18681/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.05.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend RH-Bericht beweist: Fehlende Kommunikationsstrategie, keine Nachvollziehbarkeit einzelner Kampagnen, Abweichungen von Schaltplänen zugunsten von Parteimedien (Folgeanfrage)

 

In ihrer schriftlichen Beantwortung (17247/AB) erteilten Sie auf die Frage nach Änderungen der Schaltpläne und Übermittlung der Daten folgende Antwort: "Ja, es werden selbstverständlich alle Medienkampagnen entsprechend dokumentiert. Da diese Dokumentation der Schaltpläne im angefragten Zeitraum Datenmengen umfasst, die auf Grund ihres Umfangs elektronisch nicht übermittelt werden können, ersuche ich um Verständnis, dass eine Beantwortung dieser Fragen nicht möglich ist."

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie groß sind die Datenmengen für die Dokumentation der Schaltpläne im angefragten Zeitraum?
  2. In welchem Dateiformat werden die Daten abgespeichert?
  3. Wo werden diese Daten abgespeichert?
  4. Ab welcher Datengröße können Sie keine elektronischen Übermittlung mehr vornehmen?
  5. Ist eine Übermittlung der angeforderten Unterlagen auf anderem Wege möglich – etwa in gedruckter Form, mittels USB Speichermedium o.ä.?