Eingelangt am 23.05.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und
Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Wo bleiben die Reformen für eine bessere
Umsetzung der Sanktionen?
In Folge des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine
verabschiedete die Europäische Union (EU) insgesamt 13 Sanktionspakete
gegen Russland und Belarus und weitere Einzelmaßnahmen. Darunter fallen
auch Sanktionen im Finanzbereich, wie der SWIFT-Ausschluss von russischen
Banken, Einlagenbeschränkungen für russische Staatsbürger:innen,
das Verbot von Transaktionen mit der russischen Zentralbank und ein Verbot der
Ausgabe von EUR-Scheinen an russische Staatsbürger:innen oder
Institutionen. Das 12. Sanktionspaket umfasst insbesondere die Aufnahme
weiterer natürlicher Personen und Unternehmen aus Russland auf die Sanktionsliste
sowie neue Ein- und Ausfuhrverbote für russische Waren. Zum zweiten
Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine hat die EU ein 13.
Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Es beinhaltet weitere
Einschränkungen des russischen Zugangs zu Militärtechnologie, z. B.
zu Drohnen. Außerdem wurden weitere Unternehmen und Personen, die sich an
den russischen Kriegsanstrengungen beteiligen, auf die Sanktionsliste der EU
aufgenommen. Damit umfasst die Liste nun mehr als 2.000 Unternehmen und Personen.
1
Dass in den letzten 2 Jahren mehr als 10% der Assets
(2 Milliarden von 19 Milliarden insgesamt) von der gesamten EU in
Österreich eingefroren wurden, zeugt mehr von der Beliebtheit
Österreichs für sanktionierte Russ:innen und russische Firmen als von
einer erfolgreichen Umsetzung der Sanktionen. Denn das Gros dieser
Vermögen wurde dank automatischer Prozedere eingefroren. Es bedarf aber
Willens und fachlichen Wissens der nationalen Behörden, um
Umgehungskonstruktionen zu entdecken. Dass dies nicht gelingt, zeigt sich unter
anderem daran, dass es nach knapp einem Jahr Angriffskrieg im Grund- und
Firmenbuch nur zu sieben Vermögenseinfrierungen gekommen ist2 - dies,
obwohl immer wieder Investigativjournalist:innen Versäumnisse aufzeigen -
selbst dann kommen die zuständigen Behörden nicht in die Gänge.
Hier nur ein Beispiel: Im Juni 2023 wurde der Fall der ominösen Villa in
Kitzbühel bekannt, deren Kauf von Arkadi Rotenberg - einem Putin-Freund,
der 2014 schon von der EU sanktioniert wurde - finanziert wurde und deren
Eigentumsverhältnisse von den Behörden nicht geklärt werden
konnten.3 Dabei handelt es sich um keinen Einzelfall, Alexej Nawalny
hat mehrere Fälle in Tirol aufgezeigt.
Im Juni 2023 haben NEOS im Tiroler Landtag folgenden
Dringlichkeitsantrag gestellt: „Die Tiroler Landesregierung wird
aufgefordert, umgehend, gemeinsam mit Polizei und Verwaltung, das
Sanktionengesetz auf Mängel zu evaluieren und im Anschluss mit dem
Bundesministerium in Verbindung zu treten, um die identifizierten Mängel für
deren sofortige Behebung zu besprechen. Insbesondere muss eine
Sanktionseinheit, bestehend aus Ermittler:innen und Jurist:innen, die bei der
Generaldirektion für öffentliche Sicherheit angesiedelt ist, mit
einer eigenen Sondereinheit für Tirol gegründet werden." Am 5.10.2023
wurde folgende Entschließung im Tiroler Landtag angenommen: "Der
Tiroler Landtag fordert die Landesregierung auf, an die Bundesregierung
heranzutreten, das Sanktionengesetz zu evaluieren und gegebenenfalls Schritte
zur Reformierung des Gesetzes in die Wege zu leiten".4
Bis dato gibt es nur eine "Task Force Sanktionen,
welche nur alle paar Wochen zusammentritt. Ihre Zuständigkeit bezieht sich
nur auf Sanktionen gegen Russland im Zusammenhang mit dem russischen
Angriffskrieg gegen die Ukraine, obwohl genauso iranische und belarussische
Personen und Einrichtungen nach diesem Sanktionsregime sanktioniert werden.
