18619/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.05.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

an den Bundeskanzler

betreffend Einhaltung des Nürnberger Kodex´

 

 

Der sogenannte Nürnberger Kodex ist eine zentrale, aktuell heute angewandte ethische Richtlinie zur Vorbereitung und Durchführung medizinischer, psychologischer und anderer Experimente am Menschen.[1]

 

Ein Menschenversuch, auch als Humanexperiment bezeichnet, ist ein an Menschen ausgeführtes wissenschaftliches Experiment. Es gibt aber in der Geschichte nicht wenige Beispiele von Versuchen, die gegen den Willen von Menschen, ohne deren Wissen oder nach bewusst unzureichender oder gänzlich fehlender Information durchgeführt wurden. Man denke nur an die unvorstellbar grausamen Versuche von Ärzten an KZ-Insassen im Dritten Reich oder die geheimen rassistischen Syphilis-Menschenversuche an Afro-Amerikanern in Alabama, die Tuskegee-Syphilis-Studie[2].

 

Mit dem Nürnberger Kodex wurde eine klare rechtliche Richtlinie geschaffen, welche für den Bereich der medizinischen Menschenversuche anzuwenden ist. Sie zieht den Trennstrich zwischen Experimenten und einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Dieser Kodex gehört zum internationalen Recht und ist damit international – und selbstverständlich auch in Österreich – gültig. Den Inhalt kann jeder sogar auf Wikipedia nachschlagen:[3]

 

Die zehn Punkte des Nürnberger Kodex‘ 1947

 

1.   Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.

2.   Der Versuch muss so gestaltet sein, dass fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft zu erwarten sind, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen sind. Er darf seiner Natur nach nicht willkürlich oder überflüssig sein.

3.   Der Versuch ist so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und naturkundlichem Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzubauen, dass die zu erwartenden Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen werden.

4.   Der Versuch ist so auszuführen, dass alles unnötige körperliche und seelische Leiden und Schädigungen vermieden werden.

5.   Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen werden kann, dass es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird, höchstens jene Versuche ausgenommen, bei welchen der Versuchsleiter gleichzeitig als Versuchsperson dient.

6.   Die Gefährdung darf niemals über jene Grenzen hinausgehen, die durch die humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben sind.

7.   Es ist für ausreichende Vorbereitung und geeignete Vorrichtungen Sorge zu tragen, um die Versuchsperson auch vor der geringsten Möglichkeit von Verletzung, bleibendem Schaden oder Tod zu schützen.

8.   Der Versuch darf nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Größte Geschicklichkeit und Vorsicht sind auf allen Stufen des Versuchs von denjenigen zu verlangen, die den Versuch leiten oder durchführen.

9.   Während des Versuches muss der Versuchsperson freigestellt bleiben, den Versuch zu beenden, wenn sie körperlich oder psychisch einen Punkt erreicht hat, an dem ihr seine Fortsetzung unmöglich erscheint.

10. Im Verlauf des Versuchs muss der Versuchsleiter jederzeit darauf vorbereitet sein, den Versuch abzubrechen, wenn er auf Grund des von ihm verlangten guten Glaubens, seiner besonderen Erfahrung und seines sorgfältigen Urteils vermuten muss, dass eine Fortsetzung des Versuches eine Verletzung, eine bleibende Schädigung oder den Tod der Versuchsperson zur Folge haben könnte.

 

Die österreichische Regierung weigerte sich bisher, die Impfstoff-Verträge mit BioNTech/Pfizer zu veröffentlichen. Der erste Vertrag wurde nun aber geleakt. Er kann unter anderem im Buch „Die gestohlenen Normalität“[4] nachgelesen werden. Warum die EU-Kommission und die Regierung Österreichs sich kategorisch weigerten, den Vertrag mit dem Konsortium BioNTech/Pfizer offenzulegen, ist nun klar: Denn in diesem Vertrag kann jeder nachlesen, „wie kaltschnäuzig, menschenverachtend und bedenkenlos“[5] die EU-Kommission und die österreichische Regierung mit dem Leben von 9 Millionen Österreichern gespielt haben“.

