Eingelangt am 16.05.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Dr.
Stephanie Krisper, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister
für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Ist das BMAW
bereit für das Krisensicherheitsgesetz?
Am Höhepunkt der Coronakrise im Oktober 2021 beriefen die
Regierungsparteien eine Eilsitzung der Sicherheitssprecher:innen aller Parteien
sowie Mitarbeiter:innen des BKA und der relevanten Sicherheitsministerien ein,
um die Erarbeitung eines Krisensicherheitsgesetzes (B-KSG) anzukündigen.
Um Einigkeit in der wichtigen Frage der Krisenvorbeugung und -Abwehr zu
erreichen, wurde allen Parlamentsfraktionen die Möglichkeit gegeben, ihre
dringendsten Anliegen vorzubringen. Daraus sollte ein Entwurf entstehen, der im
folgenden Februar als Grundlage für weitere Debatten und Verabschiedung
eines Gesetzes dienen sollte.
Weitere Taten folgten, trotz Nachfrage, jedoch lange nicht.
Erst ein Jahr nach dem dringlichen Ersttreffen wurde den Oppositionsparteien
ein Entwurf vorgelegt, der die Bedenken der Opposition nicht widerspiegelte und
daher letztendlich mit den Stimmen der Regierungsparteien allein im Juli 2023
als Bundesgesetz verabschiedet wurde. Das Datum des Inkrafttretens war der
1.1.2024.
Seit der ersten Debatte über die dringliche Notwendigkeit
eines derartigen Gesetzes gab es eine Vielzahl von Krisen. Während auf
Krisen unverzüglich zu reagieren ist, sollten sie - wo auch immer
möglich - verhindert bzw. bei Unabwendbarkeit höchstmögliche
Resilienz geschaffen werden. Ein Sicherheitsberater sollte, laut Kanzleramt am
9. Jänner 2024, noch im ersten Quartal das Amt antreten. Die Regierung
demonstrierte aber weder ein Gefühl von Dringlichkeit noch eine klare
Vorstellung der Qualifikationen des Krisenberaters (https://www.diepresse.com/17975504/der-neue-krisenmodus-sorgt-weiter-fuer-kritik).
Die unterfertigten Abgeordneten
stellen daher folgende
Anfrage:
- § 7. (3)
verlangt unter der Leitung des für Energie zuständigen
Bundesministers die Einrichtung eines Fachgremiums, "in dem unter
Mitwirkung je eines Vertreters des für Gesundheit zuständigen
Bundesministers, des für Wirtschaft zuständigen
Bundesministers, des für Landesverteidigung zuständigen
Bundesministers, des für das Verkehrswesen zuständigen
Bundesministers und des Bundesministers für Inneres die
regelmäßige gesamthafte Beobachtung von energiewirtschaftlichen
Entwicklungen sowie die Analyse und Bewertung des aktuellen
energiewirtschaftlichen Lagebildes erfolgen."
- Wurde dieses
Fachgremium eingerichtet?
i. Wenn
ja, wann?
ii. Wenn
ja, zu welchen Daten und zu welchen Themen hat dieses Gremium bereits getagt?
iii. Wer
wurde aus Ihrem Haus für dieses Fachgremium abgestellt?
- Laut §
7. (4) soll "unter der Leitung des für Klimaschutz und Umwelt
zuständigen Bundesministers wird ein Fachgremium eingerichtet
[werden], in dem unter Mitwirkung je eines Vertreters des für
Gesundheit zuständigen Bundesministers und des für Wirtschaft
zuständigen Bundesministers die regelmäßige
gesamthafte Beobachtung von klima- und umweltpolitischen Entwicklungen
sowie die Analyse und Bewertung der aktuellen klima- und umweltpolitischen
Lagebilder erfolgen."
- Wurde dieses
Fachgremium eingerichtet?
i. Wenn
ja, wann?
ii. Wenn
ja, zu welchen Daten und zu welchen Themen hat dieses Gremium bereits getagt?
iii. Wer
wurde aus Ihrem Haus für dieses Fachgremium abgestellt?
- Unter §
7. (5) wird unter der Leitung des für Wirtschaft zuständigen
Bundesministers ein Fachgremium eingerichtet, "in dem unter
Mitwirkung je eines Vertreters des für Landwirtschaft
zuständigen Bundesministers, des für das Verkehrswesen
zuständigen Bundesministers und des für Klimaschutz und Umwelt
zuständigen Bundesministers die regelmäßige gesamthafte
Beobachtung von wirtschaftspolitischen Entwicklungen sowie die Analyse und
Bewertung des aktuellen wirtschaftspolitischen Lagebildes erfolgen."
