1864/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.05.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kol-legen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Verantwortung der Bundesregierung (mittelbare Bundesverwaltung) in  Hinblick auf die Ausbreitung des Corona-Virus in Ischgl

 

Das Bundesland Tirol und insbesondere der Wintersportort Ischgl stehen in Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona - Virus in Europa im Fokus der Weltpresse. Hunderte Urlauber_innen dürften sich in Ischgl mit dem Virus infiziert haben und dieses in ihre Heimatländer importiert haben. Allein in Deutschland gibt es hunderte Fälle von Personen mit COVID-19, die sich auf Ischgl zurückführen lassen. In Norwegen eruierten die Behörden rund fünfhundert COVID-19 Fälle, die auf Ischgl zurückgehen - es handelte sich dabei zum Erhebungszeitpunkt fast um die Hälfte aller norwegischen COVID-19 Fälle                 (https://www.welt.de/wissenschaft/article206592389/Coronavirus-Wie-Skiort-Ischgl-zur-     europaeischen-Brutstaette-wurde.html). Auch nach Island und Dänemark, aber auch in andere Länder, wurde COVID-19 in großem Ausmaße aus Ischgl heraus getragen.

Insgesamt sind derzeit weit über tausend Fälle in ganz Europa bekannt, die auf Ischgl zurückzuführen sind - und eine noch viel höhere Dunkelziffer ist naheliegend. 

Es ist völlig unbestritten, dass COVID-19 seinen Ursprung nicht in Österreich, Tirol bzw. Ischgl hatte. Der Umgang der Gesundheitsbehörden in Tirol in Zusammenhang mit offensichtlich verspäteten Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus ist es aber, der viele Fragen aufwirft. Österreichs Behörden und das heimische Krisenmanagement steht in diesem Zusammenhang auch im Fokus internationaler Medien weltweit - auf die entsprechende, demonstrative Aufzählung entsprechender Artikel in internationalen Leitmedien in der Anfrage 1320/J sei an dieser Stelle verwiesen.

Bisher steht dabei und in der innerösterreichischen Debatte vor allem das Land Tirol im Fokus der nachvollziehbaren Kritik.

Aufklärungsbedürftig scheint aber ebenso, welche Schritte die Bundesregierung im Rahmen ihrer Kompetenzen wann in diesem Zusammenhang setzte bzw. warum die Bundesregierung diese Kompetenzen nicht früher wahrnahm.

Sämtliche Maßnahmen zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Virus, wie etwa Betriebsschließungen, Versammlungsverbote oder die Einrichtung von "Sperrzonen", welche letztlich offenbar verspätet gesetzt wurden, finden sich im Epidemiegesetz 1950, und waren damit im Vollzugsbereich des Bundes. In einfachen Worten: der Bund hätte aus eigenem

sämtliche Maßnahmen, deren verspätete Einleitung nunmehr zurecht kritisiert wird, setzen können, zumal an der Weisungsspitze stets der Bundesminister für Gesundheit       stand (mittelbare Bundesverwaltung).

Einige einschlägige Bestimmungen des Epidemiegesetzes seien hier exemplarisch angeführt:

§ 15 Epidemiegesetz - Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Men- schenmengen:

"Die Bezirksverwaltungsbehörde hat Veranstaltungen, die ein Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringen, zu untersagen, sofern und solange dies im Hinblick auf Art und Umfang des Auftretens einer meldepflichtigen Erkrankung zum Schutz vor deren Weiterverbreitung unbedingt erforderlich ist."

§ 20 Epidemiegesetz - Betriebsbeschränkung oder Schließung gewerblicher Unternehmungen:

 "(1) Beim Auftreten von Scharlach, Diphtherie, Abdominaltyphus, Paratyphus, bakterieller Lebensmittelvergiftung, Flecktyphus, Blattern, Asiatischer Cholera, Pest oder Milzbrand kann die Schließung von Betriebsstätten, in denen bestimmte Gewerbe ausgeübt werden, deren Betrieb eine besondere Gefahr für die Ausbreitung dieser Krankheit mit sich bringt, für bestimmt zu bezeichnende Gebiete angeordnet werden, wenn und insoweit nach den im Betriebe bestehenden Verhältnissen die Aufrechterhaltung desselben eine dringende und schwere Gefährdung der Betriebsangestellten selbst sowie der Öffentlichkeit überhaupt durch die Weiterverbreitung der Krankheit begründen würde. (BGBl. Nr. 449/1925, Artikel III Abs. 2, und BGBl. Nr. 151/1947, Artikel II Z 5 lit. h.)