In Österreich ist die Oesterreichische
Nationalbank (OeNB) für die Umsetzung der EU-Sanktionen zuständig,
für die Überwachung des BMI wiederum insbesondere die DSN. Aber
auch vielen anderen Behörden kommen Aufgaben zu - was in der Praxis zu
unnötigen Ineffizienzen und Verzögerungen führt. Dieser Zustand
erleichtert die Umgehung der Sanktionen. Diese findet meist durch
Vermögenstransfers an Familienmitglieder oder durch andere
Umgehungskonstruktionen statt. Sie wird auch durch Rechtsanwalts- und
Notariatskanzleien ermöglicht, die nicht genau hinsehen oder schlimmer.
Auch problematisch: Die Strafen für
rechtswidriges Verhalten sind gering. Das Sanktionengesetz legt bei
sanktionswidrigem Verhalten eine Höchststrafe bei
Rechtsgeschäften/Transaktionen von einem Jahr bzw. bei der Erbringung von
Dienstleistungen an natürliche oder juristische Personen zum Zweck der
Ausübung geschäftlicher Tätigkeiten in einem bestimmten Staat
von zwei Jahren fest. Diese Straftatbestände werden aber erst
erfüllt, wenn der Wert des Rechtsgeschäfts bzw. der Transaktion einen
Wert von 100.000 € erreicht. Liegt der Wert darunter, fällt der
Sachverhalt nur noch in das Verwaltungsstrafrecht (§§ 11 und 12
Sanktionengesetz).
Art 8 Abs 1 der Verordnung 833/20145 sowie
Art 15 Abs 1 der Verordnung 269/20146 besagen, dass die
Mitgliedstaaten für Verstöße gegen diese Verordnung Sanktionen
festlegen und die zur Sicherstellung ihrer Anwendung erforderlichen
Maßnahmen treffen. "Die vorgesehenen Sanktionen müssen
wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.“ Dass
die bestehenden Strafbestimmungen diese Erfordernisse erfüllen, darf
bezweifelt werden.
In Wahrnehmung dieser Defizite wurde in Ministerien
auf der Fachebene eine Reform des Sanktionengesetzes erarbeitet - und leider im
Laufe der interministeriellen Verhandlungen verwässert. Selbst das kleine
Reformpaket verstaubt in der Lade.
Die bisherige Bilanz der Bundesregierung zur Überwachung
und Umsetzung von Sanktionen macht aber klar: Es wäre wichtig, eine Reform
des Sanktionengesetzes vorzunehmen.
Denn Fahrlässigkeit und Säumigkeit der
Behörden und der Bundesregierung in diesem Bereich hilft nur dem
Putin-Regime. Die Bundesregierung möge nicht nur reden, sondern auch
handeln.
1) https://germany.representation.ec.europa.eu/news/europaische-kommission-begrusst-13-eu-sanktionspaket-gegen-russland-2024-02-23_de
2) https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/13140
3) https://www.derstandard.at/story/3000000175978/neos-fordern-nach-fall
4) https://portal.tirol.gv.at/LteWeb/public/ggs/ggsDetails.xhtml?id=19945
5) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02014R0833-20240224
6) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02014R0269-20240314
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Wann haben Sie sich des Themas Sanktionen angenommen, um
welche Verbesserungen bzw. Reformen zu initiieren?
- Wie viele Mitarbeiter:innen sind hauptsächlich, d.h.
über die Hälfte ihrer Arbeitszeit, mit der Umsetzung der
Sanktionen betraut (VZÄ)? Bitte um Aufstellung seit 14.04.2023 pro
Monat für Organisationseinheiten samt OeNB, BMF und FMA.
- Wie viele Planstellen sind vorgesehen?
- Wie viele juristische und natürliche Personen,
Einrichtungen und Organisationen sind bisher von den von der OeNB
umzusetzenden personenbezogenen Sanktionen betroffen? (Bitte um
Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit und
Sanktionsregime)
- Wie viele Konten/Depots mit welchem Gesamtbetrag sind
nach welchem Sanktionsregime eingefroren worden?
