18647/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.05.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Hannes Amesbauer
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Kosten und Inanspruchnahme der Sozialunterstützung (Sozialhilfe) 2023 in der Steiermark - Folgeanfrage
Da im Rahmen der Anfragebeantwortung 17481/AB vom 29.04.2024 zu 18073/J (XXVII. GP) laut Ihrer Auskunft noch keine Daten bzw. teilweise unvollständige oder nur vorläufige Daten vorlagen und diese aber Ende April zu Verfügung stehen sollten, wird die Folgeanfrage gleichlautend zur ursprünglichen Anfrage erneut eingebracht:
Laut Statistik Austria waren im Jahresdurchschnitt 2022 insgesamt 13.938 Personen in der Mindestsicherung respektive der Sozialunterstützung (Sozialhilfe) erfasst. Davon waren mehr als die Hälfte Ausländer bzw. fast ein Drittel Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte. Die Gesamtkosten in der Steiermark beliefen sich auf fast 72 Millionen Euro.[1]
Zwar sind grundsätzlich die Bundesländer zuständig, ergibt sich doch aus dem Bundesgesetz betreffend die bundesweite Gesamtstatistik über Leistungen der Sozialhilfe (Sozialhilfe-Statistikgesetz), dass die Bundesländer die statistisch relevanten Daten über die Bezugsberechtigten von Leistungen der Sozialhilfe bis zum 15. des jeweiligen Folgemonats der Bundesanstalt Statistik Österreich zur Verfügung zu stellen haben. Diese wiederum hat sie dem für den Vollzug beauftragten Bundesministerium für Soziales, Pflege und Konsumentenschutz zu übermitteln.[2]
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Pflege und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1. Wie viele bezugsberechtigte Personen von Leistungen der Sozialunterstützung (Sozialhilfe) gab es im Jahr 2023 insgesamt in der Steiermark?
2. Wie viele bezugsberechtigte Personen von Leistungen der Sozialunterstützung (Sozialhilfe) waren im Jahr 2023 in der Steiermark österreichische Staatsbürger?
a. Wie gliedern sich diese Personen nach Altersstruktur auf?
b. Wie gliedern sich diese Personen nach Geschlechtern auf?
c. Wie gliedern sich diese Personen nach Staatsangehörigkeiten der leiblichen Eltern auf?
d. Wie gliedern sich diese Personen nach Wohnbezirken auf?
e. Wie gliedern sich diese Personen nach Stellungen in der Haushaltsgemeinschaft auf?
f. Wie gliedern sich diese Personen nach Höhe der Geldleistungen auf?
g. Wie gliedern sich diese Personen nach Art und Höhe der Sachleistungen auf?
h. Wie gliedern sich diese Personen nach Einsatz der Arbeitskraft auf?
i. Wie gliedern sich diese Personen jeweils nach angerechneten Erwerbseinkommen, AMS-Leistungen, Unterhaltes, Kinderbetreuungsgeldes, Pension oder sonstigen angerechneten Einkunftsarten auf?
j. Wie gliedern sich diese Personen jeweils nach Sanktion aufgrund einer Verletzung des Einsatzes der Arbeitskraft oder Sanktion aufgrund einer Verletzung der Integrationsbemühungen auf?
3. Wie viele bezugsberechtigte Personen von Leistungen der Sozialunterstützung (Sozialhilfe) waren im Jahr 2023 in der Steiermark nicht österreichische Staatsbürger?
a. Wie gliedern sich diese Personen nach Altersstruktur auf?
b. Wie gliedern sich diese Personen nach Geschlechtern auf?
c. Wie gliedern sich diese Personen nach Staatsangehörigkeiten auf?
d. Wie gliedern sich diese Personen nach Staatsangehörigkeiten der leiblichen Eltern auf?
e. Wie gliedern sich diese Personen nach Wohnbezirken auf?
f. Wie gliedern sich diese Personen nach Stellungen in der Haushaltsgemeinschaft auf?
