18716/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.05.2024
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Wo bleiben die Reformen für eine bessere Umsetzung der Sanktionen?

 

In Folge des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine verabschiedete die Europäische Union (EU) insgesamt 13 Sanktionspakete gegen Russland und Belarus und weitere Einzelmaßnahmen. Darunter fallen auch Sanktionen im Finanzbereich, wie der SWIFT-Ausschluss von russischen Banken, Einlagenbeschränkungen für russische Staatsbürger:innen, das Verbot von Transaktionen mit der russischen Zentralbank und ein Verbot der Ausgabe von EUR-Scheinen an russische Staatsbürger:innen oder Institutionen. Das 12. Sanktionspaket umfasst insbesondere die Aufnahme weiterer natürlicher Personen und Unternehmen aus Russland auf die Sanktionsliste sowie neue Ein- und Ausfuhrverbote für russische Waren. Zum zweiten Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine hat die EU ein 13. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Es beinhaltet weitere Einschränkungen des russischen Zugangs zu Militärtechnologie, z. B. zu Drohnen. Außerdem wurden weitere Unternehmen und Personen, die sich an den russischen Kriegsanstrengungen beteiligen, auf die Sanktionsliste der EU aufgenommen. Damit umfasst die Liste nun mehr als 2.000 Unternehmen und Personen. 1

Dass in den letzten 2 Jahren mehr als 10% der Assets (2 Milliarden von 19 Milliarden insgesamt) von der gesamten EU in Österreich eingefroren wurden, zeugt mehr von der Beliebtheit Österreichs für sanktionierte Russ:innen und russische Firmen als von einer erfolgreichen Umsetzung der Sanktionen. Denn das Gros dieser Vermögen wurde dank automatischer Prozedere eingefroren. Es bedarf aber Willens und fachlichen Wissens der nationalen Behörden, um Umgehungskonstruktionen zu entdecken. Dass dies nicht gelingt, zeigt sich unter anderem daran, dass es nach knapp einem Jahr Angriffskrieg im Grund- und Firmenbuch nur zu sieben Vermögenseinfrierungen gekommen ist2 - dies, obwohl immer wieder Investigativjournalist:innen Versäumnisse aufzeigen - selbst dann kommen die zuständigen Behörden nicht in die Gänge. Hier nur ein Beispiel: Im Juni 2023 wurde der Fall der ominösen Villa in Kitzbühel bekannt, deren Kauf von Arkadi Rotenberg - einem Putin-Freund, der 2014 schon von der EU sanktioniert wurde - finanziert wurde und deren Eigentumsverhältnisse von den Behörden nicht geklärt werden konnten.3 Dabei handelt es sich um keinen Einzelfall, Alexej Nawalny hat mehrere Fälle in Tirol aufgezeigt.

Im Juni 2023 haben NEOS im Tiroler Landtag folgenden Dringlichkeitsantrag gestellt: „Die Tiroler Landesregierung wird aufgefordert, umgehend, gemeinsam mit Polizei und Verwaltung, das Sanktionengesetz auf Mängel zu evaluieren und im Anschluss mit dem Bundesministerium in Verbindung zu treten, um die identifizierten Mängel für deren sofortige Behebung zu besprechen. Insbesondere muss eine Sanktionseinheit, bestehend aus Ermittler:innen und Jurist:innen, die bei der Generaldirektion für öffentliche Sicherheit angesiedelt ist, mit einer eigenen Sondereinheit für Tirol gegründet werden." Am 5.10.2023 wurde folgende Entschließung im Tiroler Landtag angenommen: "Der Tiroler Landtag fordert die Landesregierung auf, an die Bundesregierung heranzutreten, das Sanktionengesetz zu evaluieren und gegebenenfalls Schritte zur Reformierung des Gesetzes in die Wege zu leiten".4

Bis dato gibt es nur eine "Task Force Sanktionen, welche nur alle paar Wochen zusammentritt. Ihre Zuständigkeit bezieht sich nur auf Sanktionen gegen Russland im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, obwohl genauso iranische und belarussische Personen und Einrichtungen nach diesem Sanktionsregime sanktioniert werden.