(2) Beim Auftreten einer der im ersten Absatz angeführten Krankheiten kann unter den sonstigen dort bezeichneten Bedingungen der Betrieb einzelner gewerbsmäßig betriebener Unternehmungen mit fester Betriebsstätte beschränkt oder die Schließung der Betriebsstätte verfügt sowie auch einzelnen Personen, die mit Kranken in Berührung kommen, das Betreten der Betriebsstätten untersagt werden.

(3) Die Schließung einer Betriebsstätte ist jedoch erst dann zu verfügen, wenn ganz außerordentliche Gefahren sie nötig erscheinen lassen.

(4) Inwieweit die in den Abs. 1 bis 3 bezeichneten Vorkehrungen auch beim Auftreten einer anderen anzeigepflichtigen Krankheit getroffen werden können, wird durch Verordnung bestimmt."

 

§ 24 Epidemiegesetz - Verkehrsbeschränkungen für die Bewohner bestimmter Ortschaften:

"Sofern dies im Hinblick auf Art und Umfang des Auftretens einer meldepflichtigen Erkrankung zum Schutz vor deren Weiterverbreitung unbedingt erforderlich ist, hat die Bezirksverwaltungsbehörde für die Bewohner von Epidemiegebieten Verkehrbeschränkungen zu verfügen. Ebenso können Beschränkungen für den Verkehr mit den Bewohnern solcher Gebiete von außen angeordnet werden."

 

Für den Vollzug all dieser Bestimmungen ist laut § 51 Epidemiegesetz 1950 der Bundesminister für Gesundheit zuständig. 

Die Bundesregierung hatte also sämtliche rechtlichen Instrumentarien in der Hand, um Veranstaltungen zu verbieten, Betriebe (wie etwa Après-Ski Lokale, Hotels, Liftbetriebe) zu schließen und Gebiete unter Quarantäne zu stellen - also alle Instrumentarien, um die nunmehr eingetreten katastrophalen Folgen zu verhindern oder zumindest deutlich zu reduzieren. Auf der anderen Seite verfügte die Bundesregierung und insbesondere das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auch (zumindest) über sämtliche medial bekannten Informationen in Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus in Tirol. 

Aus Sicht der AnfragestellerInnen war das Vorgehen der Behörden und politisch Verantwortlichen in Tirol in Zusammenhang mit Warnungen aus dem Ausland bzw. mit bestätigten COVID-19-Fällen selbst für Laien erkennbar ungenügend - und es stellt sich die Frage, warum die Bundesregierung auf dieses offenkundig unzureichende Krisenmanagement nicht reagierte und die oben genannten Maßnahmen nicht rechtzeitig verfügte.

Zwei Beispiele für offensichtliches "Kleinhalten" des Problems seitens der Tiroler Behörden seien hier angeführt:

·         Nachdem Island Tirol am 5. März 2020 zum Risikogebiet erklärte, da mehrere Personen einer 15-köpfigen Reisegruppe, die am 29. Feber 2020 aus Ischgl zurückgekehrt war, nach ihrer Ankunft in Island positiv auf COVID-19 getestet worden waren, erfolgte am    selben Tag eine Presseinformation des Landes Tirol, in welcher verlautbart wurde, dass sich die diese Personen beim Rückflug im Flugzeug mit dem Virus angesteckt haben   dürften. Zitat aus der Aussendung: „Unter dieser Annahme erscheint es aus medizini-        scher Sicht wenig wahrscheinlich, dass es in Tirol zu Ansteckungen gekommen ist“ -  

  https://www.tirol.gv.at/meldungen/meldung/artikel/coronavirus-islaendische-gaeste-im-tiroler-oberland-duerften-sich-bei-rueckflug-im-flugzeug-mit-coronav-1/

·         Nach der positiven Testung einer Person am 7. März 2020, die im Après-Ski Lokal "Kitzloch" als Kellner arbeitete, verlautbarte das Land Tirol am 8. März 2020 wie folgt (Her-vorhebungen durch die Anfragesteller):

"Gestern Abend wurde bekannt, dass ein Norweger im Bezirk Landeck positiv auf eine Coronavirus-Erkrankung getestet wurde. Die gesundheitsbehördlichen Erhebungen dazu sind derzeit weiter im Gange. Fest steht, dass der 36-Jährige als Barkeeper im Kitzloch in Ischgl gearbeitet hat.

