18713/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.05.2024
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Wo bleiben die Reformen für eine bessere Umsetzung von Sanktionen?

 

In Folge des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine verabschiedete die Europäische Union (EU) insgesamt 13 Sanktionspakete gegen Russland und Belarus und weitere Einzelmaßnahmen. Darunter fallen auch Sanktionen im Finanzbereich, wie der SWIFT-Ausschluss von russischen Banken, Einlagenbeschränkungen für russische Staatsbürger:innen, das Verbot von Transaktionen mit der russischen Zentralbank und ein Verbot der Ausgabe von EUR-Scheinen an russische Staatsbürger:innen oder Institutionen. Das 12. Sanktionspaket umfasst insbesondere die Aufnahme weiterer natürlicher Personen und Unternehmen aus Russland auf die Sanktionsliste sowie neue Ein- und Ausfuhrverbote für russische Waren. Zum zweiten Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine hat die EU ein 13. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Es beinhaltet weitere Einschränkungen des russischen Zugangs zu Militärtechnologie, z. B. zu Drohnen. Außerdem wurden weitere Unternehmen und Personen, die sich an den russischen Kriegsanstrengungen beteiligen, auf die Sanktionsliste der EU aufgenommen. Damit umfasst die Liste nun mehr als 2.000 Unternehmen und Personen. 1

Dass in den letzten 2 Jahren mehr als 10% der Assets (2 Milliarden von 19 Milliarden insgesamt) von der gesamten EU in Österreich eingefroren wurden, zeugt mehr von der Beliebtheit Österreichs für sanktionierte Russ:innen und russische Firmen als von einer erfolgreichen Umsetzung der Sanktionen. Denn das Gros dieser Vermögen wurde dank automatischer Prozedere eingefroren. Es bedarf aber Willens und fachlichen Wissens der nationalen Behörden, um Umgehungskonstruktionen zu entdecken. Dass dies nicht gelingt, zeigt sich unter anderem daran, dass es nach knapp einem Jahr Angriffskrieg im Grund- und Firmenbuch nur zu sieben Vermögenseinfrierungen gekommen ist2 - dies, obwohl immer wieder Investigativjournalist:innen Versäumnisse aufzeigen - selbst dann kommen die zuständigen Behörden nicht in die Gänge. Hier nur ein Beispiel: Im Juni 2023 wurde der Fall der ominösen Villa in Kitzbühel bekannt, deren Kauf von Arkadi Rotenberg - einem Putin-Freund, der 2014 schon von der EU sanktioniert wurde - finanziert wurde und deren Eigentumsverhältnisse von den Behörden nicht geklärt werden konnten.3 Dabei handelt es sich um keinen Einzelfall, Alexej Nawalny hat mehrere Fälle in Tirol aufgezeigt.

Im Juni 2023 haben NEOS im Tiroler Landtag folgenden Dringlichkeitsantrag gestellt: „Die Tiroler Landesregierung wird aufgefordert, umgehend, gemeinsam mit Polizei und Verwaltung, das Sanktionengesetz auf Mängel zu evaluieren und im Anschluss mit dem Bundesministerium in Verbindung zu treten, um die identifizierten Mängel für deren sofortige Behebung zu besprechen. Insbesondere muss eine Sanktionseinheit, bestehend aus Ermittler:innen und Jurist:innen, die bei der Generaldirektion für öffentliche Sicherheit angesiedelt ist, mit einer eigenen Sondereinheit für Tirol gegründet werden." Am 5.10.2023 wurde folgende Entschließung im Tiroler Landtag angenommen: "Der Tiroler Landtag fordert die Landesregierung auf, an die Bundesregierung heranzutreten, das Sanktionengesetz zu evaluieren und gegebenenfalls Schritte zur Reformierung des Gesetzes in die Wege zu leiten".4

Bis dato gibt es nur eine "Task Force Sanktionen, welche nur alle paar Wochen zusammentritt. Ihre Zuständigkeit bezieht sich nur auf Sanktionen gegen Russland im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, obwohl genauso iranische und belarussische Personen und Einrichtungen nach diesem Sanktionsregime sanktioniert werden.