- Wie werden im Zuständigkeitsbereich des BMF, zB im
Zollbereich, Sanktionen, die rückwirkend gelten, überprüft
und eingehalten?
- Gab es Gespräche innerhalb Ihres Ressorts, mit anderen
Ressorts und/oder auf europäischer Ebene hinsichtlich
Beweislastregeln von Vermögenswerten, die möglicherweise unter
der Kontrolle oder im Eigentum von sanktionierten Personen/Einrichtungen
stehen?
- Können grobe Verstöße gegen die
Sanktionspakete von österreichischen Firmen durch die Arbeit der OeNB
oder welcher anderen Institution Ihres Ressorts ausgeschlossen werden?
- Wenn ja, warum?
- Wenn ja, inwiefern wurde hier flächendeckend
untersucht?
- Wenn nein, inwiefern werden wann Maßnahmen gesetzt,
um alle Verstöße zu identifizieren?
- Kann ausgeschlossen werden, dass es Verstöße
gab mit nachhaltigem Schaden Österreichs als Finanzplatz?
- Inwiefern wurden seit der
Anfragebeantwortung vom 14.04.2023 (13683/AB) zur
Anfrage 14123/J (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/13683)
wann durch wen in Ihrem Ressort welche Maßnahmen ergriffen, um die
Umsetzung von Sanktionen effizient vorzunehmen und auf die Umsetzung eines
größeren Sanktionsregimes vorbereitet zu sein?
- Inwiefern wurde wann durch Sie 14.04.2023 welche
Maßnahme veranlasst, um die Umsetzung von Sanktionen effizient
vorzunehmen und auf die Umsetzung eines größeren
Sanktionsregimes vorbereitet zu sein?
- Welche Organisationseinheiten Ihres Ressorts hat
(aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmung oder ministeriumsinternen
Vorgabe, falls vorhanden) mit welchen Ressourcen welche Aufgabe zu
Sanktionen inne (seit der Anfragebeantwortung 10135/AB vom 25.05.2022 zur
Anfrage 10392/J; https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/10135/imfname_1448103.pdf)?
- Inwiefern haben Sie sich des Themas Sanktionen und eines
koordinierten Vorgehens welcher in Ihren Augen relevanten Ressorts wann
seit dem 14.04.2023 angenommen?
- Welche Weisungen oder informellen Aufträge bzw.
Ersuchen gaben bzw. stellten Sie diesbezüglich jeweils wann welchen
Mitarbeiter:innen?
- Welche Maßnahmen wurden in der Folge durch wen wann
gesetzt?
- Wie gestalteten sich seit 14.04.2023 der Austausch durch
welche regelmäßigen und weiteren Arbeitstreffen zwischen
welchen dieser Organisationseinheiten jeweils (bitte um chronologische
Schilderung)?
- Bei welchen Treffen waren Sie bzw. Mitglieder Ihres
Kabinetts oder Ihr Generalsekretär anwesend?
- Welche Position vertraten Sie bzw. welche dieser
anwesenden Personen bei dem Treffen bzw. welche Weisungen oder informellen
Aufträge wurden wem erteilt?
- Welche Maßnahmen wurden daher wann von wem in der
Folge ergriffen?
- Wie gestaltete sich daher seit 14.04.2023 der
Informationsfluss zwischen welchen dieser Organisationseinheiten jeweils
(bitte um chronologische Schilderung)?
- In welchem Informationsfluss äußerten Sie
bzw. Mitglieder Ihres Kabinetts oder Ihr Generalsekretär
welche Weisungen oder informellen Aufträge an wen?
- Welche Maßnahmen wurden daher wann von wem in der
Folge ergriffen?
- Wie erfolgte die Abstimmung zwischen den zuständigen
Abteilungen und Personen der OeNB mit dem BMF?
- Wie erfolgte die Abstimmung zwischen den zuständigen
Abteilungen und Personen der OeNB mit der Direktion Staatsschutz und
Nachrichtendienst?
- Wie erfolgte die Abstimmung zwischen den zuständigen
Abteilungen und Personen der OeNB mit der Financial Investigation Unit des
Bundeskriminalamtes?
