18632/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.05.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Nicht-Einhaltung des Art. 55 der IGV und andere Fragen zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)
Als Grund für die aktuelle Revidierung der IGV (Internationalen Gesundheitsvorschriften) im Rahmen der Arbeitsgruppe (Working Group on the Amendments to the International Health Regulations, WGIHR) wurde die Nicht-Einhaltung der IGV-Vorschriften (non-compliance) während der ‚Covid-19 öffentlichen Notlage von internationaler Trageweite‘ (public health emergency of international concern, PHEIC) genannt. Tatsächlich werden die Verhandlungen dazu benutzt, von den Verletzungen relevanter IGV-Schutzbestimmungen und den Missinformations-Aktivitäten des Bundesministeriums und der Weltgesundheitsorganisation zum Schaden der Bevölkerung abzulenken.
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist die „Nationale Anlaufstelle“ iSd Art. 4 IGV. Ist damit für alle Fragen im Zusammenhang mit der WHO sowie zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften zuständig.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1. Mit welchen Verhandlungspositionen hat sich Österreich bei den Aspekten, welche die Organisation des Gesundheitswesens, die nicht vom EU-Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission gedeckt waren, wie bspw. die Neugestaltung von Annex 1 der nationalen Kernkompetenzen, eingebracht?
2. Mit welchen Vorschlägen hat sich das Bundesministerium generell in die Verhandlungen eingebracht?
3. Wer hat seitens Österreich die EU beauftragt, für Österreich zu verhandeln?
4. Wer hat seitens Österreich die EU durch den EU-Ratsbeschluss ermächtigt, mit der WHO als nicht-Mitgliedsstaat über die Änderungen der IGV zu verhandeln, obwohl insbesondere Annex 1 der IGV über die nationalen Kernkompetenzen die innere Organisation des Gesundheitswesens – souveräne staatliche Aufgabe – betrifft?
5. Warum bringt sich Österreich nicht aktiv (selbst) in die Verhandlungen ein?
6.
Wurden
bislang Änderungsentwürfe zu den IGV gem. Art. 55 IGV durch das WHO-Sekretariat
zur Wahrung der viermonatigen Frist bis zur
77. Weltgesundheitsversammlung bekanntgegeben?
7. Ist im Bundesministerium rechtliches Wissen über eine bewusste Verletzung von Art. 55 IGV vorhanden?
a. Für den Fall, dass kein Änderungsentwurf vier Monate vor der 77. Weltgesundheitsversammlung zirkulierte und Österreich für die Resolution zur Annahme von Vertragsänderungen der IGV stimmen würde: Ist sich das Bundesministerium bewusst, dass im Fall einer Verletzung von Art. 55 IGV die Zwecksetzung der Norm, nämlich ausreichend Zeit für nationale Begutachtungen und Konsensfindung zu gewinnen, wissentlich und willentlich unterlaufen wird?
b. Falls bis jetzt kein rechtliches Wissen über diesen Umstand im Bundesministerium bestand: Was werden Sie unternehmen, damit diese Frist strikt eingehalten wird?
c. Falls bis jetzt kein rechtliches Wissen über diesen Umstand im Bundesministerium bestand: Welche Folgen werden Sie daraus ziehen, dass bis jetzt offensichtlich beinahe ein Fehler bei der Einhaltung der Frist unterlaufen ist?
8. Welche Begründungen für einen höheren bzw. signifikant höheren öffentlichen Gesundheitsschutz und relevante wissenschaftliche Informationen hat das Bundesministerium im Zeitraum vom 30.01.2020 – 05.05.2023 unter Art. 43 Abs. 3 und Abs. 5 IGV der WHO übermittelt, insbesondere im Hinblick auf den Lockdown für Ungeimpfte und das Impfpflichtgesetz?
9. Wann und unter welcher Begründung wurde das Bundesministerium unter Art. 43 Abs. 4 IGV zur neuerlichen Begutachtung aufgefordert?
10. Von welchen Staaten und welcher Inhalt wurde unter Art. 43 Abs. 3 zweiter Satz IGV an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz iSd Art. 4 IGV im Zeitraum des Covid-PHEICs übermittelt?
11. Welche Experten wurden auf der Expertenliste nach Art. 47 IGV durch Österreich namhaft gemacht und welche Experten befinden sich auf dieser Liste?
12. Hat sich das Bundesministerium gegen die vom Generaldirektor vorgeschlagenen Zusammensetzung des Covid-19-Notfallausschusses gewehrt?
13. Wurden vom Bundesministerium nach der unilateralen, vom Notfallausschuss nicht bestätigten Ausrufung des m-pox PHEICs am 23.07.2022 Untersuchungen oder sonstige rechtliche Schritte gegen den Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation eingeleitet?
14. Welche personenbezogenen Daten wurden seit 2020 (Covid-19-, M-Pox- oder Polio-PHEICs) vom Bundesministerium gem. Art. 45 IGV an die WHO bzw. an die WHO-IGV-Anlaufstellen iSd Art. 4 Abs. 3 IGV übermittelt und wo kann die Vereinbarkeit mit der Datenschutz-Grundverordnung EU 2016/679 und dem Datenschutzgesetz eingesehen werden?
15. Welchen Wortlaut hat der Bericht im Rahmen der obligatorischen jährlichen Berichtspflicht für die 77. Weltgesundheitsversammlung (‚IHR State Party Self-Assessment Annual Report‘), der an das IGV-Sekretariat erstattet wurde?
16. Welche Wortlaute haben die Berichte, die im Rahmen der Covid-19 After-Action-Review und Intra-Action-Review an die WHO übermittelt wurden?
17. Wer wurde vom Bundesministerium beauftragt, an der IGV-Simulationsübung vom 19.11. – 22.11.2019 teilzunehmen?
a. Warum wurde diese abgehalten?
b. Wo sind diesbezüglichen Transkripte und Berichte einsehbar?
18. Wer wurde vom Bundesministerium beauftragt, an der Übung „JADE“ 2023 teilzunehmen?
a. Wo sind die Transkripte einsehbar?
b. War Österreich unter den 27 Ländern, die innerhalb der nationalen IGV-Anlaufstelle die optionalen Prinzipien des Infodemie-Managements angewandt haben (siehe Report WHO-EURO, Exercise JADE 2023: report. Copenhagen: WHO Regional Office for Europe; 2024, S. 19)?
c. Hat Österreich in der folgenden Umfrage für eine Erweiterung der Übung im Jahr 2024 auf Missinformation und Infodemie gestimmt (Siehe Report WHO-EURO, Exercise JADE 2023: report. Copenhagen: WHO Regional Office for Europe; 2024, S. 26)?
19. An welchen weiteren IGV-Simulationsübungen hat das Bundesministerium seit 2019 teilgenommen?
a. Was waren die Inhalte dieser Übungen?
b. Wer hat außer Österreich an diesen Übungen/Simulationen teilgenommen?
c. Wie oft war die Bekämpfung von Missinformation Teil der Übung(en)?
d. Gab es Übungen/Simulationen, wo Österreich nicht teilgenommen hat?
e. Was waren die Inhalte der Übungen/Simulationen, wo Österreich nicht teilgenommen hat?
f. Wer war bei den Übungen/Simulationen, wo Österreich nicht teilgenommen hat, dabei?