Eingelangt am 23.05.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und
Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Wo bleiben die Reformen für eine bessere
Umsetzung von Sanktionen?
In
Folge des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine verabschiedete die
Europäische Union (EU) insgesamt 13 Sanktionspakete gegen Russland und
Belarus und weitere Einzelmaßnahmen. Darunter fallen auch Sanktionen im
Finanzbereich, wie der SWIFT-Ausschluss von russischen Banken,
Einlagenbeschränkungen für russische Staatsbürger:innen, das
Verbot von Transaktionen mit der russischen Zentralbank und ein Verbot der
Ausgabe von EUR-Scheinen an russische Staatsbürger:innen oder
Institutionen. Das 12. Sanktionspaket umfasst insbesondere die Aufnahme
weiterer natürlicher Personen und Unternehmen aus Russland auf die Sanktionsliste
sowie neue Ein- und Ausfuhrverbote für russische Waren. Zum zweiten
Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine hat die EU ein 13.
Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Es beinhaltet weitere
Einschränkungen des russischen Zugangs zu Militärtechnologie, z. B.
zu Drohnen. Außerdem wurden weitere Unternehmen und Personen, die sich an
den russischen Kriegsanstrengungen beteiligen, auf die Sanktionsliste der EU
aufgenommen. Damit umfasst die Liste nun mehr als 2.000 Unternehmen und
Personen. 1
Dass
in den letzten 2 Jahren mehr als 10% der Assets (2 Milliarden von 19 Milliarden
insgesamt) von der gesamten EU in Österreich eingefroren wurden, zeugt
mehr von der Beliebtheit Österreichs für sanktionierte Russ:innen und
russische Firmen als von einer erfolgreichen Umsetzung der Sanktionen. Denn
das Gros dieser Vermögen wurde dank automatischer Prozedere eingefroren.
Es bedarf aber Willens und fachlichen Wissens der nationalen Behörden, um
Umgehungskonstruktionen zu entdecken. Dass dies nicht gelingt, zeigt sich unter
anderem daran, dass es nach knapp einem Jahr Angriffskrieg im Grund- und
Firmenbuch nur zu sieben Vermögenseinfrierungen gekommen ist2 - dies,
obwohl immer wieder Investigativjournalist:innen Versäumnisse aufzeigen -
selbst dann kommen die zuständigen Behörden nicht in die Gänge.
Hier nur ein Beispiel: Im Juni 2023 wurde der Fall der ominösen Villa in
Kitzbühel bekannt, deren Kauf von Arkadi Rotenberg - einem Putin-Freund,
der 2014 schon von der EU sanktioniert wurde - finanziert wurde und deren
Eigentumsverhältnisse von den Behörden nicht geklärt werden
konnten.3 Dabei handelt es sich um keinen Einzelfall, Alexej Nawalny
hat mehrere Fälle in Tirol aufgezeigt.
Im
Juni 2023 haben NEOS im Tiroler Landtag folgenden
Dringlichkeitsantrag gestellt: „Die Tiroler Landesregierung wird
aufgefordert, umgehend, gemeinsam mit Polizei und Verwaltung, das
Sanktionengesetz auf Mängel zu evaluieren und im Anschluss mit dem
Bundesministerium in Verbindung zu treten, um die identifizierten Mängel
für deren sofortige Behebung zu besprechen. Insbesondere muss eine
Sanktionseinheit, bestehend aus Ermittler:innen und Jurist:innen, die bei der
Generaldirektion für öffentliche Sicherheit angesiedelt ist, mit
einer eigenen Sondereinheit für Tirol gegründet werden." Am 5.10.2023
wurde folgende Entschließung im Tiroler Landtag angenommen: "Der
Tiroler Landtag fordert die Landesregierung auf, an die Bundesregierung
heranzutreten, das Sanktionengesetz zu evaluieren und gegebenenfalls Schritte
zur Reformierung des Gesetzes in die Wege zu leiten".4
Bis
dato gibt es nur eine "Task Force Sanktionen, welche nur alle paar Wochen
zusammentritt. Ihre Zuständigkeit bezieht sich nur auf Sanktionen gegen
Russland im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine,
obwohl genauso iranische und belarussische Personen und Einrichtungen nach
diesem Sanktionsregime sanktioniert werden.
