18718/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.05.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend Bildungsmaßnahmen aus Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität

 

Ein Teil der Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität der EU, die Österreich bereits abgerufen hat oder noch abrufen will, wurde und wird in bildungspolitische Maßnahmen investiert1). Bisher ist jedoch nicht ersichtlich, welche konkreten Verbesserungen, beispielsweise für die Lernleistungen der Schüler:innen, sich daraus ergeben haben. Weiters besteht der Verdacht, dass mit den EU-Mitteln Maßnahmen finanziert wurden und werden, die ohnehin bereits am Laufen waren, sodass nur nationale Mittel durch EU-Mittel ersetzt wurden und sich kein zusätzlicher Nutzen für die Schüler:innen ergeben hat. Die EU-Mittel sollten nicht zur Umschichtung von Kosten verwendet, sondern in die Bildungschancen der Kinder und Jugendlichen investiert werden.

EU-weite Aufbau- und Resilienzpläne sollen Wachstum in Europa ankurbeln

Ausgelöst durch die Covid-Pandemie und der von ihr verursachten massiven gesamtökonomischen Wachstumsdelle startete die EU eine gemeinsame Wachstums- und Transformationsoffensive - Next Generation EU. Zentrales Instrument dabei: die sogenannte Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility - RRF). Ziel dieser Fazilität, die ausnahmsweise und (vorerst) einmalig über gemeinsam aufgenommene EU-Schulden finanziert wird, ist es, die negativen Effekte der Covid-Krise auf die EU Mitgliedstaaten und die europäischen Wirtschaft abzufedern und Europa auf einen höheren nachhaltigen Wachstumspfad zu heben. Den Mitgliedstaaten stehen im Rahmen dieser Fazilität gemeinsam 672,5 Mrd. EUR an Darlehen und Zuschüssen zur Unterstützung von Reformen und Investitionen zur Verfügung. Die Verteilung der Zuschüsse erfolgt über eine komplexen Verteilungsschlüssel aus Krisenbetroffenheit, wirtschaftlicher Resilienz und Bevölkerungsanzahl. 

Voraussetzung für den Erhalt von Zuschüssen ist die Vorlage eines sogenannten Aufbau- und Resilienzplans, über den wachstumsfördernde Reformen und Investitionen umgesetzt werden müssen. In diesem Plan werden Umsetzungsdetails, Meilensteine und genaue Zeitpläne gefordert. Nur wenn die Mitgliedstaaten ihre Hausaufgaben tatsächlich erledigen und die angekündigten Reformen und Investitionen zeitgerecht umsetzen, fließen die dafür beantragten EU-Zuschüsse. Falls nicht oder nicht rechtzeitig umgesetzt wird, werden die Zuschüsse entsprechend gekürzt. Die Auszahlung erfolgt in Tranchen, denen mit den Investitions- und Reformvorhaben verbundene Ziel(werte) und Meilensteine zugeordnet sind. Wird ein Zahlungsantrag zu einer Tranche gestellt, so prüft die EK, ob die vereinbarten Meilensteine umgesetzt wurden. Wird dabei festgestellt, dass einzelne Meilensteine nicht oder nur teilweise umgesetzt wurden, so können die ausbezahlten Mittel gekürzt werden. 

Österreich bekommt bis zu 4 Mrd. EUR von der EU

Österreich stehen bis zu 3,95 Mrd. EUR aus der Aufbau- und Resilienzfazilität zu, rund 210 Mio. EUR davon über den REPowerEU-Plan, in den mittlerweile ein Teil der RRF-Mittel fließt. Finanziert werden sollen damit Investitionen in grüne und digitale Infrastruktur, Investitionen in Humankapital (va. Bildung und Gesundheit) und Reformen. Die auf Basis des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans 2020-2026 beantragten Zuschüsse teilen sich auf sechs Zahlungstranchen auf. Diese fließen nach Übermittlung der erledigten "Pflichtenhefte" an die Kommission, allerdings zeitlich losgelöst von den tatsächlichen budgetären Auszahlungen für die ARP-Maßnahmen. Bereits im Herbst 2021 wurde die Vorfinanzierung iHv 450 Mio. EUR überwiesen, diese noch unabhängig von einer Erfüllung des Plans. 

