18674/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.05.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien 

betreffend Aktueller Stand Wiener Zeitung 

 

Im Bundesgesetz über die Wiener Zeitung GmbH und Einrichtung einer elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (WZEVI-Gesetz) sind die Rahmenbedingungen, Strukturen und insbesondere die Aufgaben der Mediengruppe Wiener Zeitung festgeschrieben. Neben der Transformation in ein Online-Medium wurde die Wiener Zeitung GmbH von der Bundesregierung auch mit weiteren Aufgaben betraut. Zum Beispiel mit der Einrichtung und dem Betrieb einer elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform (EVI), der praxisnahen Ausbildung von Journalist:innen und der Aufbereitung von Content für staatliche Stellen und staatsnahe Unternehmen. 

Details finden sich im Bundesgesetz über die Wiener Zeitung GmbH und Einrichtung einer elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes – WZEVI-Gesetz § 2., § 3 sowie § 4.1.

Während hier die im Gesetz festgehaltenen Aufgaben der Wiener Zeitung nachzulesen sind, stellt sich die Frage nach konkreter Zielsetzung – vor allem, weil die Wiener Zeitung eine üppige staatliche Finanzierung erhält und sich am Medienmarkt nicht bewähren muss. Ganz im Gegenteil: Allein für den Betrieb der Wiener Zeitung als Onlinemagazin erhält die Wiener Zeitung GmbH 7,5 Mio Euro pro Jahr. 
Ein Ziel der Wiener Zeitung lässt sich jedoch aus dem 60-seitigen Nachhaltigkeitsbericht in Erfahrung bringen2; nämlich bis 2030 das nachhaltigste Medienunternehmen Österreichs zu sein. Wie genau die Zielsetzung darüber hinaus aussieht ist, erschließt sich nicht. Was allerdings ebenfalls per Gesetz festgeschrieben ist, ist eine Evaluierung:

§ 1.  Abs. 8: Der Aufsichtsrat der Wiener Zeitung GmbH hat alle zwei Jahre bis Ende Juni, erstmals bis 30. Juni 2025, die Umsetzung dieses Bundesgesetzes zu evaluieren und dem Bundeskanzler/der Bundeskanzlerin darüber einen Bericht zu erstatten, den dieser/diese unverzüglich der Bundesregierung vorzulegen hat.

1 https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2023_I_46/BGBLA_2023_I_46.pdfsig

2https://nachhaltigkeitsbericht.mediengruppewienerzeitung.at/wp-content/uploads/2024/01/MGWZ-Nachhaltigkeitsbericht-2023-LO.pdf

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Welche konkreten Ziele gibt es für die Wiener Zeitung bis 30.6.2025 zu erfüllen?
    1. Wie werden diese gemessen?
  1. Gibt es Zielvorgaben beim Umfang des erstellten journalistischen Inhalts?
    1. Wenn ja, welche?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Was genau wird nach §1 Abs. 8 des WZEVI evaluiert?
    1. Wie wird die Erfüllung der per Gesetz festgelegten Aufgaben überprüft?
    2. Nach welchen Kennzahlen wird evaluiert?
    3. Gibt es dafür Mitarbeitende des Bundeskanzleramts, die dafür verantwortlich sind?

                                          i.    Wenn ja, wie viele?

                                        ii.    Wenn nein, wie stellt man eine Überprüfung sicher?

  1. Welches sind die möglichen Ergebnisse der Evaluierung?
    1. Welche Konsequenzen gibt es bei Nichterfüllung der per Gesetz festgeschriebenen Aufgaben?

                                          i.    Wer bestimmt diese Konsequenzen?

  1. Gibt es von Seiten der Wiener Zeitung auch Zwischenberichte an das Ministerium?
    1. Wenn ja, in welchen zeitlichen Abständen?
    2. Wenn ja, gab es schon welche?

                                          i.    Wenn ja, bitte um Übermittlung.

  1. Sind Sie mit der Geschäftsführung, den Führungspersonen oder dem Aufsichtsrat der Wiener Zeitung in regelmäßigem Austausch?
    1. Wenn ja, wie oft und welche Themen werden dabei besprochen?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Die Wiener Zeitung hat aktuell drei Chefredakteur:innen. Diese leiten 13 Redakteur:innen. Halten Sie diese Anzahl an Chefredakteur:innen für überschießend viel?