18675/J XXVII. GP
Eingelangt am 16.05.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Faktische Diskriminierung schwangerer wohnungssuchender Frauen
Im Artikel „Wohnungsbesichtigung in Berlin nur gegen Schwangerschaftstest“ vom 11.11.2023 berichtet „Der Standard“ über problematische rechtliche Graubereiche auch in Österreich. Den Hintergrund bilden auftretende Trends auf dem Wohnungsmarkt, Schwangere in der Wohnungsvergabe zu benachteiligen. Dies ist in Deutschland wie Österreich zwar nicht erlaubt. Allerdings sind Altersdiskriminierungen zulässig. Dies kann zur Situation führen, dass eine Schwangere zwar die begehrte Wohnung erhält, diese im Zuge der Geburt des Kindes aber wieder verliert, weil im Haus keine Kinder erlaubt sind.
Ein rechtlich unhaltbarer Zustand, der dringend zu beheben ist und auf den auch die Gleichbehandlungsanwaltschaft im eingangs erwähnten Artikel explizit verweist.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Welche Maßnahmen werden Sie wann setzen, um Mütter im dargestellten Zusammenhang vor dem Verlust ihrer Wohnung und Diskriminierung zu schützen?
2. Weshalb wurden im gegenständlichen Zusammenhang bisher keine Maßnahmen gesetzt?