Eingelangt am 23.05.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und
Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Wo bleiben die Reformen für eine bessere
Umsetzung von Sanktionen?
In
Folge des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine verabschiedete die
Europäische Union (EU) insgesamt 13 Sanktionspakete gegen Russland und
Belarus und weitere Einzelmaßnahmen. Darunter fallen auch Sanktionen im
Finanzbereich, wie der SWIFT-Ausschluss von russischen Banken,
Einlagenbeschränkungen für russische Staatsbürger:innen, das
Verbot von Transaktionen mit der russischen Zentralbank und ein Verbot der
Ausgabe von EUR-Scheinen an russische Staatsbürger:innen oder
Institutionen. Das 12. Sanktionspaket umfasst insbesondere die Aufnahme
weiterer natürlicher Personen und Unternehmen aus Russland auf die Sanktionsliste
sowie neue Ein- und Ausfuhrverbote für russische Waren. Zum zweiten
Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine hat die EU ein 13.
Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Es beinhaltet weitere
Einschränkungen des russischen Zugangs zu Militärtechnologie, z. B.
zu Drohnen. Außerdem wurden weitere Unternehmen und Personen, die sich an
den russischen Kriegsanstrengungen beteiligen, auf die Sanktionsliste der EU
aufgenommen. Damit umfasst die Liste nun mehr als 2.000 Unternehmen und Personen.
1
Dass
in den letzten 2 Jahren mehr als 10% der Assets (2 Milliarden von 19 Milliarden
insgesamt) von der gesamten EU in Österreich eingefroren wurden, zeugt
mehr von der Beliebtheit Österreichs für sanktionierte Russ:innen und
russische Firmen als von einer erfolgreichen Umsetzung der Sanktionen. Denn
das Gros dieser Vermögen wurde dank automatischer Prozedere eingefroren.
Es bedarf aber Willens und fachlichen Wissens der nationalen Behörden, um
Umgehungskonstruktionen zu entdecken. Dass dies nicht gelingt, zeigt sich unter
anderem daran, dass es nach knapp einem Jahr Angriffskrieg im Grund- und
Firmenbuch nur zu sieben Vermögenseinfrierungen gekommen ist2 - dies,
obwohl immer wieder Investigativjournalist:innen Versäumnisse aufzeigen -
selbst dann kommen die zuständigen Behörden nicht in die Gänge.
Hier nur ein Beispiel: Im Juni 2023 wurde der Fall der ominösen Villa in
Kitzbühel bekannt, deren Kauf von Arkadi Rotenberg - einem Putin-Freund,
der 2014 schon von der EU sanktioniert wurde - finanziert wurde und deren
Eigentumsverhältnisse von den Behörden nicht geklärt werden
konnten.3 Dabei handelt es sich um keinen Einzelfall, Alexej Nawalny
hat mehrere Fälle in Tirol aufgezeigt.
Im
Juni 2023 haben NEOS im Tiroler Landtag folgenden
Dringlichkeitsantrag gestellt: „Die Tiroler Landesregierung wird
aufgefordert, umgehend, gemeinsam mit Polizei und Verwaltung, das
Sanktionengesetz auf Mängel zu evaluieren und im Anschluss mit dem
Bundesministerium in Verbindung zu treten, um die identifizierten Mängel
für deren sofortige Behebung zu besprechen. Insbesondere muss eine
Sanktionseinheit, bestehend aus Ermittler:innen und Jurist:innen, die bei der
Generaldirektion für öffentliche Sicherheit angesiedelt ist, mit
einer eigenen Sondereinheit für Tirol gegründet werden." Am 5.10.2023
wurde folgende Entschließung im Tiroler Landtag angenommen: "Der
Tiroler Landtag fordert die Landesregierung auf, an die Bundesregierung
heranzutreten, das Sanktionengesetz zu evaluieren und gegebenenfalls Schritte
zur Reformierung des Gesetzes in die Wege zu leiten".4
Bis
dato gibt es nur eine "Task Force Sanktionen, welche nur alle paar Wochen
zusammentritt. Ihre Zuständigkeit bezieht sich nur auf Sanktionen gegen
Russland im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine,
obwohl genauso iranische und belarussische Personen und Einrichtungen nach
diesem Sanktionsregime sanktioniert werden.