In
Österreich ist die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) für die
Umsetzung der EU-Sanktionen zuständig, für die Überwachung des
BMI wiederum insbesondere die DSN. Aber auch vielen anderen
Behörden kommen Aufgaben zu - was in der Praxis zu unnötigen
Ineffizienzen und Verzögerungen führt. Dieser Zustand erleichtert die
Umgehung der Sanktionen. Diese findet meist durch
Vermögenstransfers an Familienmitglieder oder durch andere
Umgehungskonstruktionen statt. Sie wird auch durch Rechtsanwalts- und
Notariatskanzleien ermöglicht, die nicht genau hinsehen oder schlimmer.
Auch
problematisch: Die Strafen für rechtswidriges Verhalten sind
gering. Das Sanktionengesetz legt bei sanktionswidrigem Verhalten eine
Höchststrafe bei Rechtsgeschäften/Transaktionen von einem Jahr bzw.
bei der Erbringung von Dienstleistungen an natürliche oder juristische
Personen zum Zweck der Ausübung geschäftlicher Tätigkeiten in
einem bestimmten Staat von zwei Jahren fest. Diese Straftatbestände werden
aber erst erfüllt, wenn der Wert des Rechtsgeschäfts bzw. der
Transaktion einen Wert von 100.000 € erreicht. Liegt der Wert darunter,
fällt der Sachverhalt nur noch in das Verwaltungsstrafrecht (§§
11 und 12 Sanktionengesetz).
Art
8 Abs 1 der Verordnung 833/20145 sowie Art 15 Abs 1 der Verordnung
269/20146 besagen, dass die Mitgliedstaaten für
Verstöße gegen diese Verordnung Sanktionen festlegen und die zur
Sicherstellung ihrer Anwendung erforderlichen Maßnahmen treffen. "Die
vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig
und abschreckend sein.“ Dass die bestehenden Strafbestimmungen diese
Erfordernisse erfüllen, darf bezweifelt werden.
In
Wahrnehmung dieser Defizite wurde in Ministerien auf der Fachebene eine Reform
des Sanktionengesetzes erarbeitet - und leider im Laufe der interministeriellen
Verhandlungen verwässert. Selbst das kleine Reformpaket verstaubt in der
Lade.
Die
bisherige Bilanz der Bundesregierung zur Überwachung und Umsetzung von
Sanktionen macht aber klar: Es wäre wichtig, eine Reform des
Sanktionengesetzes vorzunehmen.
Denn
Fahrlässigkeit und Säumigkeit der Behörden und der Bundesregierung
in diesem Bereich hilft nur dem Putin-Regime. Die Bundesregierung möge
nicht nur reden, sondern auch handeln.
1) https://germany.representation.ec.europa.eu/news/europaische-kommission-begrusst-13-eu-sanktionspaket-gegen-russland-2024-02-23_de
2) https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/13140
3) https://www.derstandard.at/story/3000000175978/neos-fordern-nach-fall
4) https://portal.tirol.gv.at/LteWeb/public/ggs/ggsDetails.xhtml?id=19945
5) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02014R0833-20240224
6) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02014R0269-20240314
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Wann haben Sie sich des Themas Sanktionen angenommen, um
im Bedarfsfall Verbesserungen bzw. Reformen zu initiieren?
- Inwiefern stehen welche Organisationseinheiten Ihres
Ressorts mit Behörden in den jeweiligen Bundesländern betreffend
Überwachung und Umsetzung der Sanktionen in Kontakt?