- Wie erfolgte die Abstimmung zwischen den zuständigen
Abteilungen und Personen der OeNB mit der Finanzmarktaufsicht?
- Wie erfolgte die Abstimmung zwischen den zuständigen
Abteilungen und Personen der OeNB mit dem Bundesministerium für
europäische und internationale Angelegenheiten?
- Wie erfolgte die Abstimmung zwischen den zuständigen
Abteilungen und Personen der OeNB mit dem Bundesministerium für
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie?
- Welche Maßnahmen wurden wann zur Umsetzung welcher
seit dem 14.04.2023 beschlossenen Sanktionen in welcher
Organisationseinheit in Ihrem Ressort getroffen (bitte um chronologische
Schilderung)?
- Welche anderen Maßnahmen wurden seit dem 25.05.2022
wann gesetzt, um eine Verhaltensänderung der russischen Politik zu
erreichen
- durch Umsetzung von US-Sanktionen?
- im Kontext von Exportkontrolle nach dem
AußWG?
- durch Anwendung welcher sonstiger Bestimmungen bzw.
Umsetzung sonstiger Verträge?
- Inwiefern haben Sie sich seit 14.04.2023 einer effizienten
Zusammenarbeit zwischen welchen Ihrer Wahrnehmung nach bzgl. Sanktionen
relevanten Ressorts angenommen?
- Zu welchen Besprechungen zwischen wem kam es deswegen
wann mit welchem Inhalt?
- Haben Sie, Mitglieder Ihres Kabinetts oder Ihr Generalsekretär
seit dem 25.05.2022 mit Weisungen oder informellen Aufträgen
anderweitigen Einfluss auf die Arbeit welcher für Sanktionen
zuständigen Organisationseinheit bzw. auf für Sanktionen
zuständige Mitarbeiter:innen genommen?
- Wenn ja, wer wann durch welche Maßnahme für
welches Ziel?
- Wenn ja, wann wurde diese Maßnahme durch wen
umgesetzt?
- Wann machte die Oesterreichische Nationalbank seit dem
14.04.2023 von ihrer Ermächtigung Gebrauch, durch Verordnung
oder Bescheid welche in § 2 Abs 1 SanktG angeführten
Maßnahmen anzuordnen?
- Wenn ja, wann inwiefern?
- Wenn ja, wann erteilte dazu die Bundesregierung bzw. der
Bundeskanzler die Zustimmung?
- Hat die OeNB per Bescheid oder Verordnung
gemäß § 2 Abs 1 SanktG versucht, Umgehungskonstruktionen,
zB durch Familienmitglieder, zu verhindern bzw. zu unterbinden?
- Wurden durch die OeNB mit Verordnung Umgehungsstrukturen
eingefroren (wie schon im Jahre 2014 bzgl. Sanktionen aufgrund Russlands
Annexion der Krim)?
- Wenn ja, wann inwiefern?
- Wenn nein, warum nicht?
- Das eingefrorene russische Vermögen in
Österreich ist seit Ende 2022 von 2 auf 1,5 Mrd € gesunken (https://orf.at/stories/3349405/).
Von der DSN und der OeNB gab es hierzu keine Auskunft. Aufgrund welcher
Faktoren ist das eingefrorene Vermögen gesunken?
- Wann erteilte die Oesterreichische Nationalbank welche
spezifischen Genehmigungen nach § 3 Abs 1 SanktG aufgrund welcher
wann gestellten Genehmigungsanträge gemäß § 3 Abs 2
SanktG?
i. Welche
Vermögenswerte in welcher Höhe wurden freigegeben?
- Wie viele Anträge nach § 3 Abs 2 SanktG
für welche Vermögenswerte in welcher Höhe wurden gestellt?
- Wie hoch beträgt das eingefrorene russische
Vermögen zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung?
- Welcher der in den 2 vorhergehenden Fragen
aufgezählten Handlungen vonseiten der Oesterreichischen Nationalbank
erfolgten aufgrund einer entsprechenden, wann durch Sie an wen erteilten
Weisung?