In
Österreich ist die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) für die
Umsetzung der EU-Sanktionen zuständig, für die Überwachung des
BMI wiederum insbesondere die DSN. Aber auch vielen anderen
Behörden kommen Aufgaben zu - was in der Praxis zu unnötigen
Ineffizienzen und Verzögerungen führt. Dieser Zustand erleichtert die
Umgehung der Sanktionen. Diese findet meist durch
Vermögenstransfers an Familienmitglieder oder durch andere
Umgehungskonstruktionen statt. Sie wird auch durch Rechtsanwalts- und
Notariatskanzleien ermöglicht, die nicht genau hinsehen oder schlimmer.
Auch
problematisch: Die Strafen für rechtswidriges Verhalten sind
gering. Das Sanktionengesetz legt bei sanktionswidrigem Verhalten eine
Höchststrafe bei Rechtsgeschäften/Transaktionen von einem Jahr bzw.
bei der Erbringung von Dienstleistungen an natürliche oder juristische
Personen zum Zweck der Ausübung geschäftlicher Tätigkeiten in einem
bestimmten Staat von zwei Jahren fest. Diese Straftatbestände werden aber
erst erfüllt, wenn der Wert des Rechtsgeschäfts bzw. der Transaktion
einen Wert von 100.000 € erreicht. Liegt der Wert darunter, fällt
der Sachverhalt nur noch in das Verwaltungsstrafrecht (§§ 11 und 12
Sanktionengesetz).
Art
8 Abs 1 der Verordnung 833/20145 sowie Art 15 Abs 1 der Verordnung
269/20146 besagen, dass die Mitgliedstaaten für
Verstöße gegen diese Verordnung Sanktionen festlegen und die zur
Sicherstellung ihrer Anwendung erforderlichen Maßnahmen treffen. "Die
vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig
und abschreckend sein.“ Dass die bestehenden Strafbestimmungen diese
Erfordernisse erfüllen, darf bezweifelt werden.
In
Wahrnehmung dieser Defizite wurde in Ministerien auf der Fachebene eine Reform
des Sanktionengesetzes erarbeitet - und leider im Laufe der interministeriellen
Verhandlungen verwässert. Selbst das kleine Reformpaket verstaubt in der
Lade.
Die
bisherige Bilanz der Bundesregierung zur Überwachung und Umsetzung von
Sanktionen macht aber klar: Es wäre wichtig, eine Reform des
Sanktionengesetzes vorzunehmen.
Denn
Fahrlässigkeit und Säumigkeit der Behörden und der
Bundesregierung in diesem Bereich hilft nur dem Putin-Regime. Die
Bundesregierung möge nicht nur reden, sondern auch handeln.
1) https://germany.representation.ec.europa.eu/news/europaische-kommission-begrusst-13-eu-sanktionspaket-gegen-russland-2024-02-23_de
2) https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/13140
3) https://www.derstandard.at/story/3000000175978/neos-fordern-nach-fall
4) https://portal.tirol.gv.at/LteWeb/public/ggs/ggsDetails.xhtml?id=19945
5) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02014R0833-20240224
6) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02014R0269-20240314
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Zu wie vielen Anzeigen im Zusammenhang mit § 11
SanktionenG seit dem 17.03.2014 kam es gegen welche nach welchem
Sanktionsregime sanktionierte Person/Einrichtung und/oder sonstiger
Personen/Einrichtungen?
