18707/J XXVII. GP
Eingelangt am 21.05.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Hannes Amesbauer
an den Bundesminister für Inneres
betreffend DNA-Test-Erlass
Am Freitag, 10. Mai 2024 haben Sie in eine Presskonferenz einen Erlass angekündigt. Sie haben diesen medienwirksam als „Planquadrrat“ beim Familiennachzug bezeichnet. Drei wesentliche Punkte sollen mit diesem Erlass, haben Sie angekündigt, „verschärft“ werden:
1. Die Zahl der DNA-Tests soll von derzeit einem Prozent der Ansuchen auf in Zukunft 50 % erhöht werden.
2. DNA-Tests müssen vor Ort – in den jeweilig zuständigen Botschaften –durchgeführt werden, derzeit sei das nur teilweise der Fall. Die Kosten habe zunächst der Antragssteller zu tragen und könne nach positivem Ergebnis auf Antrag rückerstattet werden.
3. Dokumentenvollständigkeit wird genau überprüft: Neben dem Reisepass sollen auch Geburts- und Heiratsurkunde streng geprüft werden.[1]
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Wie lautet der vollständige und genaue Wortlaut des am 10. Mai 2024 angekündigten Erlasses?
[1] https://www.oe24.at/oesterreich/politik/regierung/dna-hammer-jeder-2-fluechtling-wird-jetzt-geprueft/594208041