In Österreich ist die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) für die Umsetzung der EU-Sanktionen zuständig, für die Überwachung des BMI wiederum insbesondere die DSN. Aber auch vielen anderen Behörden kommen Aufgaben zu - was in der Praxis zu unnötigen Ineffizienzen und Verzögerungen führt. Dieser Zustand erleichtert die Umgehung der Sanktionen. Diese findet meist durch Vermögenstransfers an Familienmitglieder oder durch andere Umgehungskonstruktionen statt. Sie wird auch durch Rechtsanwalts- und Notariatskanzleien ermöglicht, die nicht genau hinsehen oder schlimmer.

Auch problematisch: Die Strafen für rechtswidriges Verhalten sind gering. Das Sanktionengesetz legt bei sanktionswidrigem Verhalten eine Höchststrafe bei Rechtsgeschäften/Transaktionen von einem Jahr bzw. bei der Erbringung von Dienstleistungen an natürliche oder juristische Personen zum Zweck der Ausübung geschäftlicher Tätigkeiten in einem bestimmten Staat von zwei Jahren fest. Diese Straftatbestände werden aber erst erfüllt, wenn der Wert des Rechtsgeschäfts bzw. der Transaktion einen Wert von 100.000 € erreicht. Liegt der Wert darunter, fällt der Sachverhalt nur noch in das Verwaltungsstrafrecht (§§ 11 und 12 Sanktionengesetz).

Art 8 Abs 1 der Verordnung 833/20145 sowie Art 15 Abs 1 der Verordnung 269/20146 besagen, dass die Mitgliedstaaten für Verstöße gegen diese Verordnung Sanktionen festlegen und die zur Sicherstellung ihrer Anwendung erforderlichen Maßnahmen treffen. "Die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.“ Dass die bestehenden Strafbestimmungen diese Erfordernisse erfüllen, darf bezweifelt werden.

In Wahrnehmung dieser Defizite wurde in Ministerien auf der Fachebene eine Reform des Sanktionengesetzes erarbeitet - und leider im Laufe der interministeriellen Verhandlungen verwässert. Selbst das kleine Reformpaket verstaubt in der Lade. 

Die bisherige Bilanz der Bundesregierung zur Überwachung und Umsetzung von Sanktionen macht aber klar: Es wäre wichtig, eine Reform des Sanktionengesetzes vorzunehmen.  

Denn Fahrlässigkeit und Säumigkeit der Behörden und der Bundesregierung in diesem Bereich hilft nur dem Putin-Regime. Die Bundesregierung möge nicht nur reden, sondern auch handeln.

 

1) https://germany.representation.ec.europa.eu/news/europaische-kommission-begrusst-13-eu-sanktionspaket-gegen-russland-2024-02-23_de

2) https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/13140

3) https://www.derstandard.at/story/3000000175978/neos-fordern-nach-fall

4) https://portal.tirol.gv.at/LteWeb/public/ggs/ggsDetails.xhtml?id=19945

5) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02014R0833-20240224

6) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02014R0269-20240314

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wann haben Sie sich des Themas Sanktionen angenommen, um im Bedarfsfall Verbesserungen bzw. Reformen zu initiieren?
  2. Inwiefern stehen welche Organisationseinheiten Ihres Ressorts mit Behörden in den jeweiligen Bundesländern betreffend Überwachung und Umsetzung der Sanktionen in Kontakt?
    1. Wie oft gab es Gespräche mit Behörden welches Bundeslandes und von wem wurden die Gespräche jeweils angeregt?

                                          i.    Was war der jeweilige Gesprächsinhalt?

    1. Gab es vom BMI angeregte Gespräche betreffend eine Überwachung der Sanktionen?

                                          i.    Wenn ja, wann und mit wem und was war der konkrete Gesprächsinhalt?

1.    Welche Position nahm das BMI jeweils ein?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Gab es von Behörden angeregte Gespräche betreffend möglicher Sanktionsfälle?

                                          i.    Wenn ja, wann und mit wem und was war der konkrete Gesprächsinhalt?

1.    Welche Position nahm das BMI jeweils ein?

    1. Welche gesetzlichen und andere Maßnahmen wurden von wem im BMI gegenüber welcher Behörde angeregt?
  1. Wie war und ist die Zusammenarbeit welcher Organisationseinheiten Ihres Ressorts mit welchen Organisationseinheiten welcher anderen Ministerien oder Behörden welcher anderen EU-Länder (insb. Großbritanniens und der USA) hinsichtlich der Sanktionen gegen Personen und Organisationen/Einrichtungen gestaltet und organisiert? Insbesondere:
    1. Gab es einen Informationsaustausch bezüglich Methoden der Identifikation möglicher Zielpersonen natürlichen oder juristischer Natur von Sanktionen?

