18644/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.05.2024
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Überarbeitung des Wehrrechtsänderungsgesetzes

 

 

Aktuellen Anlass zur Nachfrage gibt die geplante Überarbeitung des Wehrrechtsänderungsgesetzes. Von Seiten des Ressorts wurde klar erkannt, dass in den Reihen des Bundesheeres zunehmende personelle Lücken sind und diese auch größer werden.

 

Insider aus dem Bereich der Landesverteidigung sehen die Ursache nicht nur in der allgemeinen Not an qualifizierten Facharbeitskräften, sondern vielmehr in dem jahrzehntelangen Sparkurs der vergangenen Regierungen mit schwarz-roten Verantwortungsträgern im Finanz- und Landesverteidigungsministerium.

 

Im Sinne der Attraktivierung wurden so kürzlich in den Medien die Vorhaben für die Etablierung:  - einer Tapferkeitsauszeichnung,

- eines Ausbildungschecks für Arbeitgeber von Milizsoldaten und

- eines Elternmonats für Grundwehrdiener und im Ausbildungsdienst

stehender Soldaten

präsentiert.

 

Unter dem Aspekt, attraktiver für Grundwehrdiener sein zu wollen, soll eine Freistellung zum Elternmonat gleichfalls zur Verkürzung des Wehrdienstes führen. Ein Nachdienen des versäumten Monats im Grundwehrdienst soll dem Vernehmen nach nicht vorgesehen sein.

 

Vor dem Hintergrund geburtenschwacher Jahrgänge und einer bereits heute zu kurzen Nutzungsphase von Grundwehrdienern fordern heeresnahe Vereinigungen, wie etwa die Offiziersgesellschaft oder der Milizverband, eine Wiedereinführung des bereits etablierten Systems 6 plus 2. Sechs Monate Wehrdienst und zwei folgenden Monate Übungspflicht würden, laut Experten, die Verteidigungsfähig Österreichs wiederherstellen können und auch dem verfassungsgemäßen Zustand des Bundesheeres wieder entsprechen.

 

Einer weiteren Verknappung bereits dünner personeller Ressourcen in den Reihen des Bundesheeres können Experten durchwegs nichts abgewinnen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Landesverteidigung nachstehende 

 

Anfrage

 

  1. Mit welchen personellen Zuwächsen rechnen Sie aufgrund des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2024?
  2. Welchen Namen soll die zukünftige Tapferkeitsmedaille des Bundesheeres tragen?
  3. Mit welchen Veränderungen im Dienstbetrieb rechnen Sie bei den wachsenden personellen Lücken, die sich aus den uneinbringlichen Freistellungen von Grundwehrdienern im Elternmonat ergeben?
  4. Warum haben Sie sich dazu entschlossen, Grundwehrdienern nach der Freistellung zum Elternmonat die Dauer des versäumten Wehrdienstes zu erlassen?
  5. Mit welcher Anzahl an Grundwehrdienern, die aufgrund des Elternmonats die BA 2 oder BA 3 nicht abschließen können, rechnen Sie?
  6. Kann es sein, dass aufgrund des Elternmonats ein Grundwehrdiener die Voraussetzungen für die Beorderung in der Miliz nicht erfüllt?
  7. Werden die Bezüge des Grundwehrdieners während des Elternmonats eingestellt?
    1. Wenn nein, mit welchen Kosten rechnen Sie für die Fortzahlung von Bezügen in Relation zur ausbleibenden Gegenleistung durch Grundwehrdiener?
  8. Treten Änderungen im Versicherungsstatus des zum Elternmonat freigestellten Grundwehrdieners ein?
    1. Wenn nein, mit welchen Kosten rechnen Sie für die Versicherung von Grundwehrdienern in Relation zur ausbleibenden Gegenleistung?