- Wie oft gab es Gespräche mit Behörden welches
Bundeslandes und von wem wurden die Gespräche jeweils angeregt?
i. Was
war der jeweilige Gesprächsinhalt?
- Gab es vom BMI angeregte Gespräche betreffend eine
Überwachung der Sanktionen?
i. Wenn
ja, wann und mit wem und was war der konkrete Gesprächsinhalt?
1. Welche Position
nahm das BMI jeweils ein?
ii. Wenn
nein, warum nicht?
- Gab es von Behörden angeregte Gespräche
betreffend möglicher Sanktionsfälle?
i. Wenn
ja, wann und mit wem und was war der konkrete Gesprächsinhalt?
1. Welche Position
nahm das BMI jeweils ein?
- Welche gesetzlichen und andere Maßnahmen wurden von
wem im BMI gegenüber welcher Behörde angeregt?
- Wie war und ist die Zusammenarbeit welcher
Organisationseinheiten Ihres Ressorts mit welchen Organisationseinheiten
welcher anderen Ministerien oder Behörden welcher anderen
EU-Länder (insb. Großbritanniens und der USA) hinsichtlich der
Sanktionen gegen Personen und Organisationen/Einrichtungen gestaltet und
organisiert? Insbesondere:
- Gab es einen Informationsaustausch bezüglich
Methoden der Identifikation
möglicher Zielpersonen natürlichen oder juristischer
Natur von Sanktionen?
i. Wenn
ja, wann inwiefern?
ii. Wenn
ja, mit welchem Ergebnis wann?
- Gab es einen Informationsaustausch bezüglich
möglicher Ziele natürlichen oder juristischer Natur von
Sanktionen?
i. Wenn
ja, wann inwiefern?
ii. Wenn
ja, mit welchem Ergebnis wann?
- Gab es einen Informationsaustausch bezüglich der
Umsetzung von Sanktionen?
i. Wenn
ja, wann inwiefern?
ii. Wenn
ja, mit welchem Ergebnis wann?
- Wie gestalteten sich seit dem 21.02.2022 die
Arbeitsprozesse Ihres Ressorts zu Sanktionen mit welchen Gremien auf
Brüsseler Ebene (bitte um chronologische Schilderung)?
- Wie viele Personen mit welchen Namen bzw. welche anderen
nun in welchen Akten bzw. Dokumenten welches Gremiums der
Europäischen Union aufscheinenden Vermögen, Gütern bzw.
Ressourcen udgl. konnten vonseiten Österreichs in die Gespräche
zu Sanktionen eingebracht werden?
- Untersucht/e Ihr Ressort die
Möglichkeit, ob weitere Personen oder Unternehmen auf eine
Sanktionsliste zu setzen sind?
- Wenn ja, inwiefern wann durch welche Maßnahmen?
- Wenn ja, durch welche Organisationseinheiten des BMF?
- Wenn ja, mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
- Sind daher seitens Ihres Ressorts Vorschläge
für EU-Sanktionen gegen Personen, Vermögen, Gütern
bzw. Ressourcen udgl. in Österreich erfolgt?
- Wenn ja, gegen welche und von welchen
Organisationseinheiten Ihres Ressorts sind diese durch wen wann
erfolgt?
- Wenn ja, gab es Weisungen oder Aufträge im
Zusammenhang mit der Erstellung des Vorschlages?
i. Wenn
ja, durch wen wann an wen mit welchem Inhalt?
- Gab es bis dato Einwände gegen Sanktionen gegen
bestimmte Personen, Vermögen, Gütern bzw. Ressourcen
udgl. durch Mitarbeiter:innen Ihres Ressorts, Mitglieder Ihres Kabinetts,
Ihren Generalsekretär oder Sie?
- Wenn ja, durch wen wann an wen bei welchem Treffen mit
welchem Inhalt?
- Wenn ja, waren Sie davon in Kenntnis gesetzt?
i. Wenn
ja, durch wen wann mit welchen Folgen?