                                          i.    Wenn ja, wann inwiefern?

                                        ii.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis wann?

    1. Gab es einen Informationsaustausch bezüglich möglicher Ziele natürlichen oder juristischer Natur von Sanktionen?

                                          i.    Wenn ja, wann inwiefern?

                                        ii.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis wann?

    1. Gab es einen Informationsaustausch bezüglich der Umsetzung von Sanktionen? 

                                          i.    Wenn ja, wann inwiefern?

                                        ii.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis wann?

  1. Wie gestalteten sich seit dem 21.02.2022 die Arbeitsprozesse Ihres Ressorts zu Sanktionen mit welchen Gremien auf Brüsseler Ebene (bitte um chronologische Schilderung)?
  2. Wie viele Personen mit welchen Namen bzw. welche anderen nun in welchen Akten bzw. Dokumenten welches Gremiums der Europäischen Union aufscheinenden Vermögen, Gütern bzw. Ressourcen udgl. konnten vonseiten Österreichs in die Gespräche zu Sanktionen eingebracht werden? 
  3. Untersucht/e Ihr Ressort die Möglichkeit, ob weitere Personen oder Unternehmen auf eine Sanktionsliste zu setzen sind?
    1. Wenn ja, inwiefern wann durch welche Maßnahmen?
    2. Wenn ja, durch welche Organisationseinheiten des BMF?
    3. Wenn ja, mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
  1. Sind daher seitens Ihres Ressorts Vorschläge für EU-Sanktionen gegen Personen, Vermögen, Gütern bzw. Ressourcen udgl. in Österreich erfolgt?
    1. Wenn ja, gegen welche und von welchen Organisationseinheiten Ihres Ressorts sind diese durch wen wann erfolgt?
    2. Wenn ja, gab es Weisungen oder Aufträge im Zusammenhang mit der Erstellung des Vorschlages?

                                          i.    Wenn ja, durch wen wann an wen mit welchem Inhalt? 

  1. Gab es bis dato Einwände gegen Sanktionen gegen bestimmte Personen, Vermögen, Gütern bzw. Ressourcen udgl. durch Mitarbeiter:innen Ihres Ressorts, Mitglieder Ihres Kabinetts, Ihren Generalsekretär oder Sie?
    1. Wenn ja, durch wen wann an wen bei welchem Treffen mit welchem Inhalt?
    2. Wenn ja, waren Sie davon in Kenntnis gesetzt?

                                          i.    Wenn ja, durch wen wann mit welchen Folgen?

  1. Wie oft hat sich die Task Force bis jetzt getroffen?
    1. Bei welchen Treffen waren Sie bzw. Mitglieder Ihres Kabinetts anwesend? 
    2. Welche Position vertraten Sie bzw. welche dieser anwesenden Personen bei dem Treffen bzw. welche Weisungen oder informellen Aufträge wurden wem erteilt?
    3. Welche Maßnahmen wurden daher wann von wem in der Folge ergriffen?
  1. Wie viele Mitarbeiter:innen sind hauptsächlich, d.h. über die Hälfte ihrer Arbeitszeit, mit der Umsetzung der Sanktionen betraut (VZÄ)? Bitte um Aufstellung seit 21.02.2022
    1. Wie viele Planstellen sind vorgesehen?
  1. Wie oft und wann jeweils hat welche Organisationseinheit in Ihrem Ressort nach § 6 SanktG seit 24.02.2022 welchem jeweils zuständigen Gericht mitgeteilt, dass
    1. im Grundbuch Vermögenswerte ersichtlich sind, die aufgrund eines Rechtsakts nach § 2 Abs. 1 eingefroren sind?
    2. im Firmenbuch Vermögenswerte ersichtlich sind, die aufgrund eines Rechtsakts nach § 2 Abs. 1 eingefroren sind?
    3. im Grundbuch Vermögenswerte ersichtlich sind, die aufgrund unmittelbar anwendbarer Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union eingefroren sind?
    4. im Firmenbuch Vermögenswerte ersichtlich sind, die aufgrund unmittelbar anwendbarer Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union eingefroren sind? (bitte um Nennung des jeweiligen Gerichts)
  1. Zu wie vielen Strafverfahren nach § 12 SanktionenG kam es seit dem 17.03.2014 gegen welche nach welchem Sanktionsregime sanktionierte Person/Einrichtung und/oder sonstiger Personen/Einrichtungen?
    1. Wurden Strafen verhängt?

