18659/J XXVII. GP
Eingelangt am 16.05.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Ist das BMJ bereit für das Krisensicherheitsgesetz?
Am Höhepunkt der Coronakrise im Oktober 2021 beriefen die Regierungsparteien eine Eilsitzung der Sicherheitssprecher:innen aller Parteien sowie Mitarbeiter:innen des BKA und der relevanten Sicherheitsministerien ein, um die Erarbeitung eines Krisensicherheitsgesetzes (B-KSG) anzukündigen. Um Einigkeit in der wichtigen Frage der Krisenvorbeugung und -Abwehr zu erreichen, wurde allen Parlamentsfraktionen die Möglichkeit gegeben, ihre dringendsten Anliegen vorzubringen. Daraus sollte ein Entwurf entstehen, der im folgenden Februar als Grundlage für weitere Debatten und Verabschiedung eines Gesetzes dienen sollte.
Weitere Taten folgten, trotz Nachfrage, jedoch lange nicht. Erst ein Jahr nach dem dringlichen Ersttreffen wurde den Oppositionsparteien ein Entwurf vorgelegt, der die Bedenken der Opposition nicht widerspiegelte und daher letztendlich mit den Stimmen der Regierungsparteien allein im Juli 2023 als Bundesgesetz verabschiedet wurde. Das Datum des Inkrafttretens war der 1.1.2024.
Seit der ersten Debatte über die dringliche Notwendigkeit eines derartigen Gesetzes gab es eine Vielzahl von Krisen. Während auf Krisen unverzüglich zu reagieren ist, sollten sie - wo auch immer möglich - verhindert bzw. bei Unabwendbarkeit höchstmögliche Resilienz geschaffen werden. Ein Sicherheitsberater sollte, laut Kanzleramt am 9. Jänner 2024, noch im ersten Quartal das Amt antreten. Die Regierung demonstrierte aber weder ein Gefühl von Dringlichkeit noch eine klare Vorstellung der Qualifikationen des Krisenberaters (https://www.diepresse.com/17975504/der-neue-krisenmodus-sorgt-weiter-fuer-kritik).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, zu welchen Daten und zu welchen Themen hat dieses Gremium bereits getagt?
iii. Wer wurde vom BMJ entsandt?
i. Bitte um die Beschreibung der für das Ministerium erforderlichen Hilfsmittel.
ii. Bitte um Beschreibung, wie diese zur Verfügung gestellt werden und in einsatzbereitem Zustand erhalten werden.
i. Hat das BMJ dieser Vorschrift Rechenschaft getragen? Welche zentrale Kontaktstelle wurde wann benannt?