- Wie oft hat sich die Task Force bis jetzt getroffen?
- Bei welchen Treffen waren Sie bzw. Mitglieder Ihres
Kabinetts anwesend?
- Welche Position vertraten Sie bzw. welche dieser
anwesenden Personen bei dem Treffen bzw. welche Weisungen oder
informellen Aufträge wurden wem erteilt?
- Welche Maßnahmen wurden daher wann von wem in der
Folge ergriffen?
- Wie viele Mitarbeiter:innen sind hauptsächlich, d.h.
über die Hälfte ihrer Arbeitszeit, mit der Umsetzung der
Sanktionen betraut (VZÄ)? Bitte um Aufstellung seit 21.02.2022
- Wie viele Planstellen sind vorgesehen?
- Wie oft und wann jeweils hat welche Organisationseinheit
in Ihrem Ressort nach § 6 SanktG seit 24.02.2022 welchem jeweils
zuständigen Gericht mitgeteilt, dass
- im Grundbuch Vermögenswerte ersichtlich sind, die
aufgrund eines Rechtsakts nach § 2 Abs. 1 eingefroren sind?
- im Firmenbuch Vermögenswerte ersichtlich sind, die
aufgrund eines Rechtsakts nach § 2 Abs. 1 eingefroren sind?
- im Grundbuch Vermögenswerte ersichtlich sind, die
aufgrund unmittelbar anwendbarer Sanktionsmaßnahmen der
Europäischen Union eingefroren sind?
- im Firmenbuch Vermögenswerte ersichtlich sind, die
aufgrund unmittelbar anwendbarer Sanktionsmaßnahmen der
Europäischen Union eingefroren sind? (bitte um Nennung des
jeweiligen Gerichts)
- Zu wie vielen Strafverfahren nach § 12 SanktionenG
kam es seit dem 17.03.2014 gegen welche nach welchem Sanktionsregime
sanktionierte Person/Einrichtung und/oder sonstiger
Personen/Einrichtungen?
- Wurden Strafen verhängt?
i. Wenn
ja, wie viele und welche?
- Wie viele Verfahren wurden eingestellt?
- Wie viele Verfahren sind noch offen?
- Zu wie vielen Verwaltungsstrafverfahren kam es seit
dem 17.03.2014 gegen welche nach welchem Sanktionsregime
sanktionierte Person/Einrichtung und/oder sonstiger
Personen/Einrichtungen?
- Wurden Strafen verhängt?
i. Wenn
ja, wie viele und welche nach welchem Tatbestand?
- Wie viele Verfahren wurden eingestellt?
- Wie viele Verfahren sind noch offen?
- Gibt es oder gab es in Ihrem Ressort Ermittlungen zum
Verdacht, dass sanktionierte Personen/Unternehmen/Organisationen, welche
von der EU oder einer anderen internationalen Organisation sanktioniert
wurden, in Österreich die Sanktionen zu umgehen versuch(t)en?
- Wenn ja, zu wie vielen Fällen?
- Gab es hierzu Gespräche innerhalb oder
außerhalb Ihres Ressorts?
i. Wenn
ja, wer war wann daran beteiligt und was war der konkrete Gesprächsinhalt?
- Welche Maßnahmen wurden wann durch wen gesetzt, um
die Umgehung der Sanktionen über Vermögenstransfer an
Familienmitglieder bestmöglich zu verhindern?
- Hat man dazu Anleihe an best practice in anderen Staaten
genommen?
i. Wenn
ja, an welchen?
- Gibt oder gab es Ermittlungen dazu, dass sanktionierte
Personen/Unternehmen/Organisationen in Österreich Geldwäsche
oder andere strafrechtlich relevante Handlungen betreiben?
- Wenn ja, zu welchen Personen/Unternehmen/Organisationen?