                                          i.    Wenn ja, wie viele und welche? 

    1. Wie viele Verfahren wurden eingestellt?
    2. Wie viele Verfahren sind noch offen?
  1. Zu wie vielen Verwaltungsstrafverfahren kam es seit dem 17.03.2014 gegen welche nach welchem Sanktionsregime sanktionierte Person/Einrichtung und/oder sonstiger Personen/Einrichtungen?
    1. Wurden Strafen verhängt?

                                          i.    Wenn ja, wie viele und welche nach welchem Tatbestand? 

    1. Wie viele Verfahren wurden eingestellt?
    2. Wie viele Verfahren sind noch offen?
  1. Gibt es oder gab es in Ihrem Ressort Ermittlungen zum Verdacht, dass sanktionierte Personen/Unternehmen/Organisationen, welche von der EU oder einer anderen internationalen Organisation sanktioniert wurden, in Österreich die Sanktionen zu umgehen versuch(t)en?
    1. Wenn ja, zu wie vielen Fällen?
    2. Gab es hierzu Gespräche innerhalb oder außerhalb Ihres Ressorts?

                                          i.    Wenn ja, wer war wann daran beteiligt und was war der konkrete Gesprächsinhalt?

  1. Welche Maßnahmen wurden wann durch wen gesetzt, um die Umgehung der Sanktionen über Vermögenstransfer an Familienmitglieder bestmöglich zu verhindern?
    1. Hat man dazu Anleihe an best practice in anderen Staaten genommen?

                                          i.    Wenn ja, an welchen?

  1. Gibt oder gab es Ermittlungen dazu, dass sanktionierte Personen/Unternehmen/Organisationen in Österreich Geldwäsche oder andere strafrechtlich relevante Handlungen betreiben?
    1. Wenn ja, zu welchen Personen/Unternehmen/Organisationen?
    2. Wenn ja, um welche strafrechtlich relevanten Handlungen handelt es sich dabei?
  1. Wurden von der DSN Genehmigungsbescheide im Zusammenhang mit Ausnahmeregelungen erlassen?
    1. Wenn ja, wie viele und nach welchem Sanktionsregime?

                                          i.    Welche Ausnahmen wurden genehmigt?

    1. Wie viele Anträge auf Genehmigungen wurden gestellt?
  1. Laut der Recherche "The Offside Deals" hat der Transfer des Spielers Darko Todorovic von FC Red Bull Salzburg zu FC Achmat Grosny möglicherweise gegen EU-Sanktionen verstoßen, da der sanktionierte Despot weiterhin entscheidenden Einfluss auf den Fußballklub ausübt (https://www.derstandard.at/story/3000000199126/red-bull-salzburg-hat-mit-transfer-vermutlich-eu-und-us-sanktionen-gebrochen). Gab oder gibt es Ermittlungen im BMI zu diesem Fall?
    1. Wenn ja, welche?
    2. Gab es bezüglich des Transfers einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung des Transfers?

                                          i.    Wenn ja, wann?

    1. Kam es zu einer Genehmigung des Transfers?

                                          i.    Wenn ja, wer war aus welcher Organisationseinheit in diesen Entscheidungsprozess involviert? 

                                        ii.    Waren Personen oder Organisationseinheit in diesen Prozess eingebunden, die nicht dem BMI zuzurechnen sind?

                                       iii.    Was war der genaue Gesprächsinhalt im Zuge des Entscheidungsprozesses?

                                       iv.    Gab es auch Kritik/Zweifel in Bezug auf den Genehmigungsbescheid?

1.    Wenn ja, wer äußerte diese?

                                        v.    Wer traf wann die finale Entscheidung?

                                       vi.    Inwiefern waren Sie, Herr Minister, in diesen Genehmigungsprozess des Bescheids eingebunden?

                                      vii.    Kam es zu Weisungen?