 

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Quelle: Screenshot, Impfstoff-Vertrag zwischen EU und BioNTech/Pfizer, Seite 1

 

Der Vertrag wurde von der EU-Gesundheitskommissarin, Stella Kyriakides, und der Impfstoff-Präsidentin von Pfizer, Nanette Cocero, am 20.11.2020 unterschrieben, also noch bevor überhaupt ein Antrag auf Zulassung des Corona-Impfstoffs vorlag!  

 

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Quelle: Screenshot, Unterschriften der EU und von BioNTech/Pfizer am 20.11.2020, Seite 28

 

Der Impfstoff wurde also nicht zuerst getestet und von der europäischen Zulassungsbehörde EMA unabhängig geprüft, ehe er zugelassen und dann verkauft wurde. Nein, es lief genau umgekehrt: Die durch die EU-Kommission vertretene Politik, die Pharmaindustrie und die österreichische Regierung schlossen Wochen vor der bedingten Zulassung des Impfstoffs am 21.12.2020 Kaufverträge mit einer bedingten Zulassung ab und die EMA lieferte fristgerecht und schnell das Gewünschte. Das geht auch aus einem Protokoll der österreichischen Corona-Kommission hervor, in dem steht, dass massiver politischer Druck auf die EMA ausgeübt wurde, um die Impfung mit allen Mitteln ‚durchzuboxen‘.[6]

 

Quelle: Screenshot, Protokoll der Corona-Kommission vom 17.12.2020

 

 

„Auf Seite 15 stimmt die EU-Kommission allen Ernstes zu, dass die Anstrengungen von BioNTech/Pfizer, den Impfstoff zu entwickeln und zu produzieren, ehrgeizig sowie „signifikant riskant“ und „unsicher“ sind.“[7]

 

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Automatisch generierte BeschreibungQuelle: Screenshot, Impfstoff-Vertrag zwischen EU und BioNTech/Pfizer, Seite 15

 

„Der Vertrag enthält einen weiteren entscheidenden Passus. Die Bestellung der Impfstoffe erfolgte direkt von den einzelnen Mitgliedsstaaten in einem eigenen Unter-Vertrag, dem ‚Vaccine Order Form‘.“[8]

 

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Quelle: Screenshot, „Vaccine Order Form“

Dieser Bestell-Vertrag im Impfstoff-Vertrag wurde von den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, also auch von der österreichischen Regierung, unterschrieben.

 

Und auf den Seiten 48 und 49 dieser Bestell-Verträge der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten mit BioNTech/Pfizer unterschrieb die österreichische Regierung Unfassbares: Österreich akzeptiert („acknowledge“), dass die Langzeit-Wirkungen und die Wirksamkeit des Impfstoffs nicht bekannt sind und dass nicht bekannte Nebenwirkungen auftreten können.

 

Noch einmal ganz klar zusammengefasst, weil es so unglaublich ist: Der österreichischen Regierung ist nicht nur bekannt, dass weder die Sicherheit noch die Wirksamkeit und auch nicht die Langzeit-Folgen des Impfstoffes garantiert werden können, sondern sie akzeptiert das sogar ausdrücklich und hat das unterschrieben![9]

 

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Quelle: Screenshot, Impfstoff-Vertrag zwischen EU und BioNTech/Pfizer, Seiten 48 und 49

 

Dass der vorliegende Impfstoff-Vertrag von der EU-Kommission und der österreichischen Regierungen unterschrieben wurde, ist unfassbar und der größte Skandal in der Medizingeschichte. Ein Impfstoff, dessen Wirksamkeit und Sicherheit nicht bekannt ist, dessen Herstellung mit großen Risiken verbunden ist, wird von der EMA auf massiven politischen Druck bedingt zugelassen und in weiterer Folge Alten, Kranken, Gesunden, Kindern, Babys und Schwangeren geimpft. Dieser gentechnische Impfstoff, der biologisch-medizinisch faktisch eine Gentherapie ist, wurde weltweit sage und schreibe 4,6 Milliarden Mal injiziert. Und nicht zuletzt sollte er im Rahmen einer Impfpflicht jedem Österreicher verimpft werden![10]