In Österreich ist die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) für die Umsetzung der EU-Sanktionen zuständig, für die Überwachung des BMI wiederum insbesondere die DSN. Aber auch vielen anderen Behörden kommen Aufgaben zu - was in der Praxis zu unnötigen Ineffizienzen und Verzögerungen führt. Dieser Zustand erleichtert die Umgehung der Sanktionen. Diese findet meist durch Vermögenstransfers an Familienmitglieder oder durch andere Umgehungskonstruktionen statt. Sie wird auch durch Rechtsanwalts- und Notariatskanzleien ermöglicht, die nicht genau hinsehen oder schlimmer.

Auch problematisch: Die Strafen für rechtswidriges Verhalten sind gering. Das Sanktionengesetz legt bei sanktionswidrigem Verhalten eine Höchststrafe bei Rechtsgeschäften/Transaktionen von einem Jahr bzw. bei der Erbringung von Dienstleistungen an natürliche oder juristische Personen zum Zweck der Ausübung geschäftlicher Tätigkeiten in einem bestimmten Staat von zwei Jahren fest. Diese Straftatbestände werden aber erst erfüllt, wenn der Wert des Rechtsgeschäfts bzw. der Transaktion einen Wert von 100.000 € erreicht. Liegt der Wert darunter, fällt der Sachverhalt nur noch in das Verwaltungsstrafrecht (§§ 11 und 12 Sanktionengesetz).

Art 8 Abs 1 der Verordnung 833/20145 sowie Art 15 Abs 1 der Verordnung 269/20146 besagen, dass die Mitgliedstaaten für Verstöße gegen diese Verordnung Sanktionen festlegen und die zur Sicherstellung ihrer Anwendung erforderlichen Maßnahmen treffen. "Die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.“ Dass die bestehenden Strafbestimmungen diese Erfordernisse erfüllen, darf bezweifelt werden.

In Wahrnehmung dieser Defizite wurde in Ministerien auf der Fachebene eine Reform des Sanktionengesetzes erarbeitet - und leider im Laufe der interministeriellen Verhandlungen verwässert. Selbst das kleine Reformpaket verstaubt in der Lade. 

Die bisherige Bilanz der Bundesregierung zur Überwachung und Umsetzung von Sanktionen macht aber klar: Es wäre wichtig, eine Reform des Sanktionengesetzes vorzunehmen.  

Denn Fahrlässigkeit und Säumigkeit der Behörden und der Bundesregierung in diesem Bereich hilft nur dem Putin-Regime. Die Bundesregierung möge nicht nur reden, sondern auch handeln.

 

1) https://germany.representation.ec.europa.eu/news/europaische-kommission-begrusst-13-eu-sanktionspaket-gegen-russland-2024-02-23_de

