18646/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.05.2024
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend AMS-Kompetenzmatching – Erfahrungen seit Februar 2024 und laufende Kosten
Mit der Anfragebeantwortung 16496/AB zu 17040/J wurde folgendes bekanntgegeben:[1]
Das Kompetenzmatching startete mit einem Mindestprodukt (MVP – Minimal Viable Product) im Jahr 2020 und wurde seither laufend weiterentwickelt und um notwendige Funktionen erweitert. Neben dem Matching von Personen und Stellen wurde auch ein Lehrstellenmatching entwickelt.
Ab Mitte 2022 testeten 37 ausgewählte AMS-Beraterinnen und AMS-Berater das Tool im Rahmen eines Friendly User Betriebs (eingeschränkter Produktionsbetrieb). Dabei wurden jene Funktionen ermittelt, welche für die Verwendung des Kompetenzmatchings in der Vermittlung notwendig sind. Seit Oktober 2022 steht das Kompetenzmatching in einer Echtversion für alle AMS-Mitarbeiterinnen und AMS-Mitarbeiter in der Vermittlung, sowohl im Service für Arbeitskräfte wie auch im Service für Unternehmen, zur Verfügung, wobei es noch nicht verpflichtet genutzt werden muss, jedoch als Alternative zu der bestehenden Suchlogik eingesetzt werden soll.
Nach weiteren Verbesserungen ist die finale Version des Kompetenzmatchings seit Mitte 2023 in Betrieb.
Die Entwicklung und Umsetzung des Projekts erfolgt durch die BRZ-GmbH, wobei sich die Kosten auf € 5.854.983,36 belaufen. Vom AMS sind zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Fachbereichen im Rahmen ihrer Zuständigkeit an der Analyse und den Tests beteiligt.
Das Kompetenzmatching wird für die Vermittlung aller arbeitslosen Personen verwendet; es gibt keine Einschränkung auf spezifische Gruppen. Durch das kompetenzbasierte Matching sollen die Jobchancen der arbeitsuchenden Personen erhöht sowie die offenen Stellen treffsicherer besetzt werden. Es ist geplant, dass freiwerdende Personalressourcen für die intensivere Beratung von Personen und Betrieben eingesetzt werden.
Das Kompetenzmatching löst die bisherigen Suchmechanismen der bestehenden Fachapplikation ab. Es wird nicht mehr ausschließlich nach Berufen, sondern vorrangig nach den stellenseitig geforderten und den bei Personen vorhandenen Kompetenzen gematcht.
Das Kompetenzmatching steht seit Oktober 2022 für AMS-Beraterinnen und AMS-Berater zur freiwilligen Nutzung im Echtbetrieb zur Verfügung. Während dieser Phase wird das Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer gemessen und analysiert. Mit der Einführung der verpflichtenden Nutzung des Kompetenzmatchings ab Februar 2024 ist geplant, den Erfolg des Vermittlungstools anhand konkreter Indikatoren zu messen.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft nachstehende
Anfrage
1. Welche Erfahrungen hat das Arbeitsmarktservice (AMS) im laufenden Vollbetrieb des Kompetenzmatchings seit Februar 2024?
2. Besteht auf der Grundlage dieser Erfahrungen ein Verbesserungsbedarf im Zusammenhang mit dem Vollbetrieb des Kompetenzmatchings und wenn ja, in welchen Bereichen?
3. Welche Kosten fallen im monatlichen Betrieb im Zusammenhang mit dem Vollbetrieb des Kompetenzmatchings an?