Eingelangt am 16.05.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff,
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt,
Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Ist das BMK bereit für das
Krisensicherheitsgesetz?
Am
Höhepunkt der Coronakrise im Oktober 2021 beriefen die Regierungsparteien
eine Eilsitzung der Sicherheitssprecher:innen aller Parteien sowie
Mitarbeiter:innen des BKA und der relevanten Sicherheitsministerien ein, um die
Erarbeitung eines Krisensicherheitsgesetzes (B-KSG) anzukündigen. Um Einigkeit
in der wichtigen Frage der Krisenvorbeugung und -Abwehr zu erreichen, wurde
allen Parlamentsfraktionen die Möglichkeit gegeben, ihre dringendsten
Anliegen vorzubringen. Daraus sollte ein Entwurf entstehen, der im folgenden
Februar als Grundlage für weitere Debatten und Verabschiedung eines
Gesetzes dienen sollte.
Weitere
Taten folgten, trotz Nachfrage, jedoch lange nicht. Erst ein Jahr nach dem
dringlichen Ersttreffen wurde den Oppositionsparteien ein Entwurf vorgelegt,
der die Bedenken der Opposition nicht widerspiegelte und daher letztendlich mit
den Stimmen der Regierungsparteien allein im Juli 2023 als Bundesgesetz
verabschiedet wurde. Das Datum des Inkrafttretens war der 1.1.2024.
Seit
der ersten Debatte über die dringliche Notwendigkeit eines derartigen
Gesetzes gab es eine Vielzahl von Krisen. Während auf Krisen
unverzüglich zu reagieren ist, sollten sie - wo auch immer möglich -
verhindert bzw. bei Unabwendbarkeit höchstmögliche Resilienz
geschaffen werden. Ein Sicherheitsberater sollte, laut Kanzleramt am 9.
Jänner 2024, noch im ersten Quartal das Amt antreten. Die Regierung
demonstrierte aber weder ein Gefühl von Dringlichkeit noch eine klare
Vorstellung der Qualifikationen des Krisenberaters (https://www.diepresse.com/17975504/der-neue-krisenmodus-sorgt-weiter-fuer-kritik).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- § 7. (2) B-KSG verlangt die Einrichtung eines
Fachgremiums unter der Leitung des für Gesundheit zuständigen
Bundesministers, "in dem unter Mitwirkung je eines Vertreters des
Bundesministers für Inneres, des für Bildung zuständigen
Bundesministers, des für das Verkehrswesen zuständigen
Bundesministers und des für Wissenschaft zuständigen
Bundesministers die regelmäßige gesamthafte Beobachtung von
gesundheitspolitischen Entwicklungen sowie die Analyse und Bewertung des
aktuellen gesundheitspolitischen Lagebildes erfolgen."
- Wurde dieses Fachgremium eingerichtet?
i. Wenn
ja, wann?
ii. Wer
aus Ihrem Haus wurde diesem Fachgremium zugeteilt?
iii. Wenn
ja, zu welchen Daten und zu welchen Themen hat dieses Gremium bereits getagt?
- § 7. (3) besagt, dass unter der Leitung der für Energie
zuständigen Bundesministerin ein Fachgremium eingerichtet werden
solle, "in dem unter Mitwirkung je eines Vertreters des für
Gesundheit zuständigen Bundesministers, des für Wirtschaft
zuständigen Bundesministers, des für Landesverteidigung
zuständigen Bundesministers, des für das Verkehrswesen
zuständigen Bundesministers und des Bundesministers für Inneres
die regelmäßige gesamthafte Beobachtung von energiewirtschaftlichen
Entwicklungen sowie die Analyse und Bewertung des aktuellen
energiewirtschaftlichen Lagebildes erfolgen."
- Wurde dieses Fachgremium eingerichtet?
i. Wenn
ja, wann?
ii. Wenn
ja, zu welchen Daten und zu welchen Themen hat dieses Gremium bereits getagt?
iii. Wer
aus Ihrem Haus wurde diesem Fachgremium zugeteilt?
- § 7. (4) besagt weiter, dass unter der Leitung der
für Klimaschutz und Umwelt zuständigen Bundesministerin
ein Fachgremium einzurichten ist, in dem unter Mitwirkung je eines
Vertreters des für Gesundheit zuständigen Bundesministers und
des für Wirtschaft zuständigen Bundesministers die
regelmäßige gesamthafte Beobachtung von klima- und
umweltpolitischen Entwicklungen sowie die Analyse und Bewertung der
aktuellen klima- und umweltpolitischen Lagebilder erfolgen.
- Wurde dieses Fachgremium eingerichtet?
i. Wenn
ja, wann?
ii. Wenn
ja, zu welchen Daten und zu welchen Themen hat dieses Gremium bereits getagt?
iii. Wer
aus Ihrem Haus wurde diesem Fachgremium zugeteilt?