Eine Übertragung des Coronavirus auf Gäste der Bar ist aus medizinischer Sicht eher unwahrscheinlich“, informiert Anita Luckner-                  Hornischer von der Landessanitätsdirektion Tirol. „Im Sinne einer maximalen Transparenz und Aufklärung gibt es für alle BarbesucherInnen, die vom 15.2. bis 7.3. in dieser Bar waren und aktuell grippeähnliche Symptome aufweisen, die Möglichkeit, sich an die telefonische Gesundheitsberatung 1450 zu wenden und ihren Gesundheitszustand abzuklären“, so Luckner-Hornischer, die betont:

„Für alle BesucherInnen, die im besagten Zeitraum in der Bar waren und keine Symptome aufweisen, ist keine weitere medizinische Abklärung nötig. BarbesucherInnen, die aktuell grippeähnliche Symptome haben, sollen die Gesundheitshotline 1450 wählen und werden in der Folge ärztlich abgeklärt. Es gibt keinen Grund zur Beunruhigung.“

Die gesundheitsbehördlichen Erhebungen haben zudem ergeben, dass aktuell 22 Personen zu den engen Kontaktpersonen des Norwegers zählen. Diese wurden mittlerweile isoliert und für 14 Tage unter Quarantäne gestellt. Weitere Kontaktpersonen, die nicht zum engen Kreis zählen, werden über einzuhaltende Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen informiert und sind angehalten, wie auch enge Kontaktpersonen ihren Gesundheitszustand für die kommenden zwei Wochen zu beobachten.

Damit sind in Tirol aktuell sechs Personen am Coronavirus erkrankt, zwei Personen sind nach einer Corona-Erkrankung mittlerweile wieder völlig gesund.

https://www.tirol.gv.at/presse/meldungen/meldung/artikel/erhebungen-zu-am-coronavirus-erkrankten-norweger-im-bezirk-landeck-weiter-im-gange/"

 

Beide hier angeführten Reaktionen von offizieller Seite des Landes Tirol stehen zu Recht  neben der damit verbundenen Untätigkeit der Behörden im Zentrum der Kritik.

Zum einen ist die Behauptung, dass sich die Tourist_innen aus Island erst während des Rückflugs angesteckt haben dürften, durch keinerlei Fakten belegt. Wie Medienberichten zu entnehmen ist, klagten die betroffenen Personen bereits an Bord über COVID-19 typische Symptome und wurden daraufhin nach ihrer Ankunft getestet. Eine derart kurze Inkubationszeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Symptome (die Flugzeit München - Reykjavík beträgt rund dreieineinhalb Stunden) ist vielmehr auch für medizinische Laien erkennbar   geradezu ausgeschlossen.

Zum anderen ist die Aussage in der Pressemitteilung vom 8. März 2020, wonach eine Übertragung von COVID-19 durch einen Kellner einer Après Ski Bar in Ischgl auf dort feiernde Gäste "aus medizinischer Sicht eher unwahrscheinlich ist" geradezu absurd: wo, wenn nicht in solcher Konstellation, soll eine Übertragung eines hochansteckenden Virus wahrscheinlich sein? 

Innerhalb weniger Tage behauptete das Land Tirol somit zuerst, dass sich das Virus gleich auf mehrere Personen in einem Flugzeug übertragen hätte (und damit nicht in Tirol), um dann wenige Tage später die Wahrscheinlichkeit einer Ausbreitung der Krankheit in einer Après Ski Bar (in Tirol) als unwahrscheinlich abzutun. Der Schutzbehauptungscharakter beider Aussendungen wird gerade durch diese einander diametral entgegenstehenden "Logiken" offenbart. 

Unklar ist, weshalb die Bundesregierung und insbesondere das Gesundheitsministerium    offenbar über viele Tage tatenlos zusah, ehe erst am 10. März das "Kitzloch" geschlossen wurde (nachdem 15 weitere Personen, davon 14 MitarbeiterInnen des "Kitzloch", positiv getestet wurden) und erst am 14. März der Skibetrieb in Ischgl eingestellt wurde - dies, obwohl zuvor nach Island auch Norwegen und Dänemark von Reisen nach Ischgl abrieten bzw. das Gesundheitsministerium im Falle Norwegens (wie zuvor bereits die isländischen Behörden) über den Alarmmechanismus der europäischen Gesundheitsbehörde European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) von der Gefahr in Ischgl in Kenntnis gesetzt wurde (am 8. März 2020). 