1.    Wenn ja, wann durch wen?

  1. Wie wurden Sanktionen, die rückwirkend gelten, umgesetzt?
  2. Art 9 der "Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen" manifestiert ein Umgehungsverbot für erlassene Sanktionen (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32014R0269). "Es ist verboten, wissentlich und vorsätzlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Maßnahmen nach Artikel 2 (der Verordnung) bezweckt oder bewirkt wird." In wie vielen Fällen wurde ein Verstoß dieser Bestimmung festgestellt?
    1. In wie vielen Fällen kam es zu einer Anzeige nach §11 Abs 1 oder § 12 Abs 1 SanktionenG?
    2. Wie oft waren Personen aus jeweils welchen beratenden Berufen davon betroffen?
  1. Wie erfolgt die Vorgehensweise zur Erforschung von Vermögenswerten, die im Eigentum oder unter der Kontrolle von sanktionierten Personen/Einrichtungen stehen?
    1. Gab es diesbezüglich Gespräche mit anderen Behörden, z.B. den Bezirksverwaltungsbehörden?

                                          i.    Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?

    1. Hat das BMI/ die DSN den Behörden Unterstützung hierbei angeboten bzw. geleistet?

                                          i.    Wenn ja, wann und inwiefern?

  1. Welche Maßnahmen wurden wann zur Umsetzung welcher seit dem 21.02.2022 beschlossenen Sanktionen in welcher Organisationseinheit in Ihrem Ressort getroffen (bitte um chronologische Schilderung)?
  2. Seit dem achten Sanktionspaket gegen Russland sind auch (mit Ausnahmen) die Rechtsberatungs- und andere Dienstleistungen für russische Mandant:innen verboten. Wie wird dieses Verbot von wem kontrolliert und überwacht? 
    1. Gab es seit Beginn des russischen Angriffskriegs Evaluierungen hierzu?

                                          i.    Wenn ja, mit wem und welche Erkenntnisse konnten gewonnen werden?

    1. Wurden mit betroffenen Interessensvertretungen Gesprächen zur Sensibilisierung diesbezüglich geführt?
  1. Wann erfolgte ein Austausch mit den Vertreter:innen welcher beratenden Berufe?
    1. Mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
  1. Das eingefrorene russische Vermögen in Österreich ist seit Ende 2022 von 2 auf 1,5 Mrd € gesunken (https://orf.at/stories/3349405/). Von der DSN und der OeNB gab es hierzu keine Auskunft. Aufgrund welcher Faktoren ist das eingefrorene Vermögen gesunken?
    1. Wann erteilte die DSN welche spezifischen Genehmigungen aufgrund welcher wann gestellten Genehmigungsanträge?

                                          i.    Welche Vermögenswerte in welcher Höhe wurden freigegeben?

    1. Wie viele Genehmigungsanträge für welche Vermögenswerte in welcher Höhe wurden gestellt?
    2. Wie hoch beträgt das eingefrorene russische Vermögen zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung?
  1. Welche Schritte hat Ihr Ressort unternommen, damit es in der DSN zu effizienter Informationsgewinnung für Strukturermittlung hinsichtlich sanktionierter Personen kommt, deren Ziel die Beeinflussung der Handlungen der österreichischen Politik und Institutionen ist?
    1. Welche Erkenntnisse liegen bis dato vor?
  1. Welche Herausforderungen gibt es bei der internationalen, bzw. EU-weiten Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Sanktionsumsetzung?
  2. Stehen Sie im Austausch mit anderen EU-Staaten, wenn es um internationale best practice bei der Überwachung und Umsetzung von Sanktionsmaßnahmen geht?
    1. Falls ja, welche best practice-Modelle haben sich aus Sicht des BMI international bewährt?
    2. Falls ja, gibt es Lehren, die man bei aus den internationalen Beispielen für die Überwachung und Umsetzung der Sanktionen in Österreich ziehen kann?
    3. Falls ja, welche Herausforderungen gibt es bei der internationalen, bzw. EU-weiten Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Sanktionsüberwachung und -umsetzung?
    4. Falls ja, welche weiteren Maßnahmen plant das BMI, damit in Zukunft Sanktionen in Österreich besser überwacht und umgesetzt werden?
  1. Gibt es Bestrebungen, eine eigene Sanktionseinheit innerhalb des BMI einzurichten?
    1. Wenn ja, welche?
    2. Wenn ja, welche gesetzlichen Maßnahmen sind in dieser Legislaturperiode noch zu erwarten?
    3. Wenn ja, welche sonstigen Maßnahmen sind in dieser Legislaturperiode noch zu erwarten?
    4. Wenn nein, warum nicht?
  1. Gab es bezüglich einer möglichen eigenen Sanktionseinheit in Ihrem Ressort Gespräche?
    1. Wenn ja, wer war wann daran beteiligt und was war der genaue Gesprächsinhalt?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Gab es bezüglich einer möglichen eigenen Sanktionseinheit in Ihrem Ressort Gespräche mit anderen Ressorts?
    1. Wenn ja, wer war wann daran beteiligt und was war der genaue Gesprächsinhalt?