2) https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/13140

3) https://www.derstandard.at/story/3000000175978/neos-fordern-nach-fall

4) https://portal.tirol.gv.at/LteWeb/public/ggs/ggsDetails.xhtml?id=19945

5) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02014R0833-20240224

6) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02014R0269-20240314

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wann haben Sie sich des Themas Sanktionen angenommen, um welche Verbesserungen bzw. Reformen zu initiieren?
  2. Wie viele Mitarbeiter:innen sind hauptsächlich, d.h. über die Hälfte ihrer Arbeitszeit, mit der Umsetzung der Sanktionen betraut (VZÄ)? Bitte um Aufstellung seit 14.04.2023 pro Monat für Organisationseinheiten samt OeNB, BMF und FMA.
    1. Wie viele Planstellen sind vorgesehen?
  1. Wie viele juristische und natürliche Personen, Einrichtungen und Organisationen sind bisher von den von der OeNB umzusetzenden personenbezogenen Sanktionen betroffen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit und Sanktionsregime) 
    1. Wie viele Konten/Depots mit welchem Gesamtbetrag sind nach welchem Sanktionsregime eingefroren worden?
  1. Wie werden im Zuständigkeitsbereich des BMF, zB im Zollbereich, Sanktionen, die rückwirkend gelten, überprüft und eingehalten? 
    1. Gab es Gespräche innerhalb Ihres Ressorts, mit anderen Ressorts und/oder auf europäischer Ebene hinsichtlich Beweislastregeln von Vermögenswerten, die möglicherweise unter der Kontrolle oder im Eigentum von sanktionierten Personen/Einrichtungen stehen? 
  2. Können grobe Verstöße gegen die Sanktionspakete von österreichischen Firmen durch die Arbeit der OeNB oder welcher anderen Institution Ihres Ressorts ausgeschlossen werden?
    1. Wenn ja, warum?
    2. Wenn ja, inwiefern wurde hier flächendeckend untersucht?
    3. Wenn nein, inwiefern werden wann Maßnahmen gesetzt, um alle Verstöße zu identifizieren?
    4. Kann ausgeschlossen werden, dass es Verstöße gab mit nachhaltigem Schaden Österreichs als Finanzplatz?
  1. Inwiefern wurden seit der Anfragebeantwortung vom 14.04.2023 (13683/AB) zur Anfrage 14123/J (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/13683)  wann durch wen in Ihrem Ressort welche Maßnahmen ergriffen, um die Umsetzung von Sanktionen effizient vorzunehmen und auf die Umsetzung eines größeren Sanktionsregimes vorbereitet zu sein?
  2. Inwiefern wurde wann durch Sie 14.04.2023 welche Maßnahme veranlasst, um die Umsetzung von Sanktionen effizient vorzunehmen und auf die Umsetzung eines größeren Sanktionsregimes vorbereitet zu sein?
    1. Welche Organisationseinheiten Ihres Ressorts hat (aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmung oder ministeriumsinternen Vorgabe, falls vorhanden) mit welchen Ressourcen welche Aufgabe zu Sanktionen inne (seit der Anfragebeantwortung 10135/AB vom 25.05.2022 zur Anfrage 10392/J; https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/10135/imfname_1448103.pdf)?
  3. Inwiefern haben Sie sich des Themas Sanktionen und eines koordinierten Vorgehens welcher in Ihren Augen relevanten Ressorts wann seit dem 14.04.2023 angenommen?
    1. Welche Weisungen oder informellen Aufträge bzw. Ersuchen gaben bzw. stellten Sie diesbezüglich jeweils wann welchen Mitarbeiter:innen?
    2. Welche Maßnahmen wurden in der Folge durch wen wann gesetzt?
  1. Wie gestalteten sich seit 14.04.2023 der Austausch durch welche regelmäßigen und weiteren Arbeitstreffen zwischen welchen dieser Organisationseinheiten jeweils (bitte um chronologische Schilderung)?
    1. Bei welchen Treffen waren Sie bzw. Mitglieder Ihres Kabinetts oder Ihr Generalsekretär anwesend? 
    2. Welche Position vertraten Sie bzw. welche dieser anwesenden Personen bei dem Treffen bzw. welche Weisungen oder informellen Aufträge wurden wem erteilt?