g. Wie gliedern sich diese Personen nach Höhe der Geldleistungen auf?
h. Wie gliedern sich diese Personen nach Art und Höhe der Sachleistungen auf?
i. Wie gliedern sich diese Personen nach Einsatz der Arbeitskraft auf?
j. Wie gliedern sich diese Personen jeweils nach angerechneten Erwerbseinkommen, AMS-Leistungen, Unterhaltes, Kinderbetreuungsgeldes, Pension oder sonstigen angerechneten Einkunftsarten auf?
k. Wie gliedern sich diese Personen jeweils nach Sanktion aufgrund einer Verletzung des Einsatzes der Arbeitskraft oder Sanktion aufgrund einer Verletzung der Integrationsbemühungen auf?
4. Wie viele der bezugsberechtigten Personen mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft von Leistungen der Sozialunterstützung (Sozialhilfe) im Jahr 2023 in der Steiermark hatten den aufenthaltsrechtlichen Status „Asylberechtigt“?
a. Wie gliedern sich diese Personen nach Altersstruktur auf?
b. Wie gliedern sich diese Personen nach Geschlechtern auf?
c. Wie gliedern sich diese Personen nach Staatsangehörigkeiten auf?
d. Wie gliedern sich diese Personen nach Staatsangehörigkeiten der leiblichen Eltern auf?
e. Wie gliedern sich diese Personen nach Wohnbezirken auf?
f. Wie gliedern sich diese Personen nach Stellungen in der Haushaltsgemeinschaft auf?
g. Wie gliedern sich diese Personen nach Höhe der Geldleistungen auf?
h. Wie gliedern sich diese Personen nach Art und Höhe der Sachleistungen auf?
i. Wie gliedern sich diese Personen nach Einsatz der Arbeitskraft auf?
j. Wie gliedern sich diese Personen jeweils nach angerechneten Erwerbseinkommen, AMS-Leistungen, Unterhaltes, Kinderbetreuungsgeldes, Pension oder sonstigen angerechneten Einkunftsarten auf?
k. Wie gliedern sich diese Personen jeweils nach Sanktion aufgrund einer Verletzung des Einsatzes der Arbeitskraft oder Sanktion aufgrund einer Verletzung der Integrationsbemühungen auf?
l.
5. Wie viele der bezugsberechtigten Personen mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft von Leistungen der Sozialunterstützung (Sozialhilfe) im Jahr 2023 in der Steiermark hatten den aufenthaltsrechtlichen Status „Subsidiär schutzberechtigt“?
a. Wie gliedern sich diese Personen nach Altersstruktur auf?
b. Wie gliedern sich diese Personen nach Geschlechtern auf?
c. Wie gliedern sich diese Personen nach Staatsangehörigkeiten auf?
d. Wie gliedern sich diese Personen nach Staatsangehörigkeiten der leiblichen Eltern auf?
e. Wie gliedern sich diese Personen nach Wohnbezirken auf?
f. Wie gliedern sich diese Personen nach Stellungen in der Haushaltsgemeinschaft auf?
g. Wie gliedern sich diese Personen nach Höhe der Geldleistungen auf?
h. Wie gliedern sich diese Personen nach Art und Höhe der Sachleistungen auf?
i. Wie gliedern sich diese Personen nach Einsatz der Arbeitskraft auf?
j. Wie gliedern sich diese Personen jeweils nach angerechneten Erwerbseinkommen, AMS-Leistungen, Unterhaltes, Kinderbetreuungsgeldes, Pension oder sonstigen angerechneten Einkunftsarten auf?
k. Wie gliedern sich diese Personen jeweils nach Sanktion aufgrund einer Verletzung des Einsatzes der Arbeitskraft oder Sanktion aufgrund einer Verletzung der Integrationsbemühungen auf?