Weiters berichtete etwa "Die Presse" am 12. März 2020, dass es für Ischgl-Rückkehrer (im konkreten Fall 2 Personen aus Wien) mangels Weisung aus dem Gesundheitsministerium trotz Auftreten von Symptomen und trotz Hinweis, dass man auch Après Ski Bars besucht habe, keinerlei Tests gegeben habe. Es stellt sich die Frage, wie dies mit einem seriösen "Tracking" im Inland vereinbar ist (https://www.diepresse.com/5783862/kein-test-fur-ischgl-urlauber-mit-symptomen).

Auf der Webseite "Semiosisblog" wurde darüber berichtet, dass die erste Österreich betreffende isländische Meldung an das Europäische Frühwarnsystem EWRS 3. März         2020 erfolgte - eine erste Rückmeldung Österreichs sei erst am 5. März 2020 erfolgt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wann war die Einstellung des Betriebs des Après Ski - Lokals „Kitzloch“ erstmals Thema zwischen Ihnen und anderen Minister_innen bzw. dem Bundeskanzler?

a.    Welche Gespräche haben Sie jeweils wann, mit wem und mit welchem Inhalt zu diesem Thema geführt?

b.    Wer vertrat dabei welche Positionen?

c.    Gab es Personen oder Interessensgruppen, die zu irgendeinem Zeitpunkt gegen die letztlich umgesetzten Maßnahmen auftraten bzw. deren Verzögerung einforderten?

                                  i.    Wenn ja: welche Personen/Gruppen waren dies und was war Inhalt ihrer Positionen und wann wurden diese geäußert (Bitte um genaue Auflistung!)?

2.    Wann war die Einstellung des Skibetriebs in Tirol erstmals Thema zwischen Ihnen und anderen Minister_innen bzw. dem Bundeskanzler?

a.    Welche Gespräche haben Sie jeweils wann, mit wem und mit welchem Inhalt zu diesem Thema geführt?

b.    Wer vertrat dabei welche Positionen?

c.    Gab es Personen oder Interessensgruppen, die zu irgendeinem Zeitpunkt gegen die letztlich umgesetzten Maßnahmen auftraten bzw. deren Verzögerung einforderten?

                                  i.    Wenn ja: welche Personen/Gruppen waren dies und was war Inhalt ihrer Positionen und wann wurden diese geäußert (Bitte um genaue Auflistung!)?

3.    Wann war die Verhängung der Quarantäne über das Paznauntal erstmals Thema zwischen Ihnen und anderen Minister_innen bzw. dem Bundeskanzler?

a.    Welche Gespräche haben Sie jeweils wann, mit wem und mit welchem Inhalt zu diesem Thema geführt?

b.    Wer vertrat dabei welche Positionen?

c.    Gab es Personen oder Interessensgruppen, die zu irgendeinem Zeitpunkt gegen die letztlich umgesetzten Maßnahmen auftraten bzw. deren Verzögerung einforderten?

                                  i.    Wenn ja: welche Personen/Gruppen waren dies und was war Inhalt ihrer Positionen und wann wurden diese geäußert (Bitte um genaue Auflistung!)?

4.    Mit welchen sonstigen Parteifunktionären oder Interessensgruppen hatten Sie in Bezug auf die in den Fragen 1-3 genannten Maßnahmen Kontakt?

a.    Welche Gespräche haben Sie jeweils wann, mit wem und mit welchem Inhalt zu welchen der drei Themen geführt?

b.    Wer vertrat dabei welche Positionen?

c.    Gab es Personen oder Interessensgruppen, die zu irgendeinem Zeitpunkt gegen die letztlich umgesetzten Maßnahmen auftraten bzw. deren Verzögerung einforderten?

                                  i.    Wenn ja: welche Personen/Gruppen waren dies und was war Inhalt ihrer Positionen und wann wurden diese geäußert (Bitte um genaue Auflistung!)?

5.    Wann hatten Sie in Bezug auf etwaige COVID-19 Fälle in Tirol (insbesondere in Ischgl) Kontakt zu LH Platter?

a.    Was war jeweils Inhalt der Kontaktaufnahmen, wann fanden diese statt und wer nahm daran teil?

b.    Welche Position vertrat LH Platter wann?