    3. Welche Maßnahmen wurden daher wann von wem in der Folge ergriffen?
  1. Wie gestaltete sich daher seit 14.04.2023 der Informationsfluss zwischen welchen dieser Organisationseinheiten jeweils (bitte um chronologische Schilderung)?
    1. In welchem Informationsfluss äußerten Sie bzw. Mitglieder Ihres Kabinetts oder Ihr Generalsekretär welche Weisungen oder informellen Aufträge an wen?
    2. Welche Maßnahmen wurden daher wann von wem in der Folge ergriffen?
  1. Wie erfolgte die Abstimmung zwischen den zuständigen Abteilungen und Personen der OeNB mit dem BMF?
  2. Wie erfolgte die Abstimmung zwischen den zuständigen Abteilungen und Personen der OeNB mit der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst?
  3. Wie erfolgte die Abstimmung zwischen den zuständigen Abteilungen und Personen der OeNB mit der Financial Investigation Unit des Bundeskriminalamtes?
  4. Wie erfolgte die Abstimmung zwischen den zuständigen Abteilungen und Personen der OeNB mit der Finanzmarktaufsicht?
  5. Wie erfolgte die Abstimmung zwischen den zuständigen Abteilungen und Personen der OeNB mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten?
  6. Wie erfolgte die Abstimmung zwischen den zuständigen Abteilungen und Personen der OeNB mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie?
  7. Welche Maßnahmen wurden wann zur Umsetzung welcher seit dem 14.04.2023 beschlossenen Sanktionen in welcher Organisationseinheit in Ihrem Ressort getroffen (bitte um chronologische Schilderung)?
  8. Welche anderen Maßnahmen wurden seit dem 25.05.2022 wann gesetzt, um eine Verhaltensänderung der russischen Politik zu erreichen
    1. durch Umsetzung von US-Sanktionen?
    2. im Kontext von Exportkontrolle nach dem AußWG?
    3. durch Anwendung welcher sonstiger Bestimmungen bzw. Umsetzung sonstiger Verträge?
  1. Inwiefern haben Sie sich seit 14.04.2023 einer effizienten Zusammenarbeit zwischen welchen Ihrer Wahrnehmung nach bzgl. Sanktionen relevanten Ressorts angenommen?
    1. Zu welchen Besprechungen zwischen wem kam es deswegen wann mit welchem Inhalt?
  1. Haben Sie, Mitglieder Ihres Kabinetts oder Ihr Generalsekretär seit dem 25.05.2022 mit Weisungen oder informellen Aufträgen anderweitigen Einfluss auf die Arbeit welcher für Sanktionen zuständigen Organisationseinheit bzw. auf für Sanktionen zuständige Mitarbeiter:innen genommen? 
    1. Wenn ja, wer wann durch welche Maßnahme für welches Ziel?
    2. Wenn ja, wann wurde diese Maßnahme durch wen umgesetzt?
  1. Wann machte die Oesterreichische Nationalbank seit dem 14.04.2023 von ihrer Ermächtigung Gebrauch, durch Verordnung oder Bescheid welche in § 2 Abs 1 SanktG angeführten Maßnahmen anzuordnen?
    1. Wenn ja, wann inwiefern? 
    2. Wenn ja, wann erteilte dazu die Bundesregierung bzw. der Bundeskanzler die Zustimmung? 
    3. Hat die OeNB per Bescheid oder Verordnung gemäß § 2 Abs 1 SanktG versucht, Umgehungskonstruktionen, zB durch Familienmitglieder, zu verhindern bzw. zu unterbinden?
  1. Wurden durch die OeNB mit Verordnung Umgehungsstrukturen eingefroren (wie schon im Jahre 2014 bzgl. Sanktionen aufgrund Russlands Annexion der Krim)?
    1. Wenn ja, wann inwiefern?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Das eingefrorene russische Vermögen in Österreich ist seit Ende 2022 von 2 auf 1,5 Mrd € gesunken (https://orf.at/stories/3349405/). Von der DSN und der OeNB gab es hierzu keine Auskunft. Aufgrund welcher Faktoren ist das eingefrorene Vermögen gesunken?
    1. Wann erteilte die Oesterreichische Nationalbank welche spezifischen Genehmigungen nach § 3 Abs 1 SanktG aufgrund welcher wann gestellten Genehmigungsanträge gemäß § 3 Abs 2 SanktG?

