Eingelangt am 16.05.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Ist das Krisensicherheitsgesetz bereit
für die nächste Krise?
Am
Höhepunkt der Coronakrise im Oktober 2021 beriefen die Regierungsparteien
eine Eilsitzung der Sicherheitssprecher:innen aller Parteien sowie
Mitarbeiter:innen des BKA und der relevanten Sicherheitsministerien ein, um die
Erarbeitung eines Krisensicherheitsgesetzes (B-KSG) anzukündigen. Um
Einigkeit in der wichtigen Frage der Krisenvorbeugung und -abwehr zu erreichen,
wurde allen Parlamentsfraktionen die Möglichkeit gegeben, ihre
dringendsten Anliegen vorzubringen. Daraus sollte ein Entwurf entstehen, der im
folgenden Februar als Grundlage für weitere Debatten und Verabschiedung
eines Gesetzes dienen sollte.
Weitere
Taten folgten, trotz Nachfrage, jedoch lange nicht. Erst ein Jahr nach dem
dringlichen Ersttreffen wurde den Oppositionsparteien ein Entwurf vorgelegt,
der die Bedenken der Opposition nicht widerspiegelte und daher letztendlich mit
den Stimmen der Regierungsparteien allein im Juli 2023 als Bundesgesetz
verabschiedet wurde. Das Datum des Inkrafttretens war der 1.1.2024.
Seit
der ersten Debatte über die dringliche Notwendigkeit eines derartigen
Gesetzes gab es eine Vielzahl von Krisen. Während auf Krisen unverzüglich
zu reagieren ist, sollten sie - wo auch immer möglich - verhindert bzw.
bei Unabwendbarkeit höchstmögliche Resilienz geschaffen werden. Ein
Sicherheitsberater sollte, laut Kanzleramt am 9. Jänner 2024, noch im
ersten Quartal das Amt antreten. Die Regierung demonstrierte aber weder ein
Gefühl von Dringlichkeit noch eine klare Vorstellung der Qualifikationen
des Krisenberaters (https://www.diepresse.com/17975504/der-neue-krisenmodus-sorgt-weiter-fuer-kritik).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- § 5. (1) des B-KSG sieht vor, dass zur
"gesamthaften strategischen Beratung der Bundesregierung in Fragen
der Krisenvorsorge, der Krisenbewältigung, der umfassenden
Landesverteidigung, der nationalen Sicherheit und der staatlichen
Resilienz sowie des Bundes-Krisensicherheitskabinetts ..." im
Bundeskanzleramt ein Berater sowie ein stellvertretender Berater der
Bundesregierung eingerichtet werden solle.
- Wurde ein:e Berater:in und ein:e stellvertretende:r
Berater:in bestellt?
i. Wenn
nein, welche Maßnahmen wurden bereits getroffen, um die Bestellung dieser
beiden Positionen voranzutreiben? Bitte um Auflistung der Maßnahmen und
der Daten, an denen diese Maßnahmen gesetzt wurden.
ii. Wenn
ja, wer wurde als Regierungsberater:in und als stellvertretende:r
Regierungsberater:in bestellt?
1. Wurde die Arbeit
schon aufgenommen?
a. Wenn nein, warum
nicht?
iii. Wer
war/ist in der Begutachtungskommission?
1. Wer wurde vom
Bundeskanzler bzw. vom für den öffentlichen Dienst zuständigen
Bundesminister bestellt?
iv. Welche
Voraussetzungen bzw. Kriterien waren in der Ausschreibung angeführt?
v. Wie
viele Personen haben sich beworben?
vi. Wird
sich der oder die Berater:in bzw. Stellvertreter:in einer Anhörung im Nationalrat
stellen?
vii. Bitte
um Auflistung der Kriterien für die Position der oder des
Regierungsberaters bzw. Beraterin und des oder der Stellvertreter:in. Welche
akademischen Qualifikationen und welche Berufserfahrungen sind Teil des
Anforderungsprofils?
- § 5. (2) legt fest, dass vor Bestellung des
stellvertretenden Regierungsberaters der Leiter des
Heeres-Nachrichtenamtes, der Leiter des Abwehramtes sowie der Direktor der
Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst zur Beratung hinzuzuziehen
sind.
- Wurden der Leiter des Heeres-Nachrichtenamtes, der Leiter
des Abwehramtes sowie der Direktor der Direktion Staatsschutz und
Nachrichtendienst bereits zu Beratungen hinzugezogen?
i. Wenn
ja, wann?
ii. Wenn
ja, mit welchem Resultat?
