18640/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.05.2024
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Girokontoschließung          

 

Folgende Nachricht hat mich vor kurzem erreicht:      

 

Nachfolgend schildere ich meine Erfahrungen bezüglich der Beendigung meiner langjährigen Bankbeziehung, die seit 28 Jahren bestand. Die Bank hat mir ohne Erklärung mein Girokonto gekündigt. Darüber hinaus war es mir nicht möglich, ein neues Kontoprodukt bei derselben Bank zu eröffnen, und die Möglichkeit eines Basiskontos wurde ebenfalls verweigert. Die einzige Erklärung war, dass die Bank die Geschäftsbeziehung zu meiner Person beendet hat.

 

Hier ist eine kurze Zusammenfassung des Sachverhalts:

 

Die Bank hat die Geschäftsbeziehung zu meinem Girokonto per Einschreiben gekündigt, unter Verweis auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten) und ohne Angabe von Gründen.

 

Ein Anruf bei der Bank bestätigte die Echtheit des Schreibens, konnte aber keinen Grund nennen. Aufgrund der undeutlichen Unterschrift und des Fehlens von Namen der Unterzeichner war ich zunächst skeptisch.

 

Meine Beraterin hatte ein solches Schreiben noch nie gesehen und holte daher Rücksprache mit der Zentrale. Das Ergebnis war, dass es keine Informationen zum Kündigungsgrund gab ("aus der Zentrale heraus"). Die Kündigung konnte nicht rückgängig gemacht werden.

 

Ich habe daraufhin versucht, in einer anderen Filiale ein neues Konto zu eröffnen, aber ich wurde von der Zentrale aus gesperrt, ohne dass der Grund eingesehen werden konnte. Auch ein Basiskonto konnte nicht eröffnet werden. Der Filialleiter erklärte, dass dasselbe auch für die Tochtergesellschaft der betreffenden Bank gilt.

 

Die Beschwerdestelle der Bank bestätigte schriftlich, dass die Geschäftsbeziehung zu meiner Person gekündigt wurde, unter Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es wurde auch bestätigt, dass ich keine Möglichkeit hatte, ein Basiskonto zu eröffnen, während dies aber bei einer anderen Bank möglich war.

 

Was mich besonders stört und Fragen aufwirft, ist folgendes:

 

Ich habe das Konto seit 28 Jahren, seit meiner Ausbildungszeit, und hatte weder Probleme mit dem Kreditschutzverband noch rechtliche Angelegenheiten mit der Bank. Alle Überweisungen wurden ordnungsgemäß durchgeführt, und es wurde auch keine Vorwarnung seitens der Bank ausgesprochen.

 

Der Grund für die Beendigung der Geschäftsbeziehung bleibt unklar.

 

Die Praxis, Konten aufgrund ungünstiger Konditionen für die Bank zu kündigen, wird laut Aussage des Filialleiters seit etwa einem Jahr nicht mehr angewendet. Außerdem hatten betroffene Kunden immer die Möglichkeit, ein neues Kontoprodukt zu eröffnen, was in meinem Fall jedoch nicht möglich war.

 

Laut Informationen der Arbeiterkammer kann ein Basiskonto nur aus zwei Gründen verweigert werden: Entweder man besitzt bereits ein Girokonto und benötigt daher kein weiteres, oder man ist in strafrechtliche Angelegenheiten verwickelt, was auf mich nicht zutrifft. Trotzdem wurde mir die Eröffnung eines Basiskontos verweigert.

 

Wenn man Anspruch auf ein Basiskonto hat, aber die Bank darauf besteht, dass sie die Geschäftsbeziehung beendet hat, welchen Sinn hat dann der Anspruch auf ein Basiskonto?

 


In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Warum gibt es keine klaren Regelungen, die Banken verpflichten, die Gründe für die Kündigung langjähriger Bankbeziehungen offenzulegen, besonders wenn dies erhebliche Auswirkungen auf die Kunden hat?

2.    Wie soll sichergestellt werden, dass Banken nicht willkürlich Konten kündigen und damit Kunden in finanzielle Notlagen bringen, insbesondere wenn keine rechtlichen oder finanziellen Gründe für die Kündigung vorliegen?

3.    Wieso gibt es keine gesetzlichen Regelungen, um sicherzustellen, dass Banken die Geschäftsbeziehung zu ihren Kunden nicht ohne nachvollziehbare Erklärung beenden können?

4.    Welche Maßnahmen sind angedacht, um die Macht der Banken bei der Kündigung von Konten einzuschränken, insbesondere wenn Kunden seit Jahrzehnten loyal sind und keine Verstöße gegen die Geschäftsbedingungen vorliegen?

5.    Wie werden Sie als Finanzminister sicherstellen, dass Banken transparenter über ihre Entscheidungen bezüglich Beendigung von Bankbeziehungen kommunizieren und den betroffenen Kunden angemessene Erklärungen geben?

6.    Welche Schritte werden unternommen, um sicherzustellen, dass Kunden, denen die Geschäftsbeziehung zu ihrer Bank gekündigt wurde, angemessene Alternativen haben, wie z.B. die Möglichkeit, ein Basiskonto zu eröffnen?

7.    Wie soll sichergestellt werden, dass Banken Kunden nicht willkürlich den Zugang zu grundlegenden Bankdienstleistungen verweigern, insbesondere wenn dies zuvor nicht der Fall war und keine berechtigten Gründe für die Ablehnung vorliegen?

8.    Planen Sie als Finanzminister, die rechtliche Grundlage für die Kündigung von Bankbeziehungen zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungen vorzunehmen, um die Rechte der Verbraucher zu stärken und Missbrauch seitens der Banken zu verhindern?

9.    Wie möchten Sie als Finanzminister. sicherstellen, dass Banken bei der Kündigung von Konten verantwortungsbewusst handeln und Kunden nicht ohne angemessene Erklärung oder alternative Lösungen im Stich lassen?

10. Welche Konsequenzen werden Banken haben, die Kunden ohne plausible Gründe die Geschäftsbeziehung kündigen und sie damit in eine schwierige finanzielle Situation bringen?