                                  i.    Drängte LH Platter auf rasche Betriebsschließungen und/oder Quarantänen für betroffene Gebiete oder drängte er darauf abzuwarten?

                                 ii.    Sah LH Platter Betriebsschließungen und/oder Quarantänen in irgendeiner Phase kritisch?

6.    Laut Medienberichten informierte das Bayerische Landesamt für Gesundheit bereits am 30. Jänner 2020 Tirols Behörden über eine Frau, die von ihrem Urlaub in Kühtai mit einer Infektion am Coronavirus heimgekommen war. Wann erhielten Sie bzw. das Bundesministerium für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz erstmals Kenntnis von diesem Umstand?

a.    Welche Schritte veranlassten Sie in Folge wann?

7.    Wann traten isländische Behörden oder politische Verantwortliche erstmals an Sie oder Ihr Ressort heran mit der Information, dass der Verdacht besteht, dass sich Personen in Österreich mit COVID-19 infiziert haben könnten?

a.    Bitte schildern Sie den Inhalt der Kontaktaufnahmen möglichst genau!

b.    Welche Schritte veranlassten Sie in Folge wann?

c.    Nahmen Sie oder Ihr Ressort in der Folge Kontakt mit Tiroler Behörden und Landes- bzw. Gemeindepolitikern auf (bzw. umgekehrt)?

                                  i.    Wenn ja: wann war das jeweils, mit wem wurde Kontakt aufgenommen und was war Inhalt der jeweiligen Kommunikation?

                                 ii.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Welche Schritte/Nachfragen/Maßnahmen setzten Sie im Detail in Folge der Meldung    Islands an das Early Warning and Response System (EWRS) am 3. März 2020?

a.    Nahmen Sie oder Ihr Ressort in der Folge Kontakt mit Tiroler Behörden und Landes- bzw. Gemeindepolitikern auf (bzw. umgekehrt)?

                                  i.    Wenn ja: wann war das jeweils, mit wem wurde Kontakt aufgenommen und was war Inhalt der jeweiligen Kommunikation?

                                 ii.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wurde Kontakt mit den isländischen Behörden aufgenommen, und wenn ja wann erfolgte dies und welche Rückfragen wurden gestellt?

                                  i.    Wurde eruiert, wo in Österreich die betroffenen Personen aufhältig gewesen waren und welche Unterkünfte diese bewohnt hatten?

1.    Wenn nein: warum unterblieb dies?

2.    Wenn ja: welche Schritte wurden in weiterer Folge wann durch wen gesetzt?

9.    Welche Schritte/Nachfragen/Maßnahmen setzten Sie bzw. Ihr Ressort im Detail in Folge der Meldung Islands an das Early Warning and Response System (EWRS) am 4. März 2020?

a.    Nahmen Sie oder Ihr Ressort in der Folge Kontakt mit Tiroler Behörden und Landes- bzw. Gemeindepolitikern auf (bzw. umgekehrt)?

                                  i.    Wenn ja: wann war das jeweils, mit wem wurde Kontakt aufgenommen und was war Inhalt der jeweiligen Kommunikation?

                                 ii.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn keine Schritte gesetzt wurden: Warum unterblieb dies?

10.  Welche Rückfragen wurden von Österreichischer Seite wann an die isländischen Behörden jeweils gestellt?

11.  Wurde von österreichischer Seite explizit nach jenen Unterkünften gefragt, in welchen die betroffenen Personen nächtigten, und wann wurde diese Information seitens der isländischen Behörden übermittelt?

a.    Wenn ja: welche Maßnahmen wurden in Folge gesetzt? 

b.    Wenn nein: warum unterblieb dies?

12.  Welche sonstigen Schritte wurden gesetzt um von Island die nötigen Informationen für ein korrektes Tracking zu erhalten?

a.    Welche Schritte für die Umsetzung des Trackings wurden auf Grund dieser Informationen im Zeitverlauf gesetzt?