- In § 6. (1) des B-KSG steht zu lesen: "Im
Bundesministerium für Inneres wird für die Bundesregierung dauerhaft
ein den technischen und sicherheitsrelevanten internationalen Standards
sowie den räumlichen und personellen Bedürfnissen entsprechendes
Bundeslagezentrum eingerichtet, dessen sichere Erreichbarkeit auch bei
einer Krise gewährleistet ist."
- Welche Planungsschritte wurden bereits gesetzt, um die
Einrichtung dieses Lagezentrums voranzutreiben. Bitte um genaue
Beschreibung der Maßnahmen sowie der Daten und der leitenden
Beteiligten.
- Gibt es bereits budgetäre Planung für den Bau
des Lagezentrums?
i. Wenn
ja, in welchem Budget und in welcher Höhe?
ii. Wenn
nein, für wann ist budgetäre Planung zu erwarten?
- § 7. (7) sieht ein Fachgremium unter der Leitung
des Regierungsberaters vor, in dem unter Mitwirkung je eines Vertreters
des Bundeskanzlers, des Vizekanzlers, des für Klimaschutz und Umwelt
zuständigen Bundesministers, des für Landesverteidigung
zuständigen Bundesministers, des Bundesministers für Inneres,
des für auswärtige Angelegenheiten zuständigen
Bundesministers, des für Wirtschaft zuständigen Bundesministers,
des für Zivildienst zuständigen Bundesministers, des für
Bildung zuständigen Bundesministers, des für das Verkehrswesen
zuständigen Bundesministers und des für Wissenschaft
zuständigen Bundesministers die regelmäßige gesamthafte
Beobachtung von verteidigungspolitischen Entwicklungen sowie die Analyse
und Bewertung des aktuellen umfassenden verteidigungspolitischen
Lagebildes erfolgen.
- Wurde ein derartiges Fachgremium eingerichtet?
- Wer vertritt die jeweiligen Ministerien? Wer war zu den
jeweiligen Tagungen anwesend?
- Zu welchen Themen hat es wann getagt?
- § 9. besagt, dass zur "gesamthaften
strategischen Koordination von Fragen der Krisenvorsorge und
-bewältigung ein Bundes-Krisensicherheitskabinett eingerichtet"
werden solle. Diesem gehören der Bundeskanzler und der Vizekanzler
sowie die im jeweiligen Wirkungsbereich betroffenen Minister:innen
an.
- Wurde ein derartiges Krisensicherheitskabinett
eingerichtet?
- Zu welchen Themen hat es wann getagt?
- Wer war zu den jeweiligen Tagungen anwesend?
- § 10. verlangt zur "Beratung der Bundesregierung
in Bezug auf die Entscheidung über das Vorliegen einer Krise ...
sowie zur Abstimmung von Maßnahmen zur Minimierung der Gefahr des
Entstehens einer drohenden Krise" die Einrichtung eines Koordinationsgremiums
durch die Bundesregierung.
- Welche Schritte hat der Bundeskanzler als Koordinator der
Bundesregierung gesetzt, um ein derartiges Koordinationsgremium
einzurichten? Bitte um die genauen Maßnahmen sowie die Daten, an
denen sie gesetzt wurden, sowie die beteiligten Personen.
- Weiters verlangt § 10. (4) dass
"insbesondere Vertretern der Länder, des Österreichischen
Städtebundes, des Österreichischen Gemeindebundes, der Betreiber
kritischer Infrastrukturen gemäß § 74 Abs. 1 Z 11 StGB,
der Einsatzorganisationen und der Nichtregierungsorganisationen die
Teilnahme ermöglicht" werden solle, "wobei in
Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung bei Einladung eine
Teilnahmepflicht der Ländervertreter besteht."
- Welche Koordinationsmaßnahmen wurden gesetzt, um im
Krisenfall schnell und effektiv mit diesen Institutionen kommunizieren zu
können?
i. Wurden
Kontaktpersonen in all den angeführten Institutionen bestimmt?
1. Wenn ja, um
welche Personen bzw. Funktionen oder Dienststellen handelt es sich jeweils?
2. Wenn ja, wer hat
die Entscheidungen über diese Personen bzw. Funktionen oder Dienststellen
getroffen?
ii. Wer
in welchem Ministerium (BKA? BMI? Andere?) koordiniert die Kommunikation bzw.
gegebenenfalls die Einberufung dieser designierten Personen?
iii. Welche
Art der schnellen und sicheren Kommunikation für den Krisenfall verbindet
die betroffenen Personen bzw. Dienststellen?