                                          i.    Welche Position nahm das BMI jeweils ein?

    1. Wenn nein, warum nicht?
  1. Gab es bezüglich einer möglichen eigenen Sanktionseinheit in einem anderen Ressort Gespräche mit anderen Ressorts?
    1. Wenn ja, wer war wann daran beteiligt und was war der genaue Gesprächsinhalt?

                                          i.    Welche Position nahm das BMI jeweils ein?

    1. Wenn nein, warum nicht?
  1. Gibt es Bestrebungen, dass die Task Force "Sanktionen" sich nicht nur mit Sanktionen gegen Russland im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine beschäftigt?
    1. Wenn ja, welche?

                                          i.    Gab es diesbezüglich Gespräche mit anderen Mitgliedern der Task Force?

1.    Wenn ja, was war der genaue Gesprächsinhalt und welche Position nahm das BMI jeweils ein?

    1. Wenn nein, warum nicht?
  1. Gibt es Bestrebungen, dass auch iranische und belarussische Personen, Einrichtungen, usw., die dem Sanktionsregime im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine unterliegen, innerhalb der Task Force Sanktionen besprochen werden?
    1. Wenn ja, welche und ab wann?

                                          i.    Gab es diesbezüglich Gespräche mit anderen Mitgliedern der Task Force?

1.    Wenn ja, was war der genaue Gesprächsinhalt und welche Position nahm das BMI jeweils ein?

    1. Wenn nein, warum nicht?
  1. Gibt es Bestrebungen, dass auch andere Sanktionsregime, wie bspw. der EU Global Human Rights Sanctions Regime, innerhalb der Task Force "Sanktionen" besprochen werden?
    1. Wenn ja, welche zu welchem Sanktionsregime und ab wann?

                                          i.    Gab es diesbezüglich Gespräche mit anderen Mitgliedern der Task Force?

1.    Wenn ja, was war der genaue Gesprächsinhalt und welche Position nahm das BMI jeweils ein?

    1. Wenn nein, warum nicht?
  1. Wurde mittlerweile eine Evaluierung des Vorgehens bei der Umsetzung von Sanktionen vorgenommen?
    1. Wenn ja, wann mit welchem Ergebnis, insb. bzgl. notwendiger Verbesserungen bzw. Reformen?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Welches Unterlassen bei der Umsetzung der Sanktionen wurden bis dato wann durch wen identifiziert?
    1. Welcher Aufenthaltsort welcher Assets konnte durch wen wann identifiziert werden?
    2. In welchen Fällen ist das Unterlassen nicht mehr nachzuholen?
    3. In welchen Fällen wurde das Unterlassen durch welche wann gesetzte Maßnahme wann nachgeholt?
  1. Wurde innerhalb und/oder mit anderen Ressorts eine Erhöhung der Strafen für Sanktionsumgehung diskutiert?
    1. Wenn ja, mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
    2. Wenn ja, hat man dazu Anleihe an best practice in anderen Staaten genommen?

                                          i.    Wenn ja, an welchen?

    1. Wenn nein, warum nicht?
  1. Wurde eine Reduktion der Wertgrenze von 100.000 Euro (§ 11 Abs 1 SanktG) diskutiert?
    1. Wenn ja, mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
    2. Wenn ja, hat man dazu Anleihe an best practice in anderen Staaten genommen?

                                          i.    Wenn ja, an welchen?

    1. Wenn nein, warum nicht?
  1. Wurde diskutiert, weitere Sanktionsverstöße gerichtlich strafbar zu machen? 
    1. Wenn ja, mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
    2. Wenn ja, hat man dazu Anleihe an best practice in anderen Staaten genommen?

                                          i.    Wenn ja, an welchen?

    1. Wenn nein, warum nicht?
  1. Inwiefern wurde insb. die Rolle der Geldwäschemeldestelle und deren Änderung reflektiert?
  2. Wurde eine Gesetzesänderung diskutiert, um auch bei Verschleierung der Eigentumsverhältnisse Sanktionierungen russischer Assets wirksamer durchsetzen zu können? 
    1. Wenn ja, seit wann mit Einbindung welcher anderer Ministerien?
  1. Gab es Gespräche innerhalb Ihres Ressorts mit anderen Ressorts und/oder auf europäischer Ebene hinsichtlich der Änderung Beweislastregeln bzgl. Vermögenswerten, die möglicherweise unter der Kontrolle oder im Eigentum von sanktionierten Personen/Einrichtungen stehen? 
    1. Wenn ja, mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
    2. Wenn ja, hat man dazu Anleihe an best practice in anderen Staaten genommen?