13.  Nahmen Sie Kontakt mir Ihrer isländischen Amtskollegin auf?

14.  Gab es nach Ihrem Wissenstand andere österreichische Gebietskörperschaften oder Verbände, die mit den Behörden in Island direkt Kontakt aufnahmen, und wenn ja, welche Informationen wurden dabei übermittelt?

a.    Wurden diese Informationen auch Ihnen/Ihrem Ressort zugänglich gemacht und wenn ja wann?

b.    Ist es korrekt, dass der TVB Ischgl-Paznaun Informationen zu den Unterkünften der infizierten Personen bei den isländischen Behörden einholte?

c.    Gab es diesbezüglich einen Austausch zwischen Ihrem Ressort und dem TVB Ischgl-Paznaun?

d.    Ist es üblich und zweckdienlich, dass Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung einer anstreckenden Krankheit von Tourismusverbänden übernommen werden und wäre es nicht tunlicher, wenn dies durch die dazu berufenen Gesundheitsbehörden geschieht?

15.  Schenkten Sie den Meldungen aus Island, wonach sich die betroffenen Tourist_innen in Ischgl angesteckt haben, keine Glauben?

a.    Wenn dem so ist: Warum nicht?

b.    Wenn doch, warum wurden nach der Meldung Islands an das European Centre for Disease Prevention and Control und an das Gesundheitsministerium keinerlei sofortigen Maßnahmen nach dem Epidemiegesetz gesetzt, wie etwa Schließungen des Ski- und Hotelbetriebs bzw. von Après-Ski Lokalen?

16.  Erschien für Sie die Presseaussendung des Landes Tirol vom 5.3.2020, wonach sich die Personen der betroffenen Reisegruppe wohl während des Rückfluges angesteckt hätten, glaubhaft?

a.    Wenn ja: warum?

b.    Wenn ja: welche Nachforschungen stellten Sie bzw. Ihr Ressort wann an, um dies zu verifizieren?

c.    Wenn ja: erschien Ihnen die in der Presseaussendung des Landes Tirol vom 5.3.2020 vertretene These, wonach sich Personen, die bereits während des Fluges nach Island über COVID-typische Symptome klagten und in weiterer Folge positiv getestet wurden, im Flugzeug angesteckt hätten, nicht geradezu absurd vor dem Hintergrund der zum damaligen Zeitpunkt bereits bekannten Inkubati-onszeit des Virus?

                                  i.    Wenn nein: Warum nicht?

d.    Wenn nein: Warum wurden nicht in unmittelbarer Folge Maßnahmen nach dem Epidemiegesetz ergriffen?

17.  Wann traten norwegische Behörden oder politische Verantwortliche erstmals an Sie oder Ihr Ressort heran mit der Information, dass der Verdacht besteht, dass sich Personen in Österreich mit COVID-19 infiziert haben könnten?

a.    Bitte schildern Sie den Inhalt der Kontaktaufnahmen möglichst genau!

b.    Welche Schritte veranlassten Sie in der Folge wann?

c.    Nahmen Sie oder Ihr Ressort in Folge Kontakt mit Tiroler Behörden und Landes- bzw. Gemeindepolitikern auf (bzw. umgekehrt)?

                                  i.    Wenn ja: wann war das jeweils, mit wem wurde Kontakt aufgenommen und was war Inhalt der jeweiligen Kommunikation?

18.  Schenkten Sie den Meldungen aus Norwegen, wonach sich die betroffenen Tou-    rist_innen in Ischgl angesteckt haben, keine Glauben?

a.    Wenn dem so ist: Warum nicht?

b.    Wenn doch, warum wurden nach der Meldung Norwegens an das European  Centre for Disease Prevention and Control und an das Gesundheitsministeri-um keinerlei sofortigen Maßnahmen nach dem Epidemiegesetz gesetzt, wie etwa Schließungen des Ski- und Hotelbetriebs bzw. von Après-Ski Lokalen?

19.  Wann traten dänische Behörden oder politische Verantwortliche erstmals an Sie oder Ihr Ressort heran mit der Information, dass der Verdacht besteht, dass sich Personen in Österreich mit COVID-19 infiziert haben könnten?

a.    Bitte schildern Sie den Inhalt der Kontaktaufnahmen möglichst genau!

b.    Welche Schritte veranlassten Sie in der Folge wann?

c.    Nahmen Sie oder Ihr Ressort Kontakt mit Tiroler Behörden und Landes- bzw.  Gemeindepolitikern auf (bzw. umgekehrt)?

                                  i.    Wenn ja: wann war das jeweils, mit wem wurde Kontakt aufgenommen und was war Inhalt der jeweiligen Kommunikation?

