18674/J XXVII. GP
Eingelangt am 16.05.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien
betreffend Aktueller Stand Wiener Zeitung
Im Bundesgesetz über die Wiener Zeitung GmbH und Einrichtung einer elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (WZEVI-Gesetz) sind die Rahmenbedingungen, Strukturen und insbesondere die Aufgaben der Mediengruppe Wiener Zeitung festgeschrieben. Neben der Transformation in ein Online-Medium wurde die Wiener Zeitung GmbH von der Bundesregierung auch mit weiteren Aufgaben betraut. Zum Beispiel mit der Einrichtung und dem Betrieb einer elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform (EVI), der praxisnahen Ausbildung von Journalist:innen und der Aufbereitung von Content für staatliche Stellen und staatsnahe Unternehmen.
Details finden sich im Bundesgesetz über die Wiener Zeitung GmbH und Einrichtung einer elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes – WZEVI-Gesetz § 2., § 3 sowie § 4.1.
Während hier die im
Gesetz festgehaltenen Aufgaben der Wiener Zeitung nachzulesen sind, stellt sich
die Frage nach konkreter Zielsetzung – vor allem, weil die Wiener Zeitung
eine üppige staatliche Finanzierung erhält und sich am Medienmarkt
nicht bewähren muss. Ganz im Gegenteil: Allein für den Betrieb der
Wiener Zeitung als Onlinemagazin erhält die Wiener Zeitung GmbH 7,5 Mio
Euro pro Jahr.
Ein Ziel der Wiener Zeitung lässt sich jedoch aus dem 60-seitigen
Nachhaltigkeitsbericht in Erfahrung bringen2; nämlich bis 2030
das nachhaltigste Medienunternehmen Österreichs zu sein. Wie genau die
Zielsetzung darüber hinaus aussieht ist, erschließt sich nicht. Was
allerdings ebenfalls per Gesetz festgeschrieben ist, ist eine Evaluierung:
§ 1. Abs. 8: Der Aufsichtsrat der Wiener Zeitung GmbH hat alle zwei Jahre bis Ende Juni, erstmals bis 30. Juni 2025, die Umsetzung dieses Bundesgesetzes zu evaluieren und dem Bundeskanzler/der Bundeskanzlerin darüber einen Bericht zu erstatten, den dieser/diese unverzüglich der Bundesregierung vorzulegen hat.
1 https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2023_I_46/BGBLA_2023_I_46.pdfsig
2https://nachhaltigkeitsbericht.mediengruppewienerzeitung.at/wp-content/uploads/2024/01/MGWZ-Nachhaltigkeitsbericht-2023-LO.pdf
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn ja, wie viele?
ii. Wenn nein, wie stellt man eine Überprüfung sicher?
i. Wer bestimmt diese Konsequenzen?
i. Wenn ja, bitte um Übermittlung.