18707/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.05.2024
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

an den Bundesminister für Inneres

betreffend DNA-Test-Erlass

 

 

Am Freitag, 10. Mai 2024 haben Sie in eine Presskonferenz einen Erlass angekündigt. Sie haben diesen medienwirksam als „Planquadrrat“ beim Familiennachzug bezeichnet. Drei wesentliche Punkte sollen mit diesem Erlass, haben Sie angekündigt, „verschärft“ werden:

 

1.    Die Zahl der DNA-Tests soll von derzeit einem Prozent der Ansuchen auf in Zukunft 50 % erhöht werden.

2.    DNA-Tests müssen vor Ort – in den jeweilig zuständigen Botschaften –durchgeführt werden, derzeit sei das nur teilweise der Fall. Die Kosten habe zunächst der Antragssteller zu tragen und könne nach positivem Ergebnis auf Antrag rückerstattet werden.

3.    Dokumentenvollständigkeit wird genau überprüft: Neben dem Reisepass sollen auch Geburts- und Heiratsurkunde streng geprüft werden.[1]

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie lautet der vollständige und genaue Wortlaut des am 10. Mai 2024 angekündigten Erlasses?



[1] https://www.oe24.at/oesterreich/politik/regierung/dna-hammer-jeder-2-fluechtling-wird-jetzt-geprueft/594208041