 

Jahrelang, bis jetzt, hieß es seitens der Regierungen und Mainstream-Medien, dass der COVID-19-Impfstoff „bestens getestet“, „sicher“ und „sehr wirksam“ sei. Alles falsch, alles „Fake News“. Die EU-Kommission und die österreichische Regierung haben so alle Geimpften skrupellos zu wandelnden Versuchskaninchen degradiert. Und die Mainstream-Medien machten bei der Impf-Propaganda uneingeschränkt mit.

 

 

Quelle: Folder „Corona-Schutzimpfung, Fakten zu den Impfstoffen; Die Impfung wirkt!“ veröffentlicht und verteilt vom BMSGPK, März 2022

 

Der Folder „Corona-Schutzimpfung, Fakten zu den Impfstoffen; Die Impfung wirkt!“ veröffentlicht und verteilt vom Gesundheitsministerium behauptet „Kein COVID-19-Impfstoff löst eine Erkrankung aus“. Wie wir aus den oben genannten Unterlagen wissen, ist dies die Unwahrheit. Die Folder wurden ab März 2022 breitflächig verteilt! Hier stellt sich auch die Frage, wie sich dies mit der notwendigen Aufklärung nach Nürnberger Kodex vereinbaren lässt.

 

Das Vorgehen der politisch Verantwortlichen der EU-Kommission und der österreichischen Regierung ist unverzeihlich. Sie sind ihrer ureigensten Aufgabe nicht nachgekommen, das Leben und die Gesundheit der Bürger bedingungslos zu schützen. Laut neuesten Publikationen starben weltweit bereits bis zu 17 Millionen Menschen aufgrund der COVID-19-Impfungen.

 

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Quelle: (PDF) COVID-19 vaccine-associated mortality in the Southern Hemisphere (researchgate.net)

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundeskanzler folgende

 

Anfrage

 

1.    Ist und war das Vorgehen der Regierung im Zusammenhang mit den Corona-Impfungen ethisch vertretbar?

2.    Wurden alle Punkte des Nürnberger Kodex´ vollumfänglich eingehalten?

3.    Im Punkt 1 des Nürnberger Kodex ist festgehalten, dass eine freiwillige Zustimmung zum Experiment eine Voraussetzung ist. Ist die Zustimmung bei den Covid-19-Impfstoffen von jeder Person, wie vom Nürnberger Kodex vorgeschrieben, eingeholt worden?   

4.    Wie lassen sich falsche Angaben im Impffolder („Kein Covid-19-Impfstoff löst eine Erkrankung aus.“) mit der wahrheitsgemäßen, vollständigen Aufklärung vor jedem medizinischen Eingriff vereinbaren?

5.    Wie wird der enorme Druck auf die Ungeimpften im Zusammenhang mit dem Nürnberger Kodex beurteilt?

6.    Die Corona-Impfpflicht galt in Österreich ab dem 03.02.2022, die endgültige Zulassung für BioNTech/Pfizer-Impfstoff wurde erst 19.09.2022 erteilt. Wie wird die Impfpflicht mit einem bedingt-zugelassenen Impfstoff im Zusammenhang mit dem Nürnberger Kodex beurteilt?

7.    Wie wird die wiederholte öffentliche „Überredung“ und der Druck, um an den Covid-19-Impfungen teilzunehmen, aus der Sicht des Nürnberger Kodex´ beurteilt?

8.    Wurden alle Personen ausreichend vor ihrer Zustimmung über das Wesen des Versuches informiert?

9.    Wurden alle Personen ausreichend über alle Fakten zur Impfung (wie wir jetzt wissen, waren alle EU-Staaten seit dem Impfstoffbeschaffungsvertrag informiert, dass die Langzeitwirkungen und die Wirksamkeit des Impfstoffs nicht bekannt waren und dass nicht bekannte Nebenwirkungen auftreten können) informiert?

a.    Auf welche Weise wurde dies öffentlich kommuniziert?

b.    Wo genau stand diese Information in den Impffoldern?

c.    Wo genau stand diese Information in den schriftlichen Aufklärungsbögen? (Es wurden in den Impfstraßen vor allem schriftliche Aufklärungen durchgeführt.)