 

1) https://www.oesterreich.gv.at/dam/jcr:ecf30896-0861-4107-8ed9-b589a79bd623/Österreichischer%20Aufbau-%20und%20Resilienzplan%202020-2026.pdf

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. In welcher Höhe wurden bis Ende 2023 Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität der EU für bildungspolitische Maßnahmen in Österreich verwendet? 
    1. In absoluten Beträgen.
    2. In Prozent aller bis zu diesem Zeitpunkt nach Österreich geflossenen ARP-Zuschüsse.
  1. In welcher Höhe ist geplant, dass im Jahr 2024 Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität der EU für bildungspolitische Maßnahmen in Österreich verwendet werden? 
    1. In absoluten Beträgen.
    2. In Prozent aller für 2024 geplanten ARP-Zuschüsse für Österreich.
  1. Wie hoch ist EU-weit der Anteil der ARP-Zuschüsse für Bildungsmaßnahmen an den gesamten ARP-Zuschüssen, jeweils bis Ende 2023 und für das Jahr 2024?
  2. Für welche konkreten Maßnahmen im Bildungsbereich wurden und werden die Mittel verwendet? Bitte um Auflistung
    1. der Maßnahmen,
    2. der jeweiligen Gesamtkosten dieser Maßnahmen und
    3. des jeweiligen ARP-Zuschusses für diese Maßnahmen.
  1. Auf welche Wirkungsziele des Bundeshaushalts und auf welche Sustainable Development Goals sind die Maßnahmen ausgerichtet?
    1. Welche messbaren Verbesserungen in Bezug auf die Erreichung dieser Ziele sind bisher durch den Einsatz der ARP-Zuschüsse eingetreten?
  1. Welche der genannten Maßnahmen waren schon vor Beantragung des ARP-Zuschusses beschlossen und welche sind erst aufgrund des ARP-Zuschusses in die Wege geleitet worden?
  2. Ist eine Evaluierung der mit ARP-Zuschüssen geförderten Bildungsmaßnahmen geplant?
    1. Wenn ja, bis wann und durch wen? Ist eine Veröffentlichung der Ergebnisse geplant? 
  1. Die Geräteinitiative, also die Tablets und Laptops für die Schüler:innen der Sekundarstufe 1, wurden/werden aus ARP-Mitteln finanziert bzw. gefördert.
    1. Wofür werden nun jene Mittel verwendet, die ursprünglich für die Geräteinitiative budgetiert waren und auf diese Weise durch EU-Mittel substituiert wurden?
    2. Laut einhelliger Meinung von Bildungsexpert:innen ist für den pädagogischen Erfolg der Geräteinitiative die Ausbildung der Lehrkräfte entscheidend. Wie viele Lehrkräfte haben seit Beginn der Geräteinitiative in welchem Ausmaß an Aus- und Fortbildungen im Bereich der digitalen Didaktik teilgenommen?

                                          i.    Bitte um Aufgliederung nach Lehrkräften an MS und an AHS in absoluten Zahlen.

                                        ii.    Bitte um Aufgliederung nach Lehrkräften an MS und an AHS in Prozent aller Lehrkräfte an MS und an AHS.

    1. Wie viele Lehrer haben bisher überhaupt keine derartige Weiterbildung absolviert, obwohl ihre Schulen mit Endgeräten ausgestattet wurden?

                                          i.    Bitte um Aufgliederung nach Lehrkräften an MS und an AHS  in absoluten Zahlen.

                                        ii.    Bitte um Aufgliederung nach Lehrkräften an MS und an AHS in Prozent aller Lehrkräfte an MS und an AHS.

    1. Gibt es eine wissenschaftliche Evaluierung, ob und inwiefern der Einsatz von Tablets und Laptops in der Sekundarstufe 1 zu einer Verbesserung der Lernleistungen der Schüler geführt haben? 

                                          i.    Wenn ja, bitte um Darstellung oder Verlinkung der Ergebnisse.

                                        ii.    Wenn nein, ist eine solche vorgesehen? Bis wann und durch wen?