18671/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.05.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Ist das Krisensicherheitsgesetz bereit für die nächste Krise?

 

Am Höhepunkt der Coronakrise im Oktober 2021 beriefen die Regierungsparteien eine Eilsitzung der Sicherheitssprecher:innen aller Parteien sowie Mitarbeiter:innen des BKA und der relevanten Sicherheitsministerien ein, um die Erarbeitung eines Krisensicherheitsgesetzes (B-KSG) anzukündigen. Um Einigkeit in der wichtigen Frage der Krisenvorbeugung und -abwehr zu erreichen, wurde allen Parlamentsfraktionen die Möglichkeit gegeben, ihre dringendsten Anliegen vorzubringen. Daraus sollte ein Entwurf entstehen, der im folgenden Februar als Grundlage für weitere Debatten und Verabschiedung eines Gesetzes dienen sollte. 

Weitere Taten folgten, trotz Nachfrage, jedoch lange nicht. Erst ein Jahr nach dem dringlichen Ersttreffen wurde den Oppositionsparteien ein Entwurf vorgelegt, der die Bedenken der Opposition nicht widerspiegelte und daher letztendlich mit den Stimmen der Regierungsparteien allein im Juli 2023 als Bundesgesetz verabschiedet wurde. Das Datum des Inkrafttretens war der 1.1.2024.

Seit der ersten Debatte über die dringliche Notwendigkeit eines derartigen Gesetzes gab es eine Vielzahl von Krisen. Während auf Krisen unverzüglich zu reagieren ist, sollten sie - wo auch immer möglich - verhindert bzw. bei Unabwendbarkeit höchstmögliche Resilienz geschaffen werden. Ein Sicherheitsberater sollte, laut Kanzleramt am 9. Jänner 2024, noch im ersten Quartal das Amt antreten. Die Regierung demonstrierte aber weder ein Gefühl von Dringlichkeit noch eine klare Vorstellung der Qualifikationen des Krisenberaters (https://www.diepresse.com/17975504/der-neue-krisenmodus-sorgt-weiter-fuer-kritik).  

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. § 5. (1) des B-KSG sieht vor, dass zur "gesamthaften strategischen Beratung der Bundesregierung in Fragen der Krisenvorsorge, der Krisenbewältigung, der umfassenden Landesverteidigung, der nationalen Sicherheit und der staatlichen Resilienz sowie des Bundes-Krisensicherheitskabinetts ..." im Bundeskanzleramt ein Berater sowie ein stellvertretender Berater der Bundesregierung eingerichtet werden solle. 
    1. Wurde ein:e Berater:in und ein:e stellvertretende:r Berater:in bestellt?

                                          i.    Wenn nein, welche Maßnahmen wurden bereits getroffen, um die Bestellung dieser beiden Positionen voranzutreiben? Bitte um Auflistung der Maßnahmen und der Daten, an denen diese Maßnahmen gesetzt wurden.

                                        ii.    Wenn ja, wer wurde als Regierungsberater:in und als stellvertretende:r Regierungsberater:in bestellt?

1.    Wurde die Arbeit schon aufgenommen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

                                       iii.    Wer war/ist in der Begutachtungskommission?

1.    Wer wurde vom Bundeskanzler bzw. vom für den öffentlichen Dienst zuständigen Bundesminister bestellt?

                                       iv.    Welche Voraussetzungen bzw. Kriterien waren in der Ausschreibung angeführt?

                                        v.    Wie viele Personen haben sich beworben?

                                       vi.    Wird sich der oder die Berater:in bzw. Stellvertreter:in einer Anhörung im Nationalrat stellen?

                                      vii.    Bitte um Auflistung der Kriterien für die Position der oder des Regierungsberaters bzw. Beraterin und des oder der Stellvertreter:in. Welche akademischen Qualifikationen und welche Berufserfahrungen sind Teil des Anforderungsprofils?

  1. § 5. (2) legt fest, dass vor Bestellung des stellvertretenden Regierungsberaters der Leiter des Heeres-Nachrichtenamtes, der Leiter des Abwehramtes sowie der Direktor der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst zur Beratung hinzuzuziehen sind.  
    1. Wurden der Leiter des Heeres-Nachrichtenamtes, der Leiter des Abwehramtes sowie der Direktor der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst bereits zu Beratungen hinzugezogen?

                                          i.    Wenn ja, wann?

                                        ii.    Wenn ja, mit welchem Resultat?