- Haben Sie, Herr Minister, oder eine:r Ihrer
Vorgänger:innen, im Einvernehmen mit dem oder der Bundesminister:in
für europäische und internationale Angelegenheiten, im Zeitraum
seit der verneinenden Beantwortung am 27.4.2023 (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/13872)
die Österreichische Nationalbank ermächtigt die in
Vollziehung der §§ 4 und 5 Devisengesetz erhobenen
personenbezogenen Daten auch an bestimmte internationale Organisationen zu
übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der
völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs im Zusammenhang
mit Sanktionen erforderlich war und ist?
- Wenn ja, wann und mit welcher Verordnung?
- Untersucht/e Ihr Ressort die
Möglichkeit, ob weitere Personen oder Unternehmen auf eine
Sanktionsliste zu setzen sind?
- Wenn ja, inwiefern wann durch welche Maßnahmen?
- Wenn ja, durch welche Organisationseinheiten des BMF?
- Wenn ja, mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
- Sind daher seitens Ihres Ressorts Vorschläge
für EU-Sanktionen gegen Personen, Vermögen, Gütern
bzw. Ressourcen udgl. in Österreich erfolgt?
- Wenn ja, gegen welche und von welchen
Organisationseinheiten Ihres Ressorts sind diese durch wen wann
erfolgt?
- Wenn ja, gab es Weisungen oder Aufträge im
Zusammenhang mit der Erstellung des Vorschlages?
i. Wenn
ja, durch wen wann an wen mit welchem Inhalt?
- Gab es seit 14.04.2023 Einwände gegen Sanktionen
gegen bestimmte Personen, Vermögen, Gütern bzw.
Ressourcen udgl. durch Mitarbeiter:innen Ihres Ressorts, Mitglieder Ihres
Kabinetts, Ihren Generalsekretär oder Sie?
- Wenn ja, durch wen wann an wen bei welchem Treffen mit
welchem Inhalt?
- Wenn ja, waren Sie davon in Kenntnis gesetzt?
i. Wenn
ja, durch wen wann mit welchen Folgen?
- Gab es seitens Ihres Ressorts auf EU-Ebene Vorschläge
für die Sanktionierung von Familienmitgliedern der sanktionierten
Personen oder von mit ihnen verbundene Einrichtungen zur Vermeidung von
Umgehungskonstruktionen?
- Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?
- In wie vielen Fällen wurde das Register der
wirtschaftlichen Eigentümer für die Umsetzung der Sanktionen
abgefragt?
- In wie vielen Fällen führten Abfragen des
Registers der wirtschaftlichen Eigentümer nicht zu den
gewünschten Ergebnissen, da die Vermögensverhältnisse zum
wirtschaftlichen
Eigentümer nicht festgestellt werden konnten?
- Welches Unterlassen bei der Umsetzung der Sanktionen
wurden seit dem 25.05.2022 wann durch wen identifiziert?
- Welcher Aufenthaltsort welcher Assets konnte durch wen
wann identifiziert werden?
- In welchen Fällen ist das Unterlassen nicht mehr
nachzuholen?
- In welchen Fällen wurde das Unterlassen durch welche
wann gesetzte Maßnahme wann nachgeholt?
- Art 9 der "Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom
17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von
Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität
und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen"
manifestiert ein Umgehungsverbot für erlassene Sanktionen (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32014R0269).
"Es ist verboten, wissentlich und vorsätzlich an
Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Maßnahmen
nach Artikel 2 (der Verordnung) bezweckt oder bewirkt wird." In wie
vielen Fällen wurden von den Kredit- und Finanzinstituten ein
Verstoß dieser Bestimmung festgestellt?
- In wie vielen Fällen kam es zu einer Anzeige nach
§11 Abs 1 oder § 12 Abs 1 SanktionenG?
- Wie viele Sachverhaltsdarstellungen wurden von welcher
Behörde des BMF bzw. von der OeNB wegen welcher Verdachtslage gegen
wen getätigt? Bitte um Auflistung nach Jahr, Behörde und
gesetzliche Bestimmung, aufgrund der Anzeige erstattet wurde.
- Wie wurde mit den Anzeigen in der Folge verfahren? Bitte
um Auflistung nach Jahr, Behörde oder Gericht und dessen
Entscheidung.