10. Wurden alle Personen bei ihrer Zustimmung über die Länge des Versuches informiert?

11. Wurden alle Personen bei ihrer Zustimmung über den Zweck des Versuches informiert?

  1. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann. Wer genau war die Person, welche diesen Versuch angeordnet hat und damit für alles verantwortlich ist?
    1. Trägt die österreichische Regierung und damit alle Bundesminister und der Bundeskanzler die persönliche Verantwortung für die Corona-Impfungen und für die Corona-Impfpflicht?
    2. Trägt der Bundeskanzler die persönliche Verantwortung für die Corona-Impfungen und für die Corona-Impfpflicht?
    3. Tragen Sie als der zuständige Gesundheitsminister die persönliche Verantwortung für die Corona-Impfungen und für die Corona-Impfpflicht?
    4. Trägt der damaliger Gesundheitsminister die persönliche Verantwortung für die Corona-Impfungen und für die Corona-Impfpflicht?
  2. Der Versuch ist so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und naturkundlichem Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzubauen, dass die zu erwartenden Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen werden. Ist dies bei den Corona-Impfungen geschehen?

14. Wurden Covid-19-Impfstoffe an Tieren getestet?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls nein, wie kann man dann davon ausgehen, dass sie für den menschlichen Organismus geeignet sind?

c.    Falls ja, was waren die Ergebnisse?

d.    Falls ja, wie lange, wo und auf welchen Tieren wurden die einzelnen Covid-19-Impfstoffe getestet?

e.    Tierversuche sind eine ausdrückliche Bedingung des Nürnberger Kodex´, falls diese nicht eingehalten wurde: Wann werden Sie Konsequenzen verlangen und eine Anzeige erstatten?

15. Am 30.03.2022 schrieb BioNTech gegenüber der amerikanischen Börsenaufsicht: „We may not be able to demostrate sufficient efficacy or safety of our Covid-19- vaccine and/or variant specific formulation…” Wie haben Sie und das Bundesministerium auf diese Aussage reagiert?

a.    Zu der Zeit bestand die Impfpflicht in Österreich: Wurden die Impflinge informiert?

b.    Zu der Zeit bestand die Impfpflicht in Österreich: Wurde die Impfkampagne unterbrochen?

c.    Zu der Zeit bestand die Impfpflicht in Österreich: Welche Auswirkungen hatte dies auf die Impfpflicht?

d.    Zu der Zeit bestand die Impfpflicht in Österreich: Warum wurde die Impfpflicht nicht sofort ausgesetzt?

16.  Handelt es sich um ein Verstoß gegen das Nürnberger Kodex, da die Bevölkerung über die Nebenwirkungen, über die Wirksamkeit und Sicherheit des Impfstoffes falsch informiert wurde und durch viel Druck und später sogar durch eine Impfpflicht genötigt wurde, diesen zu nehmen?

17. Nach dem Punkt 8 des Nürnberger Kodex dürfen die Experimente (in diesem konkreten die Verabreichung der experimentellen Impfstoffe) an den Menschen nur wissenschaftlich qualifizierte Personen durchführen, ist/war dies bei der Verabreichung in Österreich überall der Fall?

a.    Werden/wurden alle Dosen und Impfungen gegen Covid-19 von wissenschaftlich qualifizierten Personen überwacht und ausgewertet?

b.    Welche Wissenschaftler sind/waren für den Experiment mit Covid-19-Impfstoffen in Österreich verantwortlich?

18. Im Punkt 9 des Nürnberger Kodex´ ist festgelegt, dass jeder Teilnehmer eines Experiments jederzeit aus dem Experiment aussteigen kann, ist dies in Österreich sichergestellt?

a.    Falls ja, wie genau ist dies sichergestellt?

b.    Falls nein, wird dieser Umstand umgehend geändert?

c.    Falls ja, wie wurde dies während der von der Regierung angeordneten Impfpflicht sichergestellt?

