18720/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.05.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Stillstand im Bereich der Selbsthilfe
Das Gesundheitssystem in Österreich bleibt nach wie vor großen Belastungen ausgesetzt und immer wieder werden mangelnde Gesundheitskompetenz und Patientensteuerung als beteiligte Ursachen angeführt. Seit Jahren wird versprochen, diese Problemfelder anzugehen, seit Jahren passiert allerdings nur wenig. Auch im neuen Vertrag zur Zielsteuerung Gesundheit stehen die patientenorientierte Qualität im Versorgungswesen und Forcierung von Gesundheitsförderung und Prävention wieder als Grundprinzipien (1). Konkrete Umsetzungswege gibt es aber noch nicht.
Vorbilder, wie Patientenwege im Gesundheitssystem erhoben und in Folge verbessert werden können, gibt es beispielsweise in England (2). Dort gibt es eigene Patientenorganisationen, um diese Patientenwege aufzuzeigen und niederschwelliger zu machen. In Österreich dagegen müssen Patient:innen sich mühselig selbst den Weg von Einrichtung zu Einrichtung suchen, lediglich in Akutsituationen kann auf die Beratung von 1450 zurück gegriffen werden (3). Selbst bei der Informationssuche rund um die Telefonnummer tauchen aber diverse Bundesländer-Websites auf, die für ungeübte Personen wohl eher ein Hindernis als eine Hilfestellung sein könnten. Tatsächliche Hilfestellungen für Patient:innen zur Orientierung gibt es nicht.
Auch die Einbindung von Patient:innen, Patientenvertretungen oder Selbsthilfevereinen als erfahrene Systempartner gibt es nicht. So wurde beispielsweise in Folge der Pandemie und des ähnlichen Krankheitsbildes von Long COVID ein größerer Fokus auf ME/CFS gelegt, bei der Erarbeitung von Leitlinien dürfte Betroffen entgegen des ursprünglichen Beschlusses (4) jedoch nicht einbezogen worden sein. Auch im Zuge des Finanzausgleichs wurden mehrere Chancen zu einer Verbesserung ausgelassen. So wird die Bewertung teurerer Medikamente in Zukunft einheitlich gehandhabt und dafür ein bundesweites Bewertungsboard eingeführt. Schwierig und viel diskutiert ist aber die Zusammensetzung des Boards, die auch ohne Beteiligung der Patientenschaft auskommen müssen. Lediglich die Patientenanwaltschaft ist ohne Stimmrecht eingebunden (5). Nachdem die Patientenanwaltschaft allerdings auch nicht zur Beteiligung gedacht ist, sondern ursprünglich eher zur Konfliktlösung nach Behandlungsproblemen (6), stellt sich die Frage, ob die Auswahl tatsächlich ideal getroffen ist. Nachdem in weiterer Folge auch die Volksanwaltschaft involviert wurde (7), wurden zumindest inoffiziell Änderungen an dem Board angekündigt.
Bedenklich ist dies aber vor Allem, da das BMSGPK eigens Studien zur Verbesserung der Patientenbeteiligung erstellen lässt und in diesen auch positive Beispiele referenziert werden (7). Neben den Schwierigkeiten in der Ausgestaltung geben Selbsthilfevereine auch die finanziellen Situation als eine der größten Herausforderungen in der Erfüllung ihrer Aufgaben an. So wird die Unterstützung von Selbsthilfe von den Versicherungsträgern zwar als Teil der Präventionsarbeit gesehen (8) und auch seitens des Ministeriums gibt es jährliche Förderungen, allerdings sind diese für die Bandbreite an Vereinen und Aktivitäten knapp bemessen und Pandemie und Teuerung haben die Finanzierung von Räumen und Personal wohl kaum einfacher gemacht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Falls nein: Warum nicht?