- Wurde in Bezug auf den RBI/Strabag-Deal eine Sachverhaltsdarstellung
erstattet?
- Wie viele Anlassberichte wurden von welcher Behörde
des BMF bzw. von der OeNB wegen welcher Verdachtslage gegen wen
getätigt? Bitte um Auflistung nach Jahr, Behörde und gesetzliche
Bestimmung, aufgrund der Anzeige erstattet wurde.
- Wie wurde mit den Anlassberichten in der Folge verfahren?
Bitte um Auflistung nach Jahr, Behörde oder Gericht und dessen Entscheidung.
- Wurde in Bezug auf den RBI/Strabag-Deal ein Anlassbericht
erstattet?
- Können grobe Verstöße gegen die
Sanktionspakete von österreichischen Firmen durch die Arbeit der OeNB
oder welcher anderen Institution Ihres Ressorts ausgeschlossen werden?
- Wenn ja, warum?
- Wenn ja, inwiefern wurde hier flächendeckend
untersucht?
- Wenn nein, inwiefern werden wann Maßnahmen gesetzt,
um alle Verstöße zu identifizieren?
- Kann ausgeschlossen werden, dass es Verstöße
gab mit nachhaltigem Schaden Österreichs als Finanzplatz?
- Gibt es dazu eine Risiko-Einschätzung des
Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG)?
- Wenn ja, welche Schritte wurden abgeleitet?
- Welche Schritte wurden gesetzt, um im Zusammenhang mit
einer unzureichenden Sanktions-Durchsetzung einen Reputationsschaden
für die OeNB, die FMA und Österreich zu verhindern?
- Die Sanktionsleitlinien der EU legen die Kriterien dafür
fest, wann "eine juristische Person oder Organisation" als im
Eigentum einer sanktionierten Person/Einrichtung oder unter ihrer
Kontrolle steht (https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5664-2018-INIT/de/pdf).
Inwiefern werden im Zuständigkeitsbereich des BMF Kontrollen und
Nachprüfungen angestellt, um Konten/Depots von juristischen Personen
oder Organisationen einzufrieren, die im Eigentum oder der Kontrolle der
sanktionierten Person/Einrichtung stehen?
- Inwiefern wird diesbezüglich die Überwachung der
Sanktionen von den Kredit- und Finanzinstituten sichergestellt?
- Gibt es diesbezüglich Gespräche Ihres Ressorts mit der
OeNB und/oder den Banken bzw. Kredit- und Finanzinstituten?
- Wie erfolgt die Vorgehensweise von Kredit- und Finanzinstituten
zur Erforschung von Vermögenswerten, die im Eigentum oder unter der
Kontrolle von sanktionierten Personen/Einrichtungen stehen?
- Gab es diesbezüglich Gespräche mit den Kredit- und
Finanzinstituten?
i. Wenn
ja, wann und mit welchem Inhalt?
- Hat das BMF den Kredit- und Finanzinstituten Unterstützung
hierbei angeboten bzw. geleistet?
i. Wenn
ja, wann und inwiefern?
- Stehen Sie im Austausch mit anderen EU-Staaten, wenn es um
internationale best practice bei der Umsetzung von
Sanktionsmaßnahmen geht?
- Wenn ja, gibt es best practice, die bei der Umsetzung der
Sanktionen in Österreich übernommen wurden?
i. wenn
ja, welche seit wann?
- Wenn ja, gibt es best practice, dessen Übernahme in
Österreich durch eine Gesetzesänderung geplant ist?
i. Wenn
nein, warum nicht?
- Gab bzw. gibt es Bestrebungen, dass die "Task Force
Sanktionen" sich mit allen Sanktionen beschäftigt?
- Wenn ja, welche wann?
- Wenn nein, warum nicht?
- Gibt es Bestrebungen, eine eigene Sanktionseinheit innerhalb des
BMF einzurichten?
- Wenn ja, seit wann inwiefern?
- Wenn ja, welche gesetzlichen oder sonstigen Maßnahmen sind
in dieser Legislaturperiode noch geplant?
- Wenn nein, warum nicht?
- Gab es bezüglich einer möglichen eigenen Sanktionseinheit
in Ihrem Ressort Gespräche?
