18669/J XXVII. GP
Eingelangt am 16.05.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesregierung
betreffend Ist das Krisensicherheitsgesetz bereit für die nächste Krise?
Am Höhepunkt der Coronakrise im Oktober 2021 beriefen die Regierungsparteien eine Eilsitzung der Sicherheitssprecher:innen aller Parteien sowie Mitarbeiter:innen des BKA und der relevanten Sicherheitsministerien ein, um die Erarbeitung eines Krisensicherheitsgesetzes (B-KSG) anzukündigen. Um Einigkeit in der wichtigen Frage der Krisenvorbeugung und -abwehr zu erreichen, wurde allen Parlamentsfraktionen die Möglichkeit gegeben, ihre dringendsten Anliegen vorzubringen. Daraus sollte ein Entwurf entstehen, der im folgenden Februar als Grundlage für weitere Debatten und Verabschiedung eines Gesetzes dienen sollte.
Weitere Taten folgten, trotz Nachfrage, jedoch lange nicht. Erst ein Jahr nach dem dringlichen Ersttreffen wurde den Oppositionsparteien ein Entwurf vorgelegt, der die Bedenken der Opposition nicht widerspiegelte und daher letztendlich mit den Stimmen der Regierungsparteien allein im Juli 2023 als Bundesgesetz verabschiedet wurde. Das Datum des Inkrafttretens war der 1.1.2024.
Seit der ersten Debatte über die dringliche Notwendigkeit eines derartigen Gesetzes gab es eine Vielzahl von Krisen. Während auf Krisen unverzüglich zu reagieren ist, sollten sie - wo auch immer möglich - verhindert bzw. bei Unabwendbarkeit höchstmögliche Resilienz geschaffen werden. Ein Sicherheitsberater sollte, laut Kanzleramt am 9. Jänner 2024, noch im ersten Quartal das Amt antreten. Die Regierung demonstrierte aber weder ein Gefühl von Dringlichkeit noch eine klare Vorstellung der Qualifikationen des Krisenberaters (https://www.diepresse.com/17975504/der-neue-krisenmodus-sorgt-weiter-fuer-kritik).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn nein, welche Maßnahmen wurden bereits getroffen, um die Bestellung dieser beiden Positionen voranzutreiben? Bitte um Auflistung der Maßnahmen und der Daten, an denen diese Maßnahmen gesetzt wurden.
ii. Wenn ja, wer wurde als Regierungsberater:in und als stellvertretende:r Regierungsberater:in bestellt?
1. Wurde die Arbeit schon aufgenommen?
a. Wenn nein, warum nicht?
iii. Wer war/ist in der Begutachtungskommission?
1. Wer wurde vom Bundeskanzler bzw. vom für den öffentlichen Dienst zuständigen Bundesminister bestellt?
iv. Welche Voraussetzungen bzw. Kriterien waren in der Ausschreibung angeführt?
v. Wie viele Personen haben sich beworben?
vi. Wird sich der oder die Berater:in bzw. Stellvertreter:in einer Anhörung im Nationalrat stellen?
1. Wenn nein, warum nicht?
vii. Welche Anforderungen wurden bzw. werden an die Bewerber:innen für die Position der/des Regierungsberaters/-beraterin bzw. des/der Stellvertreter:in gestellt?
1. Inwiefern wurden diese von den erfolgreichen Bewerber:innen am meisten erfüllt?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Resultat?
i. Wurden Kontaktpersonen in all den angeführten Institutionen bestimmt?
1. Wenn ja, um welche Personen bzw. Funktionen oder Dienststellen handelt es sich jeweils?
2. Wenn ja, wer hat die Entscheidungen über diese Personen bzw. Funktionen oder Dienststellen getroffen?
ii. Wer in welchem Ministerium (BKA? BMI? Andere?) koordiniert die Kommunikation bzw. gegebenenfalls die Einberufung dieser designierten Personen?
iii. Welche Art der schnellen und sicheren Kommunikation für den Krisenfall verbindet die betroffenen Personen bzw. Dienststellen?
i. Wenn nein, worauf begründet sich die Verzögerung gegenüber der Vorgabe aus dem Bundeskanzleramt, dass ein:e Sicherheitsberater:in bis Ende des ersten Quartals im Amt sein sollte?