20.  Schenkten Sie den Meldungen aus Dänemark, wonach sich die betroffenen Tou-   rist_innen in Ischgl angesteckt haben, keine Glauben?

a.    Wenn dem so ist: Warum nicht?

b.    Wenn doch, warum wurden in der Folge keinerlei sofortigen Maßnahmen nach dem Epidemiegesetz gesetzt, wie etwa Schließungen des Ski- und Hotelbetriebs bzw. von Après Ski - Lokalen?

21.  Wann traten andere ausländische Behörden oder politische Verantwortliche vor dem 12. März 2020 an Sie oder Ihr Ressort heran mit der Information, dass der Verdacht besteht, dass sich Personen in Österreich mit COVID-19 infiziert haben könnten?

a.    Bitte schildern Sie den Inhalt der Kontaktaufnahmen möglichst genau!

b.    Welche Schritte veranlassten Sie in der Folge wann?

c.    Nahmen Sie oder Ihr Ressort Kontakt mit Tiroler Behörden und Landes- bzw.   Gemeindepolitikern auf (bzw. umgekehrt)?

                                  i.    Wenn ja: wann war das jeweils, mit wem wurde Kontakt aufgenommen und was war Inhalt der jeweiligen Kommunikation?

22.  Schenkten Sie den Meldungen aus diesen Ländern, wonach sich die betroffenen Tourist_innen in Ischgl angesteckt haben, keine Glauben?

a.    Wenn dem so ist: Warum nicht?

b.    Wenn doch, warum wurden nach der Meldung dieser Länder keinerlei sofortigen Maßnahmen nach dem Epidemiegesetz gesetzt, wie etwa Schließungen des Ski- und Hotelbetriebs bzw. von Après-Ski Lokalen?

23.  Warum wurden nach der positiven Testung eines Barkeepers im "Kitzloch" am 7. März 2020 keinerlei sofortigen Maßnahmen nach dem Epidemiegesetz gesetzt, Ski- und Ho-telbetrieb ebenso wenig eingeschränkt wie Après-Ski Lokale? 

24.  Erschien für Sie die in der Begründung zitierte Presseaussendung des Landes Tirol vom 8.3.2020, wonach eine Ansteckung von Gästen im Après Ski Lokal "Kitzloch" wenig wahrscheinlich sei, glaubhaft?

a.    Wenn ja: warum?

b.    Wenn ja: welche Nachforschungen stellten Sie oder Ihr Ressort zu welchem Zeitpunkt an, um dies zu verifizieren?

c.    Wenn ja: wie ließ sich diese "Theorie" des Landes Tirols aus ihrer Sicht mit dem Stand der Wissenschaft verbinden?

d.    Wenn ja: widersprach diese "Theorie" des Landes Tirols aus ihrer Sicht nicht di-ametral jener Logik, die der "These" des Land Tirol in seiner Aussendung vom 5.3.2020 inne wohnte, wonach eine Ansteckung der Reisegruppe aus Island im Flugzeug anzunehmen, und daher eine Ansteckung in Tirol unwahrscheinlich sein?

e.    Wenn ja: warum erschien für Sie dieser Logik folgend, die Ansteckung mehrerer Personen in einem Flugzeug plausibel, die Ansteckung von Personen in einer Après-Ski Bar aber unplausibel?

f.      Wenn nein: warum wurden nicht in unmittelbarer Folge Maßnahmen nach dem Epidemiegesetz ergriffen?

25.  Am 9. März 2020 wurde bekannt, dass der am 5. März 2020 positiv auf COVID-19 getestete Barkeeper des "Kitzloch" 15 weitere Personen in seinem direkten Umfeld infiziert hatte: warum wurden nicht in unmittelbarer Folge (gemeint: früher, als dies tatsächlich der Fall war) Maßnahmen nach dem Epidemiegesetz ergriffen?

26.  Warum wurde der Skibetrieb erst am 14. März eingestellt, nachdem sich die Zahl der   bekannten Infizierten in Ischgl bereits Tage zuvor laufend erhöhte?

27.  Warum wurde die Quarantäne über das Paznaun nicht früher verhängt?

28.  Welchen medizinischen Sinn ergibt es, Personen aus dem Paznauntal abreisen zu lassen und erst danach die Quarantäne zu verhängen?

29.  In wie weit waren Sie bzw. Ihr Ressort in die Entscheidungen der BH Landeck nach dem Epidemiegesetz jeweils eingebunden (bitte um detaillierte Angaben im Zeitablauf!)?

a.    In wie weit war Bundeskanzler Kurz in diese Entscheidungen eingebunden (bitte um detaillierte Angaben im Zeitablauf!)?

b.    In wie weit war Innenminister Nehammer in diese Entscheidungen eingebunden (bitte um detaillierte Angaben im Zeitablauf!)?