- § 7. (5) besagt weiter, dass unter der Leitung des
für Wirtschaft zuständigen Bundesministers wird ein Fachgremium
eingerichtet, in dem unter Mitwirkung je eines Vertreters des für
Landwirtschaft zuständigen Bundesministers, des für das Verkehrswesen
zuständigen Bundesministers und des für Klimaschutz und
Umwelt zuständigen Bundesministers die regelmäßige
gesamthafte Beobachtung von wirtschaftspolitischen Entwicklungen sowie die
Analyse und Bewertung des aktuellen wirtschaftspolitischen Lagebildes
erfolgen.
- Wurde dieses Fachgremium eingerichtet?
i. Wenn
ja, wann?
ii. Wenn
ja, zu welchen Daten und zu welchen Themen hat dieses Gremium bereits getagt?
iii. Wer
aus Ihrem Haus wurde diesem Fachgremium zugeteilt?
- Absatz (7) besagt: "Unter der Leitung des
Regierungsberaters wird ein Fachgremium eingerichtet, in dem unter
Mitwirkung je eines Vertreters des Bundeskanzlers, des Vizekanzlers, des
für Klimaschutz und Umwelt zuständigen Bundesministers,
des für Landesverteidigung zuständigen Bundesministers, des
Bundesministers für Inneres, des für auswärtige
Angelegenheiten zuständigen Bundesministers, des für Wirtschaft
zuständigen Bundesministers, des für Zivildienst zuständigen
Bundesministers, des für Bildung zuständigen Bundesministers,
des für das Verkehrswesen zuständigen Bundesministers und des
für Wissenschaft zuständigen Bundesministers die
regelmäßige gesamthafte Beobachtung von
verteidigungspolitischen Entwicklungen sowie die Analyse und Bewertung des
aktuellen umfassenden verteidigungspolitischen Lagebildes erfolgen."
- Wurde dieses Fachgremium eingerichtet?
i. Wenn
ja, wann?
ii. Wenn
ja, zu welchen Daten und zu welchen Themen hat dieses Gremium bereits getagt?
iii. Wer
aus Ihrem Haus wurde diesem Fachgremium zugeteilt?
- § 9. besagt, dass zur "gesamthaften
strategischen Koordination von Fragen der Krisenvorsorge und
-bewältigung ein Bundes-Krisensicherheitskabinett eingerichtet"
werden solle. Diesem gehören der Bundeskanzler und der Vizekanzler sowie
die im jeweiligen Wirkungsbereich betroffenen Minister:innen an.
- War Ihr Ministerium bereits an einem derartigen
Krisensicherheitskabinett beteiligt?
- Zu welchen Themen hat es getagt?
- Wer aus Ihrem Haus wurde diesem Fachgremium zugeteilt?
Wer war zu den jeweiligen Tagungen aus Ihrem Ministerium anwesend?
- § 12. (1) sieht vor, dass jedes Mitglied der
Bundesregierung "im jeweiligen Wirkungsbereich die notwendigen
strukturellen Voraussetzungen für ein effektives Management bei einer
Krise zu schaffen, erforderliche Schulungen zu veranlassen,
Erreichbarkeiten festzulegen, Krisenpläne zur Krisenbewältigung
aufzustellen sowie regelmäßige Übungen zur
Überprüfung der Krisenpläne durchzuführen [hat], um zu
gewährleisten, dass auch bei einer Krise die staatlichen Strukturen
so lange wie möglich die für die Bevölkerung notwendigen
Leistungen erbringen können. Zudem haben sie ein System zur
Qualitätssicherung hinsichtlich der Bewertung der gesetzten
Maßnahmen zur Krisenvorsorge einzurichten."
- Hat das BMK die notwendigen strukturellen Voraussetzungen
gemäß § 12. geschaffen? Bitte um Beschreibung.
- § 12. (2) verlangt, dass alle Mitglieder der
Bundesregierung im jeweiligen Wirkungsbereich dafür Sorge tragen,
"dass entsprechend den gemäß Abs. 1 aufgestellten
Krisenplänen erforderliche Hilfsmittel zur Krisenbewältigung
sowie systemrelevante Güter im jederzeit einsatzbereiten Zustand zur
Verfügung stehen."
- Hat das BMK die in seinem Wirkungsbereich erforderlichen
Hilfsmittel identifiziert und für die Bereitstellung Sorge getragen?
i. Bitte
um die Beschreibung der für das Ministerium erforderlichen Hilfsmittel.
ii. Bitte
um Beschreibung, wie diese zur Verfügung gestellt werden und in
einsatzbereitem Zustand erhalten werden.
- Absatz (3) sieht vor, dass jedes Mitglied der
Bundesregierung für das Bundeslagezentrum eine zentrale
Kontaktstelle benennt.
i. Hat
das BMK dieser Vorschrift Rechenschaft getragen? Welche zentrale Kontaktstelle
wurde wann benannt?