19. Im Punkt 10 wird festgelegt, dass im Falle eines Verdachts auf eine wahrscheinliche Gefährdung oder Tod das Experiment sofort zu beenden ist. Wir hatten bereits Tausende Tode auf der ganzen Welt, wann wird das Experiment gestoppt?

a.    Wurden mit der Impfpflicht einige Menschen gefährdet?

b.    Wurden durch die Corona-Impfung (auch vor und nach der Impfpflicht) einige Menschen gefährdet?

c.    Gab es Todesfälle durch die Corona-Impfstoffe?

d.    Die Studie „Covid-19 vaccine-associated mortality in the Southern Hemisphere“ geht von weltweit ca. 17 Millionen Toten durch die Corona-Impfstoffe, publiziert 17. September 2023. Welche Konsequenzen haben Sie aus diesen wissenschaftlichen Ergebnissen gezogen?

e.    Bereits im Jänner 2021 gab Pfizer gegenüber der australischen Regierung im „Nonclinical Evaluation Report BNT162b2 (mRNA) Covid-19 vaccine (Comirnaty)“ Folgendes bekannt: „No safety pharmacology studies were conducted,…“. Da keine pharmakologischen Sicherheitsstudien durchgeführt wurden, handelt es sich bei dem Einsatz dieses Medikaments um einen Versuch?

f.     Wer und wo regelt, wie man ungetestete Medikamente bei den Menschen einsetzt?

20. Im Punkt 10 wird festgelegt, dass im Falle eines Verdachts auf eine wahrscheinliche Gefährdung oder Tod das Experiment sofort zu beenden ist. Wir hatten bereits unzählige (Millionen) an Nebenwirkungen auf der ganzen Welt, wann wird das Experiment gestoppt?

21. Geht die Gefährdung durch Covid-19-Impfstoffe bei Kindern über den Nutzen der Impfung hinaus?

a.    Falls ja, warum wird dann so eine Impfung durchgeführt?

b.    Falls ja, warum wird sogar ein Druck aufgebaut, damit sich Kinder und Jugendliche impften oder damit die Eltern ihre Kinder bzw. Jugendliche impfen?

c.    Falls ja, wie konnte es zu einer Impfpflicht für alle ab 14 Jahre kommen?

22. Falls es zu den Verstößen gegen den Nürnberger Kodex gekommen ist, sind alle Beamten, die dies feststellen, zum Handeln verpflichtet. Haben sich Beamte an Vorgesetzte oder an Behörden gewandt und auf einen Verstoß hingewiesen?

a.    Falls ja, welche Beamten?

b.    Falls ja, wann haben sich Beamte gemeldet?

c.    Falls ja, an wem haben sich Beamte gewandt?

d.    Falls ja, was wurde genau seitens der Vorgesetzten unternommen?

e.    Wird spätestens jetzt – nach der Bekanntgabe durch diese Anfrage – sofort gehandelt?

 

 

 

 



[1] Nürnberger Kodex – Wikipedia

[2] Tuskegee-Syphilis-Studie – Wikipedia

[3] Nürnberger Kodex – Wikipedia

[4] „Die gestohlene Normalität“, Autoren: Gerald Hauser und Hannes Strasser, Verlag: Frank&Frei, Wien 2024, ISBN:978-3-903236-75-2

[5] Pfizer-Verträge: Der größte Skandal der Medizingeschichte (auf1.info)

[6] Pfizer-Verträge: Der größte Skandal der Medizingeschichte (auf1.info)

[7] Die gestohlene Normalität, Hauser/Strasser, Seite 123

[8] Pfizer-Verträge: Der größte Skandal der Medizingeschichte (auf1.info)

[9] Pfizer-Verträge: Der größte Skandal der Medizingeschichte (auf1.info)

[10] Pfizer-Verträge: Der größte Skandal der Medizingeschichte (auf1.info)