- Wie viele Ermittlungsverfahren iZm § 11 SanktionenG
seit dem 17.03.2014 wurden gegen welche nach welchem Sanktionsregime
sanktionierte Person/Einrichtung und/oder sonstiger Personen/Einrichtungen
eröffnet?
- In wie vielen Fällen wurde das Ermittlungsverfahren
gegen wen eingestellt?
- Wurden in diesen Fällen die
Einstellungsbegründung in der Ediktsdatei gem § 35a StAG
veröffentlicht?
i. Wenn
nein, warum nicht?
- In wie vielen Fällen kam es gegen wen zu einer
diversionellen Erledigung?
- Zu wie vielen Hauptverfahren iZm § 11 SanktionenG
seit dem 17.03.2014 kam es gegen welche nach welchem Sanktionsregime
sanktionierte Person/Einrichtung und/oder sonstiger
Personen/Einrichtungen?
- In wie vielen Fällen kam es zu einer diversionellen
Erledigung?
- Zu wie vielen Verurteilungen nach § 11 SanktionenG
seit dem 17.03.2014 kam es gegen welche nach welchem Sanktionsregime
sanktionierte Person/Einrichtung und/oder sonstiger
Personen/Einrichtungen?
- Welche Strafen wurden jeweils gegen wen ausgesprochen?
- Ergingen seit dem 17.03.2014 Beschwerden nach §
10 SanktG?
- Wenn ja, wie viele und wann jeweils?
- Wie vielen davon wurden die aufschiebende zuerkannt?
- Über wie viele Beschwerden entschied das BVwG
jeweils wann
i. im
Sinne der Beschwerde?
ii. abschlägig?
- Wie oft hat sich die Task Force bis jetzt getroffen?
- Bei welchen Treffen waren Sie bzw. Mitglieder Ihres
Kabinetts anwesend?
- Welche Position vertraten Sie bzw. welche dieser
anwesenden Personen bei dem Treffen bzw. welche Weisungen oder
informellen Aufträge wurden wem erteilt?
- Welche Maßnahmen wurden daher wann von wem in der
Folge ergriffen?
- Wann wurde jeweils durch welches Gericht hinsichtlich der
nach welchem Sanktionsregime sanktionierte
Personen/Einrichtungen/Organisationen
- im Grundbuch eingetragen, dass das Vermögen
welcher Person eingefroren ist?
- im Grundbuch eingetragen, dass das Vermögen
welcher Einrichtung eingefroren ist?
- im Firmenbuch eingetragen, dass das Vermögen
welcher Person eingefroren ist?
- im Firmenbuch eingetragen, dass das Vermögen
welcher Einrichtung eingefroren ist (§ 6 Abs 2 SanktG)? (bitte um
Nennung des jeweiligen Gerichts)
- Wie viele aufrechte Einschränkungen nach § 6 Abs
1 SanktG gibt es iZm mit nach welchem Sanktionsregime sanktionierte
Person/Einrichtung?
- Gab es seit Ihrem Amtsantritt Einwände gegen
Sanktionen gegen bestimmte Personen, Vermögen, Gütern bzw.
Ressourcen udgl. durch Mitarbeiter:innen Ihres Ressorts, Mitglieder Ihres
Kabinetts oder Sie?
- Wenn ja, durch wen wann an wen bei welchem Treffen mit
welchem Inhalt?
- Wenn ja, waren Sie davon in Kenntnis gesetzt?
- Wenn ja, durch wen wann mit welchen Folgen?
- Welche Maßnahmen wurden wann durch wen gesetzt,
damit sich die geringe Anzahl an Meldungen vonseiten der beratenden Berufe
der Rechtsanwält:innen und Notar:innen erhöht?
- Mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
- Hat man dazu Anleihe an best practice in anderen Staaten
genommen?
i. Wenn
ja, an welchen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wann erfolgte ein Austausch mit den Vertreter:innen
welcher beratende Berufe?
- Mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
- Stehen Sie im Austausch mit anderen EU-Staaten, wenn es um
internationale best practice bei der Überwachung und Umsetzung von
Sanktionsmaßnahmen geht?
- Falls ja, welche best practice Modelle haben sich aus
Sicht des BMJ international bewährt?
- Falls ja, gibt es Lehren, die man bei aus den
internationalen Beispielen für die Überwachung und Umsetzung
der Sanktionen in Österreich ziehen kann?
- Falls ja, welche Herausforderungen gibt es bei der
internationalen, bzw. EU-weiten Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der
Sanktionsüberwachung und -umsetzung?
- Falls ja, welche Maßnahmen plant das BMJ, damit in
Zukunft Sanktionen in Österreich besser überwacht und umgesetzt
werden?
- Gibt es Bestrebungen, eine eigene Sanktionseinheit
innerhalb des BMJ einzurichten?
- Wenn ja, welche?
- Wenn ja, welche gesetzlichen Maßnahmen sind in
dieser Legislaturperiode noch zu erwarten?
- Wenn ja, welche sonstigen Maßnahmen sind in dieser
Legislaturperiode noch zu erwarten?
- Wenn nein, warum nicht?
- Gab es bezüglich einer möglichen eigenen
Sanktionseinheit in Ihrem Ressort Gespräche?
- Wenn ja, wer war wann daran beteiligt und was war der
genaue Gesprächsinhalt?
- Wenn nein, warum nicht?
- Gab es bezüglich einer möglichen eigenen
Sanktionseinheit in Ihrem Ressort Gespräche mit anderen Ressorts?
- Wenn ja, wer war wann daran beteiligt und was war der
genaue Gesprächsinhalt?
i. Welche
Position nahm das BMJ jeweils ein?
- Wenn nein, warum nicht?
- Gab es bezüglich einer möglichen
Sanktionseinheit in einem anderen Ressort Gespräche mit anderen
Ressorts?
- Wenn ja, wer war wann daran beteiligt und was war der
genaue Gesprächsinhalt?
i. Welche
Position nahm das BMJ jeweils ein?
- Wenn nein, warum nicht?
- Gibt es Bestrebungen, dass die Task Force Sanktionen sich
nicht nur mit Sanktionen gegen Russland im Zusammenhang mit dem russischen
Angriffskrieg gegen die Ukraine beschäftigt?
- Wenn ja, welche?
i. Gab
es diesbezüglich Gespräche mit anderen Mitgliedern der Task Force?
1. Wenn ja, was war
der genaue Gesprächsinhalt und welche Position nahm das BMJ jeweils ein?
- Wenn nein, warum nicht?
- Gibt es Bestrebungen, dass auch iranische und belarussische
Personen, Einrichtungen, etc., die dem Sanktionsregime im Zusammenhang mit
dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine unterliegen, innerhalb der
Task Force Sanktionen besprochen werden?
- Wenn ja, welche und ab wann?
i. Gab
es diesbezüglich Gespräche mit anderen Mitgliedern der Task Force?
1. Wenn ja, was war
der genaue Gesprächsinhalt und welche Position nahm das BMJ jeweils ein?
- Wenn nein, warum nicht?
- Gibt es Bestrebungen, dass auch andere Sanktionsregime,
wie bspw. der EU Global Human Rights Sanctions Regime, innerhalb der Task
Force Sanktionen besprochen werden?
- Wenn ja, welche zu welchem Sanktionsregime und ab wann?
i. Gab
es diesbezüglich Gespräche mit anderen Mitgliedern der Task Force?
1. Wenn ja, was war
der genaue Gesprächsinhalt und welche Position nahm das BMJ jeweils ein?
- Wenn nein, warum nicht?