- Wenn ja, um welche strafrechtlich relevanten Handlungen
handelt es sich dabei?
- Wurden von der DSN Genehmigungsbescheide im Zusammenhang
mit Ausnahmeregelungen erlassen?
- Wenn ja, wie viele und nach welchem Sanktionsregime?
i. Welche
Ausnahmen wurden genehmigt?
- Wie viele Anträge auf Genehmigungen wurden gestellt?
- Laut der Recherche "The Offside Deals" hat der
Transfer des Spielers Darko Todorovic von FC Red Bull Salzburg zu FC
Achmat Grosny möglicherweise gegen EU-Sanktionen verstoßen, da
der sanktionierte Despot weiterhin entscheidenden Einfluss auf den
Fußballklub ausübt (https://www.derstandard.at/story/3000000199126/red-bull-salzburg-hat-mit-transfer-vermutlich-eu-und-us-sanktionen-gebrochen).
Gab oder gibt es Ermittlungen im BMI zu diesem Fall?
- Wenn ja, welche?
- Gab es bezüglich des Transfers einen Antrag auf
Erteilung der Genehmigung des Transfers?
i. Wenn
ja, wann?
- Kam es zu einer Genehmigung des Transfers?
i. Wenn
ja, wer war aus welcher Organisationseinheit in diesen Entscheidungsprozess involviert?
ii. Waren
Personen oder Organisationseinheit in diesen Prozess eingebunden, die nicht dem
BMI zuzurechnen sind?
iii. Was
war der genaue Gesprächsinhalt im Zuge des Entscheidungsprozesses?
iv. Gab
es auch Kritik/Zweifel in Bezug auf den Genehmigungsbescheid?
1. Wenn ja, wer
äußerte diese?
v. Wer
traf wann die finale Entscheidung?
vi. Inwiefern
waren Sie, Herr Minister, in diesen Genehmigungsprozess des Bescheids
eingebunden?
vii. Kam
es zu Weisungen?
1. Wenn ja, wann
durch wen?
- Wie wurden Sanktionen, die rückwirkend gelten, umgesetzt?
- Art 9 der "Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom
17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von
Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität
und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen"
manifestiert ein Umgehungsverbot für erlassene Sanktionen (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32014R0269).
"Es ist verboten, wissentlich und vorsätzlich an
Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Maßnahmen
nach Artikel 2 (der Verordnung) bezweckt oder bewirkt wird." In wie
vielen Fällen wurde ein Verstoß dieser Bestimmung festgestellt?
- In wie vielen Fällen kam es zu einer Anzeige nach
§11 Abs 1 oder § 12 Abs 1 SanktionenG?
- Wie oft waren Personen aus jeweils welchen beratenden
Berufen davon betroffen?
- Wie erfolgt die Vorgehensweise zur Erforschung von
Vermögenswerten, die im Eigentum oder unter der Kontrolle von
sanktionierten Personen/Einrichtungen stehen?
- Gab es diesbezüglich Gespräche mit anderen
Behörden, z.B. den Bezirksverwaltungsbehörden?
i. Wenn
ja, wann und mit welchem Inhalt?
- Hat das BMI/ die DSN den Behörden Unterstützung
hierbei angeboten bzw. geleistet?
i. Wenn
ja, wann und inwiefern?
- Welche Maßnahmen wurden wann zur Umsetzung welcher
seit dem 21.02.2022 beschlossenen Sanktionen in welcher
Organisationseinheit in Ihrem Ressort getroffen (bitte um chronologische
Schilderung)?
- Seit dem achten Sanktionspaket gegen Russland sind auch
(mit Ausnahmen) die Rechtsberatungs- und andere Dienstleistungen für
russische Mandant:innen verboten. Wie wird dieses Verbot von wem
kontrolliert und überwacht?
- Gab es seit Beginn des russischen Angriffskriegs
Evaluierungen hierzu?
i. Wenn
ja, mit wem und welche Erkenntnisse konnten gewonnen werden?