30.  In wie weit war NAbg. Hörl in die letztlich gesetzten Maßnahmen (Ende der Skisaison in Ischgl bzw. Tirol, Hotelsperren, Quarantäne etc.) eingebunden?

a.    Wann gab es hier jeweils Kommunikation mit Ihnen, und was war deren genauer Inhalt und welche Positionen vertrat NAbg. Hörl dabei jeweils?

b.    Wann gab es hier jeweils Kommunikation mit welchen anderen Mitgliedern der Bundesregierung oder dem Bundeskanzler, und was war deren genauer Inhalt und welche Positionen vertrat NAbg. Hörl dabei jeweils?

31.  Seit wann standen Sie mit Bundeskanzler Kurz hinsichtlich der Situation in Ischgl in Kontakt, und von wem ging dieser Kontakt aus?

a.    Welche Positionen vertraten Sie bzw. Bundeskanzler Kurz dabei jeweils?

b.    Wann waren dabei erstmals konkrete Maßnahmen nach dem Epidemiegesetz in Bezug auf Ischgl angedacht?

32.  Seit wann wurden Ischgl-Rückkehrer_innen Ihres Wissens nach systematisch und lückenlos bei Auftreten von Symptomen getestet (vgl.:                                   https://www.diepresse.com/5783862/kein-test-fur-ischgl-urlauber-mit-symptomen)?

33.  Am 21. April 2020 berichtete der Falter online: „Der „Corona-Krisenstab“ von Ischgl hatte bereits am 26. Februar sämtliche Restaurantleiter und Betriebsleiter der Seilbahnen per E-Mail „sensibilisiert“.“ (https://www.falter.at/zeitung/20200421/wer-einmal-                    infiziert?ref=homepage). Ist Ihnen der Inhalt dieser „Sensibilisierung“ bekannt?

a.    Wenn ja: seit wann?

b.    Wenn ja: Wie lautet der genaue Inhalt dieses Mails?

c.    Seit wann ist Ihnen bekannt, dass es in Ischgl einen „Corona-Krisenstab“ gab?

                                  i.    Aus welchen Anlass wurde dieser wann nach Ihrem Kenntnisstand eingerichtet?

                                 ii.    Gab es Kommunikation zwischen Ihrem Ministerium und diesem Krisenstab?

1.    Wenn ja: Welchen Inhalt hatte diese Kommunikation zu welchem Zeitpunkt jeweils? 

34.  Landeshauptmann Platter soll sich laut Medienberichten persönlich dafür eingesetzt haben, dass Personen aus Südtirol entgegen ursprünglicher Planungen doch ein Konzert der Schlagersängerin Andrea Berg in der Olympiahalle Innsbruck am 6. März 2020 be-suchen dürfen, obwohl Südtirol zu diesem Zeitpunkt bereits als Risikoregion galt. Laut Medienberichten sei diese Entscheidung nach Abklärung mit den Gesundheitsbehörden des Bundes erfolgt (https://www.stol.it/artikel/kultur/musik/nun-also-doch-suedtiroler-     duerfen-zum-andrea-berg-konzert). In wie weit waren Sie bzw. das Bundesministerium für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz erstmals in die Entscheidungen rund um die Abhaltung Konzert eingebunden?

a.    Ist es korrekt, dass das Bundesministerium für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und in die Entscheidung, auch Personen aus Südtirol zum Konzert zuzulassen, ein-gebunden war?

b.    Gab es Interventionen dahingehend, dies zuzulassen?

                                  i.    Wenn ja: wann, in welcher Form und durch wen?

c.    Warum wurden seitens des Bundesministeriums für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz keinerlei Maßnahmen zur Absage des Konzerts bzw. zur Nichtzulassung von Südtiroler Besucher_innen getroffen?

                                  i.    Um wie viele Konzertbesucher_innen aus Italien ging es hierbei?

35. Das Hotel Europa in Innsbruck wurde bei Bekanntwerden zweier Infektionsfälle am 25. Feber 2020 umgehend geschlossen und mögliche Infizierte isoliert und getestet. Warum unterblieb dies für das Lokal Kitzloch nach bestätigtem Infektionsfall und wie erklärt sich diese Unterschiedlichkeit in der Vorgehensweise?