- Die EU-Richtlinie vom 24. April 2024 zur Definition von
Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive
Maßnahmen der Union und zur Änderung der Richtlinie (EU)
2018/1673 sieht eine (beschränkte) Meldepflicht der Rechtsberufe bei
Verstößen gegen Sanktionsmaßnahmen der Union, wenn sie im
Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Rechts-, Finanz-, Handels- oder
andere Dienstleistungen erbringen. Darüber hinaus sieht die
Richtlinie auch vor, dass die Verletzung der Meldepflicht eine Straftat
darstellen soll?
- Welche legistischen und sonstige Maßnahmen sind in
ihrem Ressort wann zur Umsetzung der besagten Richtlinie geplant? (Bitte
um Aufzählung der einzelnen Maßnahmen)
i. Welche
Gespräche fanden innerhalb und außerhalb Ihres Ressorts
diesbezüglich statt?
- Falls keine Maßnahmen geplant sind: Aus welchen
Gründen nicht?
- Kam es seit In-Kraft-Treten der Richtlinie zu einem
Anstieg der Meldungen?
- Gab es Gespräche mit den Interessensvertretungen zur
diesbezüglichen Sensibilisierung?
- Die EU-Richtlinie vom 24. April 2024 zur Definition von
Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive
Maßnahmen der Union und zur Änderung der Richtlinie (EU)
2018/1673 sieht wirksame, verhältnismäßige und
abschreckende strafrechtliche Sanktionen für Verstöße
gegen EU-Sanktionen vor.
- Welche legistischen und sonstige Maßnahmen sind in
ihrem Ressort wann zur Umsetzung der besagten Richtlinie geplant? (Bitte
um Aufzählung der einzelnen Maßnahmen)
i. Welche
Gespräche fanden innerhalb und außerhalb Ihres Ressorts
diesbezüglich statt?
- Falls keine Maßnahmen geplant sind: Aus welchen
Gründen nicht?
- Wurde innerhalb und/oder mit anderen Ressorts eine
Erhöhung der Strafen für Sanktionsumgehung diskutiert?
- Wenn ja, mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
- Wenn ja, hat man dazu Anleihe an best practice in anderen
Staaten genommen?
i. Wenn
ja, an welchen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurde eine Reduktion der Wertgrenze von 100.000 Euro
(§ 11 Abs 1 SanktG) diskutiert?
- Wenn ja, mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
- Wenn ja, hat man dazu Anleihe an best practice in anderen
Staaten genommen?
i. Wenn
ja, an welchen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurde diskutiert, alle Sanktionsverstöße
gerichtlich strafbar zu machen (war dies doch in Brüssel Thema: https://www.handelsblatt.com/politik/international/sanktionen-mit-diesem-kniff-will-die-eu-kommission-das-vermoegen-russischer-oligarchen-beschlagnahmen-lassen/28375222.html)?
- Wenn ja, mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
- Wenn ja, hat man dazu Anleihe an best practice in anderen
Staaten genommen?
i. Wenn
ja, an welchen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wird in Ihrem Ressort eine Gesetzesänderung
diskutiert, um auch bei Verschleierung der Eigentumsverhältnisse
Sanktionierung russischer Assets wirksamer durchsetzen zu
können?
- Wenn ja, seit wann mit Einbindung welcher anderer
Ministerien?
- Inwiefern ist das BMJ in die Novellierung des
Sanktionengesetzes eingebunden?
- In welchem Stadium befindet sich die geplante
Novellierung?
- Gab es bezüglich der Novellierung Gespräche
innerhalb Ihres Ressorts?
i. Wenn
ja, wer aus welcher Organisationseinheit war wann daran beteiligt und was war
der konkrete Gesprächsinhalt?
ii. Wenn
nein, warum nicht?
- Gab es diesbezüglich mit anderen Ressorts,
insbesondere das BMEIA, Gespräche?
i. Wenn
ja, wer aus welcher Organisationseinheit war wann daran beteiligt und was war
der konkrete Gesprächsinhalt?
1. Welche Position
nahm das BMJ jeweils ein?
ii. Wenn
nein, warum nicht?