18605/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.05.2024
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Schmiedlechner

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Müllimporte nach Österreich

 

 

Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ist unter dem Schlagwort „Deponierung“ folgendes nachzulesen:

 

Nicht vermeid- oder verwertbare Abfälle bedürfen einer umweltgerechten Entsorgung. Im Hinblick auf die Ziele des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) 2002, insbesondere das Bestreben, die Ablagerung nur solcher Stoffe zuzulassen, die kein Gefährdungspotential für nachfolgende Generationen darstellen, ergibt sich die Notwendigkeit, Schadstoffgehalte und Reaktivität dieser Abfälle zu begrenzen.[1]

 

Die Ziele des AWG sind unmissverständlich:

 

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

Ziele und Grundsätze

 

§ 1.

(1)  Die Abfallwirtschaft ist im Sinne des Vorsorgeprinzips und der Nachhaltigkeit danach auszurichten, dass

 

1. schädliche oder nachteilige Einwirkungen auf Mensch, Tier und Pflanze, deren Lebensgrundlagen und deren natürliche Umwelt vermieden oder sonst das allgemeine menschliche Wohlbefinden beeinträchtigende Einwirkungen so gering wie möglich gehalten werden,

 

2. die Emissionen von Luftschadstoffen und klimarelevanten Gasen so gering wie möglich gehalten werden; dies gilt auch für den Transport der Abfälle (zB Wahl des Transportmittels Bahn);

 

3. Ressourcen (Rohstoffe, Wasser, Energie, Landschaft, Flächen, Deponievolumen) geschont werden und die Effizienz der Ressourcennutzung verbessert wird,

 

3a. Abfälle getrennt gesammelt und nicht mit anderen Abfällen oder anderen Materialien mit andersartigen Eigenschaften vermischt werden, wenn dies zur Einhaltung der Ziele und Grundsätze dieses Bundesgesetzes und insbesondere der Hierarchie gemäß Abs. 2 und 2a und zur Erleichterung oder Verbesserung der Vorbereitung zur Wiederverwendung, des Recyclings oder anderer Verwertungsverfahren erforderlich ist, Abfälle getrennt gesammelt und nicht mit anderen Abfällen oder anderen Materialien mit andersartigen Eigenschaften vermischt werden, wenn dies zur Einhaltung der Ziele und Grundsätze dieses Bundesgesetzes und insbesondere der Hierarchie gemäß Absatz 2 und 2a und zur Erleichterung oder Verbesserung der Vorbereitung zur Wiederverwendung, des Recyclings oder anderer Verwertungsverfahren erforderlich ist,

 

4. bei der stofflichen Verwertung die Abfälle oder die aus ihnen gewonnenen Stoffe kein höheres Gefährdungspotential aufweisen als vergleichbare Primärrohstoffe oder Produkte aus Primärrohstoffen und

 

5. nur solche Abfälle zurückbleiben, deren Ablagerung keine Gefährdung für nachfolgende Generationen darstellt.

 

Ob das Gesetz immer genau eingehalten wird, lässt sich für Bürger oft schwer nachvollziehen. Im Ort Großweikersdorf gibt es beispielsweise eine Baureststoffdeponie.[2] Auf dieser Deponie wurden im vergangenen Jahr viele LKW-Ladungen italienischen Mülls entsorgt. Bei der Entladung der Ware, welche in Big Packs verpackt war, mussten die Angestellten Ganzkörperschutzkleidung tragen, was diesen bislang noch bei keiner Lieferung vorgeschrieben wurde.

 

Der zuständige Umweltgemeinderat wurde von besorgten Bürgern mehrfach darauf angesprochen, sodass er sich an die zuständigen Behörden in Niederösterreich wandte. Er erstattete auch Anzeige. Vom Zuständigen in Niederösterreich, der regelmäßig behördliche Überprüfungen leitet, erfuhren die Betroffenen in der Gemeinde, dass ihre Beobachtung stimmt. Es wurde tatsächlich Müll aus Italien geliefert. Sie wissen aber noch immer nicht, was genau hier angeliefert wurde oder warum das Personal Schutzanzüge tragen musste. Durch die Anzeige konnten die Bewohner zumindest in Erfahrung bringen, dass es eine Sondergenehmigung des Bundesministeriums gibt.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.    Welcher Müll wurde in Großweikersdorf von Personen mit Ganzkörperschutzkleidung entsorgt?

a.    Woher stammt dieser Müll?

b.    Wie wurde dieser klassifiziert?

c.    Was bzw. welche Stoffe beinhaltet dieser Müll konkret?

d.    Wurde dieser Müll – allenfalls stichprobenartig – kontrolliert?

                                          i.    Wenn ja, von wem?

                                        ii.    Wenn ja, wann?

                                       iii.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

                                       iv.    Wenn nein, warum nicht?

e.    Von wem wurde diese Entsorgung genehmigt?

f.     Von wem wurde das Tragen von Ganzkörperschutzkleidung angeordnet?

g.    Wurde die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften bei der Entsorgung kontrolliert?

                                          i.    Wenn ja, von wem?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

h.    Wird bzw. wurde seitens Ihres Ressorts die Lagerung kontrolliert?

                                          i.    Wenn ja, wann?

                                        ii.    Wenn ja, von wem?

                                       iii.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

                                       iv.    Wenn nein, warum nicht?

 

2.    Warum importieren wir Müll aus Italien nach Österreich bzw. inwiefern ist das mit § 1 Abs. 1 Z 1 AWG vereinbar?

3.    Wie viel Müll wird aus Italien nach Österreich importiert? (Bitte für die Jahre 2020 bis 2024 aufschlüsseln.)

4.    Wie viel Müll wird aus anderen EU-Staaten nach Österreich importiert? (Bitte für die Jahre 2020 bis 2024 aufschlüsseln.)

5.    Wie viel Müll wird aus Drittstaaten nach Österreich importiert? (Bitte für die Jahre 2020 bis 2024 aufschlüsseln.)

6.    Um welche Art vom Müll handelt es sich bei den Importen aus dem jeweiligen Land bzw. insbesondere aus Italien?

7.    Warum wurden die Arbeiter bei der Deponierung des Mülls aus Italien dazu angehalten einen Ganzkörperschutzanzug zu tragen?

 

8.    Inwiefern sind Müllimporte mit dem gesetzlichen Auftrag, schädliche oder nachteilige Einwirkungen auf Mensch, Tier und Pflanze durch Abfall zu vermieden oder so gering wie möglich zu halten, vereinbar?

9.    Wie passen Müllimporte mit dem Ziel, Abfälle möglichst zu vermeiden, zusammen?

10. Ist der Import von Müll, welcher nur mit Ganzkörperschutzanzug entsorgt werden darf, mit dem Ziel vereinbar, dass „nur solche Abfälle zurückbleiben, deren Ablagerung keine Gefährdung für nachfolgende Generationen darstellt“?

11. Aus welchen Gründen werden in Österreich Sondergenehmigungen für Müllimporte ausstellt?

a.    Wie viele gibt es derzeit?

b.    Warum gibt es diese?

c.    Wo wird der Müll mit den einzelnen Sondergenehmigungen gelagert?

d.    Aus welchen Ländern kommen die Müllimporte mit Sondergenehmigung?



[1] Deponierung (bmk.gv.at)

[2] https://schauerhuber.at/de/unternehmen/standorte/