18631/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.05.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Verena Nussbaum, Petra Tanzler
Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend „Umsetzungsversäumnisse der UN- BRK im Bildungsbereich“

 

Im Jahr 2008 hat Österreich die UN- Behindertenrechtskonvention (UN- BRK) ratifiziert und sich zur Umsetzung verpflichtet. Im Sommer 2023 fand eine Staatenprüfung Österreichs vor den Vereinten Nationen statt, bei der deutlich wurde, dass Österreich bei der Umsetzung der UN- BRK deutlich in Verzug ist. Der Abschlussbericht zeigt, dass insbesondere im Bildungsbereich nicht nur zu wenige Fortschritte erzielt werden konnten, sondern sogar Rückschritte passiert sein dürften. Unter anderem wurden folgende Punkte explizit genannt[1]:

 

·         Gravierende Kapazitätsengpässe im Bereich der inklusiven Kindergarten- und Elementarpädagogik;

·         Fehlende Finanzmittel und der Nichttransfer von Ressourcen aus dem segregierten Schulsystem hin zur inklusiven Bildung;

·         Mangel an geschultem Personal im Bereich der inklusiven Bildung;

·         Fehlen angemessener Vorkehrungen im Bildungswesen, wie persönliche Assistenz- und Unterstützungsangebote für Schulkinder und Studierende mit Behinderungen, insbesondere im Sekundar- und Tertiärbereich und über den Ausschluss von Menschen mit psychosozialen und/oder intellektuellen Behinderungen von solchen Angeboten;

·         Komplexe und langwierige Verwaltungsverfahren für den Zugang zur inklusiven Bildung;

·         Nichtzulassung von Kindern mit Behinderungen zu außerschulischen pädagogischen Betreuungsdiensten, wie beispielsweise ergänzende Betreuungseinrichtungen und deren mangelnde Barrierefreiheit;

·         Fehlen eines festgeschriebenen, einklagbaren Rechtsanspruchs von Kindern mit Behinderung ab 14 Jahren auf den Besuch einer inklusiven Sekundarschule;

·         Nichtanerkennung der Österreichischen Gebärdensprache als Unterrichtssprache;

·         Mangel an umfassenden Daten zur Bildung von Kindern mit Behinderungen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Alter, Bildungsniveau, Region und Art der Beeinträchtigung und den Mangel an umfassenden Daten zu den finanziellen, organisatorischen, pädagogischen und politischen Maßnahmen, die zur Verwirklichung des Ziels der inklusiven Bildung notwendig wären;

 

Österreich hat noch bis zur nächsten Staatenprüfung 2030 Zeit, die verbindlichen Empfehlungen des Fachausschuss umzusetzen.[2]Jedoch wäre das Setzen erster Schritte, auch als Zeichen eines vorhandenen Umsetzungswillens und im Sinne der betroffenen Kinder und Jugendlichen, bereits jetzt wesentlich. Die Jahre der Schwarz- Grünen Regierung wurden dafür jedoch nicht genützt. Eine echt inklusive Politik schaut anders aus.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

1.       Wurden in dieser Legislaturperiode Ressourcen, einschließlich Finanzmitteln, von der segregierten Bildung in die inklusive Bildung geleitet?
a. Wenn ja, bitte um genaue Beschreibung.

b. Wenn nein, warum wurde diese verbindliche Empfehlung des Fachausschuss Österreich nicht umgesetzt?

2.       Wurde in dieser Legislaturperiode von Ihrem Ministerium eine bundesweite Strategie für inklusive Bildung entwickelt, wie vom Fachausschuss Inklusion empfohlen?
a. Wenn ja, bitte um genaue Beschreibung.

b. Wenn nein, warum wurde diese verbindliche Empfehlung des Fachausschuss Österreich nicht umgesetzt?

3.       Wurden in dieser Legislaturperiode von Ihrem Ministerium bundesweit harmonisierte inklusive Lehrpläne erarbeitet, wie vom Fachausschuss Inklusion empfohlen?
a. Wenn ja, bitte um genaue Beschreibung.

b. Wenn nein, warum wurde diese verbindliche Empfehlung des Fachausschuss Österreich nicht umgesetzt?

4.       Wurde in dieser Legislaturperiode von Ihrem Ministerium die Ausbildung der Lehrkräfte im Bereich der inklusiven Bildung ausgebaut, wie vom Fachausschuss Inklusion empfohlen?
a. Wenn ja, bitte um genaue Beschreibung.

b. Wenn nein, warum wurde diese verbindliche Empfehlung des Fachausschuss Österreich nicht umgesetzt?

5.       Wurden in dieser Legislaturperiode von Ihrem Ministerium angemessene Vorkehrungen, einschließlich der Einsetzung persönlicher Assistenzen für Schulkinder und Studierende mit Behinderungen auf allen Bildungsebenen getroffen, wie vom Fachausschuss Inklusion empfohlen?

a. Wenn ja, bitte um genaue Beschreibung.

b. Wenn nein, warum wurde diese verbindliche Empfehlung des Fachausschuss Österreich nicht umgesetzt?

6.       Wurde in dieser Legislaturperiode von Ihrem Ministerium das Verwaltungsverfahren für den Zugang zur inklusiven Bildung vollständig barrierefrei, durchschaubar und zügig gestaltet, wie vom Fachausschuss Inklusion empfohlen?
a. Wenn ja, bitte um genaue Beschreibung.

b. Wenn nein, warum wurde diese verbindliche Empfehlung des Fachausschuss Österreich nicht umgesetzt?

7.       Wurde in dieser Legislaturperiode von Ihrem Ministerium die Österreichische Gebärdensprache als Unterrichtssprache anerkannt, wie vom Fachausschuss Inklusion empfohlen?
a. Wenn ja, bitte um genaue Beschreibung.

b. Wenn nein, warum wurde diese verbindliche Empfehlung des Fachausschuss Österreich nicht umgesetzt?

8.       Wurden in dieser Legislaturperiode von Ihrem Ministerium umfassende Daten zur inklusiven und nicht inklusiven Bildung aller Kinder mit Behinderungen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Alter, Bildungsniveau, Region und Art der Beeinträchtigung und zu den finanziellen, organisatorischen, pädagogischen und politischen Maßnahmen, die zur Verwirklichung des Ziels der inklusiven Bildung führen, gesammelt, wie vom Fachausschuss Inklusion empfohlen?
a. Wenn ja, bitte um genaue Beschreibung.

b. Wenn nein, warum wurde diese verbindliche Empfehlung des Fachausschuss Österreich nicht umgesetzt?

 



[1] Staatenprüfung zur Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention – Österreichischer Behindertenrat

[2] Information zur UN-Behindertenrechtskonvention (sozialministerium.at)