18721/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.05.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Ausarbeitungskosten der Kindergrundsicherung
Jede Regierung versucht möglichst viel ihres Regierungsprogramms abzuarbeiten und richtungsweisende Pflöcke für die zukünftige Gestaltung des Landes einzuschlagen. Manchmal ist dies aber nicht nur die Regierung, die besagte Pflöcke einschlagen will, sondern Minister selbst. Im Februar drückte etwa Sozialminister Johannes Rauch seine persönliche Unterstützung für eine Kindergrundsicherung aus - zu diesem Anlass wurde auch bekannt, dass in Vorarlberg trotz des Endes der Legislaturperiode nunmehr eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema iniitiert wurde (1). Knapp zwei Monate später setzte der Minister diesen Schritt auch selbst und kündigte die Ausarbeitung eines Konzepts zur Kindergrundsicherung an (2). Allerdings in dem vollen Bewusstsein, dass dieser Vorschlag weder zum Regierungsprogramm gehört, noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden könnte (3). Erschwerend kommt hinzu, dass er das Thema als Wahlkampfthema seiner Partei erklärt und als persönliche Forderung an die nächste Regierung.
Unter Berücksichtigung, wie viele Vorhaben aus dem Regierungsporgramm noch offen und welche weiteren Reformen durch die Learnings der Pandemie notwendig geworden sind, erscheint dieser Ressourceneinsatz allerdings fraglich. Egal, ob Kabinetts- oder Ministeriumsangestellte, die Mitarbeiter:innen des BMSGPK werden von Steuergeldern bezahlt und sollten dementsprechend nicht an Konzepten für die Schublade arbeiten.
1. https://vorarlberg.orf.at/stories/3245194/
2. https://www.derstandard.at/story/3000000214871/kinderarmut-rauch-l228sst-modell-f252r-kinderqrundsicherunq-ausarbeiten
3. https://www.diepresse.com/18344698/iohannes-rauch-sozialhilfe-muss-neu-qereqelt-werden
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Wie viele Personen insgesamt waren/sind in die Ausarbeitung des Konzepts zur Kindergrundsicherung involviert?
2. In welchen Sektionen/Abteilungen sind diese Personen tätig?
3. Wie viele Arbeitsstunden fielen bisher insgesamt für die Ausarbeitung des Konzepts zur Kindergrundsicherung an? (Angabe in Halbstunden, z.B. 1,5h)
4. Wie hoch waren die Personalkosten für die Ausarbeitung ebenjenes Konzepts zur Kindergrundsicherung?
5. Wurden externe Beratungsleistungen, Studien oder Gutachten für ein Konzept zur Kindergrundsicherung beauftragt?
a. Falls ja: Wann und mit welchem Auftragsvolumen?