Eingelangt am 16.05.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit,
Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Ist das BMSGPK bereit für das
Krisensicherheitsgesetz?
Am
Höhepunkt der Coronakrise im Oktober 2021 beriefen die Regierungsparteien
eine Eilsitzung der Sicherheitssprecher:innen aller Parteien sowie
Mitarbeiter:innen des BKA und der relevanten Sicherheitsministerien ein, um die
Erarbeitung eines Krisensicherheitsgesetzes (B-KSG) anzukündigen. Um
Einigkeit in der wichtigen Frage der Krisenvorbeugung und -Abwehr zu erreichen,
wurde allen Parlamentsfraktionen die Möglichkeit gegeben, ihre
dringendsten Anliegen vorzubringen. Daraus sollte ein Entwurf entstehen, der im
folgenden Februar als Grundlage für weitere Debatten und Verabschiedung
eines Gesetzes dienen sollte.
Weitere
Taten folgten, trotz Nachfrage, jedoch lange nicht. Erst ein Jahr nach dem
dringlichen Ersttreffen wurde den Oppositionsparteien ein Entwurf vorgelegt,
der die Bedenken der Opposition nicht widerspiegelte und daher letztendlich mit
den Stimmen der Regierungsparteien allein im Juli 2023 als Bundesgesetz
verabschiedet wurde. Das Datum des Inkrafttretens war der 1.1.2024.
Seit
der ersten Debatte über die dringliche Notwendigkeit eines derartigen
Gesetzes gab es eine Vielzahl von Krisen. Während auf Krisen
unverzüglich zu reagieren ist, sollten sie - wo auch immer möglich -
verhindert bzw. bei Unabwendbarkeit höchstmögliche Resilienz
geschaffen werden. Ein Sicherheitsberater sollte, laut Kanzleramt am 9.
Jänner 2024, noch im ersten Quartal das Amt antreten. Die Regierung
demonstrierte aber weder ein Gefühl von Dringlichkeit noch eine klare
Vorstellung der Qualifikationen des Krisenberaters (https://www.diepresse.com/17975504/der-neue-krisenmodus-sorgt-weiter-fuer-kritik).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- § 7. (2) B-KSG besagt, dass unter der Leitung des
für Gesundheit zuständigen Bundesministers ein Fachgremium
eingerichtet werden soll, "in dem unter Mitwirkung je eines Vertreters
des Bundesministers für Inneres, des für Bildung
zuständigen Bundesministers, des für das Verkehrswesen
zuständigen Bundesministers und des für Wissenschaft
zuständigen Bundesministers die regelmäßige gesamthafte
Beobachtung von gesundheitspolitischen Entwicklungen sowie die Analyse und
Bewertung des aktuellen gesundheitspolitischen Lagebildes erfolgen."
- Wurde dieses Fachgremium eingerichtet?
i. Wenn
ja, wann?
ii. Wenn
ja, zu welchen Daten und zu welchen Themen hat dieses Gremium bereits getagt?
iii. Wer
wurde aus Ihrem Haus für dieses Fachgremium abgestellt?
- § 7. (3) verlangt unter der Leitung des für
Energie zuständigen Bundesministers die Einrichtung eines
Fachgremiums, "in dem unter Mitwirkung je eines Vertreters des
für Gesundheit zuständigen Bundesministers, des für
Wirtschaft zuständigen Bundesministers, des für
Landesverteidigung zuständigen Bundesministers, des für das
Verkehrswesen zuständigen Bundesministers und des Bundesministers
für Inneres die regelmäßige gesamthafte Beobachtung von
energiewirtschaftlichen Entwicklungen sowie die Analyse und Bewertung des
aktuellen energiewirtschaftlichen Lagebildes erfolgen."
- Wurde dieses Fachgremium eingerichtet?
i. Wenn
ja, wann?
ii. Wenn
ja, zu welchen Daten und zu welchen Themen hat dieses Gremium bereits getagt?
iii. Wer
wurde aus Ihrem Haus für dieses Fachgremium abgestellt?
- Laut § 7. (4) soll "unter der Leitung des
für Klimaschutz und Umwelt zuständigen Bundesministers wird ein
Fachgremium eingerichtet [werden], in dem unter Mitwirkung je eines
Vertreters des für Gesundheit zuständigen Bundesministers und
des für Wirtschaft zuständigen Bundesministers die
regelmäßige gesamthafte Beobachtung von klima- und
umweltpolitischen Entwicklungen sowie die Analyse und Bewertung der
aktuellen klima- und umweltpolitischen Lagebilder erfolgen."
- Wurde dieses Fachgremium eingerichtet?
i. Wenn
ja, wann?
ii. Wenn
ja, zu welchen Daten und zu welchen Themen hat dieses Gremium bereits getagt?
iii. Wer
wurde aus Ihrem Haus für dieses Fachgremium abgestellt?
- § 9. besagt, dass zur "gesamthaften
strategischen Koordination von Fragen der Krisenvorsorge und
-bewältigung ein Bundes-Krisensicherheitskabinett eingerichtet"
werden solle. Diesem gehören der Bundeskanzler und der Vizekanzler
sowie die im jeweiligen Wirkungsbereich betroffenen Minister:innen
an.
- War Ihr Ministerium bereits an einem derartigen
Krisensicherheitskabinett beteiligt?
- Zu welchen Themen hat es getagt?
- Wer wurde aus Ihrem Haus für dieses Fachgremium
abgestellt? Wer war zu den jeweiligen Tagungen aus Ihrem Ministerium
anwesend?
- § 12. (1) sieht vor, dass jedes Mitglied der
Bundesregierung "im jeweiligen Wirkungsbereich die notwendigen
strukturellen Voraussetzungen für ein effektives Management bei einer
Krise zu schaffen, erforderliche Schulungen zu veranlassen,
Erreichbarkeiten festzulegen, Krisenpläne zur Krisenbewältigung
aufzustellen sowie regelmäßige Übungen zur
Überprüfung der Krisenpläne durchzuführen [hat], um zu
gewährleisten, dass auch bei einer Krise die staatlichen Strukturen
so lange wie möglich die für die Bevölkerung notwendigen Leistungen
erbringen können. Zudem haben sie ein System zur
Qualitätssicherung hinsichtlich der Bewertung der gesetzten
Maßnahmen zur Krisenvorsorge einzurichten."
- Hat das BMSGPK die notwendigen strukturellen
Voraussetzungen gemäß § 12. geschaffen? Bitte um Beschreibung.
- § 12. (2) verlangt, dass alle Mitglieder der
Bundesregierung im jeweiligen Wirkungsbereich dafür Sorge tragen,
"dass entsprechend den gemäß Abs. 1 aufgestellten
Krisenplänen erforderliche Hilfsmittel zur Krisenbewältigung
sowie systemrelevante Güter im jederzeit einsatzbereiten Zustand zur
Verfügung stehen."
- Hat das BMSGPK die in seinem Wirkungsbereich
erforderlichen Hilfsmittel identifiziert und für die Bereitstellung
Sorge getragen?
i. Bitte
um die Beschreibung der für das Ministerium erforderlichen Hilfsmittel.
ii. Bitte
um Beschreibung, wie diese zur Verfügung gestellt werden und in
einsatzbereitem Zustand erhalten werden.
- Absatz (3) sieht vor, dass jedes Mitglied der
Bundesregierung für das Bundeslagezentrum eine zentrale
Kontaktstelle benennt.
i. Hat
das BMSGPK dieser Vorschrift Rechenschaft getragen? Welche zentrale
Kontaktstelle wurde wann benannt?