- Wurde dieses
Fachgremium eingerichtet?
i. Wenn
ja, wann?
ii. Wenn
ja, zu welchen Daten und zu welchen Themen hat dieses Gremium bereits getagt?
iii. Wer
wurde aus Ihrem Haus für dieses Fachgremium abgestellt?
- Laut §
7. (7) wird unter der Leitung des Regierungsberaters ein Fachgremium
eingerichtet, "in dem unter Mitwirkung je eines Vertreters des
Bundeskanzlers, des Vizekanzlers, des für Klimaschutz und Umwelt
zuständigen Bundesministers, des für Landesverteidigung
zuständigen Bundesministers, des Bundesministers für Inneres,
des für auswärtige Angelegenheiten zuständigen Bundesministers,
des für Wirtschaft zuständigen Bundesministers, des
für Zivildienst zuständigen Bundesministers, des für
Bildung zuständigen Bundesministers, des für das Verkehrswesen
zuständigen Bundesministers und des für Wissenschaft
zuständigen Bundesministers die regelmäßige gesamthafte
Beobachtung von verteidigungspolitischen Entwicklungen sowie die Analyse
und Bewertung des aktuellen umfassenden verteidigungspolitischen
Lagebildes erfolgen."
- Wurde dieses
Fachgremium eingerichtet?
i. Wenn
ja, wann?
ii. Wenn
ja, zu welchen Daten und zu welchen Themen hat dieses Gremium bereits getagt?
iii. Wer
wurde aus Ihrem Haus für dieses Fachgremium abgestellt?
- § 9.
B-KSG besagt, dass zur "gesamthaften strategischen Koordination von
Fragen der Krisenvorsorge und -bewältigung ein
Bundes-Krisensicherheitskabinett eingerichtet" werden solle. Diesem
gehören der Bundeskanzler und der Vizekanzler sowie die im jeweiligen
Wirkungsbereich betroffenen Minister:innen an.
- War Ihr
Ministerium bereits an einem derartigen Krisensicherheitskabinett
beteiligt?"
- Zu welchen
Themen hat es getagt?
- Wer ist in
Ihrem Haus für dieses Krisensicherheitskabinett abgestellt? Wer war
zu den jeweiligen Tagungen aus Ihrem Ministerium anwesend?
- § 12.
(1) sieht vor, dass jedes Mitglied der Bundesregierung "im jeweiligen
Wirkungsbereich die notwendigen strukturellen Voraussetzungen für ein
effektives Management bei einer Krise zu schaffen, erforderliche
Schulungen zu veranlassen, Erreichbarkeiten festzulegen, Krisenpläne
zur Krisenbewältigung aufzustellen sowie regelmäßige Übungen
zur Überprüfung der Krisenpläne durchzuführen [hat],
um zu gewährleisten, dass auch bei einer Krise die staatlichen
Strukturen so lange wie möglich die für die Bevölkerung
notwendigen Leistungen erbringen können. Zudem haben sie ein System
zur Qualitätssicherung hinsichtlich der Bewertung der gesetzten
Maßnahmen zur Krisenvorsorge einzurichten."
- Hat das
BMAW die notwendigen strukturellen Voraussetzungen gemäß
§ 12. geschaffen? Bitte um Beschreibung?
- § 12.
(2) verlangt, dass alle Mitglieder der Bundesregierung im jeweiligen
Wirkungsbereich dafür Sorge tragen, "dass entsprechend den
gemäß Abs. 1 aufgestellten Krisenplänen erforderliche
Hilfsmittel zur Krisenbewältigung sowie systemrelevante Güter im
jederzeit einsatzbereiten Zustand zur Verfügung stehen."
- Hat das
BMAW die in seinem Wirkungsbereich erforderlichen Hilfsmittel
identifiziert und für die Bereitstellung Sorge getragen?
i. Bitte
um die Beschreibung der für das Ministerium erforderlichen Hilfsmittel.
ii. Bitte
um Beschreibung, wie diese zur Verfügung gestellt werden und in einsatzbereitem
Zustand erhalten werden.
- Absatz (3)
sieht vor, dass jedes Mitglied der Bundesregierung für das
Bundeslagezentrum eine zentrale Kontaktstelle benennt.
i. Hat
das BMAW dieser Vorschrift Rechenschaft getragen? Welche zentrale
Kontaktstelle wurde wann benannt?