  1. In § 6. (1) des B-KSG steht zu lesen: "Im Bundesministerium für Inneres wird für die Bundesregierung dauerhaft ein den technischen und sicherheitsrelevanten internationalen Standards sowie den räumlichen und personellen Bedürfnissen entsprechendes Bundeslagezentrum eingerichtet, dessen sichere Erreichbarkeit auch bei einer Krise gewährleistet ist."
    1. Welche Planungsschritte wurden bereits gesetzt, um die Einrichtung dieses Lagezentrums voranzutreiben. Bitte um genaue Beschreibung der Maßnahmen sowie der Daten und der leitenden Beteiligten.
    2. Gibt es bereits budgetäre Planung für den Bau des Lagezentrums?

                                          i.    Wenn ja, in welchem Budget und in welcher Höhe?

                                        ii.    Wenn nein, für wann ist budgetäre Planung zu erwarten? 

  1. § 7. (7) sieht ein Fachgremium unter der Leitung des Regierungsberaters vor, in dem unter Mitwirkung je eines Vertreters des Bundeskanzlers, des Vizekanzlers, des für Klimaschutz und Umwelt zuständigen Bundesministers, des für Landesverteidigung zuständigen Bundesministers, des Bundesministers für Inneres, des für auswärtige Angelegenheiten zuständigen Bundesministers, des für Wirtschaft zuständigen Bundesministers, des für Zivildienst zuständigen Bundesministers, des für Bildung zuständigen Bundesministers, des für das Verkehrswesen zuständigen Bundesministers und des für Wissenschaft zuständigen Bundesministers die regelmäßige gesamthafte Beobachtung von verteidigungspolitischen Entwicklungen sowie die Analyse und Bewertung des aktuellen umfassenden verteidigungspolitischen Lagebildes erfolgen.
    1. Wurde ein derartiges Fachgremium eingerichtet?
    2. Wer vertritt die jeweiligen Ministerien? Wer war zu den jeweiligen Tagungen anwesend?
    3. Zu welchen Themen hat es wann getagt? 
  1. § 9. besagt, dass zur "gesamthaften strategischen Koordination von Fragen der Krisenvorsorge und -bewältigung ein Bundes-Krisensicherheitskabinett eingerichtet" werden solle. Diesem gehören der Bundeskanzler und der Vizekanzler sowie die im jeweiligen Wirkungsbereich betroffenen Minister:innen an. 
    1. Wurde ein derartiges Krisensicherheitskabinett eingerichtet?
    2. Zu welchen Themen hat es wann getagt?
    3. Wer war zu den jeweiligen Tagungen anwesend? 
  1. § 10. verlangt zur "Beratung der Bundesregierung in Bezug auf die Entscheidung über das Vorliegen einer Krise ... sowie zur Abstimmung von Maßnahmen zur Minimierung der Gefahr des Entstehens einer drohenden Krise" die Einrichtung eines Koordinationsgremiums durch die Bundesregierung.
    1. Welche Schritte hat der Bundeskanzler als Koordinator der Bundesregierung gesetzt, um ein derartiges Koordinationsgremium einzurichten? Bitte um die genauen Maßnahmen sowie die Daten, an denen sie gesetzt wurden, sowie die beteiligten Personen.
  1. Weiters verlangt § 10. (4) dass "insbesondere Vertretern der Länder, des Österreichischen Städtebundes, des Österreichischen Gemeindebundes, der Betreiber kritischer Infrastrukturen gemäß § 74 Abs. 1 Z 11 StGB, der Einsatzorganisationen und der Nichtregierungsorganisationen die Teilnahme ermöglicht" werden solle, "wobei in Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung bei Einladung eine Teilnahmepflicht der Ländervertreter besteht."
    1. Welche Koordinationsmaßnahmen wurden gesetzt, um im Krisenfall schnell und effektiv mit diesen Institutionen kommunizieren zu können?

                                          i.    Wurden Kontaktpersonen in all den angeführten Institutionen bestimmt? 

1.    Wenn ja, um welche Personen bzw. Funktionen oder Dienststellen handelt es sich jeweils?

2.    Wenn ja, wer hat die Entscheidungen über diese Personen bzw. Funktionen oder Dienststellen getroffen?

                                        ii.    Wer in welchem Ministerium (BKA? BMI? Andere?) koordiniert die Kommunikation bzw. gegebenenfalls die Einberufung dieser designierten Personen?

                                       iii.    Welche Art der schnellen und sicheren Kommunikation für den Krisenfall verbindet die betroffenen Personen bzw. Dienststellen?