18600/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.05.2024
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Verpflichtende Beratungsgespräche für Gefährder

 

 

Seit September 2021 besteht aufgrund einer Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes das verpflichtende Beratungsgespräch für Gefährder. Dabei ist ein sechsstündiges Gespräch zu absolvieren. Im Zuge einer jeden „§38a-Dokumentation“ (Anordnung eines Betretungs- und Annäherungsverbots) ist vorgesehen, dass Beratungsstellen für Gewaltprävention von jedem Betretungs- und Annäherungsverbot informiert werden. Diese müssten dann auf Kontaktaufnahme durch den Gefährder warten. Der Gefährder hat fünf Tage Zeit, mit der Beratungsstelle in Kontakt zu treten. Dabei muss ein Termin für ein Erstgespräch innerhalb von 14 Tagen fixiert werden. Auch Gewaltschutzzentren und die Kinder- und Jugendhilfe werden über ein Betretungs- und Annäherungsverbot informiert und sollen proaktiv auf Betroffene zugehen und Unterstützung anbieten.[1]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Gefährder nahmen seit der Gesetzesnovelle das verpflichtende Beratungsgespräch in Anspruch? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesländern.)

2.    Wie viele polizeiliche Wegweisungen erfolgten in den jeweiligen Jahren?

3.    Wie viele Gefährder verweigerten das verpflichtende Beratungsgespräch?

a.    Was sind die Konsequenzen?

b.    Wie erfolgten die etwaigen Weigerungen?

4.    Welche Organisationen, Vereine und Institutionen sind mit den Beratungsgesprächen betraut?

a.    Wie hoch sind die Kosten aufgeschlüsselt nach Einrichtung, Bundesland und Jahr?

b.    Wer trägt die Kosten?

5.    Ist eine freiwillige Teilnahme an diesen Beratungsgesprächen möglich?

a.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Wie hat sich die Anzahl der Gefährder seit Einführung der verpflichtenden Beratungsgespräche entwickelt?

7.    Wie hat sich die Anzahl der Gewaltdelikte gegen Frauen seit Einführung der verpflichtenden Beratungsgespräche für Gefährder entwickelt?

8.    Wie hoch ist die Rückfallquote?

9.    Welche Staatsangehörigkeit haben die Gefährder in den Jahren 2022 und 2023? (Bitte auch um Aufschlüsselung nach Bundesland)

10. In welcher Anzahl wurden Gefährder je nach Altersgruppe entsprechend der „§38a-Dokumentation“ festgemacht? (Bitte auch um Aufschlüsselung nach Bundesland)

11. In wie vielen Fällen waren Kinder sogenannten Gefährdern ausgesetzt?

12. In wie vielen Fällen sind Gewaltschutzzentren und die Kinder- und Jugendhilfe proaktiv auf Betroffene zugegangen?

13. Was geschieht, wenn das Gefährdungspotenzial nach dem absolvierten sechsstündigen Gespräch fortbesteht?

a.    Können Gefährder weitere kostenlose Hilfsangebote erhalten?

b.    Welche Hilfsangebote stehen Gefährdern zur Verfügung?

c.    Wie viele solcher Fälle gibt es?

14. Welche langfristigen Anti-Gewalttrainings werden von staatlicher Seite angeboten?

a.    Wie hoch sind die Kosten?

b.    Wer trägt die Kosten?

15. Werden Gefährdungsprognosen nach Absolvierung der Beratung erstellt?

a.    Was erfolgt nach der Prognose?

b.    Welche Konsequenzen hat eine etwaige Prognose für die Gefährder?

 



[1] https://bmi.gv.at/magazin/2022_09_10/07_Gewaltpraeventionsberatung.aspx