                                          i.    Wenn ja, an welchen?

    1. Wenn nein, warum nicht?
  1. Inwiefern war das BMI in die Novellierung des Sanktionengesetzes eingebunden?
    1. In welchem Stadium befindet sich die geplante Novellierung?
    2. Gab es bezüglich der Novellierung Gespräche innerhalb Ihres Ressorts?

                                          i.    Wenn ja, wer aus welcher Organisationseinheit war wann daran beteiligt und was war der konkrete Gesprächsinhalt?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Gab es diesbezüglich mit anderen Ressorts, insbesondere das BMEIA, Gespräche?

                                          i.    Wenn ja, wer aus welcher Organisationseinheit war wann daran beteiligt und was war der konkrete Gesprächsinhalt?

1.    Welche Position nahm das BMI jeweils ein?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

  1. Inwiefern haben Sie sich einer effizienten Zusammenarbeit zwischen welchen Ihrer Wahrnehmung nach bzgl. Sanktionen relevanten Ressorts angenommen?
    1. Zu welchen Besprechungen zwischen wem kam es deswegen wann mit welchem Inhalt?
  1. Welche Maßnahmen wurden wann durch wen gesetzt, um die zersplitterten, unklaren Zuständigkeiten bei Sanktionsumsetzungen zu beenden? 
    1. Mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
    2. Hat man dazu Anleihe an best practice in anderen Staaten genommen (z.B. Deutschland)?

                                          i.    Wenn ja, an welchen?

    1. Wenn nein, warum nicht?
  1. Welche Maßnahmen wurden wann durch wen gesetzt, damit sich die geringe Anzahl an Meldungen vonseiten der beratenden Berufe der Rechtsanwält:innen und Notar:innen erhöht?
    1. Mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
    2. Hat man dazu Anleihe an best practice in anderen Staaten genommen?

                                          i.    Wenn ja, an welchen?

    1. Wenn nein, warum nicht?
  1. Die EU-Richtlinie vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/1673 sieht eine (beschränkte) Meldepflicht der Rechtsberufe bei Verstößen gegen Sanktionsmaßnahmen der Union, wenn sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Rechts-, Finanz-, Handels- oder andere Dienstleistungen erbringen. Darüber hinaus sieht die Richtlinie auch vor, dass die Verletzung der Meldepflicht eine Straftat darstellen soll. Welche legistischen und sonstige Maßnahmen sind in ihrem Ressort wann zur Umsetzung der besagten Richtlinie geplant? (Bitte um Aufzählung der einzelnen Maßnahmen)
    1. Welche Gespräche fanden innerhalb und außerhalb Ihres Ressorts diesbezüglich statt?
    2. Falls keine Maßnahmen geplant sind: Aus welchen Gründen nicht?
    3. Kam es seit In-Kraft-Treten der Richtlinie zu einem Anstieg der Meldungen?
    4. Gab es Gespräche mit den Interessensvertretungen zur diesbezüglichen Sensibilisierung?
  1. Die EU-Richtlinie vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/1673 sieht wirksame, verhältnismäßige und abschreckende strafrechtliche Sanktionen für Verstöße gegen EU-Sanktionen vor. Welche legistischen und sonstige Maßnahmen sind in ihrem Ressort wann zur Umsetzung der besagten Richtlinie geplant? (Bitte um Aufzählung der einzelnen Maßnahmen)
    1. Welche Gespräche fanden innerhalb und außerhalb Ihres Ressorts diesbezüglich statt?
    2. Falls keine Maßnahmen geplant sind: Aus welchen Gründen nicht?
  1. Haben Sie oder Mitglieder Ihres Kabinetts mit Weisungen oder informellen Aufträgen anderweitigen Einfluss auf die Arbeit welcher für Sanktionen zuständigen Organisationseinheit bzw. auf für Sanktionen zuständige Mitarbeiter:innen genommen? 
    1. Wenn ja, wer wann durch welche Maßnahme für welches Ziel?
    2. Wenn ja, wann wurde diese Maßnahme durch wen umgesetzt?