- Wurden mit betroffenen Interessensvertretungen
Gesprächen zur Sensibilisierung diesbezüglich geführt?
- Wann erfolgte ein Austausch mit den Vertreter:innen
welcher beratenden Berufe?
- Mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
- Das eingefrorene russische Vermögen in
Österreich ist seit Ende 2022 von 2 auf 1,5 Mrd € gesunken (https://orf.at/stories/3349405/).
Von der DSN und der OeNB gab es hierzu keine Auskunft. Aufgrund welcher
Faktoren ist das eingefrorene Vermögen gesunken?
- Wann erteilte die DSN welche spezifischen Genehmigungen
aufgrund welcher wann gestellten Genehmigungsanträge?
i. Welche
Vermögenswerte in welcher Höhe wurden freigegeben?
- Wie viele Genehmigungsanträge für welche
Vermögenswerte in welcher Höhe wurden gestellt?
- Wie hoch beträgt das eingefrorene russische
Vermögen zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung?
- Welche Schritte hat Ihr Ressort unternommen, damit es in
der DSN zu effizienter Informationsgewinnung für Strukturermittlung
hinsichtlich sanktionierter Personen kommt, deren Ziel die Beeinflussung
der Handlungen der österreichischen Politik und Institutionen ist?
- Welche Erkenntnisse liegen bis dato vor?
- Welche Herausforderungen gibt es bei der internationalen,
bzw. EU-weiten Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Sanktionsumsetzung?
- Stehen Sie im Austausch mit anderen EU-Staaten, wenn es um
internationale best practice bei der Überwachung und Umsetzung von
Sanktionsmaßnahmen geht?
- Falls ja, welche best practice-Modelle haben sich aus
Sicht des BMI international bewährt?
- Falls ja, gibt es Lehren, die man bei aus den
internationalen Beispielen für die Überwachung und Umsetzung
der Sanktionen in Österreich ziehen kann?
- Falls ja, welche Herausforderungen gibt es bei der
internationalen, bzw. EU-weiten Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der
Sanktionsüberwachung und -umsetzung?
- Falls ja, welche weiteren Maßnahmen plant das BMI,
damit in Zukunft Sanktionen in Österreich besser überwacht und
umgesetzt werden?
- Gibt es Bestrebungen, eine eigene Sanktionseinheit
innerhalb des BMI einzurichten?
- Wenn ja, welche?
- Wenn ja, welche gesetzlichen Maßnahmen sind in
dieser Legislaturperiode noch zu erwarten?
- Wenn ja, welche sonstigen Maßnahmen sind in dieser
Legislaturperiode noch zu erwarten?
- Wenn nein, warum nicht?
- Gab es bezüglich einer möglichen eigenen
Sanktionseinheit in Ihrem Ressort Gespräche?
- Wenn ja, wer war wann daran beteiligt und was war der
genaue Gesprächsinhalt?
- Wenn nein, warum nicht?
- Gab es bezüglich einer möglichen eigenen
Sanktionseinheit in Ihrem Ressort Gespräche mit anderen Ressorts?
- Wenn ja, wer war wann daran beteiligt und was war der genaue
Gesprächsinhalt?
i. Welche
Position nahm das BMI jeweils ein?
- Wenn nein, warum nicht?
- Gab es bezüglich einer möglichen eigenen
Sanktionseinheit in einem anderen Ressort Gespräche mit anderen
Ressorts?
- Wenn ja, wer war wann daran beteiligt und was war der
genaue Gesprächsinhalt?
i. Welche
Position nahm das BMI jeweils ein?
- Wenn nein, warum nicht?
- Gibt es Bestrebungen, dass die Task Force
"Sanktionen" sich nicht nur mit Sanktionen gegen Russland im
Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine
beschäftigt?
- Wenn ja, welche?
i. Gab
es diesbezüglich Gespräche mit anderen Mitgliedern der Task Force?
