Eingelangt am 21.05.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für
Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Stellenbesetzungen in
Gesellschaften im Eigentum der Sozialversicherungsträger oder des
Dachverbands
Die Träger der Sozialversicherung, der
Dachverband und allenfalls Gebietskörperschaften sind in unterschiedlichen
Anteilen Eigentümer der folgenden Gesellschaften:
- Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und
Errichtungsgesellschaft m.b.H. (SVC)
- IT-Services der Sozialversicherung GmbH
(ITSV)
- SVD Büromanagement GmbH (SVD)
- Allgemeinen
Unfallversicherungs-Betriebsgesellschaft m.b.H. (AUVB)
- ELGA GmbH (ELGA)
Diesen Gesellschaften kommt teilweise zentrale
Bedeutung für das österreichische Gesundheitssystem zu, sie stellen
also einen Teil der öffentlichen Gesundheitsinfrastruktur und der
kritischen Infrastruktur dar. Der Gesundheitsminister übt die Funktion der
behördlichen Aufsicht oder jene des Eigentümervertreters in diesen
Gesellschaften aus.
Die Bestellung der Geschäftsführer
der IT-SV läuft mit XII/2024 aus. Den Anfragestellern ist keine
Ausschreibung der Positionen bekannt, die dem Stellenbesetzungsgesetz gerecht
würde. In der Generalversammlung am 19.06. sollen die Amtsinhaber
wiederbestellt werden, was prima facie gesetzwidrig erscheint.
Auch bei der SVD Büromanagement GmbH
kommt es dem Vernehmen nach zu einer Nachbesetzung des ausscheidenden
Geschäftsführers Mag. Dr. Franz L. Diese Stelle ist sehr wohl
ausgeschrieben über die Stummer & Partner
Personal- und Managementberatung GmbH (siehe https://stummer-partner.at/geschaeftsfuehrer-in-all-genders/). In Wien wird kolportiert, diese Position solle
an einen früheren ÖVP-Generalsekretär gehen.
Nach Ansicht der Anfragesteller unterliegen
die genannten Gesellschaften dem Stellenbesetzungsgesetz, weil sie der Kontrolle
des Rechnungshofes unterliegen. Das Stellenbesetzungsgesetz formuliert das so:

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Gibt es noch andere juristische Personen im
Eigentum von Sozialversicherungsträgern oder des Dachverbands, die
beispielsweise als GmbH organisiert sind? Wenn ja: Welche und in wessen
Eigentum stehen diese (bitte aufgeschlüsselt nach
Gesellschaftsanteilen)?
- Welchen Geschäftszweck haben die oben
genannten Gesellschaften mit beschränkter Haftung (bitte
aufgeschlüsselt jeweils nach Gesellschaft)?
- Wer ist der oder sind die Eigentümer
der oben genannten Gesellschaften und welche Anteile an der Gesellschaft
in Prozent halten diese (bitte aufgeschlüsselt jeweils nach
Gesellschaft)?
- Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
arbeiten in der jeweiligen GmbH, bitte aufgeschlüsselt nach
Männern und Frauen (Stichtag 1. Mai 2024)?
- Wie viele Mitglieder hat die
Geschäftsführung in der jeweiligen GmbH, bitte
aufgeschlüsselt nach Männern und Frauen (Stichtag wie oben)?
- Unterliegen die genannten Gesellschaften der
Kontrolle des Rechnungshofes?
- Wann und in welchen Medien wurde die
Geschäftsführung für die IT-SV GmbH ausgeschrieben? Bitte
um Übermittlung der Ausschreibung.
- Wann und in welchen Medien wurde die Geschäftsführung
für die SVD GmbH ausgeschrieben? Bitte um Übermittlung der
Ausschreibung.
- Mit welchem Datum ist die
Geschäftsführung der SVD GmbH neu zu besetzen (§ 2 Abs 2
Stellenbesetzungsgesetz)?
- Wann wurden die
Geschäftsführungspositionen der anderen in der Begründung
sowie in der Antwort zu Frage 1 genannten Gesellschaften zuletzt so
ausgeschrieben, dass die Ausschreibung den Anforderungen des
Stellenbesetzungsgesetzes entsprach?
- Wie viele Bewerber und wie viele
Bewerberinnen gab/gibt es für die Geschäftsführung der
IT-SV GmbH?
- Wie viele Bewerber und wie viele
Bewerberinnen gab/gibt es für die Geschäftsführung der SVD
GmbH?
- Wann findet die Generalversammlung der SVD
GmbH statt, in der über die Bestellung des Nachfolgers von Mag. Dr.
Franz L. entschieden wird?
- Welche Schritte setzen Sie in Ihrer
Aufsichtsfunktion, sollte sich herausstellen, dass die
Geschäftsführerpositionen in diesen Gesellschaften am
Stellenbesetzungsgesetz vorbei besetzt wurden?