- Wenn ja, wer war wann daran beteiligt und was war der
genaue Gesprächsinhalt?
- Wenn nein, warum nicht?
- Gab es bezüglich einer möglichen eigenen
Sanktionseinheit in Ihrem Ressort Gespräche mit anderen Ressorts?
- Wenn ja, wer war wann daran beteiligt und was war der
genaue Gesprächsinhalt?
i. Welche
Position nahm das BMF jeweils ein?
- Wenn nein, warum nicht?
- Gab es bezüglich einer möglichen
Sanktionseinheit in einem anderen Ressort Gespräche mit anderen
Ressorts?
- Wenn ja, wer war wann daran beteiligt und was war der
genaue Gesprächsinhalt?
i. Welche
Position nahm das BMF jeweils ein?
- Wenn nein, warum nicht?
- Gibt es Bestrebungen, dass auch iranische und belarussische
Personen, Einrichtungen, usw., die dem Sanktionsregime im Zusammenhang mit
dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine unterliegen, innerhalb der
Task Force Sanktionen besprochen werden?
- Wenn ja, welche und ab wann?
i. Gab
es diesbezüglich Gespräche mit anderen Mitgliedern der Task Force?
1. Wenn ja, was war
der genaue Gesprächsinhalt und welche Position nahm das BMF jeweils ein?
- Wenn nein, warum nicht?
- Gibt es Bestrebungen, dass auch andere Sanktionsregime,
wie bspw. der EU Global Human Rights Sanctions Regime, innerhalb der Task
Force Sanktionen besprochen werden?
- Wenn ja, welche zu welchem Sanktionsregime und ab wann?
i. Gab
es diesbezüglich Gespräche mit anderen Mitgliedern der Task Force?
1. Wenn ja, was war
der genaue Gesprächsinhalt und welche Position nahm das BMF jeweils ein?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurde mittlerweile eine Evaluierung des
Vorgehens bei der Umsetzung von Sanktionen vorgenommen?
- Wenn ja, wann mit welchem Ergebnis, insb. bzgl.
notwendiger Verbesserungen bzw. Reformen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Welche Herausforderungen gibt es bei der internationalen,
bzw. EU-weiten Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Sanktionsumsetzung?
- Welche weiteren Maßnahmen plant das BMF, um in
Zukunft Sanktionen in Österreich besser umzusetzen?
- Wie verlief die bisherige Arbeit an der Novellierung
des Sanktionengesetzes? Bitte um eine genaue Beschreibung der Chronologie.
- Warum wurde die Novellierung nicht schon vorgenommen?
- In welchem Stadium befindet sich die geplante
Novellierung des Sanktionengesetzes?
i. Seit
wann befindet sie sich in diesem Stadium?
- Inwiefern war das BMF in die Novellierung des
Sanktionengesetzes eingebunden? Bitte um genaue Darstellung der
Chronologie.
- Gab es bezüglich der Novellierung Gespräche
innerhalb Ihres Ressorts?
i. Wenn
ja, wer aus welcher Organisationseinheit war wann daran beteiligt und was war
der konkrete Gesprächsinhalt?
ii. Wenn
nein, warum nicht?
- Gab es diesbezüglich mit anderen Ressorts,
insbesondere dem BMeiA, Gespräche?
i. Wenn
ja, wer aus welcher Organisationseinheit war wann daran beteiligt und was war
der konkrete Gesprächsinhalt?
1. Welche Position
nahm das BMF jeweils ein?
ii. Wenn
nein, warum nicht?
- Wird in Ihrem Ressort eine Gesetzesänderung
diskutiert, um auch bei Verschleierung der Eigentumsverhältnisse
Sanktionierung russischer Assets wirksamer durchsetzen zu
können?
- Wenn ja, seit wann mit Einbindung welcher anderer
Ministerien?
- Welche Maßnahmen wurden wann durch wen gesetzt, um
die zersplitterten, unklaren Zuständigkeiten bei Sanktionsumsetzungen
zu beenden?
- Mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
- Hat man dazu Anleihe an best practice in anderen Staaten
genommen (z.B. Deutschland)?
i. Wenn
ja, an welchen?
- Wenn nein, warum nicht?