1. Wenn ja, was war
der genaue Gesprächsinhalt und welche Position nahm das BMI jeweils ein?
- Wenn nein, warum nicht?
- Gibt es Bestrebungen, dass auch iranische und belarussische
Personen, Einrichtungen, usw., die dem Sanktionsregime im Zusammenhang mit
dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine unterliegen, innerhalb der
Task Force Sanktionen besprochen werden?
- Wenn ja, welche und ab wann?
i. Gab
es diesbezüglich Gespräche mit anderen Mitgliedern der Task Force?
1. Wenn ja, was war
der genaue Gesprächsinhalt und welche Position nahm das BMI jeweils ein?
- Wenn nein, warum nicht?
- Gibt es Bestrebungen, dass auch andere Sanktionsregime,
wie bspw. der EU Global Human Rights Sanctions Regime, innerhalb der Task
Force "Sanktionen" besprochen werden?
- Wenn ja, welche zu welchem Sanktionsregime und ab wann?
i. Gab
es diesbezüglich Gespräche mit anderen Mitgliedern der Task Force?
1. Wenn ja, was war
der genaue Gesprächsinhalt und welche Position nahm das BMI jeweils ein?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurde mittlerweile eine Evaluierung des
Vorgehens bei der Umsetzung von Sanktionen vorgenommen?
- Wenn ja, wann mit welchem Ergebnis, insb. bzgl.
notwendiger Verbesserungen bzw. Reformen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Welches Unterlassen bei der Umsetzung der Sanktionen
wurden bis dato wann durch wen identifiziert?
- Welcher Aufenthaltsort welcher Assets konnte durch wen
wann identifiziert werden?
- In welchen Fällen ist das Unterlassen nicht mehr
nachzuholen?
- In welchen Fällen wurde das Unterlassen durch welche
wann gesetzte Maßnahme wann nachgeholt?
- Wurde innerhalb und/oder mit anderen Ressorts eine
Erhöhung der Strafen für Sanktionsumgehung diskutiert?
- Wenn ja, mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
- Wenn ja, hat man dazu Anleihe an best practice in anderen
Staaten genommen?
i. Wenn
ja, an welchen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurde eine Reduktion der Wertgrenze von 100.000 Euro
(§ 11 Abs 1 SanktG) diskutiert?
- Wenn ja, mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
- Wenn ja, hat man dazu Anleihe an best practice in anderen
Staaten genommen?
i. Wenn
ja, an welchen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurde diskutiert, weitere Sanktionsverstöße
gerichtlich strafbar zu machen?
- Wenn ja, mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
- Wenn ja, hat man dazu Anleihe an best practice in anderen
Staaten genommen?
i. Wenn
ja, an welchen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Inwiefern wurde insb. die Rolle der
Geldwäschemeldestelle und deren Änderung reflektiert?
- Wurde eine Gesetzesänderung diskutiert, um auch bei
Verschleierung der Eigentumsverhältnisse Sanktionierungen russischer
Assets wirksamer durchsetzen zu können?
- Wenn ja, seit wann mit Einbindung welcher anderer
Ministerien?
- Gab es Gespräche innerhalb Ihres Ressorts mit anderen
Ressorts und/oder auf europäischer Ebene hinsichtlich der
Änderung Beweislastregeln bzgl. Vermögenswerten, die
möglicherweise unter der Kontrolle oder im Eigentum von
sanktionierten Personen/Einrichtungen stehen?
- Wenn ja, mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
- Wenn ja, hat man dazu Anleihe an best practice in anderen
Staaten genommen?
i. Wenn
ja, an welchen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Inwiefern war das BMI in die Novellierung des
Sanktionengesetzes eingebunden?
- In welchem Stadium befindet sich die geplante
Novellierung?