                                          i.    Welche Vermögenswerte in welcher Höhe wurden freigegeben?

    1. Wie viele Anträge nach § 3 Abs 2 SanktG für welche Vermögenswerte in welcher Höhe wurden gestellt?
    2. Wie hoch beträgt das eingefrorene russische Vermögen zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung?
  1. Welcher der in den 2 vorhergehenden Fragen aufgezählten Handlungen vonseiten der Oesterreichischen Nationalbank erfolgten aufgrund einer entsprechenden, wann durch Sie an wen erteilten Weisung?  
  2. Haben Sie, Herr Minister, oder eine:r Ihrer Vorgänger:innen, im Einvernehmen mit dem oder der Bundesminister:in für europäische und internationale Angelegenheiten, im Zeitraum seit der verneinenden Beantwortung am 27.4.2023 (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/13872) die Österreichische Nationalbank ermächtigt die in Vollziehung der §§ 4 und 5 Devisengesetz erhobenen personenbezogenen Daten auch an bestimmte internationale Organisationen zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs im Zusammenhang mit Sanktionen erforderlich war und ist?
    1. Wenn ja, wann und mit welcher Verordnung?
  1. Untersucht/e Ihr Ressort die Möglichkeit, ob weitere Personen oder Unternehmen auf eine Sanktionsliste zu setzen sind?
    1. Wenn ja, inwiefern wann durch welche Maßnahmen?
    2. Wenn ja, durch welche Organisationseinheiten des BMF?
    3. Wenn ja, mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
  1. Sind daher seitens Ihres Ressorts Vorschläge für EU-Sanktionen gegen Personen, Vermögen, Gütern bzw. Ressourcen udgl. in Österreich erfolgt?
    1. Wenn ja, gegen welche und von welchen Organisationseinheiten Ihres Ressorts sind diese durch wen wann erfolgt?
    2. Wenn ja, gab es Weisungen oder Aufträge im Zusammenhang mit der Erstellung des Vorschlages?

                                          i.    Wenn ja, durch wen wann an wen mit welchem Inhalt? 

  1. Gab es seit 14.04.2023 Einwände gegen Sanktionen gegen bestimmte Personen, Vermögen, Gütern bzw. Ressourcen udgl. durch Mitarbeiter:innen Ihres Ressorts, Mitglieder Ihres Kabinetts, Ihren Generalsekretär oder Sie?
    1. Wenn ja, durch wen wann an wen bei welchem Treffen mit welchem Inhalt?
    2. Wenn ja, waren Sie davon in Kenntnis gesetzt?

                                          i.    Wenn ja, durch wen wann mit welchen Folgen?