6. Wie viele der bezugsberechtigten Personen mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft von Leistungen der Sozialunterstützung (Sozialhilfe) im Jahr 2023 in der Steiermark hatten den aufenthaltsrechtlichen Status „EWR-Bürger“?
a. Wie gliedern sich diese Personen nach Altersstruktur auf?
b. Wie gliedern sich diese Personen nach Geschlechtern auf?
c. Wie gliedern sich diese Personen nach Staatsangehörigkeiten auf?
d. Wie gliedern sich diese Personen nach Staatsangehörigkeiten der leiblichen Eltern auf?
e. Wie gliedern sich diese Personen nach Wohnbezirken auf?
f. Wie gliedern sich diese Personen nach Stellungen in der Haushaltsgemeinschaft auf?
g. Wie gliedern sich diese Personen nach Höhe der Geldleistungen auf?
h. Wie gliedern sich diese Personen nach Art und Höhe der Sachleistungen auf?
i. Wie gliedern sich diese Personen nach Einsatz der Arbeitskraft auf?
j. Wie gliedern sich diese Personen jeweils nach angerechneten Erwerbseinkommen, AMS-Leistungen, Unterhaltes, Kinderbetreuungsgeldes, Pension oder sonstigen angerechneten Einkunftsarten auf?
k. Wie gliedern sich diese Personen jeweils nach Sanktion aufgrund einer Verletzung des Einsatzes der Arbeitskraft oder Sanktion aufgrund einer Verletzung der Integrationsbemühungen auf?
7. Wie viele der bezugsberechtigten Personen mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft von Leistungen der Sozialunterstützung (Sozialhilfe) im Jahr 2023 in der Steiermark hatten den aufenthaltsrechtlichen Status „Sonstige“?
a. Wie gliedern sich diese Personen nach Altersstruktur auf?
b. Wie gliedern sich diese Personen nach Geschlechtern auf?
c. Wie gliedern sich diese Personen nach Staatsangehörigkeiten auf?
d. Wie gliedern sich diese Personen nach Staatsangehörigkeiten der leiblichen Eltern auf?
e. Wie gliedern sich diese Personen nach Wohnbezirken auf?
f. Wie gliedern sich diese Personen nach Stellungen in der Haushaltsgemeinschaft auf?
g. Wie gliedern sich diese Personen nach Höhe der Geldleistungen auf?
h. Wie gliedern sich diese Personen nach Art und Höhe der Sachleistungen auf?
i. Wie gliedern sich diese Personen nach Einsatz der Arbeitskraft auf?
j. Wie gliedern sich diese Personen jeweils nach angerechneten Erwerbseinkommen, AMS-Leistungen, Unterhaltes, Kinderbetreuungsgeldes, Pension oder sonstigen angerechneten Einkunftsarten auf?
k. Wie gliedern sich diese Personen jeweils nach Sanktion aufgrund einer Verletzung des Einsatzes der Arbeitskraft oder Sanktion aufgrund einer Verletzung der Integrationsbemühungen auf?
8. Wie viele bezugsberechtigte Personen der Sozialunterstützung (Sozialhilfe) gab es jeweils in den einzelnen Monaten des Jahres 2023 in der Steiermark insgesamt, aufgeschlüsselt auf Österreicher und Ausländer sowie EU/EWR-Bürger, Drittstaatsangehörige und Asylberechtigte?
9. Wie viele vollunterstützte Bezieher (Bezug des höchstmöglichen Betrags) der Sozialunterstützung (Sozialhilfe) gab es jeweils in den einzelnen Monaten des Jahres 2023 in der Steiermark insgesamt, aufgeschlüsselt auf Österreicher und Ausländer sowie EU/EWR-Bürger, Drittstaatsangehörige und Asylberechtigte?
10. Wie hoch war die Jahressumme der Ausgaben für die Sozialunterstützung (Sozialhilfe) im Jahr 2023 in der Steiermark?
a. Wie gliedern sich diese Ausgaben nach den Staatsangehörigkeiten der Personen auf, die sie bezogen haben?
b. Wie gliedern sich diese Ausgaben nach dem aufenthaltsrechtlichen Status der Personen auf, die sie bezogen haben?