITT eine Untergruppe von TTS ist. AstraZeneca anerkennt diesen Begriff jedoch nicht.

 

In einer Erklärung betonte AstraZeneca, dass die Patientensicherheit oberste Priorität habe und die Aufsichtsbehörden klare und strenge Standards für die sichere Verwendung aller Medikamente, einschließlich Impfstoffe, festlegten. Das Unternehmen wies darauf hin, dass die Produktinformationen zum Impfstoff im April 2021 mit Genehmigung der britischen Zulassungsbehörde aktualisiert wurden, um "die Möglichkeit, dass der AstraZeneca-Oxford-Impfstoff in sehr seltenen Fällen ein Auslöser für" TTS sein kann, einzuschließen.

 

Impfstoff wird in Großbritannien nicht mehr verwendet

Unabhängige Studien zeigten, dass der AstraZeneca-Impfstoff äußerst wirksam bei der Bekämpfung der Pandemie war und im ersten Jahr der Ausrollung mehr als sechs Millionen Leben weltweit gerettet haben soll. Die Weltgesundheitsorganisation WHO erklärte, der Impfstoff sei "sicher und wirksam für alle Personen ab 18 Jahren" und die Nebenwirkungen, die zu rechtlichen Schritten führten, seien "sehr selten".

 

Der Impfstoff wird in Großbritannien nicht mehr verwendet, nachdem festgestellt wurde, dass die potenziell schwerwiegenden Nebenwirkungen für Personen unter 40 Jahren das durch Covid verursachte Risiko überwiegen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Kennen Sie als zuständiger Gesundheitsminister die Medienberichte über die von Astra Zeneca zugegebenen schweren Nebenwirkungen des Corona-Impfstoffs?

a.    Wenn ja, seit wann?

2.    Haben Sie sich als zuständiger Gesundheitsminister auf EU-Ebene mit den Gesundheitsministern der anderen EU-Mitgliedsstaaten darüber ausgetauscht, welche Konsequenzen man in diesem Zusammenhang ziehen wird?

a.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Haben Sie als zuständiger Gesundheitsminister in Österreich diesbezüglich Konsequenzen im Zusammenhang mit den von Astra Zeneca zugegebenen schweren Nebenwirkungen des Corona-Impfstoffs gezogen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

4.     Wie bewerten sie die Tatsachen, dass bisher bereits 51 Fälle beim High Court in Großbritannien eingereicht wurden, in denen Opfer und Angehörige Schadenersatz in Höhe von bis zu 100 Millionen Pfund (rund 117 Millionen Euro) fordern?

5.    Haben Sie als zuständiger Gesundheitsminister Kenntnis darüber, welche Rechtsverfahren in anderen EU-Mitgliedsstaaten betreffend AstraZeneca und entsprechende Nebenwirkungen anhängig sind?

a.    Wenn, ja, wie ist der Status der Rechtsverfahren nach dem Kenntnisstand des BMSGPK?



[1] https://www.heute.at/s/astrazeneca-gesteht-erstmals-schwere-nebenwirkungen-ein-120034852