  1. Gab es seitens Ihres Ressorts auf EU-Ebene Vorschläge für die Sanktionierung von Familienmitgliedern der sanktionierten Personen oder von mit ihnen verbundene Einrichtungen zur Vermeidung von Umgehungskonstruktionen?
    1. Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt? 
  1. In wie vielen Fällen wurde das Register der wirtschaftlichen Eigentümer für die Umsetzung der Sanktionen abgefragt?
    1. In wie vielen Fällen führten Abfragen des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer nicht zu den gewünschten Ergebnissen, da die Vermögensverhältnisse zum wirtschaftlichen
      Eigentümer nicht festgestellt werden konnten?
  2. Welches Unterlassen bei der Umsetzung der Sanktionen wurden seit dem 25.05.2022 wann durch wen identifiziert?
    1. Welcher Aufenthaltsort welcher Assets konnte durch wen wann identifiziert werden?
    2. In welchen Fällen ist das Unterlassen nicht mehr nachzuholen?
    3. In welchen Fällen wurde das Unterlassen durch welche wann gesetzte Maßnahme wann nachgeholt?
  1. Art 9 der "Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen" manifestiert ein Umgehungsverbot für erlassene Sanktionen (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32014R0269). "Es ist verboten, wissentlich und vorsätzlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Maßnahmen nach Artikel 2 (der Verordnung) bezweckt oder bewirkt wird." In wie vielen Fällen wurden von den Kredit- und Finanzinstituten ein Verstoß dieser Bestimmung festgestellt?
    1. In wie vielen Fällen kam es zu einer Anzeige nach §11 Abs 1 oder § 12 Abs 1 SanktionenG?
  1. Wie viele Sachverhaltsdarstellungen wurden von welcher Behörde des BMF bzw. von der OeNB wegen welcher Verdachtslage gegen wen getätigt? Bitte um Auflistung nach Jahr, Behörde und gesetzliche Bestimmung, aufgrund der Anzeige erstattet wurde.
    1. Wie wurde mit den Anzeigen in der Folge verfahren? Bitte um Auflistung nach Jahr, Behörde oder Gericht und dessen Entscheidung.
    2. Wurde in Bezug auf den RBI/Strabag-Deal eine Sachverhaltsdarstellung erstattet?
  2. Wie viele Anlassberichte wurden von welcher Behörde des BMF bzw. von der OeNB wegen welcher Verdachtslage gegen wen getätigt? Bitte um Auflistung nach Jahr, Behörde und gesetzliche Bestimmung, aufgrund der Anzeige erstattet wurde.
    1. Wie wurde mit den Anlassberichten in der Folge verfahren? Bitte um Auflistung nach Jahr, Behörde oder Gericht und dessen Entscheidung.
    2. Wurde in Bezug auf den RBI/Strabag-Deal ein Anlassbericht erstattet?
  3. Können grobe Verstöße gegen die Sanktionspakete von österreichischen Firmen durch die Arbeit der OeNB oder welcher anderen Institution Ihres Ressorts ausgeschlossen werden?
    1. Wenn ja, warum?
    2. Wenn ja, inwiefern wurde hier flächendeckend untersucht?
    3. Wenn nein, inwiefern werden wann Maßnahmen gesetzt, um alle Verstöße zu identifizieren?
    4. Kann ausgeschlossen werden, dass es Verstöße gab mit nachhaltigem Schaden Österreichs als Finanzplatz?
  4. Gibt es dazu eine Risiko-Einschätzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG)?
    1. Wenn ja, welche Schritte wurden abgeleitet?
  5. Welche Schritte wurden gesetzt, um im Zusammenhang mit einer unzureichenden Sanktions-Durchsetzung einen Reputationsschaden für die OeNB, die FMA und Österreich zu verhindern?
  6. Die Sanktionsleitlinien der EU legen die Kriterien dafür fest, wann "eine juristische Person oder Organisation" als im Eigentum einer sanktionierten Person/Einrichtung oder unter ihrer Kontrolle steht (https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5664-2018-INIT/de/pdf). Inwiefern werden im Zuständigkeitsbereich des BMF Kontrollen und Nachprüfungen angestellt, um Konten/Depots von juristischen Personen oder Organisationen einzufrieren, die im Eigentum oder der Kontrolle der sanktionierten Person/Einrichtung stehen?
    1. Inwiefern wird diesbezüglich die Überwachung der Sanktionen von den Kredit- und Finanzinstituten sichergestellt?
    2. Gibt es diesbezüglich Gespräche Ihres Ressorts mit der OeNB und/oder den Banken bzw. Kredit- und Finanzinstituten?
  1. Wie erfolgt die Vorgehensweise von Kredit- und Finanzinstituten zur Erforschung von Vermögenswerten, die im Eigentum oder unter der Kontrolle von sanktionierten Personen/Einrichtungen stehen?
    1. Gab es diesbezüglich Gespräche mit den Kredit- und Finanzinstituten?

                                          i.    Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?

    1. Hat das BMF den Kredit- und Finanzinstituten Unterstützung hierbei angeboten bzw. geleistet?

                                          i.    Wenn ja, wann und inwiefern?

  1. Stehen Sie im Austausch mit anderen EU-Staaten, wenn es um internationale best practice bei der Umsetzung von Sanktionsmaßnahmen geht?
    1. Wenn ja, gibt es best practice, die bei der Umsetzung der Sanktionen in Österreich übernommen wurden?

                                          i.    wenn ja, welche seit wann?

    1. Wenn ja, gibt es best practice, dessen Übernahme in Österreich durch eine Gesetzesänderung geplant ist?

                                          i.    Wenn nein, warum nicht?

  1. Gab bzw. gibt es Bestrebungen, dass die "Task Force Sanktionen" sich mit allen Sanktionen beschäftigt?
    1. Wenn ja, welche wann?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Gibt es Bestrebungen, eine eigene Sanktionseinheit innerhalb des BMF einzurichten?
    1. Wenn ja, seit wann inwiefern?
    2. Wenn ja, welche gesetzlichen oder sonstigen Maßnahmen sind in dieser Legislaturperiode noch geplant?
    3. Wenn nein, warum nicht?
  1. Gab es bezüglich einer möglichen eigenen Sanktionseinheit in Ihrem Ressort Gespräche?
    1. Wenn ja, wer war wann daran beteiligt und was war der genaue Gesprächsinhalt?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Gab es bezüglich einer möglichen eigenen Sanktionseinheit in Ihrem Ressort Gespräche mit anderen Ressorts?
    1. Wenn ja, wer war wann daran beteiligt und was war der genaue Gesprächsinhalt?

