18633/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.05.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Petra Wimmer, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Maßnahmen gegen Armut und Auswirkungen der „Teilzeit-Falle“
2023 gaben laut Statistik Austria 336.000 Personen (3,7
Prozent der Bevölkerung in Privathaushalten) in Österreich an, sich
die Ausgaben des täglichen Lebens, die nach EU-Definition als
Mindestlebensstandard gelten, nicht leisten zu können.
88.000 Kinder und Jugendliche waren 2023 von absoluten Armutslagen betroffen,
das entspricht mehr als einer Verdoppelung ihrer Anzahl gegenüber dem Jahr
davor (2022: 36.000 Personen unter 18 Jahren). Bei den unter 18-Jährigen
lag der Anteil der erheblich materiell und sozial Benachteiligten also bei 5,3
Prozent, bei Personen ab 65 Jahren dagegen bei 1,9 Prozent.
Nach der aktuellsten Befragung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) traf Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung nach EU-Definition im Jahr 2023 auf 1.592.000 Personen (17,7 Prozent der Bevölkerung in Privathaushalten) zu. Darunter waren 376.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Obwohl in Österreich die Ausgaben für Familien, auch aufgrund der Valorisierung von monetären Zuschüssen wie der Familienbeihilfe, gestiegen sind, sind nach wie vor viele Familien von Armut betroffen.
Ein Faktor dafür ist die hohe Teilzeitquote von Frauen. Viele Frauen steigen nach der Elternkarenz, wenn überhaupt, nur mit Hilfe eines Teilzeitjobs wieder in den Beruf ein. Ein Grund dafür ist der Mangel an Betreuungseinrichtungen samt geeigneter Öffnungszeiten. Teilzeitarbeit hat massive Auswirkungen nicht nur auf Karriere- und Berufschancen, sondern ist auch ein Risikofaktor für Altersarmut. Schon kurze Teilzeit-Phasen haben massive Auswirkungen auf das Lebenseinkommen von Frauen ("Teilzeit-Falle"). So verliert eine Frau, die im Vollzeit-Job 2.500 Euro brutto verdient, nach einer fünfjährigen Teilzeitphase mehr als EUR 48.000 an entgangenem Gehalt und Pensionszahlungen. Bei 15-jähriger Teilzeit sind es rund EUR 142.000. Der Großteil des Verlusts bezieht sich dabei auf Gehälter, ein kleinerer auf niedrigere Pensionszahlungen.[1] Dieser Gehaltsverlust wirkt sich massiv auf der Familieneinkommen aus.
Während viele Frauen am Vollzeit-Wiedereinstieg nach der Karenz scheitern, beklagen Unternehmen den Fachkräftemangel. Die Frauenquote und das damit einhergehende Arbeitskräftepotenzial in den Betrieben zu erhöhen und die Kinderbetreuung zu verbessern könnte eine Maßnahme sein, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Welche Maßnahmen werden Sie bis zum Ende dieser Gesetzgebungsperiode setzen, um Armut zu bekämpfen?
2. Welche Maßnahmen werden Sie bis zum Ende dieser Gesetzgebungsperiode setzen um Frauen aus der Teilzeitfalle zu holen und somit das Arbeitskräftepotential zu erhöhen?
3. Sind bis zum Ende dieser Gesetzgebungsperiode Maßnahmen von Seiten Ihres Ministeriums geplant, um die Anzahl von Kinderbetreuungsplätzen zu erhöhen, wie zum Beispiel durch die Einrichtung und Förderung von Betriebskindergärten?
a. Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand der Planung?
b. Wenn ja, wie hoch sind die dafür budgetierten Mittel?
c. Wenn ja, wann werden konkrete Maßnahmen voraussichtlich der Öffentlichkeit präsentiert?
d. Wenn nein, warum nicht?
4. Welche Maßnahmen setzen Sie, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für ArbeitnehmerInnen zu verbessern?
5. Gibt es Gespräche mit den Sozialpartnern, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für ArbeitnehmerInnen zu verbessern?
a. Wenn ja, wann fanden bzw. finden diese Gespräche statt?
b. Wenn ja, wer nahm/nimmt an diesen Gesprächen teil (Aufschlüsselung nach Organisation)?
c. Wenn ja, was war/ist das Ergebnis dieser Gespräche?
d. Wenn nein, warum nicht?
6. Viele Väter beklagen die mangelnde Unterstützung von Seiten ihres Arbeitgebers, wenn sie die Väterkarenz beanspruchen wollen. Welche Maßnahmen setzten Sie, um die Erhöhung die Väterbeteiligung beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes zu erhöhen?
7. Gibt es Gespräche mit den Sozialpartnern, um die Väterbeteiligung beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes zu erhöhen?
a. Wenn ja, wann fanden bzw. finden diese Gespräche statt?
b. Wenn ja, wer nahm/nimmt an diesen Gesprächen teil (Aufschlüsselung nach Organisation)?
c. Wenn ja, was war/ist das Ergebnis dieser Gespräche?
d. Wenn nein, warum nicht?
8. Planen Sie die Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf Elternteilzeit in Betrieben mit weniger als 20 Beschäftigten?
a. Wenn ja, wann wird dem Parlament eine entsprechende Regierungsvorlage zur Beschlussfassung übermittelt?
b. Wenn nein, warum nicht?
9. Planen Sie die Voraussetzung für die Elternteilzeit, nämlich ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis von mindestens 3 Jahren, aufzuheben oder die Dauer zu verkürzen?
a. Wenn ja, wann wird dem Parlament eine entsprechende Regierungsvorlage zur Beschlussfassung übermittelt?
b. Wenn nein, warum nicht?