Eingelangt am 16.05.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft
und Forschung
betreffend Ist das BMBWF bereit für das
Krisensicherheitsgesetz?
Am
Höhepunkt der Coronakrise im Oktober 2021 beriefen die Regierungsparteien
eine Eilsitzung der Sicherheitssprecher:innen aller Parteien sowie
Mitarbeiter:innen des BKA und der relevanten Sicherheitsministerien ein, um die
Erarbeitung eines Krisensicherheitsgesetzes (B-KSG) anzukündigen. Um
Einigkeit in der wichtigen Frage der Krisenvorbeugung und -Abwehr zu erreichen,
wurde allen Parlamentsfraktionen die Möglichkeit gegeben, ihre
dringendsten Anliegen vorzubringen. Daraus sollte ein Entwurf entstehen, der im
folgenden Februar als Grundlage für weitere Debatten und Verabschiedung
eines Gesetzes dienen sollte.
Weitere
Taten folgten, trotz Nachfrage, jedoch lange nicht. Erst ein Jahr nach dem
dringlichen Ersttreffen wurde den Oppositionsparteien ein Entwurf vorgelegt,
der die Bedenken der Opposition nicht widerspiegelte und daher letztendlich mit
den Stimmen der Regierungsparteien allein im Juli 2023 als Bundesgesetz
verabschiedet wurde. Das Datum des Inkrafttretens war der 1.1.2024.
Seit
der ersten Debatte über die dringliche Notwendigkeit eines derartigen
Gesetzes gab es eine Vielzahl von Krisen. Während auf Krisen
unverzüglich zu reagieren ist, sollten sie - wo auch immer möglich -
verhindert bzw. bei Unabwendbarkeit höchstmögliche Resilienz
geschaffen werden. Ein Sicherheitsberater sollte, laut Kanzleramt am 9.
Jänner 2024, noch im ersten Quartal das Amt antreten. Die Regierung
demonstrierte aber weder ein Gefühl von Dringlichkeit noch eine klare
Vorstellung der Qualifikationen des Krisenberaters (https://www.diepresse.com/17975504/der-neue-krisenmodus-sorgt-weiter-fuer-kritik).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- § 7. (2) fordert die Einrichtung eines Fachgremiums
unter der Leitung des für Gesundheit zuständigen
Bundesministers, "in dem unter Mitwirkung je eines Vertreters des
Bundesministers für Inneres, des für Bildung zuständigen
Bundesministers, des für das Verkehrswesen zuständigen
Bundesministers und des für Wissenschaft zuständigen
Bundesministers die regelmäßige gesamthafte Beobachtung von
gesundheitspolitischen Entwicklungen sowie die Analyse und Bewertung des
aktuellen gesundheitspolitischen Lagebildes erfolgen."
- Wurde dieses Fachgremium eingerichtet?
i. Wenn
ja, wann?
ii. Wer
ist aus Ihrem Haus diesem Fachgremium zugeteilt?
iii. Wenn
ja, zu welchen Daten und zu welchen Themen hat dieses Gremium bereits getagt?
- §7. (7) fordert unter der Leitung des
Regierungsberaters ein Fachgremium, "in dem unter Mitwirkung je eines
Vertreters des Bundeskanzlers, des Vizekanzlers, des für Klimaschutz
und Umwelt zuständigen Bundesministers, des für Landesverteidigung
zuständigen Bundesministers, des Bundesministers für Inneres,
des für auswärtige Angelegenheiten zuständigen
Bundesministers, des für Wirtschaft zuständigen Bundesministers,
des für Zivildienst zuständigen Bundesministers, des für Bildung
zuständigen Bundesministers, des für das Verkehrswesen
zuständigen Bundesministers und des für Wissenschaft
zuständigen Bundesministers die regelmäßige gesamthafte
Beobachtung von verteidigungspolitischen Entwicklungen sowie die Analyse
und Bewertung des aktuellen umfassenden verteidigungspolitischen
Lagebildes erfolgen."
- Wurde dieses Fachgremium eingerichtet?
i. Wenn
ja, wann?
ii. Wer
ist aus Ihrem Haus diesem Fachgremium zugeteilt?
iii. Wenn
ja, zu welchen Daten und zu welchen Themen hat dieses Gremium bereits getagt?
- § 9. besagt, dass zur "gesamthaften
strategischen Koordination von Fragen der Krisenvorsorge und
-bewältigung ein Bundes-Krisensicherheitskabinett eingerichtet"
werden solle. Diesem gehören der Bundeskanzler und der Vizekanzler
sowie die im jeweiligen Wirkungsbereich betroffenen Minister:innen
an.
- War Ihr Ministerium bereits an einem derartigen
Krisensicherheitskabinett beteiligt?
- Zu welchen Themen hat es getagt?
- Wer ist diesem Krisenkabinett aus Ihrem Haus zugeteilt
und wer war zu den jeweiligen Tagungen aus Ihrem Ministerium
anwesend?
- § 12. (1) sieht vor, dass jedes Mitglied der
Bundesregierung "im jeweiligen Wirkungsbereich die notwendigen
strukturellen Voraussetzungen für ein effektives Management bei einer
Krise zu schaffen, erforderliche Schulungen zu veranlassen, Erreichbarkeiten
festzulegen, Krisenpläne zur Krisenbewältigung aufzustellen
sowie regelmäßige Übungen zur Überprüfung der
Krisenpläne durchzuführen [hat], um zu gewährleisten, dass
auch bei einer Krise die staatlichen Strukturen so lange wie möglich
die für die Bevölkerung notwendigen Leistungen erbringen
können. Zudem haben sie ein System zur Qualitätssicherung
hinsichtlich der Bewertung der gesetzten Maßnahmen zur
Krisenvorsorge einzurichten."
- Hat das BMBWF die notwendigen strukturellen
Voraussetzungen gemäß § 12. geschaffen? Bitte um
Beschreibung.
- § 12. (2) verlangt, dass alle Mitglieder der
Bundesregierung im jeweiligen Wirkungsbereich dafür Sorge tragen,
"dass entsprechend den gemäß Abs. 1 aufgestellten
Krisenplänen erforderliche Hilfsmittel zur Krisenbewältigung
sowie systemrelevante Güter im jederzeit einsatzbereiten Zustand zur
Verfügung stehen."
- Hat das BMBWF die in seinem Wirkungsbereich
erforderlichen Hilfsmittel identifiziert und für die Bereitstellung
Sorge getragen?
i. Bitte
um die Beschreibung der für das Ministerium erforderlichen Hilfsmittel.
ii. Bitte
um Beschreibung, wie diese zur Verfügung gestellt werden und in
einsatzbereitem Zustand erhalten werden.
- Absatz (3) sieht vor, dass jedes Mitglied der
Bundesregierung für das Bundeslagezentrum eine zentrale
Kontaktstelle benennt.
i. Hat
das BMBWF dieser Vorschrift Rechenschaft getragen? Welche zentrale
Kontaktstelle wurde wann benannt?