                                          i.    Welche Position nahm das BMF jeweils ein?

    1. Wenn nein, warum nicht?
  1. Gab es bezüglich einer möglichen Sanktionseinheit in einem anderen Ressort Gespräche mit anderen Ressorts?
    1. Wenn ja, wer war wann daran beteiligt und was war der genaue Gesprächsinhalt?

                                          i.    Welche Position nahm das BMF jeweils ein?

    1. Wenn nein, warum nicht?
  1. Gibt es Bestrebungen, dass auch iranische und belarussische Personen, Einrichtungen, usw., die dem Sanktionsregime im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine unterliegen, innerhalb der Task Force Sanktionen besprochen werden? 
    1. Wenn ja, welche und ab wann?

                                          i.    Gab es diesbezüglich Gespräche mit anderen Mitgliedern der Task Force?

1.    Wenn ja, was war der genaue Gesprächsinhalt und welche Position nahm das BMF jeweils ein?

    1. Wenn nein, warum nicht?
  1. Gibt es Bestrebungen, dass auch andere Sanktionsregime, wie bspw. der EU Global Human Rights Sanctions Regime, innerhalb der Task Force Sanktionen besprochen werden?
    1. Wenn ja, welche zu welchem Sanktionsregime und ab wann?

                                          i.    Gab es diesbezüglich Gespräche mit anderen Mitgliedern der Task Force?

1.    Wenn ja, was war der genaue Gesprächsinhalt und welche Position nahm das BMF jeweils ein?

    1. Wenn nein, warum nicht?
  1. Wurde mittlerweile eine Evaluierung des Vorgehens bei der Umsetzung von Sanktionen vorgenommen?
    1. Wenn ja, wann mit welchem Ergebnis, insb. bzgl. notwendiger Verbesserungen bzw. Reformen?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Welche Herausforderungen gibt es bei der internationalen, bzw. EU-weiten Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Sanktionsumsetzung?
  2. Welche weiteren Maßnahmen plant das BMF, um in Zukunft Sanktionen in Österreich besser umzusetzen?
  3. Wie verlief die bisherige Arbeit an der Novellierung des Sanktionengesetzes? Bitte um eine genaue Beschreibung der Chronologie.
    1. Warum wurde die Novellierung nicht schon vorgenommen?
    2. In welchem Stadium befindet sich die geplante Novellierung des Sanktionengesetzes?

                                          i.    Seit wann befindet sie sich in diesem Stadium?

  1. Inwiefern war das BMF in die Novellierung des Sanktionengesetzes eingebunden? Bitte um genaue Darstellung der Chronologie.
    1. Gab es bezüglich der Novellierung Gespräche innerhalb Ihres Ressorts?

                                          i.    Wenn ja, wer aus welcher Organisationseinheit war wann daran beteiligt und was war der konkrete Gesprächsinhalt?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Gab es diesbezüglich mit anderen Ressorts, insbesondere dem BMeiA, Gespräche?

                                          i.    Wenn ja, wer aus welcher Organisationseinheit war wann daran beteiligt und was war der konkrete Gesprächsinhalt?

1.    Welche Position nahm das BMF jeweils ein?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

  1. Wird in Ihrem Ressort eine Gesetzesänderung diskutiert, um auch bei Verschleierung der Eigentumsverhältnisse Sanktionierung russischer Assets wirksamer durchsetzen zu können? 
    1. Wenn ja, seit wann mit Einbindung welcher anderer Ministerien?
  1. Welche Maßnahmen wurden wann durch wen gesetzt, um die zersplitterten, unklaren Zuständigkeiten bei Sanktionsumsetzungen zu beenden?
    1. Mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
    2. Hat man dazu Anleihe an best practice in anderen Staaten genommen (z.B. Deutschland)?

                                          i.    Wenn ja, an welchen?

    1. Wenn nein, warum nicht?