- Gab es bezüglich der Novellierung Gespräche
innerhalb Ihres Ressorts?
i. Wenn
ja, wer aus welcher Organisationseinheit war wann daran beteiligt und was war
der konkrete Gesprächsinhalt?
ii. Wenn
nein, warum nicht?
- Gab es diesbezüglich mit anderen Ressorts,
insbesondere das BMEIA, Gespräche?
i. Wenn
ja, wer aus welcher Organisationseinheit war wann daran beteiligt und was war
der konkrete Gesprächsinhalt?
1. Welche Position
nahm das BMI jeweils ein?
ii. Wenn
nein, warum nicht?
- Inwiefern haben Sie sich einer effizienten
Zusammenarbeit zwischen welchen Ihrer Wahrnehmung nach bzgl. Sanktionen
relevanten Ressorts angenommen?
- Zu welchen Besprechungen zwischen wem kam es deswegen
wann mit welchem Inhalt?
- Welche Maßnahmen wurden wann durch wen gesetzt, um
die zersplitterten, unklaren Zuständigkeiten bei Sanktionsumsetzungen
zu beenden?
- Mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
- Hat man dazu Anleihe an best practice in anderen Staaten
genommen (z.B. Deutschland)?
i. Wenn
ja, an welchen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Welche Maßnahmen wurden wann durch wen gesetzt, damit
sich die geringe Anzahl an Meldungen vonseiten der beratenden Berufe der
Rechtsanwält:innen und Notar:innen erhöht?
- Mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
- Hat man dazu Anleihe an best practice in anderen Staaten
genommen?
i. Wenn
ja, an welchen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Die EU-Richtlinie vom 24. April 2024 zur Definition von
Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive
Maßnahmen der Union und zur Änderung der Richtlinie (EU)
2018/1673 sieht eine (beschränkte) Meldepflicht der Rechtsberufe bei
Verstößen gegen Sanktionsmaßnahmen der Union, wenn sie im
Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Rechts-, Finanz-, Handels- oder
andere Dienstleistungen erbringen. Darüber hinaus sieht die
Richtlinie auch vor, dass die Verletzung der Meldepflicht eine Straftat
darstellen soll. Welche legistischen und sonstige Maßnahmen sind in
ihrem Ressort wann zur Umsetzung der besagten Richtlinie geplant? (Bitte
um Aufzählung der einzelnen Maßnahmen)
- Welche Gespräche fanden innerhalb und
außerhalb Ihres Ressorts diesbezüglich statt?
- Falls keine Maßnahmen geplant sind: Aus welchen
Gründen nicht?
- Kam es seit In-Kraft-Treten der Richtlinie zu einem
Anstieg der Meldungen?
- Gab es Gespräche mit den Interessensvertretungen zur
diesbezüglichen Sensibilisierung?
- Die EU-Richtlinie vom 24. April 2024 zur Definition von
Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive
Maßnahmen der Union und zur Änderung der Richtlinie (EU)
2018/1673 sieht wirksame, verhältnismäßige und abschreckende
strafrechtliche Sanktionen für Verstöße gegen
EU-Sanktionen vor. Welche legistischen und sonstige Maßnahmen sind
in ihrem Ressort wann zur Umsetzung der besagten Richtlinie geplant?
(Bitte um Aufzählung der einzelnen Maßnahmen)
- Welche Gespräche fanden innerhalb und
außerhalb Ihres Ressorts diesbezüglich statt?
- Falls keine Maßnahmen geplant sind: Aus welchen
Gründen nicht?
- Haben Sie oder Mitglieder Ihres Kabinetts mit
Weisungen oder informellen Aufträgen anderweitigen Einfluss auf die
Arbeit welcher für Sanktionen zuständigen Organisationseinheit
bzw. auf für Sanktionen zuständige Mitarbeiter:innen
genommen?
- Wenn ja, wer wann durch welche Maßnahme für
welches Ziel?
- Wenn ja, wann wurde